Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz benötigt externe Unterstützung im Rahmen von internen Projektaufträgen zur Wartung und Weiterentwicklung ihrer Meldewesensoftware und dazugehöriger Schnittstellen. Die Unterstützung bezieht sich im Wesentlichen auf fachliche und technische Fragestellungen sowie programmtechnische Anpassungen im Zusammenhang mit dem Meldewesen. Es soll der im Anhang befindliche Rahmenvertrag mit drei Unternehmen geschlossen werden. Die einzelne Beauftragung erfolgt dann gem. Teil V Punkt H der Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Referenznummer: V55/2017 ISB
Kurze Beschreibung:
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz benötigt externe Unterstützung im Rahmen von internen Projektaufträgen zur Wartung und Weiterentwicklung ihrer Meldewesensoftware und dazugehöriger Schnittstellen. Die Unterstützung bezieht sich im Wesentlichen auf fachliche und technische Fragestellungen sowie programmtechnische Anpassungen im Zusammenhang mit dem Meldewesen.
Es soll der im Anhang befindliche Rahmenvertrag mit drei Unternehmen geschlossen werden. Die einzelne Beauftragung erfolgt dann gem. Teil V Punkt H der Vergabeunterlagen.
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz benötigt externe Unterstützung im Rahmen von internen Projektaufträgen zur Wartung und Weiterentwicklung ihrer Meldewesensoftware und dazugehöriger Schnittstellen. Die Unterstützung bezieht sich im Wesentlichen auf fachliche und technische Fragestellungen sowie programmtechnische Anpassungen im Zusammenhang mit dem Meldewesen.
Es soll der im Anhang befindliche Rahmenvertrag mit drei Unternehmen geschlossen werden. Die einzelne Beauftragung erfolgt dann gem. Teil V Punkt H der Vergabeunterlagen.
Die Auswahl und Beauftragung der Auftragnehmer erfolgt nach Zuschlagserteilung nach folgendem Muster:
a) Generell wird ein sogenannter Mini-Wettbewerb gemäß §21 Abs. 4. S. 3 VgV 2016 durchgeführt. Dazu wird sämtlichen Auftragnehmern welche Partei des Rahmenvertrages sind, eine Leistungsbeschreibung sowie die Zuschlagskriterien zugestellt, mit der Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist ein formloses Angebot abzugeben. Anhand der Zuschlagskriterien wird ein Auftragnehmer ausgewählt, der den Zuschlag innerhalb dieses Mini-Wettbewerbes erhält.
b) Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, eine direkte Beauftragung eines Unternehmens, dass Partei des Rahmenvertrages ist, gemäß §21 Abs. 4 S.1 VgV vorzunehmen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es sich um Folgeaufträge handelt, Aufträge deren Erfüllung ein besonderes Spezialwissen verlangt, sowie um Aufträge welche aufgrund von Unternehmensgeheimnissen einzelner Auftragnehmer nicht an andere Auftragnehmer vergeben werden können.
Die Auftraggeberin strebt eine Angebotsfrist von 2 Wochen an, kann aber je nach Komplexität der Leistungsbeschreibung davon abweichen.
Die Einzelabrufe können als Werk- oder Dienstleistungsverträge ausgestaltet werden. Die Einzelabrufe erfolgen durch vom Auftragnehmer erstellte Projektanträge und spezifizieren mindestens:
— das beauftragte (Teil-) Projekt,
— den Erbringungszeitraum.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZY0S4.
Die Auswahl und Beauftragung der Auftragnehmer erfolgt nach Zuschlagserteilung nach folgendem Muster:
a) Generell wird ein sogenannter Mini-Wettbewerb gemäß §21 Abs. 4. S. 3 VgV 2016 durchgeführt. Dazu wird sämtlichen Auftragnehmern welche Partei des Rahmenvertrages sind, eine Leistungsbeschreibung sowie die Zuschlagskriterien zugestellt, mit der Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist ein formloses Angebot abzugeben. Anhand der Zuschlagskriterien wird ein Auftragnehmer ausgewählt, der den Zuschlag innerhalb dieses Mini-Wettbewerbes erhält.
b) Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, eine direkte Beauftragung eines Unternehmens, dass Partei des Rahmenvertrages ist, gemäß §21 Abs. 4 S.1 VgV vorzunehmen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es sich um Folgeaufträge handelt, Aufträge deren Erfüllung ein besonderes Spezialwissen verlangt, sowie um Aufträge welche aufgrund von Unternehmensgeheimnissen einzelner Auftragnehmer nicht an andere Auftragnehmer vergeben werden können.
