Rahmenvertrag über die Lieferung und Installation von Gefahrenraumfreimeldeanlagen

DB Netz AG (Bukr 16)

Rahmenvertrag über die Lieferung und Installation von
Gefahrenraumfreimeldeanlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Referenznummer: 17FEI28308
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Lieferung und Installation von Gefahrenraumfreimeldeanlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: max.schubert@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926530446 📞
Fax: +49 6926530402 📠
URL der Dokumente: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-19 📅
Datum des Beginns: 2017-02-01 📅
Datum des Endes: 2019-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 201-414368
ABl. S-Ausgabe: 201

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Lieferung und Installation von
Gefahrenraumfreimeldeanlagen.
Geschätzter Gesamtwert: 9 600 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gefahrenraumfreimeldeanlagen (GFR).
Eine Gefahrenraumfreimeldeanlage (GFR) ist eine sicherungstechnische Anlage, die zumeist an voll abgeschrankten Bahnübergängen den Gefahrenraum des Kreuzungsbereichs von Schiene und Straße einschließlich eines Sicherheitsraumes überwacht. Sie soll verhindern, dass ein Eisenbahnfahrzeug mit einem im Gefahrenraum befindlichen Objekt kollidiert oder dass dieses überhaupt im Gefahrenraum eingeschlossen wird.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 9 600 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Lt. Vertrag besteht die Möglichkeit der Verlängerung um zweimal ein Jahr. Das Vergabevolumen unter II.2.6 bezieht sich auf reguläre Laufzeit + Verlängerung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bestätigung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
Weitere erforderliche Angaben sind in der Bietereigenerklärung aus den Auftragsunterlagen zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung, dass:
— kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.
— kein Liquidationsverfahren anhängig ist.
— die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt wird oder verletzt wurde.
— – eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, sowie der Nachweis über die Höhe der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden (nicht älter als 12 Monate).
Weitere erforderliche Angaben sind in der Bietereigenerklärung aus den Auftragsunterlagen zu machen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorhandensein von GFR-Anlagen bei einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen und/oder GFR- Anlagen derzeit oder in der Vergangenheit zur Erprobung bei einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen innerhalb der letzten 10 Jahre.

Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-11-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Max Schubert
Dokumente URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-SW – Beschaffung Infrastruktur Region Südwest
Postanschrift: Richelstr. 3
Postort: München
Postleitzahl: 80634
Kontaktperson: Heinemann, Ralf
Telefon: +49 89130823251 📞
E-Mail: ralf.heinemann@deutschebahn.com 📧
Fax: +49 8913082519 📠
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 201-414368 (2017-10-16)