Über diese Ausschreibung soll ein externer Dienstleister gefunden werden, mit dem ein Rahmenvertrag über die Weiterentwicklung der ePayBL-Software, den zugehörigen 3rd-Level-Support und die Wartung sowie zusätzliche Konzeptionsdienstleistungen geschlossen werden kann. Der ePayBL-Webshop ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Der Rahmenvertrag soll auf der Basis eines EVB-IT-Dienstvertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren und einer einmaligen Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr abgeschlossen werden. Der Auftraggeber soll aus dem Rahmenvertrag nach Bedarf flexibel verschiedene Dienstleistungen einzeln abrufen können. Die Einzelabrufe erfolgen durch den Auftraggeber in Form von Einzelbeauftragungen bzw. Change Requests nach einem definierten Verfahren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: Az.: 14-0453/34 Vergabe-Nr.: SID 2017-47 DR
Kurze Beschreibung:
Über diese Ausschreibung soll ein externer Dienstleister gefunden werden, mit dem ein Rahmenvertrag über die Weiterentwicklung der ePayBL-Software, den zugehörigen 3rd-Level-Support und die Wartung sowie zusätzliche Konzeptionsdienstleistungen geschlossen werden kann. Der ePayBL-Webshop ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Der Rahmenvertrag soll auf der Basis eines EVB-IT-Dienstvertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren und einer einmaligen Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr abgeschlossen werden. Der Auftraggeber soll aus dem Rahmenvertrag nach Bedarf flexibel verschiedene Dienstleistungen einzeln abrufen können. Die Einzelabrufe erfolgen durch den Auftraggeber in Form von Einzelbeauftragungen bzw. Change Requests nach einem definierten Verfahren.
Über diese Ausschreibung soll ein externer Dienstleister gefunden werden, mit dem ein Rahmenvertrag über die Weiterentwicklung der ePayBL-Software, den zugehörigen 3rd-Level-Support und die Wartung sowie zusätzliche Konzeptionsdienstleistungen geschlossen werden kann. Der ePayBL-Webshop ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Der Rahmenvertrag soll auf der Basis eines EVB-IT-Dienstvertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren und einer einmaligen Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr abgeschlossen werden. Der Auftraggeber soll aus dem Rahmenvertrag nach Bedarf flexibel verschiedene Dienstleistungen einzeln abrufen können. Die Einzelabrufe erfolgen durch den Auftraggeber in Form von Einzelbeauftragungen bzw. Change Requests nach einem definierten Verfahren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Riesaer Str. 7
Postleitzahl: 01129
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.sid.sachsen.de🌏
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Telefon: +49 35132645101📞
Fax: +49 35132649909 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Fortsetzung Eignungsanforderungen III.1.3)
Weisen Sie mindestens 4und maximal 7Ref.projekte in den letzten 3 Jahren mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Zielsetzung nach. Beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte kurz (maximal 1 Seite) mit folgenden Inhalten: Ausgangssituation und Ziele,Inhalt und Art Ihrer Leistungen,Laufzeit/ Umfang Ihrer Leistung (in EUR oder in PT), Eingesetzte Technologien, Aufgetretene Schwierigkeiten und eingeleitete Maßnahmen. Geben Sie die Zahl Ihrer fest angestellten deutschsprachigen Mitarbeiter an, die im Leistungsbereich des vorl. Projekts in Ihrem Unternehmen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jeweils tätig waren. Unterteilen Sie die Angaben in MA, die Software spezifizieren (DV-Konzept) und solche, die Software entwickeln. In welchem Umfang stehen deutschsprachige MA für Service, Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Projekt zur Verfügung? Können Sie sicherstellen, dass ein kompetenter PL mit Entscheidungsbefugnis als fester Ansprechpartner für den Auftraggeber in der Projektlaufzeit zur Verfügung steht? Können Sie sicherstellen, dass im Monat des Vertragsschlusses 02/18 mit der Leistungserbringung begonnen werden kann? Wodurch gewährleisten Sie während des Projektes die „Nähe zum Kunden“? Wie stellen Sie bspw. sicher, dass Sie für etwaige, kurzfristig (innerhalb eines Werktages) einberufene Abstimmungen auch kurzfristig zur Verfügung stehen?
