Regie- und Beförderungsleistungen im Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung
Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Vergabe von Regie- und Beförderungsleistungen zur Durchführung des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung. Die Regieleistungen umfassen insbesondere die Fahrtwunschannahme, bedarfsgerechte Disposition, die Weiterleitung der Einsätze an das Fahrpersonal, den Abruf von Fahrzeugen, Rechnungsstellung und -legung, die Erstellung von Statistiken sowie die Errichtung einer Beratungs-, Beschwerdestelle. Die Beförderungsleistungen umfassen die Beförderung in behindertengerechten Bussen einschließlich der erforderlichen Assistenzleistungen und Treppenhilfen durch das Fahrpersonal.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-22.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-12-22 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2017-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bedarfspersonenbeförderung
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bedarfspersonenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/ias/ 🌏
E-Mail: sonderfahrdienst2018@leinemann-partner.de 📧
Telefon: +49 302064190 📞
Fax: +49 3020649092 📠
URL der Dokumente: http://www.lup-dataroom.com/Sonderfahrdienst2018 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-28 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 248-523272
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen: Vgl. Option.
Beschreibung der Optionen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Mindeststandards:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB
Dokumente URL: http://www.lup-dataroom.com/Sonderfahrdienst2018 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 248-523272 (2017-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bedarfspersonenbeförderung
Kurze Beschreibung:
Vergabe von Regie- und Beförderungsleistungen zur Durchführung des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung. Die Regieleistungen umfassen insbesondere die Fahrtwunschannahme, bedarfsgerechte Disposition, die Weiterleitung der Einsätze an das Fahrpersonal, den Abruf von Fahrzeugen, Rechnungsstellung und -legung, die Erstellung von Statistiken sowie die Errichtung einer Beratungs-, Beschwerdestelle. Die Beförderungsleistungen umfassen die Beförderung in behindertengerechten Bussen einschließlich der erforderlichen Assistenzleistungen und Treppenhilfen durch das Fahrpersonal.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bedarfspersonenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/ias/ 🌏
E-Mail: sonderfahrdienst2018@leinemann-partner.de 📧
Telefon: +49 302064190 📞
Fax: +49 3020649092 📠
URL der Dokumente: http://www.lup-dataroom.com/Sonderfahrdienst2018 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-28 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 248-523272
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
1) Angebot:
Es sind die unter http://www.lup-dataroom.com/Sonderfahrdienst2018 abrufbaren Vordrucke zu verwenden. In der Anlage A der Vergabeunterlagen "Angaben für das Angebot" sind die Eignungsanforderungen weiter konkretisiert. Ein vorläufiger Eignungsnachweis durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist möglich.
Das vollständige Angebot ist schriftlich, in deutscher Sprache und rechtsverbindlich unterschrieben mit den geforderten Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB, siehe auch Anlage A Abschnitt 15) in Papierform sowie in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD/Datenstick) einzureichen.
2) Weitere Unterlagen:
Weitere einzureichende Unterlagen (Erklärungen/Nachweise) sind mit der vorangestellten Nummer (z.B. III.1.1)
(2)) zu kennzeichnen und in der vorgegebenen Reihenfolge dem Angebot als Anlage beizulegen.
3) Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen:
Die Vergabestelle behält sich vor, nach eigenem Ermessen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären (§ 56 Abs. 2 VgV).
4) Eignungsleihe:
Wird auf andere Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen hat der Bieter:
— die anderen Unternehmen in seinem Angebot zu benennen,
— die unter III.1.1) aufgeführten Unterlagen jeweils auch für diese benannten Dritten im Angebot beizubringen,
— die unter III.1.2) und III.1.3) bezeichneten Unterlagen für diese anderen Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten dieser Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft;
— Nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen, etwa durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (siehe Anlage A der Vergabeunterlagen).
Erfüllt der jeweils vorgesehene Nachunternehmer die auf diesen zutreffenden Eignungskriterien nicht oder besteht ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB zu Lasten dieses Nachunternehmers, so hat der Bieter diesen Nachunternehmer zu ersetzen.
5) Bietergemeinschaft:
Bei Eingehung einer Bietergemeinschaft:
— ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der Vertreter der Bietergemeinschaft benannt und die gesamtschuldnerische Haftung erklärt wird (siehe Abschnitt 8 "Zusatzerklärung zur Bietergemeinschaft" der Anlage A der Vergabeunterlagen),
— sind alle unter III.1.1) aufgeführten Erklärungen/Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen,
— sind die unter III.1.2) und III.1.3) bezeichneten Unterlagen für jedes Mitglied in dem Umfang, in dem die Bietergemeinschaft sich auf die Fähigkeiten des Mitglieds zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft, vorzulegen.
6) Unterauftragnehmer:
Wird beabsichtigt, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen – ohne sich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, sind die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben (Anlage A Abschnitt 3) und auf Verlangen der Vergabestelle der/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen gem. III.1.1) zum Nachweis der Eignung für diese/n sowie die entsprechenden Verpflichtungserklärungen (siehe Anlage A) vorzulegen.
