Kurze Beschreibung
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW ist verpflichtet Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume in baulichen Anlagen durchzuführen, soweit durch den Bau oder die wesentliche Änderung öffentlicher Straßen die festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten werden.
Es sollen hierzu als Beschaffungsvorhaben diese Rahmenverträge geschlossen werden, aus denen nach Bedarf ingenieurtechnische Leistungen im Zusammenhang mit den geforderten schallschutztechnischen Maßnahmen von insgesamt ca.3 100 Wohneinheiten an verschiedenen Projekten abgerufen werden können.
Gegenstand dieser ingenieurtechnischen Leistungen sind u. a. die Objektbegehung und Erstellung von Bestandsaufnahmen mit Fotodokumentation, u.v.m.
Los 1 u d Los 2 sind nach Zuständigkeiten in der Region aufgeteilt worden. Es handelt sich um ein geschätztes Vergütungsvolumen von ca. 0,2 bis 0,7 Mio. EUR netto pro Jahr.