Rahmenvertrag Bezahlterminals

Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium des Innern, dieses vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsis

Mit Hilfe dieser Ausschreibung soll ein externer Dienstleister gefunden werden, mit dem ein Rahmenvertrag über die Bereitstellung von betriebsbereiten Bezahlterminals (inkl. Automatenmodule) sowie deren Betrieb geschlossen werden kann. Dieser Rahmenvertrag umfasst auch den Abschluss der zugehörigen Kartenakzeptanzverträge, den Betrieb des ec-cash-Netzes sowie die Zahlungsabwicklung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Chipkartenleser
Referenznummer: SID 2017-23 DR 14-0453/30
Kurze Beschreibung:
Mit Hilfe dieser Ausschreibung soll ein externer Dienstleister gefunden werden, mit dem ein Rahmenvertrag über die Bereitstellung von betriebsbereiten Bezahlterminals (inkl. Automatenmodule) sowie deren Betrieb geschlossen werden kann. Dieser Rahmenvertrag umfasst auch den Abschluss der zugehörigen Kartenakzeptanzverträge, den Betrieb des ec-cash-Netzes sowie die Zahlungsabwicklung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Chipkartenleser 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Softwarepaket für POS-Kassenterminals 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium des Innern, dieses vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Riesaer Straße 7
Postleitzahl: 01129
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.sid.sachsen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de 📧
Telefon: +49 35132645101 📞
Fax: +49 35132649909 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 163-336302
ABl. S-Ausgabe: 163

