Rahmenvertrag MRKA (Länder)

Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Rahmenvertrag Mehrstufige Reisegepäck Kontroll Anlage (MRKA) für Flughäfen der Länder und des Bundes.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-20 Auftragsbekanntmachung
2017-05-02 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2017-03-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: System zum Aufspüren von Sprengstoffen
Menge oder Umfang:
Rahmenvertrag über bis zu 20 EDS-Anlagen und Zubehör (Software Netzwerk, Datenbank, Bildbewertung) Vereinbarung von Wartungskonditionen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: System zum Aufspüren von Sprengstoffen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de 🌏
E-Mail: frank.waldorf@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-2720 📞
Fax: +49 2289910610-2720 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-20 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 059-110857
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 080-142282
ABl. S-Ausgabe: 59
Zusätzliche Informationen
Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige Dokumente ohne Übersetzungen ins deutsche werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, bei aus ihrer Sicht unvollständigen Teilnahmeanträgen einmalig fehlende Unterlagen oder Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen oder Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, wird der Bewerber mangels entsprechendem Eignungsnachweis vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, an ihn ergeht keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Sämtliche Teilnahmebedingungen, Bewertungsangaben und Informationen zum Teilnahmewettbewerb erhalten Sie auch in den Begleitdokumenten über die e-Vergabe-Plattform.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag Mehrstufige Reisegepäck Kontroll Anlage (MRKA) für Flughäfen der Länder und des Bundes.
Referenznummer: B 19.30 - 0199/16/VV : 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Benutzen Sie für die Einreichung Ihres Teilnahmeantrages
das Formblatt „Teilnahmeantrag“.
— Die „Eigenerklärung Ausschlussgründe VSVgV“ (Formblatt) ist
vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
— Erstellen Sie eine frei formulierte Unternehmensdarstellung in
der Sie Ihr Unternehmen vorstellen.
— Erklären Sie, dass Sie im Auftragsfall Ihr Installations- und Instandhaltungspersonal
zum Zweck der Zutrittsberechtigung nicht allgemein zugänglicher oder sicherheitsempfindlicher Bereiche einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG unterziehen werden.
— Wenn Sie Unterauftragnehmer bei der Auftragsdurchführung
(Fertigung, Lieferung, Einbringung, Inbetriebnahme und Instandhaltung)
einsetzen werden, listen Sie diese bitte übersichtlich
auf.
— Erklärung(en) Verpflichtung VS-NfD (Formblatt),
— selbst zu erstellende Verpflichtungserklärung zu VS-vertraulich
— ggf. Erklärung(en) Verpflichtung VS-NfD für Drittunternehmen,
je eine pro vorgesehenem Drittunternehmern
— ggf. Verpflichtungserklärung(en) zu VS-vertraulich für
Drittunternehmen, je eine pro vorgesehenem Drittunternehmern
— Sofern zutreffend ist die Verpflichtungserklärung(en) zur Eignungsleihe
(Formblatt/Formblätter) beizufügen.
— Sofern zutreffend ist die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
(Formblatt) beizufügen.
— Der Auftraggeber ist vor der Zuschlagserteilung verpflichtet eine
Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) an
das Gewerbezentralregister zu stellen. Zu diesem Zweck ist
vom Bieter das Formblatt „Unternehmensdaten“ entsprechend
der Rechtsform des Bieters auszufüllen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die „Anlage Unternehmensgröße“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Mindeststandards:
Der Bewerber muss folgende Referenzen nachweisen:
Im Zeitraum zwischen dem 1.7.2011 und dem 31.6.2016 müssen an mindestens zwei internationalen Verkehrsflughäfen EDS, welche mindestens nach ECAC Standard 2 zertifiziert sind, vollständig in deren Gepäckförderanlage vom Bewerber als Kontrollgeräte der Kontrollstufe 1 integriert worden sein. Diese EDS müssen dort für die Kontrolle von aufgegebenem Reisegepäck eingesetzt werden. Vollständig integriert bedeutet hier, dass alle Gepäckstücke vollautomatisch von der GFA an das EDS übergeben und nach dem Kontrollvorgang vollautomatisch vom EDS an die GFA zurückgegeben werden. Stand-alone-Geräte, bei denen ein händischer Transport von Gepäckstücken zum EDS oder von dort zur GFA erfolgt, erfüllen dies nicht.
