Rahmenvertrag für die Durchführung von Gleisbau – und Deckenschlussarbeiten bei der Berliner Straßenbahn

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Anstalt des öffentlichen Rechts

Rahmenvertrag für die Durchführung von Gleisbau- und Deckenschlussarbeiten im gesamten Berliner Streckennetz der Straßenbahn.
Das Gleisnetz der Straßenbahn umfasst ca. 425 km Gleise und 850 Stück Weichen.
Es handelt sich für die Leistungserbringung je Wirtschaftsteilnehmer um Instandsetzung der Gleisanlagen im Berliner Straßenbahn-Gleisnetz im Besonderen und straßenbündigem Bahnkörper;
Ausbesserung und Regulierung des Deckenschlusses aller Bauarten im Gleis- und angrenzenden Fahrbahnbereich. Art, Umfang, Ort und Zeitpunkt der Ausführung der jeweiligen Einzelmaßnahme werden vom AG gesondert festgelegt. Für kurzfristige Havariebeseitigung sind die Arbeiten innerhalb von 12 Stunden nach Auftragserteilung zu beginnen. Alle Arbeiten finden in der Regel unter Straßenbahnbetrieb statt, die Verkehrssicherheit der Straßen und die Betriebssicherheit der Straßenbahn ist ständig gewährleistet. Je nach Erfordernis können Arbeiten auch an Wochenenden, Feiertagen oder nachts angeordnet werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbahnarbeiten
Referenznummer: FEM-E3/8385/17
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag für die Durchführung von Gleisbau- und Deckenschlussarbeiten im gesamten Berliner Streckennetz der Straßenbahn. Das Gleisnetz der Straßenbahn umfasst ca. 425 km Gleise und 850 Stück Weichen. Es handelt sich für die Leistungserbringung je Wirtschaftsteilnehmer um Instandsetzung der Gleisanlagen im Berliner Straßenbahn-Gleisnetz im Besonderen und straßenbündigem Bahnkörper; Ausbesserung und Regulierung des Deckenschlusses aller Bauarten im Gleis- und angrenzenden Fahrbahnbereich. Art, Umfang, Ort und Zeitpunkt der Ausführung der jeweiligen Einzelmaßnahme werden vom AG gesondert festgelegt. Für kurzfristige Havariebeseitigung sind die Arbeiten innerhalb von 12 Stunden nach Auftragserteilung zu beginnen. Alle Arbeiten finden in der Regel unter Straßenbahnbetrieb statt, die Verkehrssicherheit der Straßen und die Betriebssicherheit der Straßenbahn ist ständig gewährleistet. Je nach Erfordernis können Arbeiten auch an Wochenenden, Feiertagen oder nachts angeordnet werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbahnarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stadtbahnarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Holzmarktstraße 15 – 17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.BVG.de 🌏
E-Mail: einkauf.3@bvg.de 📧
Telefon: +49 03025620251 📞
Fax: +49 03025620264 📠
URL der Dokumente: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-28 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 124-252788
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
Es ist beabsichtigt, den Rahmenvertrag mit bis zu 5 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Jeder Wirtschaftsteilnehmer kann höchstens 1 Anteil vom Rahmenvertrag erhalten (s.a. Ziff. II.2.4). Die Aufteilung des Leistungsumfangs erfolgt voraussichtlich mit 5 unterschiedliche Wirtschaftsteilnehmern. Das Auftragsvolumen aller Wirtschaftsteilnehmer beträgt EUR 8.000.000,00 für 24 Monate Laufzeit.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag für die Durchführung von Gleisbau- und Deckenschlussarbeiten im gesamten Berliner Streckennetz der Straßenbahn.
Das Gleisnetz der Straßenbahn umfasst ca. 425 km Gleise und 850 Stück Weichen.
