RegioLinie R200 Trier – Hermeskeil – Türkismühle und RegioRadler RR200 Trier – Hermeskeil – Kell am See. Die Betriebsleistung besteht aus einer Basisleistung (traditioneller Linienverkehr) auf der RegioLinie R200 inklusive saisonalem Fahrradtransport mit „Huckepackträgern“ sowie einem saisonalen Fahrradbus RegioRadler RR200 mit Fahrradanhänger. Die Betriebsleistungen der RegioLinie R200 befinden sich in den Landkreisen Trier-Saarburg, St. Wendel sowie der Stadt Trier. Die Betriebsleistungen des RegioRadlers RR200 werden im Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier erbracht. Der RegioRadler RR200 ist ein speziell auf die Bedürfnisse der Fahrradbeförderung ausgerichteter Fahrradbus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
RegioLinie R200 Trier – Hermeskeil – Türkismühle und RegioRadler RR200 Trier – Hermeskeil – Kell am See. Die Betriebsleistung besteht aus einer Basisleistung (traditioneller Linienverkehr) auf der RegioLinie R200 inklusive saisonalem Fahrradtransport mit „Huckepackträgern“ sowie einem saisonalen Fahrradbus RegioRadler RR200 mit Fahrradanhänger. Die Betriebsleistungen der RegioLinie R200 befinden sich in den Landkreisen Trier-Saarburg, St. Wendel sowie der Stadt Trier. Die Betriebsleistungen des RegioRadlers RR200 werden im Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier erbracht. Der RegioRadler RR200 ist ein speziell auf die Bedürfnisse der Fahrradbeförderung ausgerichteter Fahrradbus.
RegioLinie R200 Trier – Hermeskeil – Türkismühle und RegioRadler RR200 Trier – Hermeskeil – Kell am See. Die Betriebsleistung besteht aus einer Basisleistung (traditioneller Linienverkehr) auf der RegioLinie R200 inklusive saisonalem Fahrradtransport mit „Huckepackträgern“ sowie einem saisonalen Fahrradbus RegioRadler RR200 mit Fahrradanhänger. Die Betriebsleistungen der RegioLinie R200 befinden sich in den Landkreisen Trier-Saarburg, St. Wendel sowie der Stadt Trier. Die Betriebsleistungen des RegioRadlers RR200 werden im Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier erbracht. Der RegioRadler RR200 ist ein speziell auf die Bedürfnisse der Fahrradbeförderung ausgerichteter Fahrradbus.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Trier-Saarburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Postleitzahl: 56068
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.igdb.de🌏
E-Mail: ausschreibung@igdb.de📧
Telefon: +49 61035067110📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E43958127🌏
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 7 Fahrzeugen und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 810 933 Nutzwagenkilometern p. a. sowie gerundeten 20 871 Fahrplanstunden p. a. erbracht werden.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheinland-Pfalz, Saarland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
— Sonstige Nachweise und Erklärungen, sofern einschlägig:
Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden. Die Hinweise auf Seite 1 ff. der Anlage F zum Unterschriftenerfordernis sind zu beachten) sowie Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung gemäß Ziffer 3 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“.
Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden. Die Hinweise auf Seite 1 ff. der Anlage F zum Unterschriftenerfordernis sind zu beachten) sowie Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung gemäß Ziffer 3 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 6.12.2016.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 6.12.2016.
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 6.12.2016.
— „Mustererklärung 2“ nach § 4 Abs. 3 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des LTTG vom 8.3.2016 (GVBl.S. 178); detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Vergabeunterlagen, Anlage E zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— „Mustererklärung 2“ nach § 4 Abs. 3 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des LTTG vom 8.3.2016 (GVBl.S. 178); detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Vergabeunterlagen, Anlage E zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden.
— Gemäß § 4 Abs. 3 S. 3 LTTG haben die Bieter bei Angebotsabgabe nachvollziehbar darzustellen, wie sie die Tariftreueverpflichtung nach § 4 Abs. 3 S. 1 LTTG erfüllen wollen. Der Bieter hat daher ein Konzept vorzulegen, wie er die Tariftreuepflicht während der Betriebslaufzeit erfüllen möchte (Eigenerklärung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Gemäß § 4 Abs. 3 S. 3 LTTG haben die Bieter bei Angebotsabgabe nachvollziehbar darzustellen, wie sie die Tariftreueverpflichtung nach § 4 Abs. 3 S. 1 LTTG erfüllen wollen. Der Bieter hat daher ein Konzept vorzulegen, wie er die Tariftreuepflicht während der Betriebslaufzeit erfüllen möchte (Eigenerklärung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/AST-/ALF-Verkehre) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
— Angabe von erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/AST-/ALF-Verkehre) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad).Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad).Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
oder
(ggf. ergänzend): falls seit Beginn der o.g. letzten drei vollen Kalenderjahre keine aussagekräftigen Angaben gemacht werden können: sofern ein Bieter aufgrund fehlender Referenzen die Leistungsfähigkeit seines Unternehmens nicht nachweisen kann, kann er sich der Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens bedienen (vgl. § 47 VgV). Das andere Unternehmen hat eine Kopie der Anlage D zum Angebotsschreiben vollständig auszufüllen und zu zeichnen. In diesem Fall ist das Kopieren der Anlage D zum Angebotsschreiben zulässig. Das Unternehmen muss ferner eine Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegen ständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Innerhalb einer Bietergemeinschaft ist keine Verpflichtungserklärung notwendig.