7) Mindestanforderungen/Bewertung:
Eignungskriterium: Wird ein Eignungskriterium nicht erfüllt, wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
8) Bieterfragen:
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1) angegebene E-Mailadresse bis spätestens 18.1.2018, 16.00Uhr zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später eingehen, nicht zu beantworten.
9) Kosten:
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Beschaffung betrifft Regie- und Beförderungsleistungen im Sonderfahrdienst für das Land Berlin. Das betrifft Fahrten/Beförderungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, sogenannte Freizeitfahrten, wenn der öffentliche Personennahverkehr nicht genutzt werden kann.
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Die Regieleistungen umfassen insbesondere die Einrichtung und Pflege einer Nutzerdatei, die Fahrtwunschannahme und Disposition der Fahrtwünsche, den IT- gestützten und bedarfsgerechten Abruf und Einsatz von Fahrzeugen, die Weiterleitung der Einsätze an das Personal der Fahrzeuge, die Besetzung eines Notfalltelefons, die Abrechnung und den Nachweis der Beförderungsleistungen gegenüber dem LAGeSo auf der Basis der eingesetzten Magnetkarten, die Erstellung und Weiterleitung von Statistiken in üblicher Dateiform (Word, Excel), die Einrichtung einer Beratungs- und Beschwerdestelle für Berechtigte und Nutzerinnen sowie die Einrichtung eines Beirats zur Qualitätssicherung.
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Die zu vergebenden Beförderungsleistungen umfassen die Beförderung in Kraftfahrzeugen zur Beförderung mobilitätsbehinderter Personen einschließlich der ggf. erforderlichen Assistenzleistungen und/oder Treppenhilfe durch das Fahrpersonal von einem Standort zu einem Zielort (Tür-zu-Tür-Verkehr). Das Fahrpersonal der Kraftfahrzeuge zur Beförderung mobilitätsbehinderter Personen erbringt die erforderlichen Treppenhilfen und Assistenzleistungen unabhängig von anwesenden Begleitpersonen der NutzerInnen. Zu den Assistenzleistungen zählen: Hilfestellungen vor und nach der Beförderung, insbesondere Umsetzhilfen (Straßenrollstuhl zu Zimmerrollstuhl bzw. umgekehrt); Hilfen beim An- und Ablegen der Oberbekleidung und/oder Regenkleidung; An- und Ausziehen von Straßenschuhen, Ab- bzw. Aufschließen der Haus- und Wohnungstüre, Begleitung zur Wohnungstür am Ziel.
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Fahrten/ Beförderungen werden grundsätzlich nur innerhalb der Landesgrenzen des Landes Berlin durchgeführt. Fahrten zum/vom zukünftigen Flughafen Berlin Brandenburg (BER) werden wie eine Fahrt innerhalb der Landesgrenzen des Landes Berlin gewertet. In begründeten Ausnahmefällen kann der AN Beförderungen bis zu fünf Kilometern über die Landesgrenze hinaus, unter den in der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes genannten Voraussetzungen hinsichtlich des Zuschlages, zulassen (Umlandfahrt). Es sind Fahrzeuge einzusetzen, für die eine Genehmigung nach § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorliegt und die barrierefrei ausgestattet sind. Sie führen Beförderungen / Fahrten im Rahmen eines Bedarfsverkehrs durch.
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Die Fahrzeuge sind in der Regel mit einem/einer FahrerIn besetzt (Solobus). Für den Fall, dass NutzerInnen Treppenhilfe benötigen, wird eine zweite Person als Begleiter (Doppelbus) eingesetzt. Assistenzleistungen werden vom Personal bedarfsgerecht erbracht.
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Der Auftragnehmer hat die durchgeführten Fahrten/Beförderungen monatlich zu prüfen, zu bestätigen und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zuzuleiten.
Beschreibung der Optionen:
Einseitiges Verlängerungsrecht des Auftraggebers für weitere 12 Monate (zusätzlicher Vertragszeitraum 1.7.2020 bis 30.6.2021). Die Mitteilung über das Ziehen der Option muss bis 31.3.2020 schriftlich dem Auftragnehmer zugegangen sein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Kurzdarstellung/Personalien des Bieters inkl. Rechtsform;
2) Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder ULV-Bescheinigung
(GZR 3 für natürliche, GZR 4 für juristische Personen);
3) Handelsregisterauszug oder ULV-Bescheinigung;
4) Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses der zur rechtsgeschäftlichen Vertretung befugten Person;
5) für die Beförderungsleistung: Kopie der Genehmigungsurkunde nach § 49 Personenbeförderungsgesetz;
6) für die Beförderungsleistung: Kopie der Gewerbeanmeldung;
7) Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß Anlage A Abschnitt 5 der Vergabeunterlagen mit gesondertem Vordruck;
8) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage A Abschnitt 6 der Vergabeunterlagen;
9) Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Anlage A Abschnitt 7 der Vergabeunterlagen;
10) Erklärung über die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Anlage A Abschnitt 12 i.V.m. gesondertem Vordruck).