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Für jede Referenz sind Ansprechpartner und Kontaktdaten anzugeben.
Die Darstellung der Referenzen muss mindestens folgende Angaben beinhalten:
— Wohin wurde geliefert (Flughafen)?
— Wann wurde geliefert (Datum)?
— Wer ist der zuständige Ansprechpartner am Flughafen bzw. der empfangenen Dienststelle?
— Wie lauten dessen bzw. deren Telefonnummer/ Mobil-Funktelefonnummer und die E-Mail-Adresse
— Welche Menge EDS wurden mit welchem Auftrag im o. g. Zeitraum geliefert?
— Welche Typen EDS wurden mit dem jeweils benannten Vertrag bestellt und ausgeliefert?
Wurden Teile der für die Referenzen genannten Leistungen durch Drittunternehmen erbracht oder von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft erbracht, ist anzugeben welche Leistung/welcher Leistungsteil im Einzelnen vom jeweiligen Referenzgeber erbracht worden ist.
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Nachweis Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Da im Rahmen der Auftragsabwicklung längere Ausführungsfristen geplant sind und das Volumen des Auftrages eine entsprechende Höhe aufweist, wird zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Liquidität des potentiellen Auftragnehmers überprüft. Dies dient auch der Sicherung aller zum Einkauf erforderlichen Materialien und der Beauftragung aller Subunternehmer.
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Die Liquidität muss mindestens 5 000 000,00 EUR (5 000 000 EUR) betragen.
Der Nachweis ist über die Erklärung einer Bank über die Bereitschaft zur Übernahme einer Bürgschaft in o. g. Höhe unter der Voraussetzung einer Auftragserteilung zu erbringen.
Die Lieferung und Installation erfolgt an verschiedenen Standorten z. T. auch gleichzeitig. Daher muss die Bewerberin eine Mindestgröße aufweisen, die für die Abwicklung dieses Rahmenvertrages ausreicht. Daher muss der Umsatz des Bewerbers im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr mind. 10 000 000 EUR betragen. Weiterhin muss der Bewerber über mindestens 25 eigene Mitarbeiter verfügen.
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Erklärung zur Produktionskapazitäten
Die Produktionskapazitäten des Auftragnehmers müssen eine Lieferung und betriebsbereite Integration von mindestens 5 EDS an 5 verschiedenen Standorten einschl. Zubehör in eine MRKA-Infrastruktur innerhalb von 6 Monaten nach Zuschlagserteilung gewährleisten.
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Zudem müssen zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme der EDS auch schon die Kommunikation zwischen EDS und der lokalen SPS der GFA (die EDS werden in die MRKA integriert und müssen zwecks Gepäckstückübernahme von und der Gepäckstück- und Ergebnisrückgabe an die GFA mit dieser kommunizieren) sowie eine zentrale IT-Infrastruktur zur abgesetzten Bildbewertung und zentralen Kommunikation mit dem Leitrechner der GFA zur Verfügung stehen.
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Weiterhin müssen entsprechende Schulungen zur Bedienung des Gerätes vor Aufnahme des Wirkbetriebes durchgeführt werden können. Es ist darzulegen, wie viele Mitarbeiter für die o. g. Mindestleistungen zur Verfügung stehen und welche Qualitätssicherungsmaßnahmen hierbei getroffen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Produktionsstätten jederzeit, d. h. auch während der Vertragslaufzeit, in Augenschein zu nehmen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Benennen und beschreiben Sie die Produkte, auf deren Basis
Sie später Ihr Angebot erstellen werden.