Beschreiben Sie kurz das Qualitätsmanagementsystem Ihres Unternehmens. Welche Zertifizierungen können Sie im Bereich des QM nachweisen? Welche Methoden der Qualitätssicherung (für DV-Konzepte und Spezifikationen) und des Tests (für die Software) verwenden Sie regelmäßig bei der Konzeption / Entwicklung komplexer IT-Systeme? Beschreiben Sie kurz das Umweltmanagementsystem Ihres Unternehmens. Welche Maßnahmen dienen dabei der Sicherung einer nachhaltigen Umweltverträglichkeit Ihrer Produkte, Leistungen und Prozesse. Wie werden Sie diese Maßnahmen auch im gegenständlichen Projekt umsetzen? Welche Zertifizierungen können Sie im Bereich des Umweltmanagements nachweisen? Alle MA, die zur Leistungserbringung innerhalb des Rahmenvertrages herangezogen werden, sind nach Zuschlagserteilung zum Datengeheimnis nach § 6 SächsDSG gemäß Anl. 5 dieses Dokumentes zu verpflichten. Die Bereitschaft hierzu ist zu bestätigen. Sichern Sie zu, dass Sie bei Vertragsschluss auch einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gem. Anl. 8 abschließen werden?
Weisen Sie mindestens 4und maximal 7Ref.projekte in den letzten 3 Jahren mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Zielsetzung nach. Beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte kurz (maximal 1 Seite) mit folgenden Inhalten: Ausgangssituation und Ziele,Inhalt und Art Ihrer Leistungen,Laufzeit/ Umfang Ihrer Leistung (in EUR oder in PT), Eingesetzte Technologien, Aufgetretene Schwierigkeiten und eingeleitete Maßnahmen. Geben Sie die Zahl Ihrer fest angestellten deutschsprachigen Mitarbeiter an, die im Leistungsbereich des vorl. Projekts in Ihrem Unternehmen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jeweils tätig waren. Unterteilen Sie die Angaben in MA, die Software spezifizieren (DV-Konzept) und solche, die Software entwickeln. In welchem Umfang stehen deutschsprachige MA für Service, Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Projekt zur Verfügung? Können Sie sicherstellen, dass ein kompetenter PL mit Entscheidungsbefugnis als fester Ansprechpartner für den Auftraggeber in der Projektlaufzeit zur Verfügung steht? Können Sie sicherstellen, dass im Monat des Vertragsschlusses 02/18 mit der Leistungserbringung begonnen werden kann? Wodurch gewährleisten Sie während des Projektes die „Nähe zum Kunden“? Wie stellen Sie bspw. sicher, dass Sie für etwaige, kurzfristig (innerhalb eines Werktages) einberufene Abstimmungen auch kurzfristig zur Verfügung stehen?
Beschreiben Sie kurz das Qualitätsmanagementsystem Ihres Unternehmens. Welche Zertifizierungen können Sie im Bereich des QM nachweisen? Welche Methoden der Qualitätssicherung (für DV-Konzepte und Spezifikationen) und des Tests (für die Software) verwenden Sie regelmäßig bei der Konzeption / Entwicklung komplexer IT-Systeme? Beschreiben Sie kurz das Umweltmanagementsystem Ihres Unternehmens. Welche Maßnahmen dienen dabei der Sicherung einer nachhaltigen Umweltverträglichkeit Ihrer Produkte, Leistungen und Prozesse. Wie werden Sie diese Maßnahmen auch im gegenständlichen Projekt umsetzen? Welche Zertifizierungen können Sie im Bereich des Umweltmanagements nachweisen? Alle MA, die zur Leistungserbringung innerhalb des Rahmenvertrages herangezogen werden, sind nach Zuschlagserteilung zum Datengeheimnis nach § 6 SächsDSG gemäß Anl. 5 dieses Dokumentes zu verpflichten. Die Bereitschaft hierzu ist zu bestätigen. Sichern Sie zu, dass Sie bei Vertragsschluss auch einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gem. Anl. 8 abschließen werden?
