Rohr- und Kanalreinigung

Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben

Rohr- und Kanalreinigung in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-21 Auftragsbekanntmachung
2018-01-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Pumpen, Ventilen, Hähnen und Metallbehältern
Referenznummer: ZT6-1133-2017-260-15-ZT380
Kurze Beschreibung: Rohr- und Kanalreinigung in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Pumpen, Ventilen, Hähnen und Metallbehältern 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 30-227-33234 📞
Fax: +49 30-227-30374 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=173079 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-26 📅
Datum des Beginns: 2018-05-01 📅
Datum des Endes: 2020-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 184-377209
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rohr- und Kanalreinigung inklusive aller Spül- und Saugarbeiten, bei Bedarf mit Rohr-TV-Kanaluntersuchung, sowie Instandsetzung und Störungsbeseitigung an den Abwasserrohrnetzen sämtlicher Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich 2 x um je ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
Mehr anzeigen
— Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat ZT 6 – Vergaben
Internetadresse: www.bundestag.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=173079 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden.
Mehr anzeigen
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
Mehr anzeigen
— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
— Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Näheres kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
— Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 184-377209 (2017-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rohr- und Kanalreinigung in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages
Gesamtwert des Auftrags: 85326.32 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur und Wartung von Pumpen, Ventilen, Hähnen und Metallbehältern 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 021-044243
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 184-377209
ABl. S-Ausgabe: 21

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-22 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 021-044243 (2018-01-29)