Beachten Sie bei der Auswahl der Kontrollstufe-1-Geräte bitte
die Notwendigkeit, dass in Deutschland für die Bilddarstellung
in den Kontrollstufen 2 und höher 2D-Ansichten (die klassischen
Falschfarbenröntgenbilder) eingesetzt werden müssen,
welchen den seitens der ECAC festgelegten Qualitätsanforderungen
genügen (bei Verwendung des ECAC-Teststückes)
Geben Sie an wo die angebotenen Produkte hergestellt werden.
Die Angaben zu den Produkten und deren Herstellungsländern
ist vor dem Hintergrund der in III.1.4 genannten
Einschränkungen und Besonderheiten zu betrachten.
Erklären Sie, dass Sie vom Hersteller der von Ihnen vorgesehenen
Produkte und Leistungen autorisiert sind und auf den Support
des Herstellers bei der Lieferung, Konfiguration und Instandhaltung
zurückgreifen können. Fügen Sie hierüber schriftliche
Bestätigungen des/der Hersteller(s) bei.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der Fassung vom 27.7.2016, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Sonstige besondere Bedingungen:
In den Vergabeunterlagen werden Verschlusssachen nach dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch) enthalten sein. Aus diesem Grund muss ein Bewerber sich verpflichten, die im VS-NfD-Merkblatt (Anlage 7 zur Verschlusssachenanweisung – zu finden unter http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-IS-20060329-KF01-A007.htm ) festgelegten Bestimmungen einzuhalten und die Verschlusssachen entsprechend zu behandeln.
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Nur wenn dem Beschaffungsamt des BMI Ihre Verpflichtungserklärung vorliegt, können Ihnen die als VS-NfD eingestuften Unterlagen / Informationen überlassen werden. Soweit Drittunternehmen oder Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ebenfalls Kenntnis von den vorgenannten Verschlusssachen erhalten sollen, sind von diesen ebenfalls jeweils eine eigene Erklärung abzugeben und mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
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Auf § 353 b StGB und die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit eines Auftragsverhältnisses nach § 19 AGB des Beschaffungsamtes des BMI wird hingewiesen.
Besondere zusätzliche Sicherheitsanforderungen wegen erforderlicher Einsichtnahme bzw. Erhalt von als VS-vertraulich eingestuften Dokumenten
Im Vergabeverfahren (bei der Angebotserstellung) und ggfs. auch später während der Auftragsdurchführung ist es erforderlich, den Teilnehmern bzw. dem späteren Auftragnehmer Dokumente zugänglich zu machen oder zu überlassen, welche als Verschlusssache des Geheimschutzgrades VS-vertraulich eingestuft sind. Deshalb gelten für die Ausschreibung und Auftragsvergabe folgende zusätzliche Beschränkungen und Anforderungen:
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1. Bewerber (bzw. der spätere Auftragnehmer) müssen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der NATO ansässig sein;
2. Die zu liefernden Geräte müssen in einem dieser Länder hergestellt werden. Die Herstellung umfasst die wesentlichen detektionsrelevanten Bauteile einschließlich Software insbesondere deren Programmierung und Pflege.
3. Der Auftragnehmer muss spätestens vor Auftragsvergabe die Voraussetzungen für die Behandlung und Aufbewahrung und von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-vertraulich" oder eines vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades eines der unter Nr. 1 genannten Länder erfüllen und dem Auftraggeber muss ein entsprechender Sicherheitsbescheid (international: "Facility Security Clearance") seiner zuständigen nationalen Sicherheitsbehörde vorliegen.
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4. Das mit Wartungs- oder Installationsarbeiten an den Flughäfen beauftragte Personal muss die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der NATO sowie eine Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-vertraulich" (international: "Personnel Security Clearance") oder eines vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades der oben genannten Länder haben;
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5. Vertreter des Unternehmens, welche in als Verschlusssache des Geheimhaltungsstufe "VS-vertraulich" eingestuften Angebotsunterlagen Einsicht nehmen möchten, müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der NATO und eine Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" (international: "Personnel Security Clearance") oder eines vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades haben. Der Nachweis der Überprüfung gegenüber dem Auftraggeber muss über die zuständige nationale Sicherheitsbehörde des Unternehmens erfolgen.
