Das KBA muss im Rahmen seiner gesetzlich übertragenenen Aufgaben technische Prüfungen und Messungenan Fahrzeugen vornehmen. Für die Bedarfsdeckung sollen Fahrzeugen über einen Rahmenvertrag angemietet werden. Es müssen Fahrzeuge (PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 to zGG.) von allen in der Europäischen Union (EU) zugelassenen Herstellern bereitgestellt werden können.(Antrieb: Diesel, Benzin, Hybrid, Elektro, Gas, Brennstoffzelle). Die Anzahl der Anmietungen liegt geschätzt zwischen 50 und 200 Fahrzeugen im Jahr. Eine Abnahmeverpflichtung durch den Auftraggeber (AG) besteht nicht. Der Rahmenvertrag wird zunächst für ein Jahr mit der Option der Verlängerung um max. 36 Monate geschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftfahrzeuge
Referenznummer: 133-600.02/005#003-0630/16
Kurze Beschreibung:
Das KBA muss im Rahmen seiner gesetzlich übertragenenen Aufgaben technische Prüfungen und Messungenan Fahrzeugen vornehmen. Für die Bedarfsdeckung sollen Fahrzeugen über einen Rahmenvertrag angemietet werden.
Es müssen Fahrzeuge (PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 to zGG.) von allen in der Europäischen Union (EU) zugelassenen Herstellern bereitgestellt werden können.(Antrieb: Diesel, Benzin, Hybrid, Elektro, Gas, Brennstoffzelle).
Die Anzahl der Anmietungen liegt geschätzt zwischen 50 und 200 Fahrzeugen im Jahr. Eine Abnahmeverpflichtung durch den Auftraggeber (AG) besteht nicht.
Der Rahmenvertrag wird zunächst für ein Jahr mit der Option der Verlängerung um max. 36 Monate geschlossen.
Das KBA muss im Rahmen seiner gesetzlich übertragenenen Aufgaben technische Prüfungen und Messungenan Fahrzeugen vornehmen. Für die Bedarfsdeckung sollen Fahrzeugen über einen Rahmenvertrag angemietet werden.
Es müssen Fahrzeuge (PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 to zGG.) von allen in der Europäischen Union (EU) zugelassenen Herstellern bereitgestellt werden können.(Antrieb: Diesel, Benzin, Hybrid, Elektro, Gas, Brennstoffzelle).
Die Anzahl der Anmietungen liegt geschätzt zwischen 50 und 200 Fahrzeugen im Jahr. Eine Abnahmeverpflichtung durch den Auftraggeber (AG) besteht nicht.
Der Rahmenvertrag wird zunächst für ein Jahr mit der Option der Verlängerung um max. 36 Monate geschlossen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftfahrzeuge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Flensburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kraftfahrt-Bundesamt
Postanschrift: Fördestr. 16
Postleitzahl: 24944
Postort: Flensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.kba.de🌏
E-Mail: martin.staecker@kba.de📧
Telefon: +49 461-3161226📞
Fax: +49 461-3161764 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=150460🌏
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e-Vergabeplattform des Bundes („www.evergabe-online.de“) heruntergeladen werden. Informationen zu der e-Vergabeplattform des Bundes und den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ abrufbar und erteilt der Support des Beschaffungsamts des BMI (Tel.: 0228/99 610 1234, E-Mail: support@bescha.bund.de).
Angebote sind als 2 Exemplare in verschlossenem Umschlag mit der Post bzw. per Boten an folgende für den Empfang der Angebote zuständige Stelle zu übermitteln:
Kraftfahrt-Bundesamt,
Sgb. 121 – Poststelle,
Fördestraße 16,
24944 Flensburg.
Eine Angebotsübermittlung per Telefax bzw. E-Mail wird nicht akzeptiert. Es ist 1 schriftliches Exemplar original zu unterschreiben und als Original zu kennzeichnen. Die Kopie übersenden Sie bitte auf CD/ DVD oder auf USB-Stick in Form einer „pdf.-Datei“ unter dem Dateinamen „Angebot_<Firmenname>.pdf“. Die Datei sollte alle Bestandteile des Angebotes beinhalten. Angebote und Anlagen (z. B. Eigenerklärungen), die über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben werden, gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Sie werden per e-Vergabeplattform an alle registrierten Bieter gesendet.
Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter, die der oben genannten Kontaktstelle ihre E-Mail-Adresse mitteilen, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform abrufbar sind. Weitere Informationen zu Angeboten und Bieterfragen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e-Vergabeplattform des Bundes („www.evergabe-online.de“) heruntergeladen werden. Informationen zu der e-Vergabeplattform des Bundes und den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ abrufbar und erteilt der Support des Beschaffungsamts des BMI (Tel.: 0228/99 610 1234, E-Mail: support@bescha.bund.de).
Angebote sind als 2 Exemplare in verschlossenem Umschlag mit der Post bzw. per Boten an folgende für den Empfang der Angebote zuständige Stelle zu übermitteln:
Kraftfahrt-Bundesamt,
Sgb. 121 – Poststelle,
Fördestraße 16,
24944 Flensburg.
Eine Angebotsübermittlung per Telefax bzw. E-Mail wird nicht akzeptiert. Es ist 1 schriftliches Exemplar original zu unterschreiben und als Original zu kennzeichnen. Die Kopie übersenden Sie bitte auf CD/ DVD oder auf USB-Stick in Form einer „pdf.-Datei“ unter dem Dateinamen „Angebot_.pdf“. Die Datei sollte alle Bestandteile des Angebotes beinhalten. Angebote und Anlagen (z. B. Eigenerklärungen), die über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben werden, gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Sie werden per e-Vergabeplattform an alle registrierten Bieter gesendet.
Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter, die der oben genannten Kontaktstelle ihre E-Mail-Adresse mitteilen, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform abrufbar sind. Weitere Informationen zu Angeboten und Bieterfragen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das KBA muss im Rahmen seiner gesetzlich übertragenenen Aufgaben technische Prüfungen und Messungenan Fahrzeugen vornehmen. Für die Bedarfsdeckung sollen Fahrzeugen über einen Rahmenvertrag angemietet werden.
Es müssen Fahrzeuge (PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 to zGG.) von allen in der Europäischen Union (EU) zugelassenen Herstellern bereitgestellt werden können.(Antrieb: Diesel, Benzin, Hybrid, Elektro, Gas, Brennstoffzelle).
Die Anzahl der Anmietungen liegt geschätzt zwischen 50 und 200 Fahrzeugen im Jahr. Eine Abnahmeverpflichtung durch den Auftraggeber (AG) besteht nicht.
Der Rahmenvertrag wird zunächst für ein Jahr mit der Option der Verlängerung um max. 36 Monate geschlossen.
Es müssen Fahrzeuge ( PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 to zGG.) von allen in der Europäischen Union (EU) zugelassenen Herstellern bereitgestellt werden können.(Antrieb: Diesel, Benzin, Hybrid, Elektro, Gas, Brennstoffzelle) Die Mietzeit (Nutzungsdauer) pro Fahrzeug ist im Allgemeinen 3 – 4 Wochen. Während der Nutzungsdauer werden max 2.000 Kilometer gefahren.
Es müssen Fahrzeuge ( PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 to zGG.) von allen in der Europäischen Union (EU) zugelassenen Herstellern bereitgestellt werden können.(Antrieb: Diesel, Benzin, Hybrid, Elektro, Gas, Brennstoffzelle) Die Mietzeit (Nutzungsdauer) pro Fahrzeug ist im Allgemeinen 3 – 4 Wochen. Während der Nutzungsdauer werden max 2.000 Kilometer gefahren.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 740 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Max. Verlängerung auf eine Gesamtlaufzeit von 48 Monaten.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MA04
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flensburg.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Flensburg.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e-Vergabeplattform des Bundes („www.evergabe-online.de“) heruntergeladen werden. Informationen zu der e-Vergabeplattform des Bundes und den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ abrufbar und erteilt der Support des Beschaffungsamts des BMI (Tel.: 0228/99 610 1234, E-Mail: support@bescha.bund.de).
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e-Vergabeplattform des Bundes („www.evergabe-online.de“) heruntergeladen werden. Informationen zu der e-Vergabeplattform des Bundes und den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ abrufbar und erteilt der Support des Beschaffungsamts des BMI (Tel.: 0228/99 610 1234, E-Mail: support@bescha.bund.de).
