Restrukturierung Markt am Elisabethplatz – Los 1 – HLS-Planung Anlagengruppe 1, 2 und 3 gem. § 53 HOAI (ElisabethmarktLP 2-5 und Interimsmarkt LP 2-9). Für den Markt am Elisabethplatz sind die LP 2 bis LP 5 nach HAOI zu erbringen. Im Zuge der LP 2 ist die Situation mittels Entscheidungsvorlage mit und ohne Tiefgarage im 2.UG darzustellen und eine abschließende Entscheidung einzuholen. Die dann endständig beschlossene Variante ist Bestandteil für die weiterführende Planung des Elisabethmarktes bis LP 5 nach HOAI. Die Realisierungsphasen der LP 6-9 werden durch einen anderen Träger (SSKM) umgesetzt. Parallel ist die Interimslösung (Interimsmarkt in Modulbauweise) zu Planen und Auszuführen für die LP 2bis LP 9 nach HOAI. Die fristgerechte Fertigstellung des Interimsmarktes zum Juni 2019 steht in direktem Zusammenhang mit dem Baubeginn und somit des Erfolges des Marktes am Elisabethplatz.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Restrukturierung Markt am Elisabethplatz – Los 1 – HLS-Planung Anlagengruppe 1, 2 und 3 gem. § 53 HOAI (ElisabethmarktLP 2-5 und Interimsmarkt LP 2-9).
Für den Markt am Elisabethplatz sind die LP 2 bis LP 5 nach HAOI zu erbringen. Im Zuge der LP 2 ist die Situation mittels Entscheidungsvorlage mit und ohne Tiefgarage im 2.UG darzustellen und eine abschließende Entscheidung einzuholen. Die dann endständig beschlossene Variante ist Bestandteil für die weiterführende Planung des Elisabethmarktes bis LP 5 nach HOAI. Die Realisierungsphasen der LP 6-9 werden durch einen anderen Träger (SSKM) umgesetzt. Parallel ist die Interimslösung (Interimsmarkt in Modulbauweise) zu Planen und Auszuführen für die LP 2bis LP 9 nach HOAI. Die fristgerechte Fertigstellung des Interimsmarktes zum Juni 2019 steht in direktem Zusammenhang mit dem Baubeginn und somit des Erfolges des Marktes am Elisabethplatz.
Restrukturierung Markt am Elisabethplatz – Los 1 – HLS-Planung Anlagengruppe 1, 2 und 3 gem. § 53 HOAI (ElisabethmarktLP 2-5 und Interimsmarkt LP 2-9).
Für den Markt am Elisabethplatz sind die LP 2 bis LP 5 nach HAOI zu erbringen. Im Zuge der LP 2 ist die Situation mittels Entscheidungsvorlage mit und ohne Tiefgarage im 2.UG darzustellen und eine abschließende Entscheidung einzuholen. Die dann endständig beschlossene Variante ist Bestandteil für die weiterführende Planung des Elisabethmarktes bis LP 5 nach HOAI. Die Realisierungsphasen der LP 6-9 werden durch einen anderen Träger (SSKM) umgesetzt. Parallel ist die Interimslösung (Interimsmarkt in Modulbauweise) zu Planen und Auszuführen für die LP 2bis LP 9 nach HOAI. Die fristgerechte Fertigstellung des Interimsmarktes zum Juni 2019 steht in direktem Zusammenhang mit dem Baubeginn und somit des Erfolges des Marktes am Elisabethplatz.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 124-252432
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
Die Laufzeit des Vertrages umfasst nicht den Gewährleistungszeitraum.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Restrukturierung Markt am Elisabethplatz – Los 1 – HLS-Planung Anlagengruppe 1, 2 und 3 gem. § 53 HOAI (ElisabethmarktLP 2-5 und Interimsmarkt LP 2-9).