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Über diese Ausschreibung soll ein externer Dienstleister gefunden werden, mit dem ein Rahmenvertrag über die Weiterentwicklung der ePayBL-Software, den zugehörigen 3rd-Level-Support und die Wartung sowie zusätzliche Konzeptionsdienstleistungen geschlossen werden kann. Der ePayBL-Webshop ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Über diese Ausschreibung soll ein externer Dienstleister gefunden werden, mit dem ein Rahmenvertrag über die Weiterentwicklung der ePayBL-Software, den zugehörigen 3rd-Level-Support und die Wartung sowie zusätzliche Konzeptionsdienstleistungen geschlossen werden kann. Der ePayBL-Webshop ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Der Rahmenvertrag soll auf der Basis eines EVB-IT-Dienstvertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren und einer einmaligen Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr abgeschlossen werden. Der Auftraggeber soll aus dem Rahmenvertrag nach Bedarf flexibel verschiedene Dienstleistungen einzeln abrufen können. Die Einzelabrufe erfolgen durch den Auftraggeber in Form von Einzelbeauftragungen bzw. Change Requests nach einem definierten Verfahren.
Der Rahmenvertrag soll auf der Basis eines EVB-IT-Dienstvertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren und einer einmaligen Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr abgeschlossen werden. Der Auftraggeber soll aus dem Rahmenvertrag nach Bedarf flexibel verschiedene Dienstleistungen einzeln abrufen können. Die Einzelabrufe erfolgen durch den Auftraggeber in Form von Einzelbeauftragungen bzw. Change Requests nach einem definierten Verfahren.
— Weiterentwicklung (Programmierung) der ePayBL-Software und Anpassung an neue Rahmenbedingungen (z.B. neue Bezahlarten, Einbindung verschiedener Kassen- und Haushaltssysteme, Überprüfung auf und Behebung von Sicherheitslücken, Änderung von Formaten bei Bezahldaten und Anpassung an Europäische Normen)
— Weiterentwicklung (Programmierung) der ePayBL-Software und Anpassung an neue Rahmenbedingungen (z.B. neue Bezahlarten, Einbindung verschiedener Kassen- und Haushaltssysteme, Überprüfung auf und Behebung von Sicherheitslücken, Änderung von Formaten bei Bezahldaten und Anpassung an Europäische Normen)
— Durchführung von Systemtestsauf den technischen Systemen des Auftraggebers
— Unterstützung der Abnahmetests
— Durchführung von Codereviews
— Umsetzung der Modularisierung der ePayBL-Software und Lizenzierung dieser Module in zukünftigen Versionen
— Ständig aktuelle Dokumentation über den kompletten Software-Stand
— Ständiges Vorhalten der aktuellen Software-Quellen beim Auftraggeber
3rd-Level-Support
— Realisierung eines 3rd-Level-Supports auf Hersteller- / Programmierebene, der bei Bedarf durch jedes Mitglied der Entwicklergemeinschaft unter Einschaltung des 2nd-Level-Supports des Auftraggebers (Entgegennahme von Anfragen via Polarion, OTRS, E-Mail und Telefon) abgerufen werden kann. Die Anzahl der Mitglieder gemäß dieser Ausschreibung ist auf 16 Länder und den Bund beschränkt.
— Realisierung eines 3rd-Level-Supports auf Hersteller- / Programmierebene, der bei Bedarf durch jedes Mitglied der Entwicklergemeinschaft unter Einschaltung des 2nd-Level-Supports des Auftraggebers (Entgegennahme von Anfragen via Polarion, OTRS, E-Mail und Telefon) abgerufen werden kann. Die Anzahl der Mitglieder gemäß dieser Ausschreibung ist auf 16 Länder und den Bund beschränkt.
— Bewertung und Bearbeitung von Anfragen
— Analyse konkreter Fehlerzustände
— Erarbeitung von Vorschlägen zur Fehlerbehebung
— Unterstützung bei der Installation und Konfiguration der Kernkomponente „Basiskomponente Zahlungsverkehr“ bei Behörden
— Reporting und Eskalation
— Leistungsparameter: Support-Zeit: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr (von Montag bis Freitag, inkl. Brückentage, jedoch ohne Feiertage des Freistaates Sachsen); Reaktionszeit / Eingangsbestätigung: 1 Stunde; max. Zeit bis zur Übermittlung eines Lösungsvorschlages und einer Kalkulation: 24 Stunden
— Leistungsparameter: Support-Zeit: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr (von Montag bis Freitag, inkl. Brückentage, jedoch ohne Feiertage des Freistaates Sachsen); Reaktionszeit / Eingangsbestätigung: 1 Stunde; max. Zeit bis zur Übermittlung eines Lösungsvorschlages und einer Kalkulation: 24 Stunden
Wartung der Software
— Durchführung der Restfehlerbeseitigung: Die Beseitigung von Restfehlern ist bereits Bestandteil des aktuellen Wartungsprozesses. Der Auftraggeber plant in Abstimmung mit dem Auftragnehmer die Restfehlerkorrekturen in die Releases ein.
