Zielsetzung „Streitkräftegemeinsame Taktische Feuerunterstützung“ (STF) definiert die streitkräftegemeinsame Fähigkeit zur gegenseitigen Feuerunterstützung für die taktische Ebene für Land-, Luft-, Seestreitkräfte und Spezialkräfte in allen Dimensionen des Einsatzraumes unter den Bedingungen der Vernetzten Operationsführung (NetOpFü). Die Joint Fire Support Coordination Group (JFSCG) bildet das Entscheidungs- und Führungselement zur streitkräftegemeinsamen taktischen Feuerunterstützung auf den Ebenen Brigade und Division ab. Für die JFSCG sind die folgenden Aufgaben definiert: — Sie plant und koordiniert die dem Großverband unterstellten und auf Zusammenarbeit angewiesenen nationalen und multinationalen Wirkmittel sowie den Einsatz von Feuerunterstützungsorganen. — Sie berät den Truppenführer bei Bedarf unmittelbar. — Sie erstellt Beiträge für den Operationsbefehl der Brigade bzw. der Division. — Sie koordiniert den Einsatz von Aufklärungs- und Zielortungsmitteln in enger Zusammenarbeit mit der Zentrale Militärisches Nachrichtenwesen und Geoinformationsdienst. — Sie koordiniert die Belange aller Luftraumnutzer des Heeres innerhalb ihres Verantwortungsbereichs mit den Luftraumnutzern der übrigen Streitkräfte. Für die Erledigung dieser Aufgaben, bei geringem Zeitaufwand, ist es notwendig, dass insbesondere die verschiedenen Fachbereiche der JFSCG, welche häufig als Zellen bezeichnet werden, unmittelbar zusammenarbeiten. In der JFSCG sind die folgenden Zellen vertreten: — Leitung/Steuerung — Indirektes Feuer — Kampfhubschrauber/Heeresflieger — Seestreitkräfte — Luftraumordnung/Luftraumkoordinierung — Luftstreitkräfte. Für das Personal dieser Zellen müssen insgesamt 16 Arbeitsplätze mit den unterschiedlichen Führungsinformationssystemen bzw. Führungs- und Waffeneinsatzsystemen in eine Containerumgebung integriert werden. Dem Personal muss die Möglichkeit gegeben werden in diesen Führungsinformationssystemen/Führungs- und Waffeneinsatzsystemen Informationen bis zur Einstufung geheim zu bearbeiten. Bei den zu integrierenden Führungsinformationsystemen/Führungs- und Waffeneinsatzsystemen handelt es sich um: — Das Führungsinformationssystem des Heeres (FüInfoSysH) — Der Artillerie-, Daten-, Lage-, Einsatz-Rechnerverbund (ADLER) — Die COI-Air Services des harmonisierten Führungsinformationssystems (COI Air HaFIS) — Die NATO-wide Integrated Command and Control Software for Air Operations (ICC) — Control and Reporting Center System Interface (CSI) — Das Maritime Command and Control Information System (MCCIS) Darüber hinaus muss der Informationsaustausch mit den weiteren Zentralen des Gefechtsstands des Großverbands, insbesondere der Operationszentrale und der Zentrale Militärisches Nachrichtenwesen/Geoinformationsdienst sowie anderen Gefechtsständen sichergestellt werden. Zur Sicherstellung dieses Informationsaustausches ist die JFSCG zum einen an den Schnittstellentrupp Taktische Datenlinks Joint Fire Support (SstTrp TDL JFS) und an ein Teilnehmernetz, verlegefähig anzubinden. Zur Joint Fire Support Coordination Group ist außerdem die folgende Dokumentation zu liefern: — – eine interaktive elektronische technische Dokumentation — – ein Anlagenblatt — – ein projektbezogenes logistisches Konzept — – eine Target Architektur gemäß NATO Architecture Framework — – ein Service Design Package — – eine Gefährdungsbeurteilung — – ein IT-Sicherheitskonzept — – eine Umweltverträglichkeitsanalyse — – Softwarepflege- und Softwareänderungskonzept.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-06.
