Da sich die Anforderungen an unsere Türsteuerungen der Firma Interflex bei uns fortlaufend ändern, wird das Zutrittskontrollsystem ständig erweitert. Verschleiß, Umrüstungen und Neubau erfordern einen wiederkehrenden Bedarf an neuen Komponenten. Daher benötigen wir kontinuierlich neue Teile, um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Die Lieferzeit soll hier maximal 3 Wochen betragen. Die angebotenen Preise sind für die Vertragslaufzeit von 3 Jahren Festpreise. Bei Vertragsverlängerungen können die Preise nachverhandelt werden. Bei Produktneuerungen können die Nachfolgemodelle ebenfalls zu den Konditionen in diesem Rahmenvertrag bestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überwachungs- und Sicherheitssysteme und -einrichtungen
Referenznummer: 170602517
Kurze Beschreibung:
Da sich die Anforderungen an unsere Türsteuerungen der Firma Interflex bei uns fortlaufend ändern, wird das Zutrittskontrollsystem ständig erweitert. Verschleiß, Umrüstungen und Neubau erfordern einen wiederkehrenden Bedarf an neuen Komponenten. Daher benötigen wir kontinuierlich neue Teile, um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Die Lieferzeit soll hier maximal 3 Wochen betragen.
Die angebotenen Preise sind für die Vertragslaufzeit von 3 Jahren Festpreise. Bei Vertragsverlängerungen können die Preise nachverhandelt werden.
Bei Produktneuerungen können die Nachfolgemodelle ebenfalls zu den Konditionen in diesem Rahmenvertrag bestellt werden.
Da sich die Anforderungen an unsere Türsteuerungen der Firma Interflex bei uns fortlaufend ändern, wird das Zutrittskontrollsystem ständig erweitert. Verschleiß, Umrüstungen und Neubau erfordern einen wiederkehrenden Bedarf an neuen Komponenten. Daher benötigen wir kontinuierlich neue Teile, um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Die Lieferzeit soll hier maximal 3 Wochen betragen.
Die angebotenen Preise sind für die Vertragslaufzeit von 3 Jahren Festpreise. Bei Vertragsverlängerungen können die Preise nachverhandelt werden.
Bei Produktneuerungen können die Nachfolgemodelle ebenfalls zu den Konditionen in diesem Rahmenvertrag bestellt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überwachungs- und Sicherheitssysteme und -einrichtungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: AIRSYS Airport Business Information Systems GmbH
Postanschrift: Flughafenstr. 1-3
Postleitzahl: 22335
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg-airport.de🌏
E-Mail: vmaiwald@ham.airport.de📧
Telefon: +49 405075-1490📞
Fax: +49 405075-1238 📠
URL der Dokumente: http://www.hamburg-airport.de/de/ausschreibungen.php🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-07-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-19 📅
Datum des Beginns: 2017-09-18 📅
Datum des Endes: 2020-09-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 136-279716
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
A) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Auftraggeber wird im vorliegenden Vergabeverfahren von der Flughafen Hamburg GmbH vertreten. Nicht von der Vertretungsbefugnis erfasst sind behördliche und gerichtliche Verfahren.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Diese Möglichkeit besteht auch für einzelne Lose der vorliegenden Vergabe.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Eignungsunterlagen einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden und mit dem Angebot abzugeben. Weitere Anforderungen an die Verwendung des Bewerbungsbogens sind diesem zu entnehmen.
e) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
A) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Auftraggeber wird im vorliegenden Vergabeverfahren von der Flughafen Hamburg GmbH vertreten. Nicht von der Vertretungsbefugnis erfasst sind behördliche und gerichtliche Verfahren.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Diese Möglichkeit besteht auch für einzelne Lose der vorliegenden Vergabe.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Eignungsunterlagen einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden und mit dem Angebot abzugeben. Weitere Anforderungen an die Verwendung des Bewerbungsbogens sind diesem zu entnehmen.
e) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Da sich die Anforderungen an unsere Türsteuerungen der Firma Interflex bei uns fortlaufend ändern, wird das Zutrittskontrollsystem ständig erweitert. Verschleiß, Umrüstungen und Neubau erfordern einen wiederkehrenden Bedarf an neuen Komponenten. Daher benötigen wir kontinuierlich neue Teile, um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Die Lieferzeit soll hier maximal 3 Wochen betragen.
Da sich die Anforderungen an unsere Türsteuerungen der Firma Interflex bei uns fortlaufend ändern, wird das Zutrittskontrollsystem ständig erweitert. Verschleiß, Umrüstungen und Neubau erfordern einen wiederkehrenden Bedarf an neuen Komponenten. Daher benötigen wir kontinuierlich neue Teile, um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Die Lieferzeit soll hier maximal 3 Wochen betragen.
Die angebotenen Preise sind für die Vertragslaufzeit von 3 Jahren Festpreise. Bei Vertragsverlängerungen können die Preise nachverhandelt werden.
Bei Produktneuerungen können die Nachfolgemodelle ebenfalls zu den Konditionen in diesem Rahmenvertrag bestellt werden.
Siehe II.1.4.
