Beim Rathausanbau handelt es sich um das neue Technische Rathaus der Stadt Hof. Der Neubau wird auf der bestehenden Rathaustiefgarage errichtet. Der Neubau wird im Kerngebiet der Stadt Hof in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Rathaus errichtet. Beim Neubau handelt es sich um einen Stahlbetonskelettbau aus Stahlbetonstützen und überwiegend Hohlkörper-Stahlbetondecken. Das Gebäude wird mittels eines Stahlbetonträgerrostes auf die Stützen der vorhandenen Tiefgarage abgelastet. Im Dachgeschoss kommen schräg verlaufende Stahlbetonstützen und teilweise schräge Stahlbetondecken zum Einsatz. Die drei Erschließungskerne sind in Stahlbeton geplant. Der Haupterschließungskern wird bis in das zweite Untergeschoss der Tiefgarage geführt. Hierzu sind Stahlbetonschneidearbeiten und der Einbau zusätzlicher Stahlstützen zu erbringen. Weiterhin wird der neue Aufzug ebenfalls bis in das zweite Untergeschoss geführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Bürogebäuden
Kurze Beschreibung:
Beim Rathausanbau handelt es sich um das neue Technische Rathaus der Stadt Hof. Der Neubau wird auf der bestehenden Rathaustiefgarage errichtet. Der Neubau wird im Kerngebiet der Stadt Hof in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Rathaus errichtet. Beim Neubau handelt es sich um einen Stahlbetonskelettbau aus Stahlbetonstützen und überwiegend Hohlkörper-Stahlbetondecken. Das Gebäude wird mittels eines Stahlbetonträgerrostes auf die Stützen der vorhandenen Tiefgarage abgelastet. Im Dachgeschoss kommen schräg verlaufende Stahlbetonstützen und teilweise schräge Stahlbetondecken zum Einsatz. Die drei Erschließungskerne sind in Stahlbeton geplant. Der Haupterschließungskern wird bis in das zweite Untergeschoss der Tiefgarage geführt. Hierzu sind Stahlbetonschneidearbeiten und der Einbau zusätzlicher Stahlstützen zu erbringen. Weiterhin wird der neue Aufzug ebenfalls bis in das zweite Untergeschoss geführt.
Beim Rathausanbau handelt es sich um das neue Technische Rathaus der Stadt Hof. Der Neubau wird auf der bestehenden Rathaustiefgarage errichtet. Der Neubau wird im Kerngebiet der Stadt Hof in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Rathaus errichtet. Beim Neubau handelt es sich um einen Stahlbetonskelettbau aus Stahlbetonstützen und überwiegend Hohlkörper-Stahlbetondecken. Das Gebäude wird mittels eines Stahlbetonträgerrostes auf die Stützen der vorhandenen Tiefgarage abgelastet. Im Dachgeschoss kommen schräg verlaufende Stahlbetonstützen und teilweise schräge Stahlbetondecken zum Einsatz. Die drei Erschließungskerne sind in Stahlbeton geplant. Der Haupterschließungskern wird bis in das zweite Untergeschoss der Tiefgarage geführt. Hierzu sind Stahlbetonschneidearbeiten und der Einbau zusätzlicher Stahlstützen zu erbringen. Weiterhin wird der neue Aufzug ebenfalls bis in das zweite Untergeschoss geführt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Bürogebäuden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hof, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-19 📅
Datum des Beginns: 2018-01-02 📅
Datum des Endes: 2018-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 179-365764
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 123-248521
ABl. S-Ausgabe: 179
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1428571.40 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Art und Umfang der Leistung:
470 m
2 885 m
840 m
230 m Stahlbetonstützen
50 m Stahlbetonstützen schräg, 45°
70 m Randüberzüge
21 lfdm Aufzugsschacht
2 Treppenhäuser für je 4 Geschosse
1 Treppenhaus für 6 Geschosse.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1428571.40 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karolinenstr. 17, 95028 Hof.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „KFB V 7 EU – Eigenerklärung zur Eignung EU“ vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In dem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung EU“ genannten Bescheinigungen (Referenzbestätigungen) zuständiger Stellen zu bestätigen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „KFB V 7 EU – Eigenerklärung zur Eignung EU“ vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In dem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung EU“ genannten Bescheinigungen (Referenzbestätigungen) zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt „KFB V 7 EU – Eigenerklärung zur Eignung EU“ liegt den Vergabeunterlagen bei.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe II.1.2).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe II.1.2).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sicherheiten: Siehe Vergabeunterlagen.
Wesentliche Zahlungsbedingungen: Gem. § 16 VOB/B.
Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 179-365764 (2017-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1428571.40 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karolinenstr. 17, 95028 Hof
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-12 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
Bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1.