(ggf. ergänzend): falls seit Beginn der o.g. letzten drei vollen Kalenderjahre keine aussagekräftigen Angaben gemacht werden können: sofern ein Bieter aufgrund fehlender Referenzen die Leistungsfähigkeit seines Unternehmens nicht nachweisen kann, kann er sich der Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens bedienen (vgl. § 47 VgV). Das andere Unternehmen hat eine Kopie der Anlage D zum Angebotsschreiben vollständig auszufüllen und zu zeichnen. In diesem Fall ist das Kopieren der Anlage D zum Angebotsschreiben zulässig. Das Unternehmen muss ferner eine Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegen ständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Innerhalb einer Bietergemeinschaft ist keine Verpflichtungserklärung notwendig.
— Nachweis der fachlichen Eignung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie-und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus.
— Nachweis der fachlichen Eignung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie-und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus.
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15
Zusätzliche Informationen: Bieter dürfen anwesend sein: nein.
— Der Dienstleistungsauftrag soll von dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord
(SPNV-Nord) sowie dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) gemeinsam vergeben werden;
— Hinweis zu Ziffern III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, einen der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor dem 21.2.2017, 10:00 Uhr, mitzuteilen.
— Hinweis zu Ziffern III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, einen der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor dem 21.2.2017, 10:00 Uhr, mitzuteilen.
— Für den Fall einer persönlichen Angebotsabgabe hat sich ein Bieter an der Pforte des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz zu melden. Der Auftraggeber hat seinen Sitz im 5. Stock dieses Gebäudes, Wartezeiten und Wegezeiten innerhalb des Gebäudes sind zur Fristwahrung
— Für den Fall einer persönlichen Angebotsabgabe hat sich ein Bieter an der Pforte des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz zu melden. Der Auftraggeber hat seinen Sitz im 5. Stock dieses Gebäudes, Wartezeiten und Wegezeiten innerhalb des Gebäudes sind zur Fristwahrung
zu berücksichtigen.
— Zur Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vordrucke, Datei „Angebotsschreiben_R200-RR200_nebst_Anlagen.pdf“, zu verwenden.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
RegioLinie R200 Trier – Hermeskeil – Türkismühle und RegioRadler RR200 Trier – Hermeskeil – Kell am See. Die Betriebsleistung besteht aus einer Basisleistung (traditioneller Linienverkehr) auf der RegioLinie R200 inklusive saisonalem Fahrradtransport mit Huckepackträgern sowie einem saisonalen Fahrradbus RegioRadler RR200 mit Fahrradanhänger. Die Betriebsleistungen der RegioLinie R200 befinden sich in den Landkreisen Trier-Saarburg, St. Wendel sowie der Stadt Trier. Die Betriebsleistungen des RegioRadlers RR200 werden im Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier erbracht. Der RegioRadler RR200 ist ein speziell auf die Bedürfnisse der Fahrradbeförderung ausgerichteter Fahrradbus.
RegioLinie R200 Trier – Hermeskeil – Türkismühle und RegioRadler RR200 Trier – Hermeskeil – Kell am See. Die Betriebsleistung besteht aus einer Basisleistung (traditioneller Linienverkehr) auf der RegioLinie R200 inklusive saisonalem Fahrradtransport mit Huckepackträgern sowie einem saisonalen Fahrradbus RegioRadler RR200 mit Fahrradanhänger. Die Betriebsleistungen der RegioLinie R200 befinden sich in den Landkreisen Trier-Saarburg, St. Wendel sowie der Stadt Trier. Die Betriebsleistungen des RegioRadlers RR200 werden im Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier erbracht. Der RegioRadler RR200 ist ein speziell auf die Bedürfnisse der Fahrradbeförderung ausgerichteter Fahrradbus.
Gesamtwert des Auftrags: 5 900 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Birkenfeld
🏙️