Für den Markt am Elisabethplatz sind die LP 2 bis LP 5 nach HAOI zu erbringen. Im Zuge der LP 2 ist die Situation mittels Entscheidungsvorlage mit und ohne Tiefgarage im 2.UG darzustellen und eine abschließende Entscheidung einzuholen. Die dann endständig beschlossene Variante ist Bestandteil für die weiterführende Planung des Elisabethmarktes bis LP 5 nach HOAI. Die Realisierungsphasen der LP 6-9 werden durch einen anderen Träger (SSKM) umgesetzt. Parallel ist die Interimslösung (Interimsmarkt in Modulbauweise) zu Planen und Auszuführen für die LP 2bis LP 9 nach HOAI. Die fristgerechte Fertigstellung des Interimsmarktes zum Juni 2019 steht in direktem Zusammenhang mit dem Baubeginn und somit des Erfolges des Marktes am Elisabethplatz.
Für den Markt am Elisabethplatz sind die LP 2 bis LP 5 nach HAOI zu erbringen. Im Zuge der LP 2 ist die Situation mittels Entscheidungsvorlage mit und ohne Tiefgarage im 2.UG darzustellen und eine abschließende Entscheidung einzuholen. Die dann endständig beschlossene Variante ist Bestandteil für die weiterführende Planung des Elisabethmarktes bis LP 5 nach HOAI. Die Realisierungsphasen der LP 6-9 werden durch einen anderen Träger (SSKM) umgesetzt. Parallel ist die Interimslösung (Interimsmarkt in Modulbauweise) zu Planen und Auszuführen für die LP 2bis LP 9 nach HOAI. Die fristgerechte Fertigstellung des Interimsmarktes zum Juni 2019 steht in direktem Zusammenhang mit dem Baubeginn und somit des Erfolges des Marktes am Elisabethplatz.
Der aus der Nachkriegszeit stammende Lebensmittelmarkt auf dem Elisabethplatz soll im Laufe der nächsten Jahre restrukturiert bzw. erneuert werden. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, welche die Untersuchung der Bestandssituation und Erarbeitung von Zukunftskonzepten für den Markt am Elisabethplatz zur Aufgabe hatte. Als Basis diente eine vorangegangene Studie, durchgeführt vom TÜV Rheinland, die am Markt Defizite indentifizierte, welche zum Anlass genommen wurden, grundsätzlich zukunftssichernde Maßnahmen für den Markt zu entwickeln. Die festgestellten Defizite gehen von baulichen Mängeln an vielen Marktständen, fehlenden Lagerflächen für die Händler und eine unzureichende Organisation der Müllsammlung, nicht ausreichenden Flächen innerhalb der Marktstände für das Angebotssortiment, bis zu nicht ausreichender Ausstattung des Marktes mit Sanitäreinrichtungen für das Personal und hygienischen Defiziten auf Grund der vorgenannten Punkte.
Der aus der Nachkriegszeit stammende Lebensmittelmarkt auf dem Elisabethplatz soll im Laufe der nächsten Jahre restrukturiert bzw. erneuert werden. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, welche die Untersuchung der Bestandssituation und Erarbeitung von Zukunftskonzepten für den Markt am Elisabethplatz zur Aufgabe hatte. Als Basis diente eine vorangegangene Studie, durchgeführt vom TÜV Rheinland, die am Markt Defizite indentifizierte, welche zum Anlass genommen wurden, grundsätzlich zukunftssichernde Maßnahmen für den Markt zu entwickeln. Die festgestellten Defizite gehen von baulichen Mängeln an vielen Marktständen, fehlenden Lagerflächen für die Händler und eine unzureichende Organisation der Müllsammlung, nicht ausreichenden Flächen innerhalb der Marktstände für das Angebotssortiment, bis zu nicht ausreichender Ausstattung des Marktes mit Sanitäreinrichtungen für das Personal und hygienischen Defiziten auf Grund der vorgenannten Punkte.
