Der Zweckverband Breitband Altmark beabsichtigt, im Verbandsgebiet ein passives Breitbandnetz (FTTB/H) zu errichten und anschließend an einen privaten Netzbetreiber, der bereits ermittelt wurde, zu verpachten (sog. Betreibermodell). Für die Errichtung des Breitbandnetzes werden Planungsleistungen im Rahmen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung, der Vorbereitung, Begleitung und Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen, der Objektüberwachung sowie der Objektbetreuung und Dokumentation benötigt. Diese Planungsleistungen sollen auf die bereits erstellte Strukturplanung des Auftraggebers aufsetzen. Die Beauftragung soll als Rahmenvertrag mit einem Unternehmen erfolgen, nach dem das beauftragte Planungsbüro bei Bedarf und entsprechender Einzelabfrage mit den entsprechenden Leistungsphasen beauftragt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-12.
Auftragsbekanntmachung (2017-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Breitband Altmark beabsichtigt, im Verbandsgebiet ein passives Breitbandnetz (FTTB/H) zu errichten und anschließend an einen privaten Netzbetreiber, der bereits ermittelt wurde, zu verpachten (sog. Betreibermodell). Für die Errichtung des Breitbandnetzes werden Planungsleistungen im Rahmen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung, der Vorbereitung, Begleitung und Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen, der Objektüberwachung sowie der Objektbetreuung und Dokumentation benötigt. Diese Planungsleistungen sollen auf die bereits erstellte Strukturplanung des Auftraggebers aufsetzen.
Die Beauftragung soll als Rahmenvertrag mit einem Unternehmen erfolgen, nach dem das beauftragte Planungsbüro bei Bedarf und entsprechender Einzelabfrage mit den entsprechenden Leistungsphasen beauftragt wird.
Der Zweckverband Breitband Altmark beabsichtigt, im Verbandsgebiet ein passives Breitbandnetz (FTTB/H) zu errichten und anschließend an einen privaten Netzbetreiber, der bereits ermittelt wurde, zu verpachten (sog. Betreibermodell). Für die Errichtung des Breitbandnetzes werden Planungsleistungen im Rahmen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung, der Vorbereitung, Begleitung und Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen, der Objektüberwachung sowie der Objektbetreuung und Dokumentation benötigt. Diese Planungsleistungen sollen auf die bereits erstellte Strukturplanung des Auftraggebers aufsetzen.
Die Beauftragung soll als Rahmenvertrag mit einem Unternehmen erfolgen, nach dem das beauftragte Planungsbüro bei Bedarf und entsprechender Einzelabfrage mit den entsprechenden Leistungsphasen beauftragt wird.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Breitband Altmark
Postanschrift: Neutorstraße 43
Postleitzahl: 29410
Postort: Hansestadt Salzwedel
Kontakt
Internetadresse: http://breitband-altmark.de/🌏
E-Mail: henning.kipp@breitband-altmark.de📧
URL der Dokumente: http://breitband-altmark.de/🌏
Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich und unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Zweckverband Breitband Altmark - Vergabe Planungsleistungen" unter Angabe des Loses bei Melz Gercke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Frau Meike Hütter, Ständehausstr. 10/11, 30159 Hannover, einzureichen. Fragen sind ebenfalls an diese Kontaktstelle zu richten.
Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich und unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Zweckverband Breitband Altmark - Vergabe Planungsleistungen" unter Angabe des Loses bei Melz Gercke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Frau Meike Hütter, Ständehausstr. 10/11, 30159 Hannover, einzureichen. Fragen sind ebenfalls an diese Kontaktstelle zu richten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Breitband Altmark beabsichtigt, im Verbandsgebiet ein passives Breitbandnetz (FTTB/H) zu errichten und anschließend an einen privaten Netzbetreiber, der bereits ermittelt wurde, zu verpachten (sog. Betreibermodell). Für die Errichtung des Breitbandnetzes werden Planungsleistungen im Rahmen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung, der Vorbereitung, Begleitung und Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen, der Objektüberwachung sowie der Objektbetreuung und Dokumentation benötigt. Diese Planungsleistungen sollen auf die bereits erstellte Strukturplanung des Auftraggebers aufsetzen.
Der Zweckverband Breitband Altmark beabsichtigt, im Verbandsgebiet ein passives Breitbandnetz (FTTB/H) zu errichten und anschließend an einen privaten Netzbetreiber, der bereits ermittelt wurde, zu verpachten (sog. Betreibermodell). Für die Errichtung des Breitbandnetzes werden Planungsleistungen im Rahmen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung, der Vorbereitung, Begleitung und Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen, der Objektüberwachung sowie der Objektbetreuung und Dokumentation benötigt. Diese Planungsleistungen sollen auf die bereits erstellte Strukturplanung des Auftraggebers aufsetzen.
