Rahmenvertrag Broschürendienstleistungen

AOK Baden-Württemberg

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Erbringung von Broschürendienstleistungen. Der Auftragnehmer wird als Generalunternehmer bei allen Leistungen im Bereich der Broschüren für die Auftraggeberin tätig (Beratung, Bezugsgruppenanalyse, Konzeption/Kreation/Layout, Produktion, Qualitätssicherung).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-02.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Broschüren
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Erbringung von Broschürendienstleistungen. Der Auftragnehmer wird...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Broschüren 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabe-werbung@bw.aok.de 📧
URL der Dokumente: http://www.dtvp.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 026-045772
ABl. S-Ausgabe: 26
Zusätzliche Informationen

“Der Bewerber hat seinem Teilnahmeantrag eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) beizufügen und nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zum...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 026-045772 (2017-02-02)