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 425 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Durch den Auftragnehmer sind folgende Leistungen abzudecken:
— Bereitstellung, Vermietung und Betrieb von mobilen und stationären Bezahlterminals (inkl. Automatenmodule) nach einem vom Auftraggeber definierten Workflow. Die Bezahlterminals sollen in 2 Gerätefamilien angeboten werden: als Standardgeräte und als Geräte mit erweiterter Auswahlmöglichkeit (Kataloggeräte).
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— Mit dem Betrieb von Bezahlterminals (inkl. Automatenmodule) verbunden ist der Betrieb des ec-cash-Netzes. Die Netzelemente erfüllen Funktionen wie Kreditkartensystem, Bankrechenzentrum, Autorisierungssystem und Evidenzzentrale. Die Bezahlterminals kommunizieren mit dem Rechenzentrum des ec-cash-Netzbetreibers über das Telefonnetz, das ein eigenständiges Netz darstellt und Bestandteile wie Festnetz, Mobilfunknetz und Internet vereint.
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— Der Auftragnehmer akzeptiert mindestens folgende Karten zur unbaren Zahlung (inkl. entsprechender Kartenakzeptanzverträge):
— Kreditkarten (Mastercard, VISA, UPI, JCB)
— Girocard (Maestro, V PAY)
— Zugehörige kontaktlose Verfahren (z. B. girogo, paypass, payWave)
Der Auftraggeber wünscht darüber hinaus, dass auch Flottenkarten, wie z. B. UTA, DKV und RedFuel, zur unbaren Zahlung verwendet werden können.
Weitere Zahlverfahren (z. B. das Instant-Payment-Verfahren sobald verfügbar) sollen auf Wunsch des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit mit Hilfe eines definierten Änderungsverfahrens in den Rahmenvertrag einbezogen werden.
Zahlungsabwicklung und Kostenverrechnung mit dem Auftraggeber für die verschiedenen Arten der Bezahlterminals und Automatenmodule nach einem vom Auftraggeber vorgegebenen Verfahren
Der Rahmenvertrag soll eine Laufzeit von drei Jahren und eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr haben. Als Vertragsbeginn ist der 01. Dezember 2017 vorgesehen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 425 000 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden, DE.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Zusicherung, dass Ihr Unternehmen die Zertifizierung der Deutschen Kreditwirtschaft als Netzbetreiber (http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/dk/zahlungsverkehr/zulassungsverfahren/approval-scheme.html) spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erwirbt und über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhält.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Allgemeiner Jahresumsatz:Geben Sie bitte die Umsatzzahlen Ihres Unternehmens jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre in Euro an. Bei Bewerbergemeinschaften oder bei der Einbindung von Subunternehmen werden die Zahlen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von jedem Subunternehmen für die Wertung addiert. Gewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz der Jahre 2014, 2015 und 2016.
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Spezifischer Jahresumsatz: Geben Sie bitte die Umsatzzahlen Ihres Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre in Euro an. Bei Bewerbergemeinschaften oder bei der Einbindung von Subunternehmen werden die Zahlen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von jedem Subunternehmen für die Wertung addiert. Gewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz der Jahre 2014, 2015 und 2016.
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Bitte reichen Sie eine formlose Eigenerklärung ein, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit von Leistungserbringung und Gewährleistung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden vorliegt. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder bei der Einbindung von Subunternehmen ist diese Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von jedem Subunternehmen vorzulegen.
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Mindeststandards:
Der durchschnittliche allg. Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens 1 000 000 EUR betragen.
Der durchschnittliche spezif. Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens 200 000 EUR betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— mindestens drei und maximal fünf Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften oder bei der Einbindung von Subunternehmen werden die Referenzen insgesamt gewertet.
— Sollen Subunternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde gem. § 122 GWB eingebunden werden, ist für diese Subunternehmen Anlage 2 – Unterauftragnehmer – dieses Dokumentes auszufüllen und vom Generalunternehmer zu unterschreiben oder die EEE für die jeweiligen Unternehmen abzugeben und eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer (Anlage 3 – dieses Dokumentes) vorzulegen.
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— Angabe durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Beschäftigten, die mit dem Ausschreibungsgegenstand (siehe Abschnitt 1.2) vergleichbaren Aufgaben betraut sind, jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Bei Bewerbergemeinschaften oder bei der Einbindung von Subunternehmen werden die Zahlen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von jedem Subunternehmen für die Wertung addiert. Gewertet wird die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl der Jahre 2014, 2015 und 2016.
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— Sichern Sie zu, dass in Ihrem Unternehmen ein Datenschutzkonzept für die Bereitstellung von betriebsbereiten, stationären (auch Automatenmodule) sowie mobilen Bezahlterminals und deren Betrieb vorliegt und dass Sie dieses im vorliegenden Fall einhalten können?
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— Sichern Sie zu, dass die Kommunikation mit dem Auftraggeber und den Projektbeteiligten in deutscher Sprache auf der Stufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfolgt?
— Sichern Sie zu, dass Ihr Unternehmen ein Acquirer für Kartenakzeptanzverträge ist?
— Sichern Sie zu, dass Ihr Unternehmen stationäre (auch Automatenmodule) und mobile Bezahlterminals bereits betreibt?
— Bieten Sie Geräte mit Zulassung der Deutschen Kreditwirtschaft gemäß dem jeweils aktuellen Stand der aktuellen Liste der zugelassenen EMV-fähigen POS-Terminals (EMV Debit/Credit) / DC POS 2.4 (https://die-dk.de/media/files/DC_POS_2.5_DK_Liste_POS_Terminal-EMV_DebitCredit_Zulassungen_Stand_20170406.pdf) an?
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— Sichern Sie zu, dass Ihre Geräte als Manipulationsschutz ein Terminal-Sicherheitssiegel haben?
— Sichern Sie zu, dass Ihre Geräte ein Sicherheits-PIN-Pad (PCI PED) haben, sofern dies zur Eingabe am Gerät notwendig ist?
— Sichern Sie zu, dass Ihre Geräte eine EMV-Zulassung haben?
— Sichern Sie zu, dass Sie der abrufenden Stelle, wenn die Zulassung eines Bezahlterminals ausläuft, das nicht mehr zugelassene Gerät durch ein funktionsgleiches zugelassenes Gerät kostenfrei ersetzen?
— Sichern Sie zu, dass Sie – im Falle einer Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter oder im Falle der Einbindung von Subunternehmen als Generalunternehmer – mindestens 50 % des aus dem Rahmenvertrag resultierenden Auftragsvolumens eigenständig leisten werden?
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— Alle Mitarbeiter des Bewerbers – und wenn vorhanden die Mitarbeiter aller anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder aller Subunternehmen, die zur Leistungserbringung innerhalb des Rahmenvertrages mit dem Auftraggeber herangezogen werden, sind nach Zuschlagserteilung zum Datengeheimnis nach § 6 des Gesetzes zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Datenschutzgesetz – SächsDSG) gemäß Anlage 4 – Erklärung zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis – dieses Dokumentes zu verpflichten. Die Bereitschaft hierzu ist durch die jeweilige Unterzeichnung von Anlage 5 – Bestätigung zum Datengeheimnis – dieses Dokumentes zu bestätigen.
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Bitte unterzeichnen Sie die Anlage 6 – Vertraulichkeitsvereinbarung – dieses Dokumentes.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist diese Vereinbarung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
— Eigenerklärung, dass bei Vertragsschluss ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß Anlage 7 VgU abgeschlossen wird
Im Falle der Einbindung von Subunternehmen oder der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die Erklärungen von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
Mindeststandards:
Mindestens drei der Referenzen müssen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung stammen und mit dem Leistungsgegenstand inhaltlich und vom Umfang her vergleichbar sein.
Die durchschnittliche Anzahl fest angestellter Mitarbeiter der letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens 20 betragen.

Verfahren
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erweisen sich mehr als fünf Bewerber als geeignet, wird durch Addition der von den Bewerbern bei den Eignungskriterien erreichten Bewertungspunktzahlen eine Rangliste aufgestellt. Die fünf Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
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Falls mehrere Bewerber mit derselben Gesamtpunktzahl um einen oder mehrere Plätze unter den fünf Besten konkurrieren, entscheidet unter diesen das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-10-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.sid.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen– GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Riesaer Str. 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Telefon: +49 35132645101 📞
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de 📧
Fax: +49 35132649909 📠
Internetadresse: www.sid.sachsen.de 🌏
Quelle: OJS 2017/S 163-336302 (2017-08-22)