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6. Bewerber müssen mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindliche Erklärung gegenüber dem Auftraggeber abgeben, in der sie sich verpflichten, sämtliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Ausschreibung überlassen oder zugänglich gemacht werden
a. Nicht an Dritte weiterzugeben;
b. Nur für Zwecke zu nutzen, für die sie überlassen worden sind;
c. So zu schützten und aufzubewahren das Unbefugte keine Kenntnis erlangen können;
d. Bei Unternehmen aus Deutschland nach den Regelungen des "Handbuches für den Geheimschutz in der Wirtschaft (GHB) zu schützen, soweit Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch oder VS-vertraulich betroffen sind bzw. bei Unternehmen aus anderen Staaten diese Verschlusssachen nach den Geheimschutzregeln des jeweiligen Landes zu schützen, die in bilateralen Geheimschutzabkommen mit Deutschland anerkannt worden sind.
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e. Sofern kein Angebot abgeben wird, oder der Zuschlag nicht erteilt wird, sämtliche überlassene Unterlagen an den Auftraggeber zu vernichten.
7. Sofern die Beteiligung von Drittunternehmen beabsichtigt ist, sind die Anforderungen 1. – 6. auch durch diese Unternehmen zu erfüllen.
Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall die nachstehende Regelungen in unveränderter Form Bestandteil des Rahmenvertrages und der Instandhaltungsverträge werden:
"Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestanden zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Auftraggeberin sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn er die Einhaltung dieser Verpflichtung nicht mehr gewährleisten kann, insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der Vertraulichkeit hindern könnte.
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Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden."
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In Deutschland müssen für die Bilddarstellung in den Kontrollstufen II und höher 2D-Ansichten (klassische "Falschfarbenröntgenbilder") eingesetzt werden.
MRKA welche an den Monitorarbeitsplätzen lediglich 3D-Ansichten (2D-Rotationsansichten) zur Verfügung stellen, sind hier nicht zugelassen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 6
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Entfällt.
Objektive Auswahlkriterien:
Es ist vorgesehen, alle Bewerber, die die vorgenannten Bedingungen
erfüllen, als Teilnehmer des Vergabeverfahrens zuzulassen.
Eine zahlenmäßige Beschränkung oder ein Ranking erfolgt
hierbei nicht.
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2017-05-22 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesland Bayern
Bundesland Baden-Würtemberg
Bundesland Rheinland-Pfalz
Bundesland Nordrhein-Westfalen
ggf. weitere Bundesländer oder Flughäfen des Bundes
Kontakt
Kontaktperson: Frank Waldorf
Internetadresse: www.bescha.bund.de 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe-online.de 🌏
Name: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Kontaktperson: e-Vergabeplattform des Bundes, www.evergabe-online.de, (ausschliesslich elektronisches Verfahren)
E-Mail: beschaffung@bescha.bund.de 📧
URL der Dokumente: www.evergabe-online.de 🌏
: www.evergabe-online.info 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-12-21 📅
Datum des Endes: 2022-12-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-23 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Prior_information_notice
Zusätzliche Informationen
Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind
deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige
Dokumente ohne Übersetzungen ins deutsche werden
im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei aus ihrer Sicht unvollständigen
Teilnahmeanträgen einmalig fehlende Unterlagen oder
Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern.
Werden nachgeforderte Unterlagen oder Erklärungen
nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, wird der Bewerber
mangels entsprechendem Eignungsnachweis vom weiteren
Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, an ihn
ergeht keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Sämtliche Teilnahmebedingungen, Bewertungsangaben und Informationen
zum Teilnahmewettbewerb erhalten Sie auch in
den Begleitdokumenten über die e-Vergabe-Plattform.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228/9499-0 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 228/9499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
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Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2017/S 059-110857 (2017-03-20)
Ergänzende Angaben (2017-05-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 088-173122
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 059-110857
ABl. S-Ausgabe: 88
Quelle: OJS 2017/S 088-173122 (2017-05-02)