Reinigungsdienstleistungen im Geschäftsbereich 1 – K1 und K2 der Gesobau AG

Gesobau AG

Es werden Reinigungsdienstleistungen in Mehrfamilienhäusern (Treppenhäuser, einschl. Glasreinigung) ausgeschrieben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-03 Auftragsbekanntmachung
2017-11-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-08-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Referenznummer: Div-1-1489
Kurze Beschreibung:
Es werden Reinigungsdienstleistungen in Mehrfamilienhäusern (Treppenhäuser, einschl. Glasreinigung) ausgeschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gesobau AG
Postanschrift: Wilhelmsruher Damm 142
Postleitzahl: 13439
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gesobau.de 🌏
E-Mail: berrin.uzun@gesobau.de 📧
Telefon: +49 304073-1785 📞
Fax: +49 304073-1352 📠
URL der Dokumente: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-03 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-08 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 150-310492
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
Bieter sind im Öffnungsverfahren nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Los 1 – Reinigungsleistungen Gesobau AG – Geschäftsbereich 1 Kundencenter 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 Gesobau AG G1-K1 Reinickendorf
Reinigungsdienstleistungen
Nutzfläche der Treppenhäuser: ca. 110 739 m
Glasfläche: ca. 16 885 m
Waschhäuser: ca. 114 m
Beschreibung der Verlängerungen: Die Vertragslaufzeit kann maximal zweimal jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
Bezeichnung des Loses: Los 2 – Reinigungsleistungen Gesobau AG – Geschäftsbereich 1 Kundencenter 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 Gesobau AG G1-K2 Reinickendorf
Nutzfläche der Treppenhäuser: ca. 90 605 m
Glasfläche: ca. 13 235 m
Tiefgaragen: ca. 5.646 m
Waschhäuser: ca. 123 m
Betreuung der Gästewohnungen: 5 St.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bestand Berlin-Reinickendorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Nachweis der Eintragung in die Handwerkerrolle (Anlage B) des Gebäudereinigerhandwerks bei der Handwerkskammer (Handwerkskarte).
2) Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
— Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis);
— Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin;
— ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-AnhaltoderMecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundeslände;
— Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise
unverzüglich beizubringen:
a.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben.
b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichenBeiträge.
c.) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
d.) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten BescheinigungenundNachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
4) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung Zuverlässigkeit“ der Gesobau AG (siehe Verdingungs unterlagen).
5) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung / Verpflichtungserklärung“ der Gesobau AG (siehe Verdingungs unterlagen)
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten,die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden und 500 000 EUR für Vermögensschäden. Ersatzweise wird die Bestätigung zur Erweiterung der vorhandenen Versicherung bei Auftragsübernahme akzeptiert.
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2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2014, 2015 und 2016.
3) Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart „Aufgangsreinigung in Mehrfamilienhäusern“ (einzutragen unter „davon vergleichbare Leistungen“ im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“) in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2014, 2015 und 2016.
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.2 Punkt 1) und 2) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2014, 2015 und 2016 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, unterteilt in Vorarbeiter, Gebäudereinigergesellen, Gebäudereiniger-Helfer und technische Angestellte.
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
2) Referenzliste über ähnliche Leistungen (Aufgangsreinigung in Mehrfamilienhäusern) in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 1.1.2014 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurden bzw. gegenwärtig erbracht werden. Laufende Verträge müssen mindestens schon seit 1 Jahr bestehen.
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ (Referenzliste) ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 2) geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Mindeststandards:
Zu 1) Als Mindestanforderung für ein Los gilt eine durchschnittliche Anzahl von >= 25 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2014, 2015 und 2016.
Werden 2 Lose angeboten, gilt eine durchschnittliche Anzahl von >= 50 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2014, 2015 und 2016 als Mindestanforderung.
Werden die Mindestanforderungen zu III.1.3 Punkt 1) nicht für alle angebotenen Lose nachgewiesen, führt dies zum Ausschluss des gesamten Angebotes.
Zu 2) Als Mindestanforderung für Los 1 gilt eine vergleichbare Referenz (Aufgangsreinigung in Mehrfamilienhäusern) mit einer Gesamtfläche von >= 80 000 m
Für die benannte Referenz ist ein entsprechendes Referenzschreiben des Auftraggebers beizubringen. Es ist hierzu das beigefügte Formblatt „Referenzbestätigung“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
Als Mindestanforderung für Los 2 gilt eine vergleichbare Referenz (Aufgangsreinigung in Mehrfamilienhäusern) mit einer Gesamtfläche von >= 80 000 m
Werden 2 Lose angeboten, gelten zwei vergleichbare Referenzen (Aufgangsreinigung in Mehrfamilienhäusern) jeweils mit einer Gesamtfläche von >= 80 000 m
Alternativ kann auch eine vergleichbare Referenz (Aufgangsreinigung in Mehrfamilienhäusern) mit einer Gesamtfläche von mindestens >= 160 000 m
Für die benannten Referenzen sind entsprechende Referenzschreiben der Auftraggeber beizubringen. Es ist hierzu das beigefügte Formblatt „Referenzbestätigung“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
Werden die Mindestanforderungen zu III.1.3 Punkt 2) nicht für alle angebotenen Lose nachgewiesen, führt dies zum Ausschluss des gesamten Angebotes.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Vergabeplattform des Landes Berlin (siehe dazu VI.3. Punkt 7).
Zusätzliche Informationen: Bieter sind im Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reinigungsleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätsmanagement und Personaleinsatzkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Gewichtung des Preises: 55

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungsbaugesellschaft
Kontakt
Internetadresse: www.gesobau.de 🌏
Dokumente URL: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen Bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
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2) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
3) Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschafteinzureichen.
4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
5) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
6) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
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7) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 47 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
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Die Einreichung / Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.d/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
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Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen!
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an demöffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2017/S 150-310492 (2017-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 215-447358
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 150-310492
ABl. S-Ausgabe: 215
Zusätzliche Informationen
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen Bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eineentsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. 2) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. 3) Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschafteinzureichen. 4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. 5) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bietersim Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen. 6) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismusund zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 7) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen: Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 47 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten. Die Einreichung / Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.d/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen. Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen! Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durchselbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nutzfläche der Treppenhäuser: ca. 110 739 m²
Glasfläche: ca. 16 885 m²
Waschhäuser: ca. 114 m².
Nutzfläche der Treppenhäuser: ca. 90 605 m²
Glasfläche: ca. 13 235 m²
Tiefgaragen: ca. 5 646 m²
Waschhäuser: ca. 123 m²

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-24 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen Bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eineentsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
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5) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bietersim Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
6) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismusund zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
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Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durchselbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs.3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2017/S 215-447358 (2017-11-07)