Reinigungsdienstleistungen für das Schulzentrum Freiberg

Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt

Innenreinigung Schulzentrum Freiberg,

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-06 Auftragsbekanntmachung
2017-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: 2017-236-JS-O-EU
Kurze Beschreibung:
Innenreinigung Schulzentrum Freiberg, Reinigungsfläche: ca. 10.650,00 m Auftragsbeginn: 1.3.2018.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt
Postanschrift: Eberhardstr. 61
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de 🌏
E-Mail: poststelle.10-1dlz@stuttgart.de 📧
Fax: +49 71121691252 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/30116 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.stuttgart.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-11 📅
Datum des Beginns: 2018-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 130-265912
ABl. S-Ausgabe: 130
Zusätzliche Informationen
Entgegen der Angaben unter Ziffer II.2.7) Laufzeit des Vertrages gilt folgendes: Der Vertrag beginnt zum 1.3.2018 und ist nicht befristet. Der Vertrag ist mit einer Frist von 6 Monaten, seitens des Auftragnehmers jedoch frühestens nach einem Jahr, kündbar.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Innenreinigung Schulzentrum Freiberg,
Reinigungsfläche: ca. 10.650,00 m
Auftragsbeginn: 1.3.2018.
Zusätzliche Informationen:
Entgegen der Angaben unter Ziffer II.2.7) Laufzeit des Vertrages gilt folgendes:
Der Vertrag beginnt zum 1.3.2018 und ist nicht befristet. Der Vertrag ist mit einer Frist von 6 Monaten, seitens
des Auftragnehmers jedoch frühestens nach einem Jahr, kündbar.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:
1.) Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Einreichungstermins
nicht älter als 1 Jahr) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder
Vertragsstaats des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Bei Kleinunternehmen ist eine
Gewerbebestätigung ausreichend.
2.) Nachweis über den Eintrag in das Gewerbeverzeichnis der Handwerkskammer.
3.) Auskunft aus dem Bundeszentralregister – Belegart N von der für den Auftrag zuständigen
Unternehmensleitung (zum Zeitpunkt des Einreichungstermins nicht älter als 1 Jahr).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Eigenerklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben:
1.) Erklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Erbringung der vertragsgegenständlichen
Leistungen mit folgenden Deckungssummen: 1 000 000 EUR für Personenschäden, 1 000 000 EUR für
Sachschäden, 25 000 EUR für Schlüsselverlustschäden, 50 000 EUR für Bearbeitungsschäden, besteht oder
im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Eigenerklärungen sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben:
1.) Erklärung, dass das Unternehmen mindestens über eine mit dem Vergabegegenstand vergleichbare
Referenz, bezogen auf Objekte mit gleicher Nutzungsart, in den letzten 5 Jahren verfügt.
2.) Folgende Angaben sind zu mindestens einer vergleichbaren Referenz, bezogen auf Objekte mit gleicher
Nutzungsart, in den letzten 5 Jahren zu machen: Objekt, Auftragswert, Leistungszeitraum/-zeitpunkt, Name des
privaten oder öffentlichen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche
Aufträge in Baden-Württemberg.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/30116 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1.) Folgende Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sind vom Bieter mit dem
Angebot abzugeben: zu § 123 Abs. 1 u. 4; § 124 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 7, Nr. 8; § 124 Abs. 2 GWB.
2.) Sofern im Rahmen einer vorangegangenen Auftragsdurchführung vom Auftraggeber wirksam
eineVergabesperre verhängt wurde, hat der Bieter mit Angebotseinreichung entsprechende Nachweise zu den
ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen beizulegen. Die Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise
folgen aus § 125 Abs. 1 GWB.
3.) Der Bieter ist verpflichtet, eine Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe durchzuführen.
4.) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die zur Verfügung gestellte eVergabe-Plattform
einzureichen und per Mantelbogenverfahren zu unterschreiben. Papierangebote sind nicht zugelassen und
werden von der Wertung ausgeschlossen. Bei Angebotsabgabe im Mantelbogenverfahren ist das Angebot
zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle
elektronisch zu übermitteln. Der Mantelbogen wird nach elektronischer Übermittlung des Angebots vom System
generiert und muss vom Bieter ausgedruckt werden. Der unterschriebene Mantelbogen ist in verschlossenem
Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die auf dem „Kenn- und Hinweiszettel f. Umschlag“ (siehe unter
A) angegebene Adresse zu senden oder dort abzugeben.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
Abs. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt
Postanschrift: Eberhardstr. 61
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Fax: +49 71121691252 📠
Quelle: OJS 2017/S 130-265912 (2017-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Innenreinigung Schulzentrum Freiberg; Reinigungsfläche: ca. 10 650 m Auftragsbeginn: 1.3.2018.
Gesamtwert des Auftrags: 507156.24 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 247-520117
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 130-265912
ABl. S-Ausgabe: 247

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Innenreinigung Schulzentrum Freiberg;
Reinigungsfläche: ca. 10 650 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Produktiver Arbeitseinsatz in Stunden pro Jahr
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-18 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
Abs. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
E-Mail: poststelle.10-1dlz@stuttgart.de 📧
Quelle: OJS 2017/S 247-520117 (2017-12-21)