— Durchführung von Logfileanalysen: Zusätzlich zur Meldung von Fehlern durch den 3rd-Level-Support wird regelmäßig (einmal im Monat) eine automatische Logfile-analyse durchgeführt. Auf diese Weise werden auch Fehler berücksichtigt, die nicht aktiv durch Benutzer gemeldet wurden.
— Durchführung von Logfileanalysen: Zusätzlich zur Meldung von Fehlern durch den 3rd-Level-Support wird regelmäßig (einmal im Monat) eine automatische Logfile-analyse durchgeführt. Auf diese Weise werden auch Fehler berücksichtigt, die nicht aktiv durch Benutzer gemeldet wurden.
— Einführung Technologie-Audit: Zur Beurteilung der ePayBL-Software bezogen auf ihr technisches Umfeld wird vom Auftragnehmer einmal im Jahr ein Technologie-Audit durchgeführt. Das Ziel des Audits ist die Verabschiedung von Maßnahmen zur technologischen Instandhaltung der ePayBL-Software. Die Ergebnisse sind dem Auftraggeber zu übergeben und zu erläutern. Dabei sollte eine Priorisierung und Aufwandsschätzung vom Auftragnehmer erfolgen, um ggf. eine Entscheidungs-findung im Rahmen begrenzter Kosten-, Leistungs- und Terminziele für den Auftraggeber zu ermöglichen.
— Einführung Technologie-Audit: Zur Beurteilung der ePayBL-Software bezogen auf ihr technisches Umfeld wird vom Auftragnehmer einmal im Jahr ein Technologie-Audit durchgeführt. Das Ziel des Audits ist die Verabschiedung von Maßnahmen zur technologischen Instandhaltung der ePayBL-Software. Die Ergebnisse sind dem Auftraggeber zu übergeben und zu erläutern. Dabei sollte eine Priorisierung und Aufwandsschätzung vom Auftragnehmer erfolgen, um ggf. eine Entscheidungs-findung im Rahmen begrenzter Kosten-, Leistungs- und Terminziele für den Auftraggeber zu ermöglichen.
— Einführung eines Qualitätsberichtes: Die Durchführung von Maßnahmen der perfektionierenden Wartung muss ebenfalls als kontinuierliches Ziel der Softwarewartung verankert werden. Um hier Transparenz zu schaffen, wünscht der Auftraggeber die Einführung eines standardisierten Qualitätsberichtes, der vom Auftragnehmer zu erstellen ist und regelmäßig mit der Auslieferung einer neuen Version der ePayBL-Software mitgeliefert wird. Im Rahmen des Qualitätsberichtes werden Kennzahlen dokumentiert, die aussagefähig mindestens in Bezug auf Testabdeckung, technische Schuld und Softwaregröße sind.
— Einführung eines Qualitätsberichtes: Die Durchführung von Maßnahmen der perfektionierenden Wartung muss ebenfalls als kontinuierliches Ziel der Softwarewartung verankert werden. Um hier Transparenz zu schaffen, wünscht der Auftraggeber die Einführung eines standardisierten Qualitätsberichtes, der vom Auftragnehmer zu erstellen ist und regelmäßig mit der Auslieferung einer neuen Version der ePayBL-Software mitgeliefert wird. Im Rahmen des Qualitätsberichtes werden Kennzahlen dokumentiert, die aussagefähig mindestens in Bezug auf Testabdeckung, technische Schuld und Softwaregröße sind.
Konzeptionsleistungen
— Unterstützung der fachlichen Konzeption und Beratungsleistungen im Hinblick auf Zahlungsverkehrssysteme und auf die Weiterentwicklung der BaK ZV / ePayBL-Software
— Erarbeitung technischer Spezifikationen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 010 000 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalig um ein weiteres Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden, DE.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Teil IV, A Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Teil IV, A Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Spezifischer Jahresumsatz
Geben Sie die Umsatzzahlen Ihres Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit dem Ausschreibungsgegenstand (siehe Abschnitt 1.4) vergleichbar sind, jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre in Euro an.
