Rahmenvertrag für Abschleppleistung

Stadt Chemnitz, Hauptamt Abt. Zentrale Dienste /Submission

Rahmenvertrag Abschleppleistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-10 Auftragsbekanntmachung
2017-08-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-05-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeugabschleppdienste
Referenznummer: 10/32/17/004
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag Abschleppleistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeugabschleppdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Chemnitz, Hauptamt Abt. Zentrale Dienste /Submission
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 09111
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.chemnitz.de 🌏
E-Mail: vol.submissionsstelle@stadt-chemnitz.de 📧
Telefon: +49 371488-1067 📞
Fax: +49 371488-1090 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-10 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-13 📅
Datum des Beginns: 2017-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 092-181633
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 294 644 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag Abschleppleistungen- keine Lose – Laufzeit 4 Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Chemnitz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren, Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 GüKG Bescheinigung über den Zugang zum Beruf entsprechend § 24 GüKG, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Nachweis der Eintragung bei der HWK oder IHK; alternativ: Bescheinigung Unternehmer- Lieferantenverzeichnis (ULV), Gewerbeanmeldung, Prüfbericht nach UVV-Kran und Seilwinden, Prüfbericht nach § 47a StVZO Prüfbericht nach § 29 StVZO (sofern nicht aus Fahrzeugschein erkennbar), Kopien Fahrzeugscheine, Bestätigung der erweiterten Betriebshaftpflichtversicherung (Spezialhakenlast und unbefugte Benutzung), Nachweis des Nutzungsrechtes für den unter 3.3 des Leistungsverzeichnisses angegebenen Verwahrplatz siehe Vergabeunterlagen- Anlage Fragebogen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.chemnitz.de 🌏
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏
URL der Dokumente: www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Öffnungszeiten:
Stadt Chemnitz, Hauptamt, Abt. Zentrale Dienste, Submissionsstelle VOL, Markt 1/Zi. 416a, 09111 Chemnitz;
Montag – Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr,
Dienstag – Donnerstag: 13:00 – 15:00 Uhr.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Altchemnitzer Str. 41
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Telefon: +49 371532-0 📞
Fax: +49 371532-1303 📠
Quelle: OJS 2017/S 092-181633 (2017-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 207 204 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 153-317497
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 092-181633
ABl. S-Ausgabe: 153

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-04 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 153-317497 (2017-08-07)