Restabfallentsorgung Landkreis Uckermark, ab 1.1.2018
Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH
Übernahme (ggf. Transport) und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Uckermark dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Restabfällen (Gemischte Siedlungsabfälle – AVV 20 03 01 – und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung / Vergabeunterlagen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-17.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen › Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-01-17 | Auftragsbekanntmachung |
| 2017-05-18 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: de41 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Franz-Wienholz-Straße 25 a
Postleitzahl: 17291
Postort: Prenzlau
Kontakt
Internetadresse: http://www.udg-uckermark.de 🌏
E-Mail: armin.habereder@udg-uckermark.de 📧
Telefon: +49 3984835200 📞
Fax: +49 3984835111 📠
URL der Dokumente: http://www.udg-uckermark.de/ausschreibung 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-17 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-20 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 014-021405
ABl. S-Ausgabe: 14
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen: 2 x jeweils um ein Jahr durch Nichtkündigung, d. h. maximal bis 31.12.2022.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Armin Habereder
Dokumente URL: http://www.udg-uckermark.de/ausschreibung 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE)
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 33186616170 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 014-021405 (2017-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Kurze Beschreibung:
Übernahme (ggf. Transport) und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Uckermark dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Restabfällen (Gemischte Siedlungsabfälle – AVV 20 03 01 – und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung / Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: de41 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Franz-Wienholz-Straße 25 a
Postleitzahl: 17291
Postort: Prenzlau
Kontakt
Internetadresse: http://www.udg-uckermark.de 🌏
E-Mail: armin.habereder@udg-uckermark.de 📧
Telefon: +49 3984835200 📞
Fax: +49 3984835111 📠
URL der Dokumente: http://www.udg-uckermark.de/ausschreibung 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-17 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-20 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 014-021405
ABl. S-Ausgabe: 14
Zusätzliche Informationen
Hinweise zur Einreichung von Eignungsnachweisen (III.1)):
— Die Auftraggeberin wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 19 Abs. 1 MiLoG Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz einholen.
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
— Gemäß § 47 Abs. 1, 4 VgV kann ein Unternehmen auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn nachgewiesen wird, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben (ausgefüllt) mit Anlagen (ein Original und eine Kopie),
— Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (ausgefüllt; ein Original und eine Kopie),
— Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgelts (ein Original und eine Kopie),
— Besondere Vertragsbedingungen (ein Original und eine Kopie),
— Urkalkulation (in verschlossenem Umschlag, nur den Originalunterlagen beizufügen).
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter diese Adresse zum Download bereit und werden weder postalisch noch per Mail zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertrags-unterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per Fax an die unter I.1) genannten Kontaktstelle zu stellen. Bieteranfragen müssen vom Bieter unter Beachtung der Maßgabe von § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV so rechtzeitig gestellt werden, dass der Vergabestelle eine Beantwortung bzw. Bereitstellung der Informationen vor Ablauf der Frist (=sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist) möglich ist.
Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden – soweit zweckdienlich – allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der in I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob die Auftraggeberin über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Mehr anzeigen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme (ggf. Transport) und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Uckermark dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Restabfällen (Prognosemenge ca. 20 000 bis 27 500 Mg/Jahr) nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung / Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Erklärungen zur Übersicht über den Bieter und zu Angaben zum Bieter;
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft;
— Eigenerklärungen des Bieters, dass:
— keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie nach dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) und nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) vorliegen.,
Mehr anzeigen
— er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird,
— er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
— er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/ oder beim Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. anzugeben.
Mehr anzeigen
— Des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird die öffentliche Auftraggeberin den Bieter, an den sie den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
Mehr anzeigen
Auf Verlangen der Auftraggeberin:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von…
… Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
… Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate),
— aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate,
— Eigenerklärung des Unterauftragnehmers (Benennung, Bereitschaftserklärung zur Leistungserbringung, Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB),
— für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen.