Es handelt sich für die Leistungserbringung je Wirtschaftsteilnehmer um Instandsetzung der Gleisanlagen im Berliner Straßenbahn-Gleisnetz im Besonderen und straßenbündigem Bahnkörper;
Ausbesserung und Regulierung des Deckenschlusses aller Bauarten im Gleis- und angrenzenden Fahrbahnbereich. Art, Umfang, Ort und Zeitpunkt der Ausführung der jeweiligen Einzelmaßnahme werden vom AG gesondert festgelegt. Für kurzfristige Havariebeseitigung sind die Arbeiten innerhalb von 12 Stunden nach Auftragserteilung zu beginnen. Alle Arbeiten finden in der Regel unter Straßenbahnbetrieb statt, die Verkehrssicherheit der Straßen und die Betriebssicherheit der Straßenbahn ist ständig gewährleistet. Je nach Erfordernis können Arbeiten auch an Wochenenden, Feiertagen oder nachts angeordnet werden.
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Geschätzter Gesamtwert: 8 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Aufteilung des Leistungsumfangs erfolgt voraussichtlich mit 5 unterschiedlichen Wirtschaftsteilnehmern. Das Auftragsvolumen aller Wirtschaftsteilnehmer beträgt EUR 8.000.000,00 für 24 Monate Laufzeit:
— 1. Wirtschaftsteilnehmer: 2 400 000,00 EUR
— 2. Wirtschaftsteilnehmer: 1 600 000,00 EUR
— 3. Wirtschaftsteilnehmer: 1 440 000,00 EUR
— 4. Wirtschaftsteilnehmer: 1 360 000,00 EUR
— 5. Wirtschaftsteilnehmer: 1 200 000,00 EUR
Die jeweiligen Werte je Wirtschaftsteilnehmer sind nicht verbindlich und erzeugen keinen Anspruch des Rahmenvertragspartners auf Auftragserteilung. Jede Firma kann höchstens 1 Anteil erhalten.
Der jeweilige Zielwert ist nicht verbindlich und erzeugt keinen Anspruch des Rahmenvertragspartners auf die Ausschöpfung der Auftragserteilung. Der AN verpflichtet sich Im Rahmen des Budgets tätig zu werden. Es bestehen keine Abnahmeverpflichtungen hinsichtlich der anteiligen Verteilung auf die Rahmenvertrags-Anteile. Die Nutzung einer Option für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Ablauf der Hauptvertragslaufzeit ist möglich. Der Planwert der Option ist mit 4 000 000 EUR angedacht.
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Die Arbeiten je Wirtschaftsteilnehmer beinhalten:
— Deckenschlussreparaturen in verplatteten, bituminös geschlossenen oder eingepflasterten Gleisen von ca. 1 m
— Gleisreparaturen und -erneuerungen in allen Deckenschlussarten und im besonderen Bahnkörper aller Bauweisen im Gleisnetz der BVG, auch von Kleinstmengen,
— Reparaturarbeiten an Weichenanlagen aller
Bauarten, Erneuerung von Weichengroßteilen,
— Schweiß- und Schleifarbeiten an Gleisanlagen im Zusammenhang mit den Gleisbau- und Deckenschlussarbeiten
— Einholung und Durchsetzung aller für die Baudurchführung in Berlin erforderlichen behördlichen Genehmigungen (z. B. VLB, Polizei, Tiefbauamt, SenStadtUm einschließlich Anwohnerinformation u. a.)
Alle Arbeiten sind ausschließlich vom AN auszuführen, Nachunternehmerleistungen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Sicherungsleistungen (Sipo/Sakra).
Die Firmen erhalten ein von der BVG erstelltes und mit Einheitspreisen versehendes Leistungsverzeichnis für alle Positionen. Die Auswertung der Angebote erfolgt anhand eines prozentualen Auf- (max. 3 %) und Abgebots-verfahren (ein %- Satz für alle Leistungspositionen) im Leistungsverzeichnis. Die Angabe des Prozentsatzes hat mit 2 Stellen nach dem Komma zu erfolgen! Sofern die angegebenen Einheitspreise anerkannt werden, ist eine Null, Null Null einzutragen. Wenn mehrere Bieter nach Abschluss der Angebotswertung und ggf. Verhandlung ein gleichrangiges Angebot abgegeben haben, werden die entsprechenden Anteile wertmäßig addiert und zu gleichen Teilen an die betreffenden Bieter vergeben. Sofern die Anzahl der wertbaren Angebote kleiner ist als die zu vergebenden Anteile, behält sich der AG die anteilige Anpassung der Höhe der zu vergebenden wertbaren Anteile vor.
