Rahmenvertrag über die Lieferung von bis zu 10 Funkkrädern silber/blau

Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb-, Außenstelle Hannover

Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von bis zu 10 Funkkrädern (Mindestabnahmemengen: 2017: 1 Stück, 2018: 3 Stück, Planungen darüber hinaus sind nicht abgeschlossen, würden sich allerdings an 2018 orientieren) silber/blau für die Polizei des Landes Niedersachsen mit allen erforderlichen Ausrüstungsteilen laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional 3 einseitige Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten. Der Rahmenvertrag soll mit einem Unternehmen geschlossen werden (§ 21 VgV). Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-21 Auftragsbekanntmachung
2017-12-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Motorräder
Referenznummer: 029-RV-KFZ/2017-03.31
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von bis zu 10 Funkkrädern (Mindestabnahmemengen: 2017: 1 Stück, 2018: 3 Stück, Planungen darüber hinaus sind nicht abgeschlossen, würden sich allerdings an 2018 orientieren) silber/blau für die Polizei des Landes Niedersachsen mit allen erforderlichen Ausrüstungsteilen laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional 3 einseitige Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten. Der Rahmenvertrag soll mit einem Unternehmen geschlossen werden (§ 21 VgV). Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Motorräder 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Polizeifahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb-, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: dirk.schneppel@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848-299 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYHY5TN 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYHY5TN 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 141-289380
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um sein einseitiges Optionsrecht zur dreimaligen einseitigen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate auszuüben, fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens drei (3) Monate vor Auslauf des Rahmenvertrages zu einer Stellungnahme auf, ob der Vertrag zu den geschlossenen Preisbindungen verlängert werden kann. Falls seitens des Auftragnehmers eine Preisän-derung /-anpassung notwendig ist, soll dieser die Notwendigkeit einer solchen detailliert anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar darlegen. Eine Preisänderung /-anpassung ist nur einvernehmlich nach Überprüfung und Feststellung der Wirtschaftlichkeit möglich.
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Der Auftraggeber muss den Preisänderungen zustimmen. Erfolgt eine Zustimmung auch nach Gesprä-chen mit dem Rahmenvertragspartner nicht, endet der Vertrag zum Ende der vereinbarten Vertrags-laufzeit.
Die Auslieferung der mit neutralen Kennzeichengrundplatten versehenen, voll betankten Fahrzeuge erfolgt nach Absprache:
— als Selbstabholung im Herstellerwerk,
— optional an bis zu 12 verschiedene Dienststellen der Polizei in Niedersachsen oder
— optional an bis zu 12 verschiedene Vertragshändler in Niedersachsen.
Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung ein Musterfahrzeug einer Teststellung zu unterziehen. Das Musterfahrzeug muss im Wesentlichen dem in der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) geforderten Fahrzeug entsprechen (z. B. Motorrad ohne Funk oder Funkkonfiguration eines anderen Bundeslandes). Das Musterfahrzeug wird unentgeltlich, im fahrfertigen und für den Betrieb auf deutschen Straßen zugelassenen Zustand vom Bieter für den Zeitraum bis zur Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 275 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 Monaten.
Zusätzliche Informationen:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
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Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen);
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft;
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von
Subunternehmen;
eignungsrelevanten Dritten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3i Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“);
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYHY5TN 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsi-schen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
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Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
— Ausgefüllte Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Anhang 1 „Datenblatt“;
— Prospekte, Maß- und Motordatenblätter, aus denen neben der Ausstattung auch die Bauweise, technische Daten, Kraftstoffverbrauch und Schadstoffklasse nach geltender Richtlinie EG/ECE, Funktion und Beschaffenheit der Fahrzeuge eindeutig hervorgehen bzw. benannt werden;
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— Eigenerklärung über die Lackschadengarantie und die Garantie gegen Durchrostungsschäden gem. IV. 3. der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B);
— Schriftliche Garantie des Herstellers aus der eindeutig hervorgeht, dass die Lieferung von Ersatzteilen innerhalb von 24 Stunden gewährleistet ist;
— Liste mit Kundendienststationen in Niedersachsen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY5TN.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Quelle: OJS 2017/S 141-289380 (2017-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von bis zu 10 Funkkrädern (Mindestabnahmemengen: 2017: 1 Stück, 2018: 3 Stück, Planungen darüber hinaus sind nicht abgeschlossen, würden sich allerdings an 2018 orientieren) silber/blau für die Polizei des Landes Niedersachsen mit allen erforderlichen Ausrüstungsteilen laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional 3 einseitige Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten. Der Rahmenvertrag soll mit einem Unternehmen geschlossen werden (§ 21 VgV).
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Gesamtwert des Auftrags: 275 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 247-518641
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 141-289380
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um sein einseitiges Optionsrecht zur dreimaligen einseitigen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate auszuüben, fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens drei (3) Monate vor Auslauf des Rahmenvertrages zu einer Stellungnahme auf, ob der Vertrag zu den geschlossenen Preisbindungen verlängert werden kann. Falls seitens des Auftragnehmers eine Preisänderung /-anpassung notwendig ist, soll dieser die Notwendigkeit einer solchen detailliert anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar darlegen. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich nach Überprüfung und Feststellung der Wirtschaftlichkeit möglich.
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Der Auftraggeber muss den Preisänderungen zustimmen. Erfolgt eine Zustimmung auch nach Gesprächen mit dem Rahmenvertragspartner nicht, endet der Vertrag zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
— optional an bis zu 12 verschiedene Dienststellen der Polizei in Niedersachsen oder,
Zusätzliche Informationen:
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Ausstattung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 65
Gewichtung des Preises: 35

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-17 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 1.1. 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYB7C
Quelle: OJS 2017/S 247-518641 (2017-12-22)