Rahmenvertrag Broschürendienstleistungen

AOK Baden-Württemberg

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Erbringung von Broschürendienstleistungen. Der Auftragnehmer wird als Generalunternehmer bei allen Leistungen im Bereich der Broschüren für die Auftraggeberin tätig (Beratung, Bezugsgruppenanalyse, Konzeption/Kreation/Layout, Produktion, Qualitätssicherung).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Broschüren
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Erbringung von Broschürendienstleistungen. Der Auftragnehmer wird als Generalunternehmer bei allen Leistungen im Bereich der Broschüren für die Auftraggeberin tätig (Beratung, Bezugsgruppenanalyse, Konzeption/Kreation/Layout, Produktion, Qualitätssicherung).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Broschüren 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabe-werbung@bw.aok.de 📧
URL der Dokumente: http://www.dtvp.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 026-045772
ABl. S-Ausgabe: 26
Zusätzliche Informationen
Der Bewerber hat seinem Teilnahmeantrag eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) beizufügen und nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb auszufüllen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen des Auftragnehmers beziehen sich auf die Bereiche Beratung, Zielgruppenanalyse, Text, Bildbeschaffung, Kreation/Layout, Abstimmung und Korrekturläufe mit der AOK-Hauptverwaltung, Individualisierung der Broschüren mit den AOK-Bezirksdirektionen, Terminüberwachung, Einholen von Freigaben, Plausibilitätsprüfung, Lektorat, Produktion der Broschüren, Qualitätssicherung, Endkontrolle und Versand.
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Der Auftragnehmer muss seinen Wissensstand und sein Leistungsvermögen auf dem jeweils neuesten Stand halten. Dies umfasst nicht nur die technische Abwicklung (Druckverfahren, Material etc.), sondern auch aktuelle Trends und technische Neuerungen in der Kundenkommunikation, welche mitunter die Crossmedialität (z. B. durch Augmented Reality) sicherstellen. Ziel ist die höchste Qualität und Aktualität bei der Erstellung der Broschüren.
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Zudem verpflichtet sich der Auftragnehmer, sich hinsichtlich der Produkte und Fertigungsmethoden an der Vielfalt des Marktes zu orientieren und nicht an den Möglichkeiten des eigenen Unternehmens. Dies kann z.B. auch bedeuten, dass der Auftraggeberin Online-Lösungen präsentiert werden, wenn diese gegenüber Print-Lösungen erfolgsversprechender sind.
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Dem Auftragnehmer bleibt es vorbehalten, einzelne Leistungen von Dritten zu beziehen. Der Auftragnehmer ist auch in diesem Fall für die Qualität der bezogenen Produkte und Dienstleistungen verantwortlich.
Die konkrete Leistungserbringung erfolgt jeweils nach gesonderter Einzelauftragserteilung durch die Auftraggeberin und richtet sich nach deren Budgetplänen.
Dauer: 48 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern und in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedsstaats verzeichnet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe des spezifischen Jahresumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erfahrungsnachweis in Form einer Liste mit mindestens 3 Referenzprojekten in den letzten drei Jahren nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb. Die Referenzprojekte müssen mit dem Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar und aus dem Bereich gesetzlicher Krankenkassen sein,
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— Beschreibung des im Unternehmen vorhandenen Qualitätsmanagements und Vorlage, soweit vorhanden, von Kopien der entsprechenden Zertifikate,
— Profile der mit der Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter/-innen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb mit Angaben zu Ausbildung, Berufserfahrung und Referenzen,
— Angabe der Zahl der Führungskräfte und der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl für die letzten drei Jahre.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Qualität der vorzulegenden Referenzen,
— Qualifikation der mit der Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter/-innen,
— Qualitätsmanagement des Auftragnehmers.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-03-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: AOK Baden-Württemberg, Fachbereich II.2, Referat II.2.2 Werbung/Verkaufsförderung
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: www.dtvp.de 🌏
URL der Dokumente: www.dtvp.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Gemäß § 134 GWB haben Öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2017/S 026-045772 (2017-02-02)