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Die Abrechnungsgrundlage des Rahmenvertrages ist der Einheitspreis unter Berücksichtigung des jeweiligen Auf- bzw. Abgebotes.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 8 000 000 EUR 💰
Dauer: 24 Tage
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Nutzung einer Option für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Ablauf der Hauptvertragslaufzeit ist möglich. Der Planwert der Option ist mit 4,0 Mio. EUR angedacht.
Beschreibung der Optionen:
Die Ziehung einer Option für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Ablauf der Hauptvertragslaufzeit und unter Beibehaltung der Vertragsbedingungen und Konditionen des Hauptvertrags ist möglich. Der Planwert der Option ist mit 4,0 Mio. EUR angedacht. Die Ziehung der Option obliegt ausschließlich dem AG und stellt für den AN eine Leistungsverpflichtung dar.
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Zusätzliche Informationen:
Es ist beabsichtigt, den Rahmenvertrag mit bis zu 5 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
Jeder Wirtschaftsteilnehmer kann höchstens 1 Anteil vom Rahmenvertrag erhalten (s.a. Ziff. II.2.4).
Die Aufteilung des Leistungsumfangs erfolgt voraussichtlich mit 5 unterschiedliche Wirtschaftsteilnehmern. Das Auftragsvolumen aller Wirtschaftsteilnehmer beträgt EUR 8.000.000,00 für 24 Monate Laufzeit.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gesamtes Streckennetz der Berliner Straßenbahn, Stadtgebiet Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber für sich und ggf. für seine Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß III.1.1) bis III.1.3) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung erfolgt durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung“. Hinweis: Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Eigenerklärung ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
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Folgende Angaben und Formalitäten, zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung):
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— zum Korruptionsregister,
— zur Insolvenz und Liquidation,
— Erklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG und GWB §124)
— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung
— zum Gewerbezentralregister
— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger
— über die Zahlung von Steuern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit,
sind erforderlich: Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung):
— zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Fachliche Referenzen:
1.1 mindestens 3 Referenzen aus der die Erfahrung für die Ausführung von Gleisbau- und Deckenschlussarbeiten unter Straßenbahnbetrieb unter Betrieb/im Gleisbereich hervorgeht
1.2 mindestens 1 Referenz für Arbeiten an der Gleistragschicht von Rahmengleisen mit Sicherung der Gleislage in Höhe und Richtung zur Gewährleistung der Betriebssicherheit sowie die Darlegung der Maßnahme zur Gleisstabilität in Abhängigkeit zur Witterung
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1.3 mindestens 1 Referenz für die Weichengroßteilerneuerung und Fahrschienenerneuerung in Rillen- oder Kopfschienengleisen in kurzen Gleissperrungen einschließlich der dafür erforderlichen Schweißarbeiten hervorgeht.
2. Nachweise Schweißen
2.1 Nachweis der Eignung für Schweißarbeiten an Schienenwerkstoffen/Oberbauteilen nach DB AG Ril 826.1020 der Klasse 3
2.2 Nachweis der Eignung für Schweißarbeiten entsprechend den aktuell gültigen Regelungen nach VDV und der DB AG unter Einhaltung der geforderten Anforderungen an den ausführenden Betrieb, einzusetzendes Personal, einzusetzende Schweißzusätze- und Hilfsstoffe sowie anzuwendendes Schweißverfahren
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3. Einsatz Sicherungspersonal
3.1 Einsatz geprüftes und von der BVG zugelassenes Sicherungspersonal in Eigenleistung durch AN.
3.2 Bereitschaft zur kostenpflichtigen Übernahme der Ausbildungskosten bei der BVG sowie Angabe, wie diese Leistungen im Auftragsfall bis zum Abschluss der Ausbildung als Sipo/Sakra abgedeckt werden sollen.
3.3 Einsatz einer von der BVG zugelassene Sicherungsfirma als Nachunternehmerleistungen des AN mit Benennung des Nachunternehmers.
