Rahmenvertrag über die Lieferung von Streuautomaten

Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover

Es ist beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Streuautomaten an Straßenmeistereien im Land Niedersachsen mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional 3 einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) abzuschließen. Der Vertrag beginnt mit Erteilung des Zuschlages. Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-09 Auftragsbekanntmachung
2017-07-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge für den Winterdienst
Referenznummer: 018-RV-ZKF/2017-03.31
Kurze Beschreibung:
Es ist beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Streuautomaten an Straßenmeistereien im Land Niedersachsen mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional 3 einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) abzuschließen. Der Vertrag beginnt mit Erteilung des Zuschlages. Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge für den Winterdienst 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrzeuge für den Winterdienst 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: dirk.schneppel@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848-299 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXQ6YYHY6F6%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-09 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 051-093613
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto). Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016. Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: — Prospektmaterial, Daten- und Maßblätter, aus welchen die Bauweise, technische Daten, das/die verwendete(n) Material(ien), die Ver- und Bearbeitungsverfahren (Schweißverfahren, Sandstrahlen etc.), das Leergewicht des angebotenen Streuers in beschriebener Ausstattung komplett inkl. Absetzvorrichtung, die Funktion und Beschaffenheit der Geräte eindeutig hervorgehen und benannt werden. — Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte für Störaussendungen gem. Richtlinie 95/54/EG (EMV). — Liste mit Kundendienststationen in Niedersachsen. Die beigefügte Liste soll nur Kundendienststationen in Niedersachsen enthalten. — Nachweis über die CE-Kennzeichnung. — GS-Prüfzeugnis. — Prüfzeugnis gemäß DIN CEN / TS 15597-2, „Winterdienstausrüstung – Streumaschinen – Teil 2“. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY6F6.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 400 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: LKW-Aufsatzstreuautomaten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
LKW-Aufsatzstreuautomaten mit vollhydraulischem Antrieb durch die Kommunal-Hydraulik des Trägerfahrzeuges geeignet für den Kippbrückenaufbau und zum Ausbringen von Streusalz im FS-30-Verfahren.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 Monate.
Bezeichnung des Loses: Streuautomaten wie Los 1, jedoch mit Schneckenfördersystem
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Streuautomaten wie Los 1, jedoch mit Schneckenfördersystem.
Bezeichnung des Loses: Streuautomaten wie Los 1, jedoch mit Radnabenantrieb
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Streuautomaten wie Los 1, jedoch mit Radnabenantrieb.
Bezeichnung des Loses: Streuautomaten wie Los 1, jedoch mit Schneckenfördersystem und Radnabenantrieb
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Streuautomaten wie Los 1, jedoch mit Schneckenfördersystem und Radnabenantrieb.
Bezeichnung des Loses: Anhänger-Streuautomat
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Anhänger-Streuautomat zum Anhängen an LKW oder Motorgeräteträger.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
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Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen);
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft;
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von
Subunternehmen;
eignungsrelevanten Dritten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“);
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-04-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXQ6YYHY6F6%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
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Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
— Prospektmaterial, Daten- und Maßblätter, aus welchen die Bauweise, technische Daten, das/die verwendete(n) Material(ien), die Ver- und Bearbeitungsverfahren (Schweißverfahren, Sandstrahlen etc.), das Leergewicht des angebotenen Streuers in beschriebener Ausstattung komplett inkl. Absetzvorrichtung, die Funktion und Beschaffenheit der Geräte eindeutig hervorgehen und benannt werden.
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— Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte für Störaussendungen gem. Richtlinie 95/54/EG (EMV).
— Liste mit Kundendienststationen in Niedersachsen. Die beigefügte Liste soll nur Kundendienststationen in Niedersachsen enthalten.
— Nachweis über die CE-Kennzeichnung.
— GS-Prüfzeugnis.
— Prüfzeugnis gemäß DIN CEN / TS 15597-2, „Winterdienstausrüstung – Streumaschinen – Teil 2“.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY6F6.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 051-093613 (2017-03-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Streuautomaten an Straßenmeistereien im Land Niedersachsen mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional 3 einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) abzuschließen.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 400 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 128-260928
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 051-093613
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
Am 01.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto). Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY5JQ.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-30 📅

Referenz
Am 01.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Mehr anzeigen
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY5JQ.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablau.
Quelle: OJS 2017/S 128-260928 (2017-07-03)