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die Eigenerklärungen und Unterlagen wie gefordert vollständig vorliegen.
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Jahre;
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Geschäftsbereich „Beförderung von Menschen mit Behinderung“ der letzten drei Jahre.
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die Eigenerklärungen und Unterlagen wie gefordert vollständig vorliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenzen:
Zum Nachweis seiner Fachkunde und Zuverlässigkeit soll der Bieter Referenzen für die Durchführung von Beförderungsleistungen (für behinderte Menschen) aus den letzten drei Jahren benennen.
Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sein.
(Sofern Sie bereits für das Land Berlin als Auftragnehmer tätig sind/waren, können Sie das als Referenz benennen.);
2) Eigenerklärung zur Leistungsbeschreibung gemäß Anlage A Abschnitt 4 der Vergabeunterlagen.
Zu 1. Eigenerklärung zum Nachweis von geeigneten Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Referenzprojekte haben mindestens die folgenden Angaben zu umfassen:
(1) Auftraggeber,
(2) Ansprechperson mit Telefonnummer,
(3) Kurzbeschreibung des Auftrages mit Vertragsform, Dauer und Länge der Zusammenarbeit, erzielter Umsatz pro Jahr sowie Anzahl und Typ der eingesetzten Fahrzeuge.
Zu 2: Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die Eigenerklärungen und Unterlagen wie gefordert vollständig vorliegen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB
Dokumente URL: http://www.lup-dataroom.com/Sonderfahrdienst2018 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Angebot:
Es sind die unter http://www.lup-dataroom.com/Sonderfahrdienst2018 abrufbaren Vordrucke zu verwenden. In der Anlage A der Vergabeunterlagen "Angaben für das Angebot" sind die Eignungsanforderungen weiter konkretisiert. Ein vorläufiger Eignungsnachweis durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist möglich.
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Das vollständige Angebot ist schriftlich, in deutscher Sprache und rechtsverbindlich unterschrieben mit den geforderten Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB, siehe auch Anlage A Abschnitt 15) in Papierform sowie in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD/Datenstick) einzureichen.
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2) Weitere Unterlagen:
Weitere einzureichende Unterlagen (Erklärungen/Nachweise) sind mit der vorangestellten Nummer (z.B. III.1.1)
(2)) zu kennzeichnen und in der vorgegebenen Reihenfolge dem Angebot als Anlage beizulegen.
3) Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen:
Die Vergabestelle behält sich vor, nach eigenem Ermessen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären (§ 56 Abs. 2 VgV).
4) Eignungsleihe:
Wird auf andere Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen hat der Bieter:
— die anderen Unternehmen in seinem Angebot zu benennen,
— die unter III.1.1) aufgeführten Unterlagen jeweils auch für diese benannten Dritten im Angebot beizubringen,
— die unter III.1.2) und III.1.3) bezeichneten Unterlagen für diese anderen Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten dieser Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft;
— Nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen, etwa durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (siehe Anlage A der Vergabeunterlagen).
Erfüllt der jeweils vorgesehene Nachunternehmer die auf diesen zutreffenden Eignungskriterien nicht oder besteht ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB zu Lasten dieses Nachunternehmers, so hat der Bieter diesen Nachunternehmer zu ersetzen.
5) Bietergemeinschaft:
Bei Eingehung einer Bietergemeinschaft:
— ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der Vertreter der Bietergemeinschaft benannt und die gesamtschuldnerische Haftung erklärt wird (siehe Abschnitt 8 "Zusatzerklärung zur Bietergemeinschaft" der Anlage A der Vergabeunterlagen),
Mehr anzeigen
— sind alle unter III.1.1) aufgeführten Erklärungen/Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen,
— sind die unter III.1.2) und III.1.3) bezeichneten Unterlagen für jedes Mitglied in dem Umfang, in dem die Bietergemeinschaft sich auf die Fähigkeiten des Mitglieds zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft, vorzulegen.
6) Unterauftragnehmer:
Wird beabsichtigt, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen – ohne sich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, sind die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben (Anlage A Abschnitt 3) und auf Verlangen der Vergabestelle der/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen gem. III.1.1) zum Nachweis der Eignung für diese/n sowie die entsprechenden Verpflichtungserklärungen (siehe Anlage A) vorzulegen.
Mehr anzeigen
7) Mindestanforderungen/Bewertung:
Eignungskriterium: Wird ein Eignungskriterium nicht erfüllt, wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
8) Bieterfragen:
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1) angegebene E-Mailadresse bis spätestens 18.1.2018, 16.00Uhr zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später eingehen, nicht zu beantworten.
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9) Kosten:
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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