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mindestens 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden und mind. 1 000 000 EUR für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also zweifach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheines erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung,
Mehr anzeigen
— Eigenerklärung des Bieters, dass er zum Leistungsbeginn eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen (siehe Kapitel IV. der Vergabeunterlagen, § 14 Abs. 4) genannten Deckungssummen vorhalten wird.
Auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen:
— Nachweis einer bestehenden Umwelthaftpflichtversicherung in gesetzlich vorgeschriebener Höhe. Statt einer Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorgenachgewiesen werden,
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV,
— für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Referenzangaben zu Leistungen, die nach Art und Menge mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto) und Ausführungszeitraum.. Der Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt;
Mehr anzeigen
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistungen der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301). Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung (Formular F11 der Vergabeunterlagen oder gleichwertig) sowie den Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt;
Mehr anzeigen
— Angaben zu dem Gesamtkonzept der Leistungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit), der technischen Ausrüstung des Unternehmens; den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung; der technischen Leitung des Unternehmens; der/den vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) mit Bezeichnung/ Name der Entsorgungsanlage, Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des Betreibers der Anlage, Anlagentyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie Angaben der für die Abfälle der Auftraggeberin zur Nutzung vorgesehenen Mengen in Mg/a; dem verbindlichen Anlieferungsort (Übergabestelle/ Behandlungsanlage gem. § 8 Abs. 1 Besondere Vertragsbedingungen, Kapitel IV. der Vergabeunterlagen); dem vorgesehenen Ausfallverbund; der Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland, falls vorgesehene Anlagen zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen;
Mehr anzeigen
— Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern.
Auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen:
— Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der benannten Entsorgungsanlagen;
— Genehmigungen sowie Bereitschaftserklärungen der als Ausfallverbund benannten Anlagenbetreiber zur Übernahme der Abfälle oder Verträge über den Ausfallverbund;
— Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen;
— Angabe der zur Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) angenommenen Abfälle der letzten 3 Jahre;
— für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist).
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten (Eigenerklärung des Bieters im Angebotsschreiben enthalten).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Armin Habereder
Dokumente URL: http://www.udg-uckermark.de/ausschreibung 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinweise zur Einreichung von Eignungsnachweisen (III.1)):
— Die Auftraggeberin wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 19 Abs. 1 MiLoG Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz einholen.
Mehr anzeigen
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
Mehr anzeigen
— Gemäß § 47 Abs. 1, 4 VgV kann ein Unternehmen auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn nachgewiesen wird, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Mehr anzeigen
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben (ausgefüllt) mit Anlagen (ein Original und eine Kopie),
— Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (ausgefüllt; ein Original und eine Kopie),
— Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgelts (ein Original und eine Kopie),
— Besondere Vertragsbedingungen (ein Original und eine Kopie),
— Urkalkulation (in verschlossenem Umschlag, nur den Originalunterlagen beizufügen).
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter diese Adresse zum Download bereit und werden weder postalisch noch per Mail zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertrags-unterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per Fax an die unter I.1) genannten Kontaktstelle zu stellen. Bieteranfragen müssen vom Bieter unter Beachtung der Maßgabe von § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV so rechtzeitig gestellt werden, dass der Vergabestelle eine Beantwortung bzw. Bereitstellung der Informationen vor Ablauf der Frist (=sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist) möglich ist.
Mehr anzeigen
Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden – soweit zweckdienlich – allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der in I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob die Auftraggeberin über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Mehr anzeigen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE)
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 33186616170 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Mehr anzeigen
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung(zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.7.2016, BGBl. I S. 1786) Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Mehr anzeigen
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S014-021405
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 098-194115
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 014-021405
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-07 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Armin Habereder
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 098-194115 (2017-05-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S014-021405
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 098-194115
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 014-021405
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU, § 39 Abs.6Nr. 2 und 4 der Vergabeverordnung abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7 als Gesamtwert 1,00 EUR und unter V.2.4 als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Mehr anzeigen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-07 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Armin Habereder
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschlussmöglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Mehr anzeigen
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung Anwendung.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕
- Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (>20 neue Beschaffungen)