Südlich angrenzend an den Markt soll auf dem ehemaligen Stadtwerke-Grundstück ein wichtiges Wohnbauprojekt von der Stadtsparkasse München (SSKM) realisiert werden, was in erheblichem Umfangbezahlbaren Wohnraum schaffen soll. Unter Berücksichtigung der geplanten, nachbarschaftlichen Bebauung und basierend auf der Grundlagenermittlung und nach Ermittlung des Nutzerbedarfs, wird im Ergebnis ein vollständiger Neubau des Markts am Elisabethplatz vorgeschlagen (Variante 2 der Machbarkeitsstudie, Seite38ff). Ein Vorplanungsbescheid über die Umsetzung liegt mit Aktenzeichen602-1.7-2016-17220-22 vom29.03.2017 bereits vor. Während der Bauzeit wird ein Interimsmarkt errichtet um den fortwährenden Betrieb der ansässigen Händlerinnen und Händler zu gewährleisten. Aus planerischen Erwägungen heraus (z.B. Ver- / Entsorgung, Anlieferung) und nach Abstimmungen auf Arbeitsebene mit der Branddirektion und dem Baureferat-Gartenbau sowie mit dem Bezirksausschuss wurde als Interimsstandort der öffentliche Bereich am Elisabethplatz (in Fortführung der Arcisstraße) zwischen der Grünanlage und der Berufsschule als einzigsinnvoll möglicher Standort ausgewählt. Die Realisierbarkeit des Standorts
Südlich angrenzend an den Markt soll auf dem ehemaligen Stadtwerke-Grundstück ein wichtiges Wohnbauprojekt von der Stadtsparkasse München (SSKM) realisiert werden, was in erheblichem Umfangbezahlbaren Wohnraum schaffen soll. Unter Berücksichtigung der geplanten, nachbarschaftlichen Bebauung und basierend auf der Grundlagenermittlung und nach Ermittlung des Nutzerbedarfs, wird im Ergebnis ein vollständiger Neubau des Markts am Elisabethplatz vorgeschlagen (Variante 2 der Machbarkeitsstudie, Seite38ff). Ein Vorplanungsbescheid über die Umsetzung liegt mit Aktenzeichen602-1.7-2016-17220-22 vom29.03.2017 bereits vor. Während der Bauzeit wird ein Interimsmarkt errichtet um den fortwährenden Betrieb der ansässigen Händlerinnen und Händler zu gewährleisten. Aus planerischen Erwägungen heraus (z.B. Ver- / Entsorgung, Anlieferung) und nach Abstimmungen auf Arbeitsebene mit der Branddirektion und dem Baureferat-Gartenbau sowie mit dem Bezirksausschuss wurde als Interimsstandort der öffentliche Bereich am Elisabethplatz (in Fortführung der Arcisstraße) zwischen der Grünanlage und der Berufsschule als einzigsinnvoll möglicher Standort ausgewählt. Die Realisierbarkeit des Standorts
wurde mit dem Vorplanungsbescheid 602-1.7-2016-18005-22 vom 29.3.2017 beschieden, womit die Planung weiterzuführen ist. Zur Überprüfung der Unterbringung von ca. 50 Anwohnerstellplätzen wurde grundrissgleich zum ersten Untergeschoss ein zweites Untergeschoss dargestellt. Demnach könnten in einem zweiten Untergeschoss unter der Marktfläche circa 47 Stellplätze realisiert werden.Das zweite Untergeschoss würde dann ebenfalls von der Tiefgarage der SSKM her angefahren werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass mit erheblichen bautechnischen Schwierigkeiten aufgrund des Grundwasserflurabstands von ca. 3,50 m gerechnet werden muss. Das zweite Untergeschoss wäre komplett im Grundwasser gegründet. Dieser Sachverhalt trifft natürlich auch für das zweite Untergeschoss des Neubaus der SSKM zu. In diesem Zuge hat der Stadtrat in seiner Vollversammlung vom 05.04.2017 beschlossen, dass ein zweites Untergeschoss für Anwohnerstellplätze weiterhin untersucht wird und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wird. Somit ist im Zuge der LP 2 die Situation mittels Entscheidungsvorlage mit und ohne Tiefgarage im 2.UG darzustellen und eine abschließende Entscheidung einzuholen. Die dann endständig beschlossene Variante ist Bestandteil für die weiterführende Planung des Elisabethmarktes bis LP 5 nach HAOI. Die Realisierungsphase der LP6-9 werden durch einen anderen Träger (SSKM) umgesetzt. Parallel ist die Interimslösung (Interimsmarkt in Modulbauweise) zu Planen und Auszuführen für die LP 2 bis zur LP 9 nach HAOI. Die fristgerechte Fertigstellung des Interimsmarktes steht in direktem Zusammenhang mit dem Baubeginn und somit des Erfolges des Marktes am Elisabethplatz.
