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Die vorgeschriebenen Verpflichtungserklärungen nach dem TVgG-NRW sind nur von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Nach Aufforderung durch die Wohnstätte Krefeld AG hat der Bestbieter die entsprechenden Unterlagen spätestens innerhalb einer Frist von 5 Werktagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf die Absendung der Aufforderung folgt.
Wird die Frist nicht eingehalten, ist das Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen.
Die Bieter haben sich von möglichen Nachunternehmern oder Verleihern von Arbeitskräften die erforderliche Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zur Tariftreue und Mindestentlohnung vorlegen zu lassen
Ein Verstoß gegen § 4 TVgG-NRW führt zum Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe.
Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt, ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.