Bei Bewerbergemeinschaften oder bei der Einbindung von Subunternehmen werden die Zahlen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von jedem Subunternehmen für die Wertung addiert. Gewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz der Jahre 2014, 2015 und 2016.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bewerbergemeinschaften oder bei der Einbindung von Subunternehmen werden die Zahlen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von jedem Subunternehmen für die Wertung addiert. Gewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz der Jahre 2014, 2015 und 2016.
Berufshaftpflichtversicherung
Reichen Sie eine formlose Eigenerklärung ein, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit von Leistungserbringung und Gewährleistung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Reichen Sie eine formlose Eigenerklärung ein, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit von Leistungserbringung und Gewährleistung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden vorliegt.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder bei der Einbindung von Subunternehmen ist diese Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von jedem Subunternehmen vorzulegen.
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen
Sollen Subunternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde eingebunden werden, ist zum Nachweis, dass die erforderlichen Ressourcen bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer (Anlage 3 – Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen – dieses Dokumentes) vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sollen Subunternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde eingebunden werden, ist zum Nachweis, dass die erforderlichen Ressourcen bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer (Anlage 3 – Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen – dieses Dokumentes) vorzulegen.
Mindeststandards:
Der durchschnittliche spezifische Jahres-umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre ist mindestens zweimal so hoch wie die geschätzte jährliche Abnahmemenge des gegenständlichen Projektes (600.000 EUR).
Eine Eigenerklärung über ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung liegt vom Bewerber und wenn vorhanden von allen anderen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder von allen Subunternehmen ausgefüllt und unterschrieben vor.
Bei Einbindung von Subunternehmen liegt Anlage 3 von allen Unterauftragnehmern unterschrieben vor.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
K= Kenntnisse, E=Erfahrungen, Z=Zahlverfahren
Sichern Sie zu, dass Sie mindestens 50 % des aus dem Rahmenvertrag resultierenden Auftragsvolumens eigenständig leisten werden? Welche Koop.u. Partnerschaften pflegen Sie im vorl. Leistungsbereich? Haben Sie E in der Entwicklung, Programmierung u. Anpassung v. Online-Bezahlsystemen? Haben Sie Anpassungen wie Schnittstellen f. Online-Bezahlsysteme entwickelt? Nennen Sie d.Online-Bezahlsysteme, f.d. Sie i.d.verg. 3 Jahren Anpassungen (Schnittstellen, PlugIns etc.) durchgeführt haben. Weisen Sie max. 3 Online-Bezahlsysteme nach. Haben Sie KuE in der Wartung, Pflege u. Weiterentwicklung v. ePayment-Komponenten? Welche Z haben Sie bereits i.e. Online-Bezahlsystem selbst implementiert? Haben Sie K zu SEPA u.d.entspr. Spezifikationen? Haben Sie bereits d. Z. SEPA-Lastschrift u.SEPA-Überweisung i.e. Online-Bezahlsystem implementiert? Beschreiben Sie ein Referenzverfahren einschl. Ihrer E i.d. Impl. v. SEPA-Z.. Haben Sie E in der Anbindung von PCI-DSS-zertifizierten Zahlungsprovidern wie z.B. Saferpay? Haben Sie KuE in der Anbindung verschiedener Kassensysteme an Fachverfahren? Kennen Sie den XFinanz-Standard? Haben Sie den XFinanz-Standard bereits in einem Projekt umgesetzt? Wenn ja, beschreiben Sie per Referenz, wo sie den XFinanz-Standard umgesetzt haben. Welche Methoden und Werkzeuge setzen Sie regelm. bei der Spezifikation und Entwicklung von komplexen webbasierten IT-Systemen ein? Welche E haben Sie dabei gemacht? Wie stellen Sie eine regelmäßige Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter im Bereich der Software-Konzeption und Software-Entwicklung sicher? Wodurch gelingt es Ihnen regelm., bei Ihren Projekten den Transfer der funktionalen und nichtfunktionalen Anforderungen an ein IT-System bzgl. Ihrer Software zu gewährleisten? Mit welchen Konzepten im Bereich der Usability von komplexen Softwaresystemen sind Sie vertraut? Wie finden diese Konzepte bei dem Design und der Umsetzung hrer Software Anwendung? Haben Sie KuE mit Java-Programmentwicklungen für aktuelle Betriebssystemversionen von Red Hat Enterprise Linux oder SUSE Enterprise Linux? Können Sie Programme für Java 8, Apache Ant ab Version 1.7 entwickeln? Haben Sie Oracle-Datenbanken 10g, 11g und 12g bei Ihren Programmentwicklungen eingebunden? Haben Sie KuE in der Implementierung von Online-Applikationen (Bedienung von Web-Interfaces, Security, Oberflächengestaltung)? Programmieren Sie Online-Applikationen, die Apache Tomcat ab Version 7 und Apache Webserver ab Version 2 verwenden? Haben Sie KuE im Umgang mit Subversion (SVN) als Werkzeug zur Verwaltung von Quellcode? Sind Ihnen in Bezug auf Datensicherheit die Begriffe SSH, SSL und SFTP sowie deren programmiertechnische Umsetzung vertraut?