Die Auftraggeberin strebt eine Angebotsfrist von 2 Wochen an, kann aber je nach Komplexität der Leistungsbeschreibung davon abweichen.
Die Einzelabrufe können als Werk- oder Dienstleistungsverträge ausgestaltet werden. Die Einzelabrufe erfolgen durch vom Auftragnehmer erstellte Projektanträge und spezifizieren mindestens:
— das beauftragte (Teil-) Projekt,
— den Erbringungszeitraum.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZY0S4.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz benötigt externe Unterstützung im Rahmen von internen Projektaufträgen zur Wartung und Weiterentwicklung ihrer Meldewesensoftware und dazugehöriger Schnittstellen. Die Unterstützung bezieht sich im Wesentlichen auf fachliche und technische Fragestellungen sowie programmtechnische Anpassungen im Zusammenhang mit dem Meldewesen.
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz benötigt externe Unterstützung im Rahmen von internen Projektaufträgen zur Wartung und Weiterentwicklung ihrer Meldewesensoftware und dazugehöriger Schnittstellen. Die Unterstützung bezieht sich im Wesentlichen auf fachliche und technische Fragestellungen sowie programmtechnische Anpassungen im Zusammenhang mit dem Meldewesen.
Es soll der im Anhang befindliche Rahmenvertrag mit drei Unternehmen geschlossen werden. Die einzelne Beauftragung erfolgt dann gem. Teil V Punkt H der Vergabeunterlagen.
Die ISB betreibt ein SAP ERP 6.0 System mit den Modulen FI, FI-AA, FS-CML, CO, TR, OAM sowie ABAKUS 7.0.0.6. Dieses System ist gegliedert in eine dreistufige System-Struktur (Entwicklung, Konsolidierung, Produktion). Darüber hinaus befindet sich ein SAP-BO System in Einführung.
Die ISB betreibt ein SAP ERP 6.0 System mit den Modulen FI, FI-AA, FS-CML, CO, TR, OAM sowie ABAKUS 7.0.0.6. Dieses System ist gegliedert in eine dreistufige System-Struktur (Entwicklung, Konsolidierung, Produktion). Darüber hinaus befindet sich ein SAP-BO System in Einführung.
Des Weiteren wird als Kernbanksystem eine C+ Eigenentwicklung auf ORACLE Basis eingesetzt, die über eine Schnittstelle als Nebenbuch für das Darlehensgeschäft herangezogen wird.
Für die bankenaufsichtsrechtlichen und statistischen Meldungen setzt die ISB die Standardsoftware BAIS (Rel. 1.24) von BSM ein. Es werden z. Z. 2 Test- und ein Produktionssystem betrieben. Alle Systeme benutzen eine Oracle-Datenbank und PCs als Frontend mit gegenwärtig 7 Anwendern. Täglich werden ca. 100 000 Geschäfte und ca. 50 000 Partner (aktive) angeliefert.
Für die bankenaufsichtsrechtlichen und statistischen Meldungen setzt die ISB die Standardsoftware BAIS (Rel. 1.24) von BSM ein. Es werden z. Z. 2 Test- und ein Produktionssystem betrieben. Alle Systeme benutzen eine Oracle-Datenbank und PCs als Frontend mit gegenwärtig 7 Anwendern. Täglich werden ca. 100 000 Geschäfte und ca. 50 000 Partner (aktive) angeliefert.
Als Schnittstelle zwischen den vorgenannten Systemen und BAIS dient die SRT-Schnittstelle (Rel. 7.0, Supportpackage 1) mit dem iBS-SRT BAIS Adapter.
B. Leistungsbeschreibung
Die ISB benötigt externe Unterstützung im Rahmen von internen Projektaufträgen zur Wartung und Weiterentwicklung ihrer Meldewesensoftware und dazugehöriger Schnittstellen. Die Unterstützung bezieht sich im Wesentlichen auf fachliche und technische Fragestellungen sowie programmtechnische Anpassungen im Zusammenhang mit dem Meldewesen.
Die ISB benötigt externe Unterstützung im Rahmen von internen Projektaufträgen zur Wartung und Weiterentwicklung ihrer Meldewesensoftware und dazugehöriger Schnittstellen. Die Unterstützung bezieht sich im Wesentlichen auf fachliche und technische Fragestellungen sowie programmtechnische Anpassungen im Zusammenhang mit dem Meldewesen.
