RegOpf FahrschulÜberwachung

Regierung der Oberpfalz

Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung m. § 15 FahrlGDV 2017.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. § 19 Abs. 2 BayZustVVerk zuständig f. die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 33 FahrlG (neu § 51 FahrlG 2017)). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-08-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kontroll- und Überwachungsleistungen
Referenznummer: 113/17
Kurze Beschreibung:
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung m. § 15 FahrlGDV 2017. Die Regierung der Oberpfalz ist gem. § 19 Abs. 2 BayZustVVerk zuständig f. die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 33 FahrlG (neu § 51 FahrlG 2017)). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen. Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden. Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kontroll- und Überwachungsleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen der Exekutive und Legislative 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Würzburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Schweinfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Bamberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Ingolstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Passau, Kreisfreie Stadt 🏙️
Rottal-Inn 🏙️
Neu-Ulm 🏙️
Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt 🏙️
Weilheim-Schongau 🏙️
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Rosenheim, Kreisfreie Stadt 🏙️
Bayern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierung der Oberpfalz
Postanschrift: Emmeramsplatz 8
Postleitzahl: 93047
Postort: Regensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.reg-opf.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabe@schrems-partner.de 📧
Telefon: +49 94194583000 📞
Fax: +49 94194583999 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YR6YE29 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-03 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-08 📅
Datum des Beginns: 2017-11-01 📅
Datum des Endes: 2020-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 150-310498
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
Bieter sind NICHT zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung m. § 15 FahrlGDV 2017.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. § 19 Abs. 2 BayZustVVerk zuständig f. die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 33 FahrlG (neu § 51 FahrlG 2017)). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
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Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
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Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Aschaffenburg Stadt – Aschaffenburg LKr.- Miltenberg LKr. – Main-Spessart LKr.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2017.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Anbieter von Einweisungslehrgängen oder von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
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Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch ein losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
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Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
— Stadt Aschaffenburg
— Landkreis Aschaffenburg
— Landkreis Miltenberg
— Landkreis Main-Spessart.
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
Bezeichnung des Loses: Würzburg Stadt – Würzburg LKr. – Kitzingen LKr.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— Stadt Würzburg
— Landkreis Würzburg
— Landkreis Kitzingen.
Bezeichnung des Loses: Schweinfurt Stadt – Schweinfurt LKr. – Rhön-Grabfeld LKr. – Bad Kissingen LKr.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
— Stadt Schweinfurt
— Landkreis Schweinfurt
— Landkreis Rhön-Grabfeld
— Landkreis Bad Kissingen.
Bezeichnung des Loses: Bayreuth Stadt – Bayreuth LKr. – Kulmbach Stadt – Kulmbach LKr.h
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
— Stadt Bayreuth
— Landkreis Bayreuth
— Stadt Kulmbach
— Landkreis Kulmbach.
Bezeichnung des Loses: Weiden i. d. Opf. Stadt – Neustadt a. d. Waldnaab LKr. – Tirschenreuth LKr. – Wunsiedel im Fichtelgebirge LKr.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
— Stadt Weiden i. d. Opf.
— Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab
— Landkreis Tirschenreuth
— Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge.
Bezeichnung des Loses: Ansbach Stadt – Ansbach LKr.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
— Stadt Ansbach
— Landkreis Ansbach.
Bezeichnung des Loses: Nürnberg Stadt – Nürnberger Land LKr. – Fürth Stadt – Fürth LKr. – Erlangen Stadt – Erlangen LKr.
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
— Stadt Nürnberg
— Landkreis Nürnberger Land
— Stadt Fürth
— Landkreis Fürth
— Stadt Erlangen
— Landkreis Erlangen-Höchstadt.
Bezeichnung des Loses: Ingolstadt Stadt – Eichstätt LKr. – Neuburg-Schrobenhausen LKr.
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
— Stadt Ingolstadt
— Landkreis Eichstätt
— Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Bezeichnung des Loses: Passau Stadt – Passau LKr. – Freyung-Grafenau LKr.
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
— Stadt Passau
— Landkreis Passau
— Landkreis Freyung-Grafenau.
Bezeichnung des Loses: Rottal-Inn LKr. – Altötting LKr.
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
— Landkreis Rottal-Inn
— Landkreis Altötting.
Bezeichnung des Loses: Neu-Ulm LKr. – Günzburg LKr. – Dillingen a. d. Donau LKr.