Sichern Sie zu, dass Sie mindestens 50 % des aus dem Rahmenvertrag resultierenden Auftragsvolumens eigenständig leisten werden? Welche Koop.u. Partnerschaften pflegen Sie im vorl. Leistungsbereich? Haben Sie E in der Entwicklung, Programmierung u. Anpassung v. Online-Bezahlsystemen? Haben Sie Anpassungen wie Schnittstellen f. Online-Bezahlsysteme entwickelt? Nennen Sie d.Online-Bezahlsysteme, f.d. Sie i.d.verg. 3 Jahren Anpassungen (Schnittstellen, PlugIns etc.) durchgeführt haben. Weisen Sie max. 3 Online-Bezahlsysteme nach. Haben Sie KuE in der Wartung, Pflege u. Weiterentwicklung v. ePayment-Komponenten? Welche Z haben Sie bereits i.e. Online-Bezahlsystem selbst implementiert? Haben Sie K zu SEPA u.d.entspr. Spezifikationen? Haben Sie bereits d. Z. SEPA-Lastschrift u.SEPA-Überweisung i.e. Online-Bezahlsystem implementiert? Beschreiben Sie ein Referenzverfahren einschl. Ihrer E i.d. Impl. v. SEPA-Z.. Haben Sie E in der Anbindung von PCI-DSS-zertifizierten Zahlungsprovidern wie z.B. Saferpay? Haben Sie KuE in der Anbindung verschiedener Kassensysteme an Fachverfahren? Kennen Sie den XFinanz-Standard? Haben Sie den XFinanz-Standard bereits in einem Projekt umgesetzt? Wenn ja, beschreiben Sie per Referenz, wo sie den XFinanz-Standard umgesetzt haben. Welche Methoden und Werkzeuge setzen Sie regelm. bei der Spezifikation und Entwicklung von komplexen webbasierten IT-Systemen ein? Welche E haben Sie dabei gemacht? Wie stellen Sie eine regelmäßige Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter im Bereich der Software-Konzeption und Software-Entwicklung sicher? Wodurch gelingt es Ihnen regelm., bei Ihren Projekten den Transfer der funktionalen und nichtfunktionalen Anforderungen an ein IT-System bzgl. Ihrer Software zu gewährleisten? Mit welchen Konzepten im Bereich der Usability von komplexen Softwaresystemen sind Sie vertraut? Wie finden diese Konzepte bei dem Design und der Umsetzung hrer Software Anwendung? Haben Sie KuE mit Java-Programmentwicklungen für aktuelle Betriebssystemversionen von Red Hat Enterprise Linux oder SUSE Enterprise Linux? Können Sie Programme für Java 8, Apache Ant ab Version 1.7 entwickeln? Haben Sie Oracle-Datenbanken 10g, 11g und 12g bei Ihren Programmentwicklungen eingebunden? Haben Sie KuE in der Implementierung von Online-Applikationen (Bedienung von Web-Interfaces, Security, Oberflächengestaltung)? Programmieren Sie Online-Applikationen, die Apache Tomcat ab Version 7 und Apache Webserver ab Version 2 verwenden? Haben Sie KuE im Umgang mit Subversion (SVN) als Werkzeug zur Verwaltung von Quellcode? Sind Ihnen in Bezug auf Datensicherheit die Begriffe SSH, SSL und SFTP sowie deren programmiertechnische Umsetzung vertraut?
Fortsetzung siehe Ziffer VI.3).