Auftragsbekanntmachung (2017-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Führungs- und Verbindungsfahrzeuge
Menge oder Umfang: 2 EA, 5 EA optional.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Führungs- und Verbindungsfahrzeuge📦
Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.de🌏
E-Mail: baainbwk2.2@bundeswehr.org📧
Telefon: +49 26140014282📞
Fax: +49 26140014222 📠
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten
Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder
elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag ist
ausschließlich an die unter A.III („Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“) genannte Kontaktstelle
zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen – EU – Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren Q/K2BL/HA032/GA202,
Schlusstermin: 23.3.2017, 14:00 Uhr.
Es gilt die „Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vom 12.7.2012 (BGBl. I S. 1509), die zuletzt durch
Artikel 5 der Verordnung vom 12.4.2016 (BGBl. I S. 624) geändert worden ist“.
Erforderliche Nachweise:
— Auszug Strafregister;
— Auszug Handelsregister;
— Umsatzsteuererklärung;
— Bescheinigung Qualitätskontrolle.
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten
Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder
elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag ist
ausschließlich an die unter A.III („Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“) genannte Kontaktstelle
zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen – EU – Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren Q/K2BL/HA032/GA202,
Schlusstermin: 23.3.2017, 14:00 Uhr.
Es gilt die „Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vom 12.7.2012 (BGBl. I S. 1509), die zuletzt durch
Artikel 5 der Verordnung vom 12.4.2016 (BGBl. I S. 624) geändert worden ist“.
Erforderliche Nachweise:
— Auszug Strafregister;
— Auszug Handelsregister;
— Umsatzsteuererklärung;
— Bescheinigung Qualitätskontrolle.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zielsetzung
„Streitkräftegemeinsame Taktische Feuerunterstützung“ (STF) definiert die streitkräftegemeinsame Fähigkeit zur gegenseitigen Feuerunterstützung für die taktische Ebene für Land-, Luft-, Seestreitkräfte und Spezialkräfte in allen Dimensionen des Einsatzraumes unter den Bedingungen der Vernetzten Operationsführung (NetOpFü).
„Streitkräftegemeinsame Taktische Feuerunterstützung“ (STF) definiert die streitkräftegemeinsame Fähigkeit zur gegenseitigen Feuerunterstützung für die taktische Ebene für Land-, Luft-, Seestreitkräfte und Spezialkräfte in allen Dimensionen des Einsatzraumes unter den Bedingungen der Vernetzten Operationsführung (NetOpFü).
Die Joint Fire Support Coordination Group (JFSCG) bildet das Entscheidungs- und Führungselement zur streitkräftegemeinsamen taktischen Feuerunterstützung auf den Ebenen Brigade und Division ab. Für die JFSCG sind die folgenden Aufgaben definiert:
— Sie plant und koordiniert die dem Großverband unterstellten und auf Zusammenarbeit angewiesenen nationalen und multinationalen Wirkmittel sowie den Einsatz von Feuerunterstützungsorganen.
— Sie berät den Truppenführer bei Bedarf unmittelbar.
— Sie erstellt Beiträge für den Operationsbefehl der Brigade bzw. der Division.
— Sie koordiniert den Einsatz von Aufklärungs- und Zielortungsmitteln in enger Zusammenarbeit mit der Zentrale Militärisches Nachrichtenwesen und Geoinformationsdienst.
— Sie koordiniert die Belange aller Luftraumnutzer des Heeres innerhalb ihres Verantwortungsbereichs mit den Luftraumnutzern der übrigen Streitkräfte.
Für die Erledigung dieser Aufgaben, bei geringem Zeitaufwand, ist es notwendig, dass insbesondere die verschiedenen Fachbereiche der JFSCG, welche häufig als Zellen bezeichnet werden, unmittelbar zusammenarbeiten.