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
— Landkreis Neu-Ulm
— Landkreis Günzburg
— Landkreis Dillingen a. d. Donau.
Bezeichnung des Loses: Augsburg Stadt – Augsburg LKr. – Aichach-Friedberg LKr.
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
— Stadt Augsburg
— Landkreis Augsburg
— Landkreis Aichach-Friedberg.
Bezeichnung des Loses: Kempten Stadt – Kaufbeuren Stadt – Oberallgäu LKr. – Ostallgäu LKr.
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung:
— Stadt Kempten (Allgäu)
— Stadt Kaufbeuren
— Landkreis Oberallgäu
— Landkreis Ostallgäu.
Bezeichnung des Loses: Weilheim-Schongau LKr. – Starnberg LKr. – Garmisch-Partenkirchen LKr. – Bad Tölz-Wolfratshausen LKr.
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung:
— Landkreis Weilheim-Schongau
— Landkreis Starnberg
— Landkreis Garmisch-Partenkirchen
— Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
Bezeichnung des Loses: München Stadt – München LKr. – Fürstenfeldbruch LKr.
Losnummer: 15
Kurze Beschreibung:
— Stadt München
— Landkreis München
— Landkreis Fürstenfeldbruck.
Bezeichnung des Loses: Rosenheim Stadt – Rosenheim LKr.
Losnummer: 16
Kurze Beschreibung:
— Stadt Rosenheim
— Landkreis Rosenheim.
Bezeichnung des Loses: Bayernweit § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV
Losnummer: 17
Kurze Beschreibung: — Freistaat Bayern gesamt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ein Einsatz außerhabl des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nur natürliche Personen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
FÜR DIE LOSE 1 BIS INKL. 16:
ENTWEDER
1. natürliche Person und
2. Inhaber einer Fahrlehrererlaubnis und
a) mindestens vierjährige Berufserfahrung als Fahrlehrer und
b) Absolvierung der letzten beiden Prüfungen nach § 33 FahrlG ohne oder mit nur geringfügigen Beanstandungen und
c) keine Wahrnehmung einer verantwortlichen Position in einem Verband der Fahrlehrer und
d) Verpflichtungserklärung, auf eigene Kosten an einer mindestens neuntägigen Basisausbildung gem. § 15 Abs. 2 FahrlGDV 2017 [im Zeitraum 02.11.2017, 03.11.2017, 06.11.2017, 07.11.2017, 08.11.2017, 09.11.2017, 10.11.2017 sowie 2 weitere Tage Hospitation im Nov. oder Dez. 2017] teilzunehmen (Kosten Lehrgang ca. 1.200,00 EUR zzgl. ggf. Fahrt- und Übernachtungskosten) und
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e) Verpflichtungserklärung, alle zwei Jahre auf eigene Kosten an einem jeweils eintägigen einschlägigen Fortbildungslehrgang gem. § 15 Abs. 3 FahrlGDV 2017 teilzunehmen.
3. Nebentätigkeitserlaubnis bei angestellter Tätigkeit.
4. Abgabe der Schutzerklärung Scientology gem. Bek. v. 29. Oktober 1996, Az. 476-2-151
5. Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach VerpflichtungsG,
Die Nachweise erfolgen durch die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen und Erklärungen.
ODER
1. andere geeignete natürliche Person im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV 2017 und
a) Vorlage eines eintragungsfreies Führungszeugnis nach § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes und eines eintragungsfreien Auszuges aus dem Fahreignungsregister vorlegt, die nicht älter als drei Monate sind, und
b) Nachweis der erforderlichen grundlegenden fachlichen Kenntnisse und
c) Nachweis der erforderlichen grundlegenden pädagogisch-didaktischen Kenntnisse und
d) Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B und
e) Verpflichtungserklärung, auf eigene Kosten an einer mindestens neuntägigen Basisausbildung gem. § 15 Abs. 2 FahrlGDV 2017 [im Zeitraum 02.11.2017, 03.11.2017, 06.11.2017, 07.11.2017, 08.11.2017, 09.11.2017, 10.11.2017 sowie 2 weitere Tage Hospitation im Nov. oder Dez. 2017] teilzunehmen (Kosten Lehrgang ca. 1.200,00 EUR zzgl. ggf. Fahrt- und Übernachtungskosten) und
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f) Verpflichtungserklärung, alle zwei Jahre auf eigene Kosten an einem jeweils eintägigen einschlägigen Fortbildungslehrgang gem. § 15 Abs. 3 FahrlGDV 2017 teilzunehmen.
2. Nebentätigkeitserlaubnis bei angestellter Tätigkeit.
3. Abgabe der Schutzerklärung Scientology gem. Bek. v. 29. Oktober 1996, Az. 476-2-151
4. Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach VerpflichtungsG.
NUR FÜR LOS 17:
1. andere geeignete natürliche Person im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV 2017und
a) Vorlage eines eintragungsfreien Führungszeugnisses nach § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes und eines eintragungsfreien Auszuges aus dem Fahreignungsregister vorlegt, die nicht älter als drei Monate sind, und
4. Abgabe einer Vepflichtungserklärung nach VerpflichtungsG
Mindeststandards: SÄMTLICHE vorstehenden Angaben sind Mindeststandards.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gem. Vergabeunterlagen.

Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 17
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Zimmer C 204.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind NICHT zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: RAe Dr. Schrems und Partner mbB
Internetadresse: www.reg-opf.bayern.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.reg-opf.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YR6YE29 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR6YE29.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Internetadresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnungihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) ...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 150-310498 (2017-08-03)