Die zu erbringende Leistung besteht in erster Linie in der Wartung und Weiterentwicklung der Meldewesensoftware von BAIS und der iBS-SRT-Schnittstellen im Rahmen von Releasewechseln und Übernahme von Hotfixes sowie Anpassungen von IT-technischen Umsetzungen aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Anforderungen zum Meldewesen bzw. zur Verbesserung der Datenanlieferung. Dazu sind die bestehenden iBS-SRT-Schnittstellen von SAP und CuS/DBH als liefernde Vorsysteme zu analysieren und die Datenanforderungen auf die genutzte Meldewesensoftware BAIS von BSM abzustimmen. Nach Dokumentation und Test hat die Produktivnahme zu erfolgen. Vom Gesetzgeber und der Meldewesensoftware nachgeschobene Anpassungen müssen zeitnah umgesetzt werden. Die Produktivnahme richtet sich nach den externen Erfordernissen ggfls. mit Nachbesserungen. Dies bedingt auch Änderungen an den Vorsystemen, Releasewechsel und „Wartung“ der bestehenden Systeme.
Die zu erbringende Leistung besteht in erster Linie in der Wartung und Weiterentwicklung der Meldewesensoftware von BAIS und der iBS-SRT-Schnittstellen im Rahmen von Releasewechseln und Übernahme von Hotfixes sowie Anpassungen von IT-technischen Umsetzungen aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Anforderungen zum Meldewesen bzw. zur Verbesserung der Datenanlieferung. Dazu sind die bestehenden iBS-SRT-Schnittstellen von SAP und CuS/DBH als liefernde Vorsysteme zu analysieren und die Datenanforderungen auf die genutzte Meldewesensoftware BAIS von BSM abzustimmen. Nach Dokumentation und Test hat die Produktivnahme zu erfolgen. Vom Gesetzgeber und der Meldewesensoftware nachgeschobene Anpassungen müssen zeitnah umgesetzt werden. Die Produktivnahme richtet sich nach den externen Erfordernissen ggfls. mit Nachbesserungen. Dies bedingt auch Änderungen an den Vorsystemen, Releasewechsel und „Wartung“ der bestehenden Systeme.
Bei Änderungen sind die entsprechenden Softwaredokumentationen zu erstellen bzw. anzupassen. Dokumentationen müssen für sachkundige Dritte nachvollziehbar sein. Darüber hinaus sind die geltenden Verfahren der ISB im Zusammenhang mit (Entwicklung, Change Management, Incident und Wartung) einzuhalten und zu dokumentieren.
Bei Änderungen sind die entsprechenden Softwaredokumentationen zu erstellen bzw. anzupassen. Dokumentationen müssen für sachkundige Dritte nachvollziehbar sein. Darüber hinaus sind die geltenden Verfahren der ISB im Zusammenhang mit (Entwicklung, Change Management, Incident und Wartung) einzuhalten und zu dokumentieren.
Die Planung von Fachtests inklusive Testfallerstellung und Testkoordination sowie die Testdurchführung und -Überwachung inklusive der Ergebnisdokumentation sind ebenfalls Teil der Aufgaben.
Es wird sichergestellt, dass in Zeiten von Belastungsspitzen die Umsetzung einzelner Anpassungen zum gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt bzw. eine schnelle Reaktionszeit auf Probleme gewährleistet werden kann.
Des Weiteren wird eine fachliche Unterstützung der Abteilung Meldewesen zu spezifischen Fragestellungen erwartet.
Die ISB erwartet eine Vor-Ort-Betreuung durch mindestens einen festen Mitarbeiter. Bei Nichtverfügbarkeit des standardmäßigen Mitarbeiters ist für Ersatz durch gleich qualifiziertes Personal Sorge zu tragen. Begonnene Aktivitäten werden von denselben Ressourcen fertig gestellt. Die gesamte Kommunikation mit der ISB hat in deutscher Sprache zu erfolgen und ist mit den internen Mitarbeitern abzustimmen.
