Kurze Beschreibung
Reisebüroleistungen im Rahmen der termingerechten und wirtschaftlichen Abwicklung des Dienstreiseaufkommens sämtlicher Behörden, Einrichtungen, Landesbetriebe und Sondervermögen des Landes NRW. Von der Ausschreibung ausgenommen sind sowohl die Hochschulen des Landes NRW mit Ausnahme der Fachhochschulen Bochum, Münster und Rhein-Waal als auch die Kunsthochschulen des Landes NRW mit Ausnahme der Hochschule für Musik Detmold und der Kunstakademie Münster. Die Leistung beinhaltet die Erledigung aller Aufgaben, die mit der Vorbereitung, Buchung, technischen und administrativen Abwicklung der Dienstreisen auf der Grundlage des Landesreisekostengesetzes und der dazu ergangen Verwaltungsvorschriften sowie der vom Land NRW mit den Leistungserbringern geschlossen Verträge zusammenhängen.