Mindeststandards:
Mindestens ein Zahlverfahren wurde bereits selbst implementiert
Mindestens zwei qualifizierte Methoden und zwei Werkzeuge
Mindestens zwei Personalentwicklungsmaßnahmen
Keine
Mindestens zwei Konzepte aus den Bereichen Normen, nutzergetriebene Entwicklung und Prototyping
— Mindestens vier Referenzprojekte, die hinsichtlich der zu erbringenden Leistung und der verwendeten Technologien vergleichbar mit dem gegenständlichen Projekt sind
— Davon mindestens zwei Projekte, bei denen durch den Bewerber Entwick-lungsleistungen von Online-Bezahl-systemen erbracht wurden und min-destens ein Projekt, bei dem der Bewerber 3rd-Level-Support geleistet hat
— Mindestens fünf Mitarbeiter, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind im Unternehmen im Jahr 2016 beschäftigt gewesen
— Davon mindestens zwei Mitarbeiter, die Software spezifizieren und mindestens drei Mitarbeiter, die Software entwickeln
Mindestens fünf Mitarbeiter
Mindestens zwei qualifizierte Methoden (Qualitätssicherung / Test) werden beschrieben
Anlage 6 liegt vom Bewerber und wenn vorhanden von allen anderen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder von allen Subunternehmen ausgefüllt und unterschrieben vor.
Eine Eigenerklärung zum späteren Abschluss eines Vertrages zur Auftrags-datenverarbeitung liegt vom Bewerber und wenn vorhanden von allen anderen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllt und unterschrieben vor.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erweisen sich mehr als fünf Bewerber als geeignet, wird durch Addition der von den Bewerbern bei den Eignungskriterien erreichten Bewertungspunktzahlen eine Rangliste aufgestellt. Die fünf Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erweisen sich mehr als fünf Bewerber als geeignet, wird durch Addition der von den Bewerbern bei den Eignungskriterien erreichten Bewertungspunktzahlen eine Rangliste aufgestellt. Die fünf Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-01-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
Weisen Sie mindestens 4und maximal 7Ref.projekte in den letzten 3 Jahren mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Zielsetzung nach. Beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte kurz (maximal 1 Seite) mit folgenden Inhalten: Ausgangssituation und Ziele,Inhalt und Art Ihrer Leistungen,Laufzeit/ Umfang Ihrer Leistung (in EUR oder in PT), Eingesetzte Technologien, Aufgetretene Schwierigkeiten und eingeleitete Maßnahmen. Geben Sie die Zahl Ihrer fest angestellten deutschsprachigen Mitarbeiter an, die im Leistungsbereich des vorl. Projekts in Ihrem Unternehmen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jeweils tätig waren. Unterteilen Sie die Angaben in MA, die Software spezifizieren (DV-Konzept) und solche, die Software entwickeln. In welchem Umfang stehen deutschsprachige MA für Service, Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Projekt zur Verfügung? Können Sie sicherstellen, dass ein kompetenter PL mit Entscheidungsbefugnis als fester Ansprechpartner für den Auftraggeber in der Projektlaufzeit zur Verfügung steht? Können Sie sicherstellen, dass im Monat des Vertragsschlusses 02/18 mit der Leistungserbringung begonnen werden kann? Wodurch gewährleisten Sie während des Projektes die „Nähe zum Kunden“? Wie stellen Sie bspw. sicher, dass Sie für etwaige, kurzfristig (innerhalb eines Werktages) einberufene Abstimmungen auch kurzfristig zur Verfügung stehen?
Weisen Sie mindestens 4und maximal 7Ref.projekte in den letzten 3 Jahren mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Zielsetzung nach. Beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte kurz (maximal 1 Seite) mit folgenden Inhalten: Ausgangssituation und Ziele,Inhalt und Art Ihrer Leistungen,Laufzeit/ Umfang Ihrer Leistung (in EUR oder in PT), Eingesetzte Technologien, Aufgetretene Schwierigkeiten und eingeleitete Maßnahmen. Geben Sie die Zahl Ihrer fest angestellten deutschsprachigen Mitarbeiter an, die im Leistungsbereich des vorl. Projekts in Ihrem Unternehmen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jeweils tätig waren. Unterteilen Sie die Angaben in MA, die Software spezifizieren (DV-Konzept) und solche, die Software entwickeln. In welchem Umfang stehen deutschsprachige MA für Service, Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Projekt zur Verfügung? Können Sie sicherstellen, dass ein kompetenter PL mit Entscheidungsbefugnis als fester Ansprechpartner für den Auftraggeber in der Projektlaufzeit zur Verfügung steht? Können Sie sicherstellen, dass im Monat des Vertragsschlusses 02/18 mit der Leistungserbringung begonnen werden kann? Wodurch gewährleisten Sie während des Projektes die „Nähe zum Kunden“? Wie stellen Sie bspw. sicher, dass Sie für etwaige, kurzfristig (innerhalb eines Werktages) einberufene Abstimmungen auch kurzfristig zur Verfügung stehen?
