Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RRX, PFA 1.2 und 1.3 Planung OLA Lph 6 und Lph 7 (Optional).
17FEI27445
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Kurze Beschreibung: RRX, PFA 1.2 und 1.3 Planung OLA Lph 6 und Lph 7 (Optional).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln, Leverkusen, Mettmann.
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen Lhp 6 und optional Lph 7 der Fachplanung Bahnstrom -und Oberleitungsanlage Strecke 2650 (Fernbahn) und Strecke 2670 (S-Bahn).” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Lph 7 wird als Option eingestellt.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 107-215926
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: RRX, PFA 1.2 und 1.3 Planung OLA Lph 6 und Lph 7 (Optional)
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-08 📅
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RRX, PFA 1.2 und 1.3 Planung OLA Lph 6 und Lph 7 (Optional)
17FEI27445
Titel: RRX, PFA 1.2 und 1.3 Planung OLA Lph 6 und Lph 7 (Optional)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln, Leverkusen, Mettmann
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 21
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 175-359390
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 0016/N84/92254567
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-21 📅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 143-353258 (2019-07-23)