In der JFSCG sind die folgenden Zellen vertreten:
— Leitung/Steuerung
— Indirektes Feuer
— Kampfhubschrauber/Heeresflieger
— Seestreitkräfte
— Luftraumordnung/Luftraumkoordinierung
— Luftstreitkräfte.
Für das Personal dieser Zellen müssen insgesamt 16 Arbeitsplätze mit den unterschiedlichen Führungsinformationssystemen bzw. Führungs- und Waffeneinsatzsystemen in eine Containerumgebung integriert werden. Dem Personal muss die Möglichkeit gegeben werden in diesen Führungsinformationssystemen/Führungs- und Waffeneinsatzsystemen Informationen bis zur Einstufung geheim zu bearbeiten.
Für das Personal dieser Zellen müssen insgesamt 16 Arbeitsplätze mit den unterschiedlichen Führungsinformationssystemen bzw. Führungs- und Waffeneinsatzsystemen in eine Containerumgebung integriert werden. Dem Personal muss die Möglichkeit gegeben werden in diesen Führungsinformationssystemen/Führungs- und Waffeneinsatzsystemen Informationen bis zur Einstufung geheim zu bearbeiten.
Bei den zu integrierenden Führungsinformationsystemen/Führungs- und Waffeneinsatzsystemen handelt es sich um:
— Das Führungsinformationssystem des Heeres (FüInfoSysH)
— Der Artillerie-, Daten-, Lage-, Einsatz-Rechnerverbund (ADLER)
— Die COI-Air Services des harmonisierten Führungsinformationssystems (COI Air HaFIS)
— Die NATO-wide Integrated Command and Control Software for Air Operations (ICC)
— Control and Reporting Center System Interface (CSI)
— Das Maritime Command and Control Information System (MCCIS)
Darüber hinaus muss der Informationsaustausch mit den weiteren Zentralen des Gefechtsstands des Großverbands, insbesondere der Operationszentrale und der Zentrale Militärisches Nachrichtenwesen/Geoinformationsdienst sowie anderen Gefechtsständen sichergestellt werden. Zur Sicherstellung dieses Informationsaustausches ist die JFSCG zum einen an den Schnittstellentrupp Taktische Datenlinks Joint Fire Support (SstTrp TDL JFS) und an ein Teilnehmernetz, verlegefähig anzubinden.
Darüber hinaus muss der Informationsaustausch mit den weiteren Zentralen des Gefechtsstands des Großverbands, insbesondere der Operationszentrale und der Zentrale Militärisches Nachrichtenwesen/Geoinformationsdienst sowie anderen Gefechtsständen sichergestellt werden. Zur Sicherstellung dieses Informationsaustausches ist die JFSCG zum einen an den Schnittstellentrupp Taktische Datenlinks Joint Fire Support (SstTrp TDL JFS) und an ein Teilnehmernetz, verlegefähig anzubinden.
Zur Joint Fire Support Coordination Group ist außerdem die folgende Dokumentation zu liefern:
— – eine interaktive elektronische technische Dokumentation
— – ein Anlagenblatt
— – ein projektbezogenes logistisches Konzept
— – eine Target Architektur gemäß NATO Architecture Framework
— – ein Service Design Package
— – eine Gefährdungsbeurteilung
— – ein IT-Sicherheitskonzept
— – eine Umweltverträglichkeitsanalyse
— – Softwarepflege- und Softwareänderungskonzept.
Beschreibung der Optionen: Siehe II.2.1).
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: Q/K2BL/HA032/GA202
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wird noch festgelegt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweise
gemäß §§ 23 (3) und (4), 24 (2), 25 (1) 1 VSVgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweise gemäß § 26 (1) 3, (2) und (3) VSVgV.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gemäß § 27 (1) 1. lit. c) VSVgV, dass die
Forderungen der AQAP 2130 eingehalten werden, und
§ 28 (1) VSVgV.