wurde mit dem Vorplanungsbescheid 602-1.7-2016-18005-22 vom 29.3.2017 beschieden, womit die Planung weiterzuführen ist. Zur Überprüfung der Unterbringung von ca. 50 Anwohnerstellplätzen wurde grundrissgleich zum ersten Untergeschoss ein zweites Untergeschoss dargestellt. Demnach könnten in einem zweiten Untergeschoss unter der Marktfläche circa 47 Stellplätze realisiert werden.Das zweite Untergeschoss würde dann ebenfalls von der Tiefgarage der SSKM her angefahren werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass mit erheblichen bautechnischen Schwierigkeiten aufgrund des Grundwasserflurabstands von ca. 3,50 m gerechnet werden muss. Das zweite Untergeschoss wäre komplett im Grundwasser gegründet. Dieser Sachverhalt trifft natürlich auch für das zweite Untergeschoss des Neubaus der SSKM zu. In diesem Zuge hat der Stadtrat in seiner Vollversammlung vom 05.04.2017 beschlossen, dass ein zweites Untergeschoss für Anwohnerstellplätze weiterhin untersucht wird und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wird. Somit ist im Zuge der LP 2 die Situation mittels Entscheidungsvorlage mit und ohne Tiefgarage im 2.UG darzustellen und eine abschließende Entscheidung einzuholen. Die dann endständig beschlossene Variante ist Bestandteil für die weiterführende Planung des Elisabethmarktes bis LP 5 nach HAOI. Die Realisierungsphase der LP6-9 werden durch einen anderen Träger (SSKM) umgesetzt. Parallel ist die Interimslösung (Interimsmarkt in Modulbauweise) zu Planen und Auszuführen für die LP 2 bis zur LP 9 nach HAOI. Die fristgerechte Fertigstellung des Interimsmarktes steht in direktem Zusammenhang mit dem Baubeginn und somit des Erfolges des Marktes am Elisabethplatz.
Dauer: 25 Monate
Zusätzliche Informationen: Die Laufzeit des Vertrages umfasst nicht den Gewährleistungszeitraum.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Elisabethmarkt 80796 München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen) sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben (Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten (Unterauftrag/ Eignungsleihe)
zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise/Angaben auch für diese erbracht werden):
a) Nachweis der Berufsqualifikation, Bewerber müssen nachweisen, dass die vorgesehenen Leistungserbringer
über eine entsprechende Ausbildung (Berufsbezeichnung: Ingenieur) verfügen zur Erbringung der Leistung.
Durch einen Berufs- oder Handelsregisterauszug oder auf andere Weise. (§ 44 VgV)
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2016 vorliegen, oder andernfalls
entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen wurden (hierfür sind Nachweise
vorzulegen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weitere Nachweise zu Eigenerklärungen
nachzufordern; (§48 VgV)
c) Eigenerklärung nach VgV 2016 § 73 Abs. 3, die Leistungserbringung erfolgt unabhängig von Ausführungs-
und Lieferinteressen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er die folgenden Nachweise zu erbringen:
1. Nachweis der Vertretungsberechtigung für den bevollmächtigten Vertreter;
2. Nachweis dass die auftragsgegenständlichen Leistungen zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck
gehören;
3. Namen und berufliche Befähigung der Personen (siehe a). ), die für die Erbringung der Leistung als
verantwortlich vorgesehen sind;
e) Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft, hat er die folgenden Nachweise zu erbringen:
