AZ: VGST1-2/SD/276/15; Zur Optimierung und Beschleunigung der Bauleitplanverfahren soll nun noch stärker als bisher die Erstellung und Implementierung einer optimierten Projektstruktur für die Erarbeitung/Bearbeitung von Bebauungsplänen mit einer verantwortlichen Projektleitung und Instrumenten der Projektsteuerung (übergreifende Termin- und Ressourcenplanung) eingeführt werden. Um diesen Prozess organisatorisch und im Verfahrensablauf optimal strukturieren zu können, eine effektive Projektabwicklung zu erreichen und Risiken zu minimieren, soll eine externe Projektsteuerung zeitlich befristet für ca. 2 Jahre beauftragt werden. Die externe Unterstützung ist dabei für insgesamt 4 Bebauungsplanverfahren (jeweils 1 komplexes, signifikantes Bebauungsplanverfahren pro Planungsbezirk der Hauptabteilung II Stadtplanung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das sich noch in der Anfangsphase befindet) zu leisten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Kurze Beschreibung:
AZ: VGST1-2/SD/276/15;
Zur Optimierung und Beschleunigung der Bauleitplanverfahren soll nun noch stärker als bisher die Erstellung und Implementierung einer optimierten Projektstruktur für die Erarbeitung/Bearbeitung von Bebauungsplänen mit einer verantwortlichen Projektleitung und Instrumenten der Projektsteuerung (übergreifende Termin- und Ressourcenplanung) eingeführt werden.
Um diesen Prozess organisatorisch und im Verfahrensablauf optimal strukturieren zu können, eine effektive Projektabwicklung zu erreichen und Risiken zu minimieren, soll eine externe Projektsteuerung zeitlich befristet für ca. 2 Jahre beauftragt werden.
Die externe Unterstützung ist dabei für insgesamt 4 Bebauungsplanverfahren (jeweils 1 komplexes, signifikantes Bebauungsplanverfahren pro Planungsbezirk der Hauptabteilung II Stadtplanung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das sich noch in der Anfangsphase befindet) zu leisten.
Zur Optimierung und Beschleunigung der Bauleitplanverfahren soll nun noch stärker als bisher die Erstellung und Implementierung einer optimierten Projektstruktur für die Erarbeitung/Bearbeitung von Bebauungsplänen mit einer verantwortlichen Projektleitung und Instrumenten der Projektsteuerung (übergreifende Termin- und Ressourcenplanung) eingeführt werden.
Um diesen Prozess organisatorisch und im Verfahrensablauf optimal strukturieren zu können, eine effektive Projektabwicklung zu erreichen und Risiken zu minimieren, soll eine externe Projektsteuerung zeitlich befristet für ca. 2 Jahre beauftragt werden.
Die externe Unterstützung ist dabei für insgesamt 4 Bebauungsplanverfahren (jeweils 1 komplexes, signifikantes Bebauungsplanverfahren pro Planungsbezirk der Hauptabteilung II Stadtplanung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das sich noch in der Anfangsphase befindet) zu leisten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, Abt. 2
Postanschrift: Birkerstr. 18
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de/vgst1🌏
E-Mail: abteilung2.vergabestelle1@muenchen.de📧
Telefon: +49 8923330438📞
Fax: +49 8923330409 📠
URL der Dokumente: http://www.muenchen.de/vgst1🌏
Fragen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen, Teilnahmeanträgen, Interessensbestätigungen oder zu den Angeboten sind per Post oder E-Mail bis spätestens zehn Kalendertage (Eingang) vor Ablauf derAngebotsfrist an die Vergabestelle 1 zu richten.
Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind insoweit unzulässig. Bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin Konkretisierungen/Änderungen der Leistungsbeschreibung im Internet unter der Adresse www.muenchen.de/vgst1 veröffentlicht. Sämtliche von der Vergabestelle 1 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Fragen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen, Teilnahmeanträgen, Interessensbestätigungen oder zu den Angeboten sind per Post oder E-Mail bis spätestens zehn Kalendertage (Eingang) vor Ablauf derAngebotsfrist an die Vergabestelle 1 zu richten.
Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind insoweit unzulässig. Bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin Konkretisierungen/Änderungen der Leistungsbeschreibung im Internet unter der Adresse www.muenchen.de/vgst1 veröffentlicht. Sämtliche von der Vergabestelle 1 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
AZ: VGST1-2/SD/276/15;
Zur Optimierung und Beschleunigung der Bauleitplanverfahren soll nun noch stärker als bisher die Erstellung und Implementierung einer optimierten Projektstruktur für die Erarbeitung/Bearbeitung von Bebauungsplänen mit einer verantwortlichen Projektleitung und Instrumenten der Projektsteuerung (übergreifende Termin- und Ressourcenplanung) eingeführt werden.
Zur Optimierung und Beschleunigung der Bauleitplanverfahren soll nun noch stärker als bisher die Erstellung und Implementierung einer optimierten Projektstruktur für die Erarbeitung/Bearbeitung von Bebauungsplänen mit einer verantwortlichen Projektleitung und Instrumenten der Projektsteuerung (übergreifende Termin- und Ressourcenplanung) eingeführt werden.
Um diesen Prozess organisatorisch und im Verfahrensablauf optimal strukturieren zu können, eine effektive Projektabwicklung zu erreichen und Risiken zu minimieren, soll eine externe Projektsteuerung zeitlich befristet für ca. 2 Jahre beauftragt werden.
Um diesen Prozess organisatorisch und im Verfahrensablauf optimal strukturieren zu können, eine effektive Projektabwicklung zu erreichen und Risiken zu minimieren, soll eine externe Projektsteuerung zeitlich befristet für ca. 2 Jahre beauftragt werden.
Die externe Unterstützung ist dabei für insgesamt 4 Bebauungsplanverfahren (jeweils 1 komplexes, signifikantes Bebauungsplanverfahren pro Planungsbezirk der Hauptabteilung II Stadtplanung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das sich noch in der Anfangsphase befindet) zu leisten.
Die externe Unterstützung ist dabei für insgesamt 4 Bebauungsplanverfahren (jeweils 1 komplexes, signifikantes Bebauungsplanverfahren pro Planungsbezirk der Hauptabteilung II Stadtplanung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das sich noch in der Anfangsphase befindet) zu leisten.
Schwerpunkteaufgaben dieser Projektsteuerung sind unter anderem:
1. Steuerungsunterstützung in den Planungsteams:
— Mitwirkung an den internen und externen Startgesprächen;
— Analyse von Verfahrensabläufen und Einbringung von externem know-how unter Berücksichtigung der Ergebnisse/Empfehlungen der erfolgten externen Untersuchung;
— Erstellung von Projektstrukturplänen / Rahmenterminplanungen und deren Verfolgung;
— Controlling der in den Startgesprächen vereinbarten Aufgaben und Leistungen;
— Kostencontrolling bei städtischen Projekten;
— Mitarbeit im Projektteam;
— Implementierung von Methoden der Projektsteuerung in Absprache mit der jeweiligen Projektleitung;
— Dokumentenmanagement (ggf. Einführung eines neuen Systems).
2. Evaluierung:
— Evaluierung der Pilotprojekte aus der nachvollziehbar ablesbar ist, welche Meilensteine auf Grund von welchen Prozessen verzögert bzw. beschleunigt wurden (Abbildung in einem Realterminplan gegenüber dem Rahmenterminplan);
— Herausarbeiten der Methoden der Projektsteuerung, die in der städtebaulichen Planung angewendet werden können;
— Abschlussbericht zu allen begleiteten Projekten.
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen:
siehe unter www.muenchen.de/vgst1 (dieser Link gilt auch für die Ziffer III.1.2 und III.1.3 dieser Auftragsbekanntmachung).
