Rahmenvertrag über Gepäckwagendienstleistung an den Flughäfen Berlin-Tegel, Berlin-Schönefeld und Berlin-Brandenburg
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Rahmenvertrag über die Bereitstellung, Verteilung, Verwaltung, Reinigung, Wartung und Instandhaltung von Gepäckwagen für den Transport von Koffern und anderem Gepäck an den Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld und Berlin-Brandenburg sowie den damit zusammenhängenden Service.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-02.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Gespann- oder Handkarren, andere Fahrzeuge ohne mechanischen Antrieb, Gepäckkarren und verschiedene Ersatzteile › Gepäckkarren
- • Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr › Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
- • Berlin › Berlin
- • Dahme-Spreewald
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-03-02 | Auftragsbekanntmachung |
| 2017-11-22 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gepäckkarren 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-70641 📠
URL der Dokumente: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 046-084900
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Ziff. II.2.11) dieser Bekanntmachung.
Beschreibung der Optionen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏
Dokumente URL: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617 📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 046-084900 (2017-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Bereitstellung, Verteilung, Verwaltung, Reinigung, Wartung und Instandhaltung von Gepäckwagen für den Transport von Koffern und anderem Gepäck an den Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld und Berlin-Brandenburg sowie den damit zusammenhängenden Service.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gepäckkarren 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-70641 📠
URL der Dokumente: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 046-084900
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2016-079 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 30.3.2017, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BewGe beizufügen.
4.) Die TNA und deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-079 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
5.) Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BewGe, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6.) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
9) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers
10) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sind im Wesentlichen folgende Aufgaben (Leistungsbestandteile) zu erfüllen:
Die Dienstleistung umfasst das eigenverantwortliche, bedarfsgerechte sowie flugplanbezogene Bereitstellen und Vorhalten von mindestens 2 000 Gepäckwagen (mit Münzpfandsystem), deren Verteilung auf einzelne Stationen bzw. die laufende Rückführung zurückgelassener Gepäckwagen zu den durch den Auftraggeber bereitgestellten Gepäckwagendepots an den Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld und Berlin-Brandenburg.
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Sämtliche Gepäckwagen müssen folgende Kriterien zwingend erfüllen:
— automatische Feststellbremse,
— TÜV- Zertifizierung,
— Bahnzulassung aufgrund der Zugwirkung am Bahnsteig (Prüfschein aerodynamisches Verhalten – Richtgeschwindigkeit 120 km/h für durchfahrenden Zugverkehr),
— Erfüllung der DIN EN 1929-2 und DIN EN 1929-4,
— keine „Airside“ Gepäckwagen (Handgepäckwagen für die Bereiche nach der Sicherheitskontrolle),
— Maximalmaße: Stapeltiefe ca. 270 mm; Höhe max. 1 100 mm; Länge max. 1 000 mm; Breite max. 640 mm; Anprallschutz in Höhe von 21 cm.
Zurückgelassene Gepäckwagen auf den Verkehrsflächen sowie auf weiter entfernten Standorten müssen umgehend entfernt und in die jeweiligen Depots zurückgeführt werden, wobei darauf zu achten ist, dass der vorher durch den Auftraggeber definierte Minimalbestand pro Depot nicht unterschritten bzw. der ebenfalls vorher durch den Auftraggeber definierte Maximalbestand pro Depot nicht überschritten wird. Generell ist das Auffüllen der Gepäckwagendepots so zu halten, dass die Depots unverzüglich bei Überfüllung oder Minimalbestand wieder in den vordefinierten Ursprungszustand zu setzen sind.
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Die Gepäckwagendepots befinden sich u. a. in den Terminals und zwar im Bereich der Check-in-Schalter und an den Gepäckausgaben, auf dem Bahnhof sowie auf der Verteilerebene. Außerhalb der Terminals befinden sich die Gepäckwagendepots auf den Terminal-Vorfahrten sowie der Gebäudekante und in den Parkhäusern sowie Parkplätzen des jeweiligen Flughafenstandorts.
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Die Gepäckwagen müssen durch den Auftragnehmer über den gesamten Leistungszeitraum eigenständig und eigenverantwortlich gereinigt, gewartet und instandgesetzt werden. Die Gepäckwagendepots werden durch den Auftraggeber gereinigt und instandgesetzt.
Der Auftragnehmer wird die Tätigkeiten an den jeweils in Betrieb befindlichen Standorten verrichten und bei der Inbetriebnahme des Flughafens BER im Rahmen des ORAT Programms (Operational Readiness & Airport Transfer) teilnehmen. Die Leistung am Flughafen TXL endet mit der Schließung des Flughafens.
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Bereitzustellende Hilfsmittel durch den Auftragnehmer:
Zur Erbringung der operativen Aufgaben hat der Auftragnehmer geeignete technische Ausrüstung, insbesondere Airport-Scooter und Fahrzeuge zum Einsammeln und Verteilen der Gepäckwagen einzusetzen.