Zusätzlich:
Bei Abschluss eines Rahmenvertrages mit mehreren Vertragspartnern erfolgen die Abrufe aus dem Rahmenvertrag nach folgenden objektiven Regeln und Kriterien:
Die Abrufe erfolgen beim Erstplatzierten. Sollte dieser die Leistungs- bzw. Lieferfristen und / oder das Volumen nicht abdecken können, erfolgen die Abrufe beim nächsten nachrangig Platzierten, der die genannten Kriterien erfüllt.
Der Auftragnehmer stellt den nachstehend genannten Unternehmen innerhalb des Geltungsbereiches den „Rahmenvertrag Komponentenlieferung Zutrittskontrollsystem“ am Hamburg Airport zur Verfügung:
Flughafen Hamburg GmbH
AIRSYS Airport Business Information Systems GmbH,
CATS Cleaning and Aircraft Technical Services GmbH & Co. KG
CSP Commercial Services Partner GmbH
GroundStars GmbH & Co. KG
RMH Real Estate Maintenance Hamburg GmbH
SAEMS Special Airport Equipment and Maintenance Services GmbH & Co. KG
SecuServe Aviation Security and Services Hamburg GmbH
STARS Special Transport and Ramp Services GmbH & Co. KG
FHK Flughafen Hamburg Konsortial- und Service GmbH & Co. oHG.
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoptionen sind maximal bis zum 17.09.2025 möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Eigenerklärung,
aa) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
aa) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
bb) dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
bb) dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
cc) dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
dd) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Aus-schlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Aus-schlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bieters sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Für die Prüfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bieters sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Für die Prüfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beim Bieter jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beim Bieter jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts.
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts.
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme,
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Für die Prüfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9 der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Siehe zur Eignungsprüfung im Rahmen des vorliegenden einstufigen Verhandlungsverfahren die Hinweise und Vorgaben unter Ziffer II.2.9.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften müssen das Angebot bereits als Bietergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung – eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Formblatt des Auftraggebers eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften müssen das Angebot bereits als Bietergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung – eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Formblatt des Auftraggebers eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch. Hierbei können alle Unternehmen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen wollen, ein Angebot abgeben. Die grundsätzliche Eignung ist hierbei anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung genannten Unterlagen und unter Verwendung des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogens darzulegen. Der Bewerbungsbogen ist mit dem Angebot einzureichen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch. Hierbei können alle Unternehmen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen wollen, ein Angebot abgeben. Die grundsätzliche Eignung ist hierbei anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung genannten Unterlagen und unter Verwendung des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogens darzulegen. Der Bewerbungsbogen ist mit dem Angebot einzureichen.
Der Auftraggeber wird die eingegangenen Angebote zunächst nach Ziffer 11.1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ (siehe Ziffer I.3 der vorliegenden Bekanntmachung) formal und auf Vollständigkeit prüfen. Im Anschluss wird die Eignung der Bieter nach Ziffer 11.2.2 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ anhand der Vorgaben der Bekanntmachung und der Angaben im Bewerbungsbogen geprüft. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die eingegangenen Angebote zunächst nach Ziffer 11.1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ (siehe Ziffer I.3 der vorliegenden Bekanntmachung) formal und auf Vollständigkeit prüfen. Im Anschluss wird die Eignung der Bieter nach Ziffer 11.2.2 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ anhand der Vorgaben der Bekanntmachung und der Angaben im Bewerbungsbogen geprüft. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Anschließend werden aus dem Kreis der geeigneten Bieter die Bieter nach Ziffer 11.3 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden, sofern nicht nach § 15 Abs. 4 SektVO auf ein Erstangebot der Zuschlag erteilt werden soll. Grundlage für die Auswahl der Bieter für Verhandlungen sind die in den Vergabeunterlagen benannten Zuschlagskriterien samt der mitgeteilten Gewichtung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Anschließend werden aus dem Kreis der geeigneten Bieter die Bieter nach Ziffer 11.3 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden, sofern nicht nach § 15 Abs. 4 SektVO auf ein Erstangebot der Zuschlag erteilt werden soll. Grundlage für die Auswahl der Bieter für Verhandlungen sind die in den Vergabeunterlagen benannten Zuschlagskriterien samt der mitgeteilten Gewichtung.
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-31 📅
A) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Auftraggeber wird im vorliegenden Vergabeverfahren von der Flughafen Hamburg GmbH vertreten. Nicht von der Vertretungsbefugnis erfasst sind behördliche und gerichtliche Verfahren.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Diese Möglichkeit besteht auch für einzelne Lose der vorliegenden Vergabe.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Eignungsunterlagen einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden und mit dem Angebot abzugeben. Weitere Anforderungen an die Verwendung des Bewerbungsbogens sind diesem zu entnehmen.
e) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40-42823-1448📞
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40-42823-2020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe VI.4.1)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Siehe unter VI.4.1)
Quelle: OJS 2017/S 136-279716 (2017-07-14)
Ergänzende Angaben (2017-08-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Airsys Airport Business Information Systems GmbH
FHK Flughafen Hamburg Konsortial- und Service GmbH & Co. oHG
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Hamburg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-27 📅
Name: Interflex Datensysteme GmbH
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪 Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Flughafen Hamburg GmbH - Zentraleinkauf
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe unter VI.4.1)
Quelle: OJS 2018/S 005-007880 (2018-01-05)