Die Beauftragung soll als Rahmenvertrag mit einem Unternehmen erfolgen, nach dem das beauftragte Planungsbüro bei Bedarf und entsprechender Einzelabfrage mit den entsprechenden Leistungsphasen beauftragt wird.
Geschätzter Gesamtwert: 2 240 298 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Bezeichnung des Loses: Projektgebiet 1.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Mit dem Auftragnehmer soll ein Rahmenvertrag über die ausgeschriebenen Planungsleistungen geschlossen werden. Vorliegend ist die Mindestabnahme der Genehmigungsplanung, der Ausführungsplanung sowie der Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe für alle Lose vorgesehen. Der Auftragnehmer soll in diesen Leistungsphasen zunächst eine Unterteilung des Projektgebietes in mehrere Teillose vornehmen diese als Empfehlung dem Auftraggeber unterbreiten. Die Aufteilung erfolgt mit dem Ziel, möglichst gleich große Teillose für die anschließende Bauausschreibung im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, die sich aus den geschätzten Baukosten und dem jeweils zu erwartenden Pachtzins ergibt, zu erreichen. Je Projektgebiet sind bis zu 10 Teillose für den Bau vorgesehen. Anschließend erfolgt eine an diesen Teillosen orientierte Bauausschreibung, welche das Planungsbüro vorbereitet und an der es mitwirkt.
Mit dem Auftragnehmer soll ein Rahmenvertrag über die ausgeschriebenen Planungsleistungen geschlossen werden. Vorliegend ist die Mindestabnahme der Genehmigungsplanung, der Ausführungsplanung sowie der Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe für alle Lose vorgesehen. Der Auftragnehmer soll in diesen Leistungsphasen zunächst eine Unterteilung des Projektgebietes in mehrere Teillose vornehmen diese als Empfehlung dem Auftraggeber unterbreiten. Die Aufteilung erfolgt mit dem Ziel, möglichst gleich große Teillose für die anschließende Bauausschreibung im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, die sich aus den geschätzten Baukosten und dem jeweils zu erwartenden Pachtzins ergibt, zu erreichen. Je Projektgebiet sind bis zu 10 Teillose für den Bau vorgesehen. Anschließend erfolgt eine an diesen Teillosen orientierte Bauausschreibung, welche das Planungsbüro vorbereitet und an der es mitwirkt.
Die weiteren Leistungsphasen, d.h. die Objektüberwachung sowie die Objektbetreuung und Dokumentation, werden jeweils nur insoweit beauftragt, als zuvor wirtschaftliche Angebote im Rahmen der Bauausschreibung eingegangen sind und der jeweilige Bauauftrag zustande gekommen ist. Da im Rahmen der Bauausschreibungen jeweils weitere Losaufteilungen erfolgen sollen, ist auch eine nur teilweise Beauftragung mit Objektüberwachung sowie die Objektbetreuung und Dokumentation möglich.
Die weiteren Leistungsphasen, d.h. die Objektüberwachung sowie die Objektbetreuung und Dokumentation, werden jeweils nur insoweit beauftragt, als zuvor wirtschaftliche Angebote im Rahmen der Bauausschreibung eingegangen sind und der jeweilige Bauauftrag zustande gekommen ist. Da im Rahmen der Bauausschreibungen jeweils weitere Losaufteilungen erfolgen sollen, ist auch eine nur teilweise Beauftragung mit Objektüberwachung sowie die Objektbetreuung und Dokumentation möglich.
Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Grundlage und entsprechend den Bedingungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA) Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung).
Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Grundlage und entsprechend den Bedingungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA) Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 625 868 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine Verlängerung ist möglich, wenn aufgrund von Verzögerungen im Verfahrensablauf die im Zusammenhang mit diesem Auftrag stehenden Bauarbeiten nicht so rechtzeitig fertiggestellt werden können, dass innerhalb der vorgesehenen Laufzeit die mit dieser Rahmenvereinbarung vergebenen Leistungen der Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation vollständig erbracht werden können.
Eine Verlängerung ist möglich, wenn aufgrund von Verzögerungen im Verfahrensablauf die im Zusammenhang mit diesem Auftrag stehenden Bauarbeiten nicht so rechtzeitig fertiggestellt werden können, dass innerhalb der vorgesehenen Laufzeit die mit dieser Rahmenvereinbarung vergebenen Leistungen der Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation vollständig erbracht werden können.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
Zusätzliche Informationen:
Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich und unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Zweckverband Breitband Altmark - Vergabe Planungsleistungen" unter Angabe des Loses bei Melz Gercke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Frau Meike Hütter, Ständehausstr. 10/11, 30159 Hannover, einzureichen. Fragen sind ebenfalls an diese Kontaktstelle zu richten.
Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich und unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Zweckverband Breitband Altmark - Vergabe Planungsleistungen" unter Angabe des Loses bei Melz Gercke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Frau Meike Hütter, Ständehausstr. 10/11, 30159 Hannover, einzureichen. Fragen sind ebenfalls an diese Kontaktstelle zu richten.
