Rahmenvereinbarung über die Vermietung von ca. 320 Personenkraftwagen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Rechtgrundlage ist SGB II Bezug gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten und einer Option auf Verlängerung um bis zu 12 weitere Monate. Beteiligte an der Ausschreibung sind die Jobcenter Gifhorn, Wolfsburg, Helmstedt, Salzgitter und Goslar mit einen jeweiligen Leistungsanteil von ca. 31,25 %, 9,4 %, 12,5 %, 15,6 % und 31,25 %. Es wird jedoch keine Mindestabnahme garantiert. Der Anbieter muss mindestens die örtliche Erreichbarkeit der Anmietstation bzw. Abhol- und Rückgabestelle in der Nähe des jeweiligen Jobcenters (max. im Umkreis von 50 km bevorzugt in Braunschweig) sicherstellen. (Einzelheiten s. Vergabeunterlagen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-26.
Auftragsbekanntmachung (2017-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personenkraftwagen
Referenznummer: Q_13-2017-01
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Vermietung von ca. 320 Personenkraftwagen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Rechtgrundlage ist SGB II Bezug gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten und einer Option auf Verlängerung um bis zu 12 weitere Monate. Beteiligte an der Ausschreibung sind die Jobcenter Gifhorn, Wolfsburg, Helmstedt, Salzgitter und Goslar mit einen jeweiligen Leistungsanteil von ca. 31,25 %, 9,4 %, 12,5 %, 15,6 % und 31,25 %. Es wird jedoch keine Mindestabnahme garantiert. Der Anbieter muss mindestens die örtliche Erreichbarkeit der Anmietstation bzw. Abhol- und Rückgabestelle in der Nähe des jeweiligen Jobcenters (max. im Umkreis von 50 km bevorzugt in Braunschweig) sicherstellen.
(Einzelheiten s. Vergabeunterlagen).
Rahmenvereinbarung über die Vermietung von ca. 320 Personenkraftwagen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Rechtgrundlage ist SGB II Bezug gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten und einer Option auf Verlängerung um bis zu 12 weitere Monate. Beteiligte an der Ausschreibung sind die Jobcenter Gifhorn, Wolfsburg, Helmstedt, Salzgitter und Goslar mit einen jeweiligen Leistungsanteil von ca. 31,25 %, 9,4 %, 12,5 %, 15,6 % und 31,25 %. Es wird jedoch keine Mindestabnahme garantiert. Der Anbieter muss mindestens die örtliche Erreichbarkeit der Anmietstation bzw. Abhol- und Rückgabestelle in der Nähe des jeweiligen Jobcenters (max. im Umkreis von 50 km bevorzugt in Braunschweig) sicherstellen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-04-26 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-29 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 084-162922
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
Angebotsunterlagen sind ausschließlich nach kostenfreier Anmeldung die Vergabeplattform unter der Internetadresse www.dtvp.de abzufordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYUY4PS.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Vermietung von ca. 320 Personenkraftwagen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Rechtgrundlage ist SGB II Bezug gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten und einer Option auf Verlängerung um bis zu 12 weitere Monate. Beteiligte an der Ausschreibung sind die Jobcenter Gifhorn, Wolfsburg, Helmstedt, Salzgitter und Goslar mit einen jeweiligen Leistungsanteil von ca. 31,25 %, 9,4 %, 12,5 %, 15,6 % und 31,25 %. Es wird jedoch keine Mindestabnahme garantiert. Der Anbieter muss mindestens die örtliche Erreichbarkeit der Anmietstation bzw. Abhol- und Rückgabestelle in der Nähe des jeweiligen Jobcenters (max. im Umkreis von 50 km bevorzugt in Braunschweig) sicherstellen.
Rahmenvereinbarung über die Vermietung von ca. 320 Personenkraftwagen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Rechtgrundlage ist SGB II Bezug gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten und einer Option auf Verlängerung um bis zu 12 weitere Monate. Beteiligte an der Ausschreibung sind die Jobcenter Gifhorn, Wolfsburg, Helmstedt, Salzgitter und Goslar mit einen jeweiligen Leistungsanteil von ca. 31,25 %, 9,4 %, 12,5 %, 15,6 % und 31,25 %. Es wird jedoch keine Mindestabnahme garantiert. Der Anbieter muss mindestens die örtliche Erreichbarkeit der Anmietstation bzw. Abhol- und Rückgabestelle in der Nähe des jeweiligen Jobcenters (max. im Umkreis von 50 km bevorzugt in Braunschweig) sicherstellen.
(Einzelheiten s. Vergabeunterlagen).
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 5
Bezeichnung des Loses: Jobcenter Gifhorn
Losnummer: Los 1
Kurze Beschreibung:
Jährliche Anmietungen ca. 100 Pkw +/- 20 %.
Die regelmäßige Anmietungsdauer soll bis zu 6 Monate (180 Kalendertage) betragen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber erhält die Option, durch einseitige Erklärung die Laufzeit zu unveränderten Bedingungen um ein Jahr zu verlängern.
Bezeichnung des Loses: Jobcenter Wolfsburg
Losnummer: Los 2
Kurze Beschreibung: Jährliche Anmietungen: ca. 30 Pkw +/- 20 %.
Bezeichnung des Loses: Jobcenter Goslar
Losnummer: Los 3
Kurze Beschreibung: Jährliche Anmietungen: ca. 100 Pkw +/- 20 %.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber erhält die Option, durch einseitige Erklärung die Laufzeit zu unveränderten Bedingungen umein Jahr zu verlängern.
Bezeichnung des Loses: Jobcenter Helmstedt
Losnummer: Los 4
Kurze Beschreibung: Jährliche Anmietungen: ca. 40 Pkw +/- 20 %.
Bezeichnung des Loses: Jobcenter Salzgitter
Losnummer: Los 5
Kurze Beschreibung: Jährliche Anmietungen: ca. 50 Pkw +/- 20 %.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Jobcenter Gifhorn; 38518; Gifhorn; Es sind weitere Mietstationen in den Städten oder Kreisen Wolfsburg, Goslar, Helmstedt und Salzgitter vorgesehen.
Wolfsburg; 38440.
Jobcenter Goslar; 38642; Goslar.
Jobcenter Helmstedt; 38350; Helmstedt.
Jobcenter Salzgitter; 38226; Salzgitter.
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Angebotsunterlagen sind ausschließlich nach kostenfreier Anmeldung die Vergabeplattform unter der Internetadresse www.dtvp.de abzufordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYUY4PS.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergbekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.