Nachweis gemäß § 27 (1) 1. lit a) VSVgV, dass Kenntnisse über den Leitungsgegenstand vorliegen.
Nachweis nach § 27 (1) 1. lit. d) VSVgV, dass die personelle Voraussetzungen bestehen, den komplexen Liefergegenstand zu erstellen.
Nachweis nach § 27 (1) 1. lit. e) VSVgV, dass die materielle und organisatorischen Voraussetzungen bestehen, den komplexe Liefergegenstand unter Beachtung der gewerblichen Schutzrechte der Hersteller der verschiedenen Führungsinformations- und Führungs- und Waffeneinsatzsystemen zu erstellen.
Nachweis nach § 27 (1) 1. lit. e) VSVgV, dass die materielle und organisatorischen Voraussetzungen bestehen, den komplexe Liefergegenstand unter Beachtung der gewerblichen Schutzrechte der Hersteller der verschiedenen Führungsinformations- und Führungs- und Waffeneinsatzsystemen zu erstellen.
Nachweis nach § 27 (1) 1. lit. f) VSVgV, Güteprüfung
Nachweis gemäß § 27 (1) 1. lit. h) VSVgV, dass die Leistungsfähigkeit als Hauptauftragnehmer vorliegt.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlung nach jeder (Teil-) Lieferung gemäß § 8 der Allgemeinen Auftragsbedingungen BAAINBw-B 111a
(inländische Auftragnehmer) bzw. BAAINBw B 111d (ausländische Auftragnehmer) – zu beziehen über http://baainbw.de
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Teilnahmeantrag muss die gemäß § 8 (2) Nrn. 1 bis 8 VSVgV
geforderten Angaben enthalten.
Nachweis gemäß § 6 (2) Ziffer 1 bis 3 VSVgV zum Umgang mit Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades geheim mit Zusatz Krypto bei der Leistungserbringung.
Nachweis gemäß § 6 (2) Ziffer 2 und 3 VSVgV zum Umgang mit Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch für die Erstellung des Angebotes.
Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Aufgrund bestehender internationaler Verpflichtungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Aufstellung eines schnell verlegbaren Eingreifverbandes der NATO (Very High Readiness Joint Task Force), müssen ausstattungsbedingte Defizite schnellstmöglich ausgeglichen und Engpassressourcen bereitgestellt werden. Somit ist für die Beschaffung der JFSCG eine besondere Dringlichkeit gegeben.
Aufgrund bestehender internationaler Verpflichtungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Aufstellung eines schnell verlegbaren Eingreifverbandes der NATO (Very High Readiness Joint Task Force), müssen ausstattungsbedingte Defizite schnellstmöglich ausgeglichen und Engpassressourcen bereitgestellt werden. Somit ist für die Beschaffung der JFSCG eine besondere Dringlichkeit gegeben.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat K 2.2
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Kontaktperson: Referat K 1.4
Herrn Peter Queitzsch
Telefon: +49 26140014161📞
Kontaktperson: Referat E 1.3 Angebotssammelstelle
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Q/K2BL/HA032/GA202
Zusätzliche Informationen
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten
Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder
elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag ist
ausschließlich an die unter A.III („Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“) genannte Kontaktstelle
zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen – EU – Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren Q/K2BL/HA032/GA202,
Schlusstermin: 23.3.2017, 14:00 Uhr.
Es gilt die „Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vom 12.7.2012 (BGBl. I S. 1509), die zuletzt durch
Artikel 5 der Verordnung vom 12.4.2016 (BGBl. I S. 624) geändert worden ist“.
Erforderliche Nachweise:
— Auszug Strafregister;
— Auszug Handelsregister;
— Umsatzsteuererklärung;
— Bescheinigung Qualitätskontrolle.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens bitte ich die §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu
beachten.
Nach § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Der vorgenannte Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135
Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 050-092809 (2017-03-06)