Verfahren
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Fragen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen, Teilnahmeanträgen, Interessensbestätigungen oder zu den Angeboten sind per Post oder E-Mail bis spätestens zehn Kalendertage (Eingang) vor Ablauf derAngebotsfrist an die Vergabestelle 1 zu richten.
Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind insoweit unzulässig. Bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin Konkretisierungen/Änderungen der Leistungsbeschreibung im Internet unter der Adresse www.muenchen.de/vgst1 veröffentlicht. Sämtliche von der Vergabestelle 1 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind insoweit unzulässig. Bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin Konkretisierungen/Änderungen der Leistungsbeschreibung im Internet unter der Adresse www.muenchen.de/vgst1 veröffentlicht. Sämtliche von der Vergabestelle 1 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 015-023844 (2017-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Optimierung und Beschleunigung der Bauleitplanverfahren soll nun noch stärker als bisher die Erstellung und Implementierung einer optimierten Projektstruktur für die Erarbeitung/Bearbeitung von Bebauungsplänen mit einer verantwortlichen Projektleitung und Instrumenten der Projektsteuerung (übergreifende Termin- und Ressourcenplanung) eingeführt werden.
Um diesen Prozess organisatorisch und im Verfahrensablauf optimal strukturieren zu können, eine effektive Projektabwicklung zu erreichen und Risiken zu minimieren, wird eine externe Projektsteuerung zeitlich befristet für ca. 2 Jahre beauftragt.
Die externe Unterstützung ist dabei für insgesamt 4 Bebauungsplanverfahren (jeweils 1 komplexes, signifikantes Bebauungsplanverfahren pro Planungsbezirk der Hauptabteilung II Stadtplanung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das sich noch in der Anfangsphase befindet) zu leisten.
Zur Optimierung und Beschleunigung der Bauleitplanverfahren soll nun noch stärker als bisher die Erstellung und Implementierung einer optimierten Projektstruktur für die Erarbeitung/Bearbeitung von Bebauungsplänen mit einer verantwortlichen Projektleitung und Instrumenten der Projektsteuerung (übergreifende Termin- und Ressourcenplanung) eingeführt werden.
Um diesen Prozess organisatorisch und im Verfahrensablauf optimal strukturieren zu können, eine effektive Projektabwicklung zu erreichen und Risiken zu minimieren, wird eine externe Projektsteuerung zeitlich befristet für ca. 2 Jahre beauftragt.
Die externe Unterstützung ist dabei für insgesamt 4 Bebauungsplanverfahren (jeweils 1 komplexes, signifikantes Bebauungsplanverfahren pro Planungsbezirk der Hauptabteilung II Stadtplanung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das sich noch in der Anfangsphase befindet) zu leisten.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Direktorium-HA II/Vergabestelle 1, Abt. 2
Postanschrift: Birkerstraße 18
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de🌏
Telefon: +49 89-233-30438📞
Fax: +49 89-233-30409 📠
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0,01 EUR eingegeben.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0,01 EUR eingegeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um diesen Prozess organisatorisch und im Verfahrensablauf optimal strukturieren zu können, eine effektive Projektabwicklung zu erreichen und Risiken zu minimieren, wird eine externe Projektsteuerung zeitlich befristet für ca. 2 Jahre beauftragt.
— Herausarbeit.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachvollziehbarkeit der Darstellung der Vorgehensweise im Projektkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Grad der Umsetzbarkeit des Konzepts
Vorschläge zur Sicherstellung der Implementierung einer Steuerungsunterstützung in der Bebauungsplanung
Beispielhafte Zeitschiene (vom Aufstellungsbeschluss bis zum Billigungsbeschluss)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Gewichtung des Preises: 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-03 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Gischel
Adresse des Käuferprofils: www.muenchen.de/vgst1🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern / Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/ Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/ Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/ Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/ Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).