1. Erklärung aller Mitglieder zur Bildung einer Bietergemeinschaft;
2. Nachweis der Vertretungsberechtigung für den bevollmächtigten Vertreter;
3. Darstellung welches Mitglied welche Leistung erbringen wird.
4. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
f) Erklärung zur technischen Ausstattung (§46 (3) 9 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende
Dienstleistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§45 VgV)
2.) Erklärung des Bewerbers, durch Unterschrift der Bewerbung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer
Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird:
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme in Höhe von – für Personen- und Sachschäden:
2 000 000 EUR für Vermögensschäden: 1 000 000 EUR bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer
oder Kreditinstitut. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das zweifache der o.g.
Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist
(siehe Ziff. II.2.7) z.B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o.ä. abgeschlossen sein. Im Falle einer
Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g.Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des
Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach
die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom
Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o.g. Bedingungen eintritt.
1.) Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben,
so hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer (sowie den Umfang) zu benennen und für sie und ggf. für
noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen vollständigen Bewerbungsbogen
abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen.
2.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen
eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die
für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten.
Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eine Doppelbewerbung ist nicht zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben zu den Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre des Büros des
Bewerbers gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV;
— Name, Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters, welcher für die
Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich ist, gemäß § 46 Abs. 3
Nr. 2 und Nr. 6 VgV;
— Erklärung über die Nutzung von Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß §
46 Abs. 3. Nr. 10 VgV und § 47 VgV;
— Angaben zu Referenzprojekten aus denen die Erfahrung des Bieters bei
Projekten vergleichbarer Größe und Art hervorgeht gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1
VgV;
Es werden 3 Referenzen gefordert für ein Gebäudeensemble mit kleinteiligen, autarken in sich abgeschlossenen Einheiten.
Details siehe Eignungskriterien aus Bewerbungsunterlagen (Link aus I.3).
Mindeststandards:
Referenzzeitraum: Ab 01.01.2007 bis Ende Teilnahmefrist:
Referenzschreiben sind dem Teilnahmeantrag beizufügen. Eine Auftraggeberbestätigung ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen andernfalls erfolgt keine Bewertung der Referenzen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
A) Personen, die die geschützte Berufsbezeichnung Architekt tragen (Mitglied in der Architektenkammer)
b) juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) ist.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Eignungskriterien sind Teil der Bewerbungsunterlagen und stehen für jeden Bewerber frei zum Download bereit. Siehe auch Abschnitt III.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-08-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Kommunalreferat, Markthallen München
Dokumente URL: https://1drv.ms/f/s!Ams8vypooQe2gjSFNxzqUIYIGHIF🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: pm5 Projektmanagement GmbH
Postanschrift: Josephspitalstr. 9
Postleitzahl: 80331
Kontaktperson: pm5 Projektmanagement GmbH
E-Mail: vof@pm-5.de📧
Fax: +49 892429375-29 📠
Land: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: www.pm-5.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Fragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) genannten Kontaktstelle zu richten und werden über
den o. g. Link (siehe Punkt I.3) zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen die nach dem 21.7.2017, 12:00 Uhr,
eingehen werden keine Auskünfte mehr erteilt. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass Bewerber verpflichtet sind, sich bis sechs Kalendertage vor
Ablauf der Teilnahmefrist auf der unter I.3) genannten Internetseite zu
informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den
Vergabeunterlagen ergeben haben. Es kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Schlusstermin der Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser sechs
Kalendertage zu ändern. In einem solchen Fall wird unverzüglich auf der o.g. Internetseite informiert.
