Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung vonPostsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf der Grundlage einer gültigen Lizenz der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und §6 Postgesetz (PostG) für die Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD NI) beim Outputcenter in Lüneburg. Das Outputcenter ist das „Dataport Printzentrum in Lüneburg“ als beauftragter Dienstleister der OFD NI. Es handeltsich hierbei um den Zentralversand der automatisiert erstellten Post der niedersächsischen Finanzämter. Zu den Postsendungen zählen: — Standardbriefe (BV I) und Kompaktbriefe (BV II); — Standardbriefe (BV I) und Kompaktbriefe (BV II) ins Ausland; — Dialogpost. Nähere Einzelheiten sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-22.
Auftragsbekanntmachung (2017-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Kurierdienste
Referenznummer: 0001-GPJ/2017-03.21-01
Kurze Beschreibung:
Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung vonPostsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf der Grundlage einer gültigen Lizenz der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und §6 Postgesetz (PostG) für die Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD NI) beim Outputcenter in Lüneburg. Das Outputcenter ist das „Dataport Printzentrum in Lüneburg“ als beauftragter Dienstleister der OFD NI. Es handeltsich hierbei um den Zentralversand der automatisiert erstellten Post der niedersächsischen Finanzämter.
Zu den Postsendungen zählen:
— Standardbriefe (BV I) und Kompaktbriefe (BV II);
— Standardbriefe (BV I) und Kompaktbriefe (BV II) ins Ausland;
— Dialogpost.
Nähere Einzelheiten sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung vonPostsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf der Grundlage einer gültigen Lizenz der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und §6 Postgesetz (PostG) für die Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD NI) beim Outputcenter in Lüneburg. Das Outputcenter ist das „Dataport Printzentrum in Lüneburg“ als beauftragter Dienstleister der OFD NI. Es handeltsich hierbei um den Zentralversand der automatisiert erstellten Post der niedersächsischen Finanzämter.
Zu den Postsendungen zählen:
— Standardbriefe (BV I) und Kompaktbriefe (BV II);
— Standardbriefe (BV I) und Kompaktbriefe (BV II) ins Ausland;
— Dialogpost.
Nähere Einzelheiten sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Post- und Kurierdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Postdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung vonPostsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf der Grundlage einer gültigen Lizenz der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und §6 Postgesetz (PostG) für die Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD NI) beim Outputcenter in Lüneburg. Das Outputcenter ist das „Dataport Printzentrum in Lüneburg“ als beauftragter Dienstleister der OFD NI. Es handeltsich hierbei um den Zentralversand der automatisiert erstellten Post der niedersächsischen Finanzämter.
Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung vonPostsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf der Grundlage einer gültigen Lizenz der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und §6 Postgesetz (PostG) für die Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD NI) beim Outputcenter in Lüneburg. Das Outputcenter ist das „Dataport Printzentrum in Lüneburg“ als beauftragter Dienstleister der OFD NI. Es handeltsich hierbei um den Zentralversand der automatisiert erstellten Post der niedersächsischen Finanzämter.
Zu den Postsendungen zählen:
— Standardbriefe (BV I) und Kompaktbriefe (BV…
… II);
… II) ins Ausland;
— Dialogpost.
Nähere Einzelheiten sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 8.11.2017. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Zusätzlich hat der Auftraggeber die Möglichkeit, einseitig zwei Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten durchzuführen.
Zusätzliche Informationen:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen(Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen(Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denenhervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denenhervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen);
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft;
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Subunternehmen;
… eignungsrelevanten Dritten;
— Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit;
— Unterzeichneter Entwurf der Geheimhaltungsvereinbarung (NDA);
— Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Ausstattung;
— Urkalkulation bzw. Protokoll der Hinterlegung bei einem Notar oder einer anderen neutralen Stelle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagenhinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagenhinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit derausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer.Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister).
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit derausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer.Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister).
— Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) der nach §§ 5 ff Postgesetz (PostG) erforderlichen Lizenzen.
— Eigenerklärung des Inhabers der Lizenz nach §§ 5 ff PostG, dass kein Verfahren zum Widerruf der Lizenznach § 9 PostG eingeleitet worden ist. Sofern der Bieter innerhalb der letzten 6 Monate eine Aufforderung nach § 9 Abs. 2 PostG erhalten hat, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht beglaubigte Kopie) der Bundesnetzagentur vorzulegen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 2 Monate ist und aus der hervorgeht, dass kein Verfahren zum Widerruf der Lizenz nach § 9 PostG eingeleitet worden ist.
— Eigenerklärung des Inhabers der Lizenz nach §§ 5 ff PostG, dass kein Verfahren zum Widerruf der Lizenznach § 9 PostG eingeleitet worden ist. Sofern der Bieter innerhalb der letzten 6 Monate eine Aufforderung nach § 9 Abs. 2 PostG erhalten hat, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht beglaubigte Kopie) der Bundesnetzagentur vorzulegen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 2 Monate ist und aus der hervorgeht, dass kein Verfahren zum Widerruf der Lizenz nach § 9 PostG eingeleitet worden ist.
— Soweit erforderlich, Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) der Entgeltgenehmigung nach § 34 Satz 4 PostGsowie gegebenenfalls nach §§ 19 ff PostG der Bundesnetzagentur (BNetzA).
— Konzeptdarstellung über den Umgang mit Versandspitzen gem. Ziffer 1.16 der Leistungsbeschreibung -Allgemeiner Teil (Teil A).
— Konzeptdarstellung zum Störungsmanagement gem. Ziffer 1.16 der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A).
— Konzeptdarstellung zur Qualitätssicherung gem. Ziffer 1.16 der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A).
— Konzeptdarstellung zur Zustellqualität gem. Ziffer 1.17 der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A).
— ggf. Darstellungen zum CO2-neutralen Versand gem. Ziffer 1.18 der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A). Diese Darstellung ist nur vorzulegen, wenn der Bieter im Angebotsvordruck einen CO2-neutralen Versand angeboten hat.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck„Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“);
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge(VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge(VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
Bei schriftlicher Einreichung des Angebotes:
Das Angebot ist in einem fest verschlossenen, fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV).
Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift:„Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb- Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover. Der so gekennzeichnete, fest verschlossene Umschlag muss dem LZN – Außenstelle Hannover bis zum Ablauf der Angebotsfrist zugestellt werden.
Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift:„Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb- Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover. Der so gekennzeichnete, fest verschlossene Umschlag muss dem LZN – Außenstelle Hannover bis zum Ablauf der Angebotsfrist zugestellt werden.
Bei elektronischer Einreichung:
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
angebotenen Bietertools elektronisch bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Elektronische Einreichungen sind zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY46T.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 185-379263 (2017-09-22)
Ergänzende Angaben (2017-09-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Hinweis:
Diese Bekanntmachung bezieht sich auf die bereits gleichnamige veröffentlichte Ausschreibung vom 22.8.2017 (2017/S 159-328797).
Die bestehende Ausschreibung musste aufgrund technischer Probleme in einen neuen Projektraum überführt werden. Die ursprünglichen Unterlagen sind nun in einem neuen Projektraum auf der Vergabeplattform des Landes Niedersachsen verfügbar.
Diese Bekanntmachung bezieht sich auf die bereits gleichnamige veröffentlichte Ausschreibung vom 22.8.2017 (2017/S 159-328797).
Die bestehende Ausschreibung musste aufgrund technischer Probleme in einen neuen Projektraum überführt werden. Die ursprünglichen Unterlagen sind nun in einem neuen Projektraum auf der Vergabeplattform des Landes Niedersachsen verfügbar.