Rahmenvertrag für Fehlereinmessungen, Schleifenaufklärungen sowie Reparaturen an Kunststoffmantelrohren und Fernheizkabel-Systembauteilen der Vattenfall Europe Wärme AG Berlin
Fehlereinmessungen, Schleifenaufklärungen an den vorhandenen Rohrnetzüberwachungs-Sensoriken sowie Reparaturen an Kunststoffmantelrohren und Fernheizkabel-Systembauteilen der Vattenfall Europe Wärme AG Berlin.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-24.
Auftragsbekanntmachung (2017-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überwachung von Rohrleitungen
Referenznummer: 2017003327
Kurze Beschreibung:
“Fehlereinmessungen, Schleifenaufklärungen an den vorhandenen Rohrnetzüberwachungs-Sensoriken sowie Reparaturen an Kunststoffmantelrohren und...”
Kurze Beschreibung
Fehlereinmessungen, Schleifenaufklärungen an den vorhandenen Rohrnetzüberwachungs-Sensoriken sowie Reparaturen an Kunststoffmantelrohren und Fernheizkabel-Systembauteilen der Vattenfall Europe Wärme AG Berlin.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überwachung von Rohrleitungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Überwachung von Rohrleitungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-10-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-27 📅
Datum des Beginns: 2018-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-02-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 207-428956
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
“Aufgrund der Einstufung des zu planenden Auftragsgegenstandes als kritische Infrastruktur macht die Vergabestelle von ihrem Recht nach § 41 SektVO Gebrauch...”
Aufgrund der Einstufung des zu planenden Auftragsgegenstandes als kritische Infrastruktur macht die Vergabestelle von ihrem Recht nach § 41 SektVO Gebrauch und wird die vollständigen Vergabeunterlagen nur denjenigen Bietern zur Verfügung stellen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Nur mit dieser Maßnahme kann der Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wirksam realisiert werden.
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Quelle: OJS 2017/S 207-428956 (2017-10-24)