Bezeichnung des Loses: Projektgebiet 2.
Losnummer: 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 847 031 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Projektgebiet 3.
Losnummer: 3
Geschätzter Wert ohne MwSt: 767 397 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinden Beetzendorf, Dähre, Gardelegen, Jübar, Klötze, Kuhfelde, Rohrberg, Wallstawe und Flecken Apenburg-Winterfeld, Diesdorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung ist,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft / Bankerklärung, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung ist,
— Vorlage eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses des Unternehmens für das Jahr 2015, falls dessen Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; sofern für das Jahr 2015 noch kein handelsrechtlicher Jahresabschluss vorliegt, ist der Jahresabschluss für das Jahr 2014 vorzulegen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses des Unternehmens für das Jahr 2015, falls dessen Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; sofern für das Jahr 2015 noch kein handelsrechtlicher Jahresabschluss vorliegt, ist der Jahresabschluss für das Jahr 2014 vorzulegen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit Bestehen des Unternehmens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit Bestehen des Unternehmens.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung mit Angabe des Leistungszeitraums, des ungefähren Leistungszeitraums und des ungefähren Auftragswertes; sofern das Unternehmen noch keine drei Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens,
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung mit Angabe des Leistungszeitraums, des ungefähren Leistungszeitraums und des ungefähren Auftragswertes; sofern das Unternehmen noch keine drei Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens,
— Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Netzplanung,
— Vorlage der Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Verfahren
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Eine Verlängerung ist möglich, wenn aufgrund von Verzögerungen im Verfahrensablauf die im Zusammenhang mit diesem Auftrag stehenden Bauarbeiten nicht so rechtzeitig fertiggestellt werden können, dass innerhalb der vorgesehenen Laufzeit die mit dieser Rahmenvereinbarung vergebenen Leistungen der Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation vollständig erbracht werden können.
Eine Verlängerung ist möglich, wenn aufgrund von Verzögerungen im Verfahrensablauf die im Zusammenhang mit diesem Auftrag stehenden Bauarbeiten nicht so rechtzeitig fertiggestellt werden können, dass innerhalb der vorgesehenen Laufzeit die mit dieser Rahmenvereinbarung vergebenen Leistungen der Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation vollständig erbracht werden können.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungsfristen (für die Leistungsphasen 4-7)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtkonzept und Schlüssigkeit der Planung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und Qualifikation der Mitarbeiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium: Angebotspreis (Summe der Einzelpreise für die Leistungsphasen)
Gewichtung der Kosten: 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungsfristen
Kostenkriterium: Angebotspreis (Summe der Preise für die einzelnen Leistungsphasen)
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband
Kontakt
Kontaktperson: Henning Kipp
Dokumente URL: http://breitband-altmark.de/🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Melz Gercke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Ständehausstr. 10/11
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Kontaktperson: Meike Hütter
Telefon: +49 5118561490📞
E-Mail: m.huetter@melzgercke.de📧
Fax: +49 51185614922 📠
Land: Region Hannover
🏙️
Internetadresse: http://www.melzgercke.de/🌏
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt.
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 242-503524 (2017-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich und unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Zweckverband Breitband Altmark – Vergabe Planungsleistungen“ unter Angabe des Loses bei Melz Gercke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Frau Meike Hütter, Ständehausstr. 10/11, 30159 Hannover, einzureichen. Fragen sind ebenfalls an diese Kontaktstelle zu richten.
Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich und unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Zweckverband Breitband Altmark – Vergabe Planungsleistungen“ unter Angabe des Loses bei Melz Gercke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Frau Meike Hütter, Ständehausstr. 10/11, 30159 Hannover, einzureichen. Fragen sind ebenfalls an diese Kontaktstelle zu richten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Projektgebiet 1
Zusätzliche Informationen:
Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich und unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Zweckverband Breitband Altmark – Vergabe Planungsleistungen“ unter Angabe des Loses bei Melz Gercke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Frau Meike Hütter, Ständehausstr. 10/11, 30159 Hannover, einzureichen. Fragen sind ebenfalls an diese Kontaktstelle zu richten.
Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich und unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Zweckverband Breitband Altmark – Vergabe Planungsleistungen“ unter Angabe des Loses bei Melz Gercke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Frau Meike Hütter, Ständehausstr. 10/11, 30159 Hannover, einzureichen. Fragen sind ebenfalls an diese Kontaktstelle zu richten.
Bezeichnung des Loses: Projektgebiet 2
Projektgebiet 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinden Beetzendorf, Dähre, Gardelegen, Jübar, Klötze, Kuhfelde, Rohrberg, Wallstawe und Flecken Apenburg-Winterfeld, Diesdorf
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungsfristen (für die Leistungsphasen 4–7)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 161 GWB – Form, Inhalt.
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: OJS 2017/S 245-512694 (2017-12-19)
Ergänzende Angaben (2017-12-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben