Lieferung und Bereitstellung von Produkten des Herstellers Checkpoint,
Instandhaltung und Störungsbeseitigung bei der Hardware (Systemservice),
Softwarepflege und Störungsbeseitigung bei der Software (Systemservice),
Hotline-Service,
und gewisser – in Bezug auf diese Leistungen zu erbringender – zusätzlicher Leistungen (Standarddienstleistungen) an das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) und seine Kunden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-11-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Postanschrift: Berliner Str. 112-115
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30902226266📞
E-Mail: ausschreibungen@itdz-berlin.de📧
Fax: +49 3090283055 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.itdz-berlin.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV über Produkte des Herstellers Check Point
50670/S
Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitssoftwarepaket📦
Titel: RV über Produkte des Herstellers Check Point
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datensicherheitssoftwarepaket📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hardware für Zentralrechner📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Innerhalb des Berliner Autobahnringes bzw. des Landes Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Bereitstellung von Produkten des Herstellers Checkpoint, Instandhaltung und Störungsbeseitigung bei der Hardware (Systemservice),...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung und Bereitstellung von Produkten des Herstellers Checkpoint, Instandhaltung und Störungsbeseitigung bei der Hardware (Systemservice), Softwarepflege und Störungsbeseitigung bei der Software (Systemservice), Hotline-Service, und gewisser – in Bezug auf diese Leistungen zu erbringender – zusätzlicher Leistungen (Standarddienstleistungen) an das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) und seine Kunden.
Zu den Standardleistungen gehören u. a.:
– Bereitstellung eines Serviceteams, Einsatzort hauptsächlich innerhalb des Berliner Autobahnringes bzw. des Landes Berlin,
– Betriebsleistungen für rahmen vertragliche Produkte, bspw. Securitykomponenten, auch an Standorten im Land Brandenburg,
– Erstellung von Reportings und Statistiken,
– sonstige Dienstleistungen, Vergütung nach Aufwand.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2017-10-23 📅
Datum des Endes: 2021-10-23 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 207-427551
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 50670/S
Titel: RV über Produkte des Herstellers Check Point
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-23 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Computacenter AG & Co. oHG
Postanschrift: Mariendorfer Damm 1-3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 210 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage b gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.