Die geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise müssen vollständig und fristgerecht mit dem
Teilnahmeantrag in Papierform in einem verschlossenen Umschlag gekennzeichnet mit dem übermittelten
Rücksendeaufkleber abgegeben werden. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise sowie
Teilnahmeanträge (Bewerbungsbögen) oder verspäteter Eingang führen zum Ausschluss. Weiterhin kann
die Änderung oder Erweiterung der Teilnehmeranträge (Bewerbungsbögen) zum Ausschluss führen. Das
Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe. Die
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge,
wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.Zusätzliche
bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht im Verfahren bzw. der Bewertung
berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise der Eignung von
jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von
Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem
Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven
Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die
Auswahlunter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 (GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens
bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: VI-4.1)
Internetadresse: http://www.regierung-oberbayern.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 124-252432 (2017-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 172 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Südlich angrenzend an den Markt soll auf dem ehemaligen Stadtwerke-Grundstück ein wichtiges Wohnbauprojekt von der Stadtsparkasse München (SSKM) realisiert werden, was in erheblichem Umfangbezahlbaren Wohnraum schaffen soll. Unter Berücksichtigung der geplanten, nachbarschaftlichen Bebauung und basierend auf der Grundlagenermittlung und nach Ermittlung des Nutzerbedarfs, wird im Ergebnis ein vollständiger Neubau des Markts am Elisabethplatz vorgeschlagen (Variante 2 der Machbarkeitsstudie, Seite38ff). Ein Vorplanungsbescheid über die Umsetzung liegt mit Aktenzeichen602-1.7-2016-17220-22 vom 29.3.2017 bereits vor. Während der Bauzeit wird ein Interimsmarkt errichtet um den fortwährenden Betrieb der ansässigen Händlerinnen und Händler zu gewährleisten. Aus planerischen Erwägungen heraus (z.B. Ver- / Entsorgung, Anlieferung) und nach Abstimmungen auf Arbeitsebene mit der Branddirektion und dem Baureferat-Gartenbau sowie mit dem Bezirksausschuss wurde als Interimsstandort der öffentliche Bereich am Elisabethplatz (in Fortführung der Arcisstraße) zwischen der Grünanlage und der Berufsschule als einzigsinnvoll möglicher Standort ausgewählt. Die Realisierbarkeit des Standorts
Südlich angrenzend an den Markt soll auf dem ehemaligen Stadtwerke-Grundstück ein wichtiges Wohnbauprojekt von der Stadtsparkasse München (SSKM) realisiert werden, was in erheblichem Umfangbezahlbaren Wohnraum schaffen soll. Unter Berücksichtigung der geplanten, nachbarschaftlichen Bebauung und basierend auf der Grundlagenermittlung und nach Ermittlung des Nutzerbedarfs, wird im Ergebnis ein vollständiger Neubau des Markts am Elisabethplatz vorgeschlagen (Variante 2 der Machbarkeitsstudie, Seite38ff). Ein Vorplanungsbescheid über die Umsetzung liegt mit Aktenzeichen602-1.7-2016-17220-22 vom 29.3.2017 bereits vor. Während der Bauzeit wird ein Interimsmarkt errichtet um den fortwährenden Betrieb der ansässigen Händlerinnen und Händler zu gewährleisten. Aus planerischen Erwägungen heraus (z.B. Ver- / Entsorgung, Anlieferung) und nach Abstimmungen auf Arbeitsebene mit der Branddirektion und dem Baureferat-Gartenbau sowie mit dem Bezirksausschuss wurde als Interimsstandort der öffentliche Bereich am Elisabethplatz (in Fortführung der Arcisstraße) zwischen der Grünanlage und der Berufsschule als einzigsinnvoll möglicher Standort ausgewählt. Die Realisierbarkeit des Standorts
