Es wird die Lieferung von elektrischer Energie (Strom) und die Lieferung von Erdgas an das Klinikum Esslingen (jeweils als All-inclusive-Lieferung) europaweit im offenen Verfahren ausgeschrieben.
Es ergeben sich folgende prognostizierte Bedarfswerte:
— für Strom:
Jahresverbrauch 2 800 000 kWh/a,
Höchstlast 1 600 kW:
— für Erdgas:
Jahresverbrauch 21 000 000 kWh/a,
Höchstlast 3 000 kWh/h.
Diese Bedarfswerte sind die Grundlage für dieses Vergabeverfahren. Die tatsächlich im jeweiligen Lieferjahr bezogenen Energiemengen können von diesen prognostizierten Bedarfswerten abweichen. Es werden keine Mehr- oder Mindestabnahmeregelungen vereinbart.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Referenznummer: 2017001772
Kurze Beschreibung:
“Es wird die Lieferung von elektrischer Energie (Strom) und die Lieferung von Erdgas an das Klinikum Esslingen (jeweils als All-inclusive-Lieferung)...”
Kurze Beschreibung
Es wird die Lieferung von elektrischer Energie (Strom) und die Lieferung von Erdgas an das Klinikum Esslingen (jeweils als All-inclusive-Lieferung) europaweit im offenen Verfahren ausgeschrieben.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-03 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 106-212011
ABl. S-Ausgabe: 106
Zusätzliche Informationen
“Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2017/S 106-212011 (2017-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Total value of the procurement: 5 100 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Angebote dürfen sowohl in Papierform als auch elektronisch abgegeben werden. Bieter, die über keine elektronische Signatur verfügen, können ihr Angebot per...”
Angebote dürfen sowohl in Papierform als auch elektronisch abgegeben werden. Bieter, die über keine elektronische Signatur verfügen, können ihr Angebot per „Mantelbogen“ bzw. in Textform gem. § 126 b BGB abgeben. Der Mantelbogen ist nach elektronischer Angebotsabgabe auszudrucken und zu unterschreiben. Papierangebote oder Mantelbögen sind bei der
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Quelle: OJS 2017/S 149-308336 (2017-08-02)