Beschreiben Sie kurz das Qualitätsmanagementsystem Ihres Unternehmens. Welche Zertifizierungen können Sie im Bereich des QM nachweisen? Welche Methoden der Qualitätssicherung (für DV-Konzepte und Spezifikationen) und des Tests (für die Software) verwenden Sie regelmäßig bei der Konzeption / Entwicklung komplexer IT-Systeme? Beschreiben Sie kurz das Umweltmanagementsystem Ihres Unternehmens. Welche Maßnahmen dienen dabei der Sicherung einer nachhaltigen Umweltverträglichkeit Ihrer Produkte, Leistungen und Prozesse. Wie werden Sie diese Maßnahmen auch im gegenständlichen Projekt umsetzen? Welche Zertifizierungen können Sie im Bereich des Umweltmanagements nachweisen? Alle MA, die zur Leistungserbringung innerhalb des Rahmenvertrages herangezogen werden, sind nach Zuschlagserteilung zum Datengeheimnis nach § 6 SächsDSG gemäß Anl. 5 dieses Dokumentes zu verpflichten. Die Bereitschaft hierzu ist zu bestätigen. Sichern Sie zu, dass Sie bei Vertragsschluss auch einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gem. Anl. 8 abschließen werden?
Beschreiben Sie kurz das Qualitätsmanagementsystem Ihres Unternehmens. Welche Zertifizierungen können Sie im Bereich des QM nachweisen? Welche Methoden der Qualitätssicherung (für DV-Konzepte und Spezifikationen) und des Tests (für die Software) verwenden Sie regelmäßig bei der Konzeption / Entwicklung komplexer IT-Systeme? Beschreiben Sie kurz das Umweltmanagementsystem Ihres Unternehmens. Welche Maßnahmen dienen dabei der Sicherung einer nachhaltigen Umweltverträglichkeit Ihrer Produkte, Leistungen und Prozesse. Wie werden Sie diese Maßnahmen auch im gegenständlichen Projekt umsetzen? Welche Zertifizierungen können Sie im Bereich des Umweltmanagements nachweisen? Alle MA, die zur Leistungserbringung innerhalb des Rahmenvertrages herangezogen werden, sind nach Zuschlagserteilung zum Datengeheimnis nach § 6 SächsDSG gemäß Anl. 5 dieses Dokumentes zu verpflichten. Die Bereitschaft hierzu ist zu bestätigen. Sichern Sie zu, dass Sie bei Vertragsschluss auch einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gem. Anl. 8 abschließen werden?
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen– GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen– GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Riesaer Str. 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Telefon: +49 35132645101📞
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Fax: +49 35132649909 📠
Internetadresse: www.sid.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 222-461661 (2017-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Weiterentwicklung der ePayBL-Software, den zugehörigen 3rd-Level-Support und die Wartung sowie zusätzliche Konzeptionsdienstleistungen.
Weiterentwicklung der ePayBL-Software, 3rd-Level-Support, Wartung
Konzeptionsdienstleistungen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden, DE
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 erw.Richtw.meth.
Gewichtung des Preises: 50 erw.Richtw.meth.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-11 📅
Quelle: OJS 2018/S 075-167612 (2018-04-17)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: SID 2017-47 DR
Gesamtwert des Auftrags: 1 010 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Postfach 1185
Postleitzahl: 01911
Postort: Kamenz
Kontakt
Telefon: +49 3513264-5101📞
Fax: +49 3513264-9909 📠
Weiterentwicklung der ePayBL-Software, 3rd-Level-Support, Wartung, Konzeptionsdienstleistungen
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden
Auftragsvergabe
Name: DResearch Digital Media Systems GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 010 000 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungenüber das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungenüber das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Dresdner Straße 78A
Postort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Quelle: OJS 2022/S 085-230953 (2022-04-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 010 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
Quelle: OJS 2022/S 086-234125 (2022-04-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 010 000 EUR 💰