4. Eigenerklärung
4.1 über die Kenntnisse der aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen in Berlin als Voraussetzung zur Einholung der behördlichen Genehmigungen für die Bauausführung (z.Bsp. Berliner Straßengesetz-BerlStrG und Landes- und Immissionsschutzgesetz Berlin-LImSchG Bln sowie VLB).
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4.2 zur kurzfristigen Havariebeseitigung innerhalb von 12 Stunden nach Auftragserteilung/Rufbereitschaft an 24 Stunden für jeden Tag der Vertragslaufzeit mit Angaben des Ansprechpartners (per Telefon oder Fax), Angaben des dafür zur Verfügung stehenden Personals, Angabe zur Entfernung Firmenstützpunkt zum Einsatzort Berlin.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Bewerber sind zunächst aufgefordert, in einem Teilnahmewettbewerb ihre Eignung unter Beweis zu stellen. Hierfür werden sie zur Abgabe eines Teilnahmeantrags aufgefordert. Die Einzelheiten der Teilnahmeregeln und -kriterien ergeben sich aus dem unter der angegebenen URL (Ziffer I.3) verfügbaren Vergabeunterlagen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame, rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner mit dem Teilnahmeantrag zu stellen.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird Folgendes Systemzugrunde gelegt:
1.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerbereinheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (fristwahrend auch per Fax oderE-Mail).
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2.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
3.Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingenderAusschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen, bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachungund aus der Eigenerklärung Fachkundenachweis ergeben.
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4.
Darauf folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers gemessen an der zuvergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich zulässigen Erfahrungen mit dem Bewerber beider Bewertung zu berücksichtigen.
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5.
Alle Bewerber, die daraufhin als für die Auftragsausführung geeignet befunden werden, werden anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: Submissionsstelle, Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
Kontaktperson: Fr. Schlechter, Bereich Strategischer Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE3 (IPLZ 42300)
Internetadresse: www.BVG.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏
Dokumente URL: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe AöR, Bereich Einkauf / Materialwirtschaft, Abteilung Operativer Einkauf und Services, FEM-OE2
Postanschrift: Bereich Einkauf / Materialwirtschaft, Abteilung Operativer Einkauf und Services, FEM-OE2
Land: Berlin 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
A.
Auskünfte über die Vergabeunterlagen, müssen bis zum 17.7.2017, 10:00 Uhr ausschließlich per E-Mail bei der in Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle beantragt werden. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt, und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerber direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter Ziffer I.3) angegebener URL zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über diesen Link zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
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b.
Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/ Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmensnachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
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Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nachunternehmerleistungen sind nur für die Ausführung von Sicherungsleistungen (Sipo/Sakra) zugelassen.
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c.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich und unterschrieben im Original sowie als Kopiervorlage und auf einem Datenträger in verschlossenem Umschlag bei der unter Ziffer I.3) angegebenen Adresse einzureichen. Der Umschlag ist zu versehen mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren, Vergabe-Nr.: FEM-E3 / 8385 / 17, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, Abteilung Strategischer Einkauf FEM-SE3, Rahmenvertrag für die Durchführung von Gleisbau- und Deckenschlussarbeiten bei der Berliner Straßenbahn, Bitte nicht öffnen!!“.
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d.
Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden.
e.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
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f.
Bei Angebotsabgabe sind vom Bieter eine Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG und eineErklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV) für den Bietersowie für seine Subunternehmer abzugeben.
g.
Der AG behält sich dementsprechend vor, die Angebote in einer oder mehreren Runden zu verhandeln. Der AG behält sich jedoch auch vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen der bis zum Ablauf der o.g. Einreichungsfrist eingegangenen Angebote zu treten. Daher handelt es sich auch bei dem jeweils eingereichten Erstangebot um ein verbindliches Angebot des Bieters, auf das der Zuschlag nach Wertung anhand des oben bekanntgemachten Zuschlagskriteriums Preis erteilt werden kann.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316 📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Fax: +49 309013-7613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB.
Quelle: OJS 2017/S 124-252788 (2017-06-28)