wurde mit dem Vorplanungsbescheid 602-1.7-2016-18005-22 vom 29.3.2017 beschieden, womit die Planung weiterzuführen ist. Zur Überprüfung der Unterbringung von ca. 50 Anwohnerstellplätzen wurde grundrissgleich zum ersten Untergeschoss ein zweites Untergeschoss dargestellt. Demnach könnten in einem zweiten Untergeschoss unter der Marktfläche circa 47 Stellplätze realisiert werden.Das zweite Untergeschoss würde dann ebenfalls von der Tiefgarage der SSKM her angefahren werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass mit erheblichen bautechnischen Schwierigkeiten aufgrund des Grundwasserflurabstands von ca. 3,50 m gerechnet werden muss. Das zweite Untergeschoss wäre komplett im Grundwasser gegründet. Dieser Sachverhalt trifft natürlich auch für das zweite Untergeschoss des Neubaus der SSKM zu. In diesem Zuge hat der Stadtrat in seiner Vollversammlung vom 5.4.2017 beschlossen, dass ein zweites Untergeschoss für Anwohnerstellplätze weiterhin untersucht wird und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wird. Somit ist im Zuge der LP 2 die Situation mittels Entscheidungsvorlage mit und ohne Tiefgarage im 2.UG darzustellen und eine abschließende Entscheidung einzuholen. Die dann endständig beschlossene Variante ist Bestandteil für die weiterführende Planung des Elisabethmarktes bis LP 5 nach HAOI. Die Realisierungsphase der LP6-9 werden durch einen anderen Träger (SSKM) umgesetzt. Parallel ist die Interimslösung (Interimsmarkt in Modulbauweise) zu Planen und Auszuführen für die LP 2 bis zur LP 9 nach HAOI. Die fristgerechte Fertigstellung des Interimsmarktes steht in direktem Zusammenhang mit dem Baubeginn und somit des Erfolges des Marktes am Elisabethplatz.
wurde mit dem Vorplanungsbescheid 602-1.7-2016-18005-22 vom 29.3.2017 beschieden, womit die Planung weiterzuführen ist. Zur Überprüfung der Unterbringung von ca. 50 Anwohnerstellplätzen wurde grundrissgleich zum ersten Untergeschoss ein zweites Untergeschoss dargestellt. Demnach könnten in einem zweiten Untergeschoss unter der Marktfläche circa 47 Stellplätze realisiert werden.Das zweite Untergeschoss würde dann ebenfalls von der Tiefgarage der SSKM her angefahren werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass mit erheblichen bautechnischen Schwierigkeiten aufgrund des Grundwasserflurabstands von ca. 3,50 m gerechnet werden muss. Das zweite Untergeschoss wäre komplett im Grundwasser gegründet. Dieser Sachverhalt trifft natürlich auch für das zweite Untergeschoss des Neubaus der SSKM zu. In diesem Zuge hat der Stadtrat in seiner Vollversammlung vom 5.4.2017 beschlossen, dass ein zweites Untergeschoss für Anwohnerstellplätze weiterhin untersucht wird und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wird. Somit ist im Zuge der LP 2 die Situation mittels Entscheidungsvorlage mit und ohne Tiefgarage im 2.UG darzustellen und eine abschließende Entscheidung einzuholen. Die dann endständig beschlossene Variante ist Bestandteil für die weiterführende Planung des Elisabethmarktes bis LP 5 nach HAOI. Die Realisierungsphase der LP6-9 werden durch einen anderen Träger (SSKM) umgesetzt. Parallel ist die Interimslösung (Interimsmarkt in Modulbauweise) zu Planen und Auszuführen für die LP 2 bis zur LP 9 nach HAOI. Die fristgerechte Fertigstellung des Interimsmarktes steht in direktem Zusammenhang mit dem Baubeginn und somit des Erfolges des Marktes am Elisabethplatz.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise (Konzept) des vorgesehenen Schlüsselpersonals an die Projektaufgabe anhand vergleichbarer Referenzprojekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Verantwortung für Qualitäten, Kosten und Termine
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Büropräsentation /Gesamteindruck
Gewichtung des Preises: 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-17 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche
Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: VI.4.1)
Quelle: OJS 2017/S 216-449771 (2017-11-08)