Los 1: Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung i. S. v. § 21 VgV über die Belieferung des Auftraggebers mit einer Vielzahl von Artikeln des Dentalbedarfs für die Klinikbereiche ZP, ZPP, KFO, MKG am Universitätsklinikum Aachen. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind ferner die Bereitstellung eines Online-Bestellsystems (Webshop) zwecks Recherche der ausgeschriebenen Artikel durch ca. 50 Anwender/Nutzer an 5 PC's des UK Aachen. Los 2: Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung i. S. v. § 21 VgV über die Belieferung des Auftraggebers mit einer Vielzahl von Artikeln des Dentalbedarfs die im Zentrallager des UK Aachen vorgehalten werden sollen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zahnärztliches Verbrauchsmaterial
Referenznummer: 2016-vs228-OK
Kurze Beschreibung:
Los 1:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung i. S. v. § 21 VgV über die Belieferung des Auftraggebers mit einer Vielzahl von Artikeln des Dentalbedarfs für die Klinikbereiche ZP, ZPP, KFO, MKG am Universitätsklinikum Aachen.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind ferner die Bereitstellung eines Online-Bestellsystems (Webshop) zwecks Recherche der ausgeschriebenen Artikel durch ca. 50 Anwender/Nutzer an 5 PC's des UK Aachen.
Los 2:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung i. S. v. § 21 VgV über die Belieferung des Auftraggebers mit einer Vielzahl von Artikeln des Dentalbedarfs die im Zentrallager des UK Aachen vorgehalten werden sollen.
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung i. S. v. § 21 VgV über die Belieferung des Auftraggebers mit einer Vielzahl von Artikeln des Dentalbedarfs für die Klinikbereiche ZP, ZPP, KFO, MKG am Universitätsklinikum Aachen.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind ferner die Bereitstellung eines Online-Bestellsystems (Webshop) zwecks Recherche der ausgeschriebenen Artikel durch ca. 50 Anwender/Nutzer an 5 PC's des UK Aachen.
Los 2:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung i. S. v. § 21 VgV über die Belieferung des Auftraggebers mit einer Vielzahl von Artikeln des Dentalbedarfs die im Zentrallager des UK Aachen vorgehalten werden sollen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zahnärztliches Verbrauchsmaterial📦
Zusätzlicher CPV-Code: Zahnärztliches Verbrauchsmaterial📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Aachen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-01-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-31 📅
Datum des Beginns: 2017-05-03 📅
Datum des Endes: 2019-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 021-034946
ABl. S-Ausgabe: 21
Zusätzliche Informationen
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen.
Bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe sollen die Angebotsunterlagen mit Anlagen in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Angebotskennzettel“ bei der, in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle eingereicht werden. In Abweichung/Ergänzung zu der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle, kann eine persönliche Abgabe der Angebotsunterlagen (nur bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe und nur während der am UKA üblichen Geschäftszeiten) an nachstehender Adresse erfolgen:
Universitätsklinikum Aachen AöR,
Geschäftsbereich Recht – Sekretariat -,
Kullenhofstr. 50,
52074 Aachen,
4. Etage, Raum 404/405.
Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle im UKA kann nicht erfolgen.
Auf die Vorlage einer Sicherungskopie wird verzichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYY9T.
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen.
Bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe sollen die Angebotsunterlagen mit Anlagen in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Angebotskennzettel“ bei der, in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle eingereicht werden. In Abweichung/Ergänzung zu der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle, kann eine persönliche Abgabe der Angebotsunterlagen (nur bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe und nur während der am UKA üblichen Geschäftszeiten) an nachstehender Adresse erfolgen:
Universitätsklinikum Aachen AöR,
Geschäftsbereich Recht – Sekretariat -,
Kullenhofstr. 50,
52074 Aachen,
4. Etage, Raum 404/405.
Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle im UKA kann nicht erfolgen.
Auf die Vorlage einer Sicherungskopie wird verzichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYY9T.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung i. S. v. § 21 VgV über die Belieferung des Auftraggebers mit einer Vielzahl von Artikeln des Dentalbedarfs für die Klinikbereiche ZP, ZPP, KFO, MKG am Universitätsklinikum Aachen.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind ferner die Bereitstellung eines Online-Bestellsystems (Webshop) zwecks Recherche der ausgeschriebenen Artikel durch ca. 50 Anwender/Nutzer an 5 PC's des UK Aachen.
Los 2:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung i. S. v. § 21 VgV über die Belieferung des Auftraggebers mit einer Vielzahl von Artikeln des Dentalbedarfs die im Zentrallager des UK Aachen vorgehalten werden sollen.
Geschätzter Gesamtwert: 1 238 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Dental-Verbrauchsmaterial
Losnummer: 1
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 238 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag wird für einen Vertragszeitraum von 2 Jahren mit zweimaliger optionaler Verlängerungsmöglichkeit um je 1 Jahr abgeschlossen.
Bezeichnung des Loses: Dental-Verbrauchsmaterial (lagerhaltig am UKA)
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Geforderte Zahlungsbedingungen: 3 % Skonto 21 Tage, 30 Tage netto
Lieferung, auch von Kleinstmengen, soll ohne jeglichen Zuschläge, frei Haus, erfolgen. Jeder Lieferung muss ein Lieferschein beigefügt werden aus dem erkenntlich ist, was in welchen Mengen geliefert wurde und was sich im Rückstand befindet. Ebenso muss das voraussichtliche Nachlieferdatum vermerkt sein. Jeder Lieferschein muss mit Auftragsnummer des Universitätsklinikum Aachen versehen sein.
Lieferung, auch von Kleinstmengen, soll ohne jeglichen Zuschläge, frei Haus, erfolgen. Jeder Lieferung muss ein Lieferschein beigefügt werden aus dem erkenntlich ist, was in welchen Mengen geliefert wurde und was sich im Rückstand befindet. Ebenso muss das voraussichtliche Nachlieferdatum vermerkt sein. Jeder Lieferschein muss mit Auftragsnummer des Universitätsklinikum Aachen versehen sein.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-03-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen.
Bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe sollen die Angebotsunterlagen mit Anlagen in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Angebotskennzettel“ bei der, in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle eingereicht werden. In Abweichung/Ergänzung zu der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle, kann eine persönliche Abgabe der Angebotsunterlagen (nur bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe und nur während der am UKA üblichen Geschäftszeiten) an nachstehender Adresse erfolgen:
Bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe sollen die Angebotsunterlagen mit Anlagen in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Angebotskennzettel“ bei der, in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle eingereicht werden. In Abweichung/Ergänzung zu der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle, kann eine persönliche Abgabe der Angebotsunterlagen (nur bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe und nur während der am UKA üblichen Geschäftszeiten) an nachstehender Adresse erfolgen:
Universitätsklinikum Aachen AöR,
Geschäftsbereich Recht – Sekretariat -,
Kullenhofstr. 50,
52074 Aachen,
4. Etage, Raum 404/405.
Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle im UKA kann nicht erfolgen.
Auf die Vorlage einer Sicherungskopie wird verzichtet.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universitätsklinikum Aachen AöR
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52074
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de📧
Internetadresse: www.ukaachen.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 021-034946 (2017-01-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 616 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Optionale Vertragsverlängerung um 2 x 1 Jahr möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsklinikum Aachen AöR; Steinbergweg 20; 52074; Aachen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bedienung und Funktionalität des Onlineportal/Webshop
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferfrist
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wöchentliche Backorderliste
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-09 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Telefon: +49 2211472120📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 2418080007📞
Fax: +49 2418082504 📠
Quelle: OJS 2017/S 090-176700 (2017-05-09)