Angebote sind als 2 Exemplare in verschlossenem Umschlag mit der Post bzw. per Boten an folgende für den Empfang der Angebote zuständige Stelle zu übermitteln:
Kraftfahrt-Bundesamt,
Sgb. 121 – Poststelle,
Fördestraße 16,
24944 Flensburg.
Eine Angebotsübermittlung per Telefax bzw. E-Mail wird nicht akzeptiert. Es ist 1 schriftliches Exemplar original zu unterschreiben und als Original zu kennzeichnen. Die Kopie übersenden Sie bitte auf CD/ DVD oder auf USB-Stick in Form einer „pdf.-Datei“ unter dem Dateinamen „Angebot_<Firmenname>.pdf“. Die Datei sollte alle Bestandteile des Angebotes beinhalten. Angebote und Anlagen (z. B. Eigenerklärungen), die über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben werden, gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Eine Angebotsübermittlung per Telefax bzw. E-Mail wird nicht akzeptiert. Es ist 1 schriftliches Exemplar original zu unterschreiben und als Original zu kennzeichnen. Die Kopie übersenden Sie bitte auf CD/ DVD oder auf USB-Stick in Form einer „pdf.-Datei“ unter dem Dateinamen „Angebot_.pdf“. Die Datei sollte alle Bestandteile des Angebotes beinhalten. Angebote und Anlagen (z. B. Eigenerklärungen), die über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben werden, gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Sie werden per e-Vergabeplattform an alle registrierten Bieter gesendet.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Sie werden per e-Vergabeplattform an alle registrierten Bieter gesendet.
Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter, die der oben genannten Kontaktstelle ihre E-Mail-Adresse mitteilen, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform abrufbar sind. Weitere Informationen zu Angeboten und Bieterfragen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter, die der oben genannten Kontaktstelle ihre E-Mail-Adresse mitteilen, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform abrufbar sind. Weitere Informationen zu Angeboten und Bieterfragen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 031-056068 (2017-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das KBA muss im Rahmen seiner gesetzlich übertragenen Aufgaben technische Prüfungen und Messungen an Fahrzeugen vornehmen. Für die Bedarfsdeckung sollen Fahrzeugen über einen Rahmenvertrag angemietet werden.
Es müssen Fahrzeuge ( PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 to zGG.) von allen in der Europäischen Union (EU) zugelassenen Herstellern bereitgestellt werden können.(Antrieb: Diesel, Benzin, Hybrid, Elektro, Gas, Brennstoffzelle).
Die Anzahl der Anmietungen liegt geschätzt zwischen 50 und 200 Fahrzeugen im Jahr. Eine Abnahmeverpflichtung durch den Auftraggeber (AG) besteht nicht.
Der Rahmenvertrag wird zunächst für ein Jahr mit der Option der Verlängerung um max. 36 Monate geschlossen.
Das KBA muss im Rahmen seiner gesetzlich übertragenen Aufgaben technische Prüfungen und Messungen an Fahrzeugen vornehmen. Für die Bedarfsdeckung sollen Fahrzeugen über einen Rahmenvertrag angemietet werden.
Es müssen Fahrzeuge ( PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 to zGG.) von allen in der Europäischen Union (EU) zugelassenen Herstellern bereitgestellt werden können.(Antrieb: Diesel, Benzin, Hybrid, Elektro, Gas, Brennstoffzelle).
Die Anzahl der Anmietungen liegt geschätzt zwischen 50 und 200 Fahrzeugen im Jahr. Eine Abnahmeverpflichtung durch den Auftraggeber (AG) besteht nicht.
Der Rahmenvertrag wird zunächst für ein Jahr mit der Option der Verlängerung um max. 36 Monate geschlossen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 740 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Sie werden per e-Vergabeplattform an alle registrierten Bieter gesendet.
Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter, die der oben genannten Kontaktstelle ihre E-Mail-Adresse mitteilen, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform abrufbar sind. Weitere Informationen zu Angeboten und Bieterfragen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Sie werden per e-Vergabeplattform an alle registrierten Bieter gesendet.
Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter, die der oben genannten Kontaktstelle ihre E-Mail-Adresse mitteilen, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform abrufbar sind. Weitere Informationen zu Angeboten und Bieterfragen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das KBA muss im Rahmen seiner gesetzlich übertragenen Aufgaben technische Prüfungen und Messungen an Fahrzeugen vornehmen. Für die Bedarfsdeckung sollen Fahrzeugen über einen Rahmenvertrag angemietet werden.
Es müssen Fahrzeuge ( PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 to zGG.) von allen in der Europäischen Union (EU) zugelassenen Herstellern bereitgestellt werden können.(Antrieb: Diesel, Benzin, Hybrid, Elektro, Gas,…
… Brennstoffzelle).
… Brennstoffzelle) Die Mietzeit (Nutzungsdauer) pro Fahrzeug ist im Allgemeinen 3 – 4 Wochen. Während der Nutzungsdauer werden max. 2 000 Kilometer gefahren.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-05 📅
Quelle: OJS 2017/S 089-174925 (2017-05-05)