Die ISB erwartet eine Vor-Ort-Betreuung durch mindestens einen festen Mitarbeiter. Bei Nichtverfügbarkeit des standardmäßigen Mitarbeiters ist für Ersatz durch gleich qualifiziertes Personal Sorge zu tragen. Begonnene Aktivitäten werden von denselben Ressourcen fertig gestellt. Die gesamte Kommunikation mit der ISB hat in deutscher Sprache zu erfolgen und ist mit den internen Mitarbeitern abzustimmen.
Der zu erwartende Aufwand wird auf 165 Personentage/Jahr geschätzt.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Dieser Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 12 Monaten. Die Auftraggeberin kann diesen Vertrag jeweils nach Ablauf von 12 Monaten für weitere 12 Monate einseitig verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit ist 4 Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz; Holzhofstraße 4; 53175; Mainz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vollständige Auflistung in den Dokumenten:
„Teil I Anlage A5 Nachweis Leistungsfähigkeit V55-2017 ISB“
und
„Bewertungskriterien Meldewesen V55-2017“.
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): A. Qualifikation des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): B. Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): C. Qualität und Nachvollziehbarkeit des Angebots
Gewichtung des Preises: 30 %
Die Auswahl und Beauftragung der Auftragnehmer erfolgt nach Zuschlagserteilung nach folgendem Muster:
a) Generell wird ein sogenannter Mini-Wettbewerb gemäß §21 Abs. 4. S. 3 VgV 2016 durchgeführt. Dazu wird sämtlichen Auftragnehmern welche Partei des Rahmenvertrages sind, eine Leistungsbeschreibung sowie die Zuschlagskriterien zugestellt, mit der Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist ein formloses Angebot abzugeben. Anhand der Zuschlagskriterien wird ein Auftragnehmer ausgewählt, der den Zuschlag innerhalb dieses Mini-Wettbewerbes erhält.
a) Generell wird ein sogenannter Mini-Wettbewerb gemäß §21 Abs. 4. S. 3 VgV 2016 durchgeführt. Dazu wird sämtlichen Auftragnehmern welche Partei des Rahmenvertrages sind, eine Leistungsbeschreibung sowie die Zuschlagskriterien zugestellt, mit der Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist ein formloses Angebot abzugeben. Anhand der Zuschlagskriterien wird ein Auftragnehmer ausgewählt, der den Zuschlag innerhalb dieses Mini-Wettbewerbes erhält.
b) Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, eine direkte Beauftragung eines Unternehmens, dass Partei des Rahmenvertrages ist, gemäß §21 Abs. 4 S.1 VgV vorzunehmen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es sich um Folgeaufträge handelt, Aufträge deren Erfüllung ein besonderes Spezialwissen verlangt, sowie um Aufträge welche aufgrund von Unternehmensgeheimnissen einzelner Auftragnehmer nicht an andere Auftragnehmer vergeben werden können.
b) Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, eine direkte Beauftragung eines Unternehmens, dass Partei des Rahmenvertrages ist, gemäß §21 Abs. 4 S.1 VgV vorzunehmen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es sich um Folgeaufträge handelt, Aufträge deren Erfüllung ein besonderes Spezialwissen verlangt, sowie um Aufträge welche aufgrund von Unternehmensgeheimnissen einzelner Auftragnehmer nicht an andere Auftragnehmer vergeben werden können.
Die Auftraggeberin strebt eine Angebotsfrist von 2 Wochen an, kann aber je nach Komplexität der Leistungsbeschreibung davon abweichen.
Die Einzelabrufe können als Werk- oder Dienstleistungsverträge ausgestaltet werden. Die Einzelabrufe erfolgen durch vom Auftragnehmer erstellte Projektanträge und spezifizieren mindestens:
— das beauftragte (Teil-) Projekt,
— den Erbringungszeitraum.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZY0S4.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle gem. dieser Bekanntmachung gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus dieser Bekannmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. dieser Bekanntmachung gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus dieser Bekannmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. dieser Bekanntmachung gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. dieser Bekanntmachung gerügt werden.
4. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Sachsen unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Sachsen unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Besonders sind die Regelungen zu Fristen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
5. Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Besonders sind die Regelungen zu Fristen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, Anlage XII C Nr. 19 wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, Anlage XII C Nr. 19 wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Quelle: OJS 2017/S 188-385256 (2017-09-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Referenznummer: V96/2017
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Wartung und Weiterentwicklung unseres Meldewesensystems und der dazugehörigen Schnittstellen
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Postanschrift: Holzhofstr. 4
Kontakt
E-Mail: it-vergabestelle@isb.rlp.de📧