Laufzeit des Vertrages sind 5 Jahre plus maximal 24 Monate (Option, siehe II.2.2).
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Ziff. II.2.11) dieser Bekanntmachung.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) um bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Flughafen Berlin-Tegel (TXL), Flughafen Berlin-Schönefeld (SXF), Flughafen Berlin Brandenburg (BER).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2)
Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate).
3)
Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung.
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4)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
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Der AG stellt hierzu das Formblatt BewGe-Erklärung auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung.
BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
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5)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. III. 1) Nr. 1 bis 4 dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
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Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von 2 000 000 EUR (netto), der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
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Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
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Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen.
1. Unternehmensreferenz
Es ist mindestens eine Unternehmensreferenz von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, bei denen die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen (gemäß II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbar sind und innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht worden sein müssen.
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1.1 Vergleichbare Leistungen sind:
a) Das Verteilen, Verwalten, Reinigen, Warten und Instandhalten von mindestens 500 Gepäckwagen, Einkaufswagen o.ä. nicht motorisierte Transportmittel in mindestens 10 unterschiedlich verortete Sammelstationen.
Jede eingereichte Referenz muss die unter a) beschriebene Leistung nachweisen (Mindestanforderung). Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Bei Einreichung von mehr als einer Referenz wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gebeten, eindeutig zu kennzeichnen, welche Referenzen für die Erfüllung der Mindestanforderung herangezogen werden sollen.
Für die vorgenannten Referenzangaben stellt der AG Formulare auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
1.2. Die Darstellung aller Referenzen soll in Tabellenform erfolgen und muss nachfolgende Angaben beinhalten. Der Auftraggeber stellt auf seiner Internetseite (https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) hierfür ein Formular zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll. Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
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— Name und Anschrift, aktuelle Telefonnummer eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, bei dem die Mindestanforderungen erfüllt wurden;
— Ausführungszeitraum;
— Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent);
— Eindeutige, kurze Beschreibung der Leistungserbringung;
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation erbracht wurden. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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2. Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit
2.1 Erklärung des Unternehmens über die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die Angaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von 30 Mitarbeitern des Bewerbers /der BewGe, in den letzten drei Jahren. Diese Mitarbeiter müssen entweder über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verfügen. Der Nachweis hat in Form von Lebensläufen (ggf. anonymisiert) zu erfolgen.
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Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfg. auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen
Stufe 3: Prüfg. der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfg. anhand der vom Bewerber/BewGe eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
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Der AG behält sich vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonst. Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Im Übrigen s. II.2.9.
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A)
Alle einzusetzenden Mitarbeiter (MA) des AN müssen vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.
b)
Alle eingesetzten MA des AN müssen die deutsche Sprache fließend und grammatikalisch einwandfrei beherrschen, flughafenspezifische Grundsprachkenntnisse in Englisch sind Voraussetzung.
c)
Alle eingesetzten MA des AN müssen körperlich belastbar und schichtdiensttauglich sein.
d)
Alle eingesetzten MA des AN müssen entweder über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mind. 3 Jahre Berufserfahrung verfügen.
e)
Das vom AN einzusetzende Personal muss ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild, höfliches Auftreten sowie die Bereitschaft zum Tragen eines firmenbezogenen Erkennungsmerkmals des AN (Namensschild o. Ä.) vorweisen.
Alle o. g. Bedingungen müssen jeweils während des gesamten Leistungszeitraumes vorliegen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏
Dokumente URL: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
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2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2016-079 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 30.3.2017, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
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3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BewGe beizufügen.
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4.) Die TNA und deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-079 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
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5.) Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BewGe, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
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6.) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
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9) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers
10) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617 📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4.
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
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5.
Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald 🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 226-471701
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 046-084900
ABl. S-Ausgabe: 226
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-30 📅
Name: Apcoa Parking Deutschland GmbH
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70624
Land: Deutschland 🇩🇪
Baden-Württemberg 🏙️
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 226-471701 (2017-11-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald 🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 226-471701
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 046-084900
ABl. S-Ausgabe: 226
Zusätzliche Informationen
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2016-079 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 30.03.2017, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BewGe beizufügen.
4.) Die TNA und deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-079 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
5.) Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BewGe, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6.) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
9) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers
10) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Dienstleistung umfasst das eigenverantwortliche, bedarfsgerechte sowie flugplanbezogene Bereitstellen und Vorhalten von mindestens 2.000 Gepäckwagen (mit Münzpfandsystem), deren Verteilung auf einzelne Stationen bzw. die laufende Rückführung zurückgelassener Gepäckwagen zu den durch den Auftraggeber bereitgestellten Gepäckwagendepots an den Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld und Berlin-Brandenburg.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-30 📅
Name: Apcoa Parking Deutschland GmbH
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70624
Land: Deutschland 🇩🇪
Baden-Württemberg 🏙️
Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2016-079 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 30.03.2017, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
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5.) Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BewGe, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
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