Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt einen Rahmenvertrag für die Ausführung von Straßenmarkierungs- und Beschilderungsarbeiten für den Flughafen Berlin Brandenburg abzuschließen. Diese Maßnahmen werden im Rahmen der baulichen Optimierung, der laufenden Instandsetzung sowie bei Neu- und Veränderungsbauten notwendig.
Die zu beschaffenden Leistungen dienen auch dafür, notwendige Mängelbeseitigungsmaßnahmen oder Restleistungen im Wege einer Ersatzvornahme durchzuführen, die die bisher beauftragten Firmen auf der Baustelle BER im Terminal nicht fristgerecht beseitigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-28.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12521
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zu Händen von Frau Titscher
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
Region: de424 🏙️
URL: www.berlin-airport.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.berlin-airport.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag Ausführungsleistungen Markierungsarbeiten und Beschilderung.
EB-2016-0430”
Produkte/Dienstleistungen: Straßenmarkierungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt einen Rahmenvertrag für die Ausführung von Straßenmarkierungs- und Beschilderungsarbeiten für den...”
Kurze Beschreibung
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt einen Rahmenvertrag für die Ausführung von Straßenmarkierungs- und Beschilderungsarbeiten für den Flughafen Berlin Brandenburg abzuschließen. Diese Maßnahmen werden im Rahmen der baulichen Optimierung, der laufenden Instandsetzung sowie bei Neu- und Veränderungsbauten notwendig.
Die zu beschaffenden Leistungen dienen auch dafür, notwendige Mängelbeseitigungsmaßnahmen oder Restleistungen im Wege einer Ersatzvornahme durchzuführen, die die bisher beauftragten Firmen auf der Baustelle BER im Terminal nicht fristgerecht beseitigen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beschilderung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beschilderungsmaterial📦
Ort der Leistung: de424 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Dahme Spreewald, Schönefeld.
Beschreibung der Beschaffung:
“Vgl. Auftragsbekanntmachung Referenznummer: 2017/S045-082975 vom 28.02.2017, Ziffer II.2.4.). Diese Bekanntmachung wurde auf der folgenden TED-Website...”
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option 1 und 2:
Vgl. Auftragsbekanntmachung Referenznummer: 2017/S045-082975 vom 28.02.2017, Ziffer II.2.4.). Diese Bekanntmachung wurde auf der folgenden...”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 045-082975
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Rahmenvertrag Ausführungsleistungen Markierungsarbeiten und Beschilderung
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Die Wertung der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer III.1.4) des Bekanntmachungstextes hat ergeben, dass weniger als 3 zulassungsfähige Bewerbungen vorliegen....”
Die Wertung der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer III.1.4) des Bekanntmachungstextes hat ergeben, dass weniger als 3 zulassungsfähige Bewerbungen vorliegen. Bereits in der Bekanntmachung wurde seitens der Vergabestelle kommuniziert, das s sich der Auftraggeber vorbehält, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Diese Festlegung dient aus Sicht des Auftraggebers zur Gewährleistung eines ausreichenden Wettbewerbes zur Erzielung von wirtschaftlichen Angeboten. Unter Abwägung der oben dargestellten Aspekte wird daher festgelegt, dass das Verfahren EB-2016-0430 mangels Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen gemäß § 57 SektVO eingestellt wird.
Die Vergabestelle beabsichtigt, den Rahmenvertrag „Ausführungsleistungen Markierungsarbeiten und Beschilderung“ im Rahmen einer neuen nationalen Vergabe inkl. Einholung mehrerer Wettbewerbsangebote neu auszuschreiben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331/866-1719📞
Fax: +49 331/866-1652 📠
URL: http://www.mwe.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung, gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
4. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen wird auf die „Anlage für die Auftragsbekanntmachung Sektoren im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“, erhältlich unter https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228/9499-0📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228/9499-400 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 111-223937 (2017-06-09)