Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von PCs und Zubehör mittels Rahmenvereinbarung. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: 1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG; 2. Verkauf und Lieferung von PCs inklusive Standardsoftware sowie zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist); 3. Ergänzende Leistungen: a. Serviceleistungen (Austausch, im Einzelfall Support vor Ort); b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.); c. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose); d. Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Referenznummer: 8407 0805 0125
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von PCs und Zubehör mittels Rahmenvereinbarung. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG;
2. Verkauf und Lieferung von PCs inklusive Standardsoftware sowie zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist);
3. Ergänzende Leistungen:
a. Serviceleistungen (Austausch, im Einzelfall Support vor Ort);
b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
c. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
d. Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von PCs und Zubehör mittels Rahmenvereinbarung. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG;
2. Verkauf und Lieferung von PCs inklusive Standardsoftware sowie zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist);
3. Ergänzende Leistungen:
a. Serviceleistungen (Austausch, im Einzelfall Support vor Ort);
b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
c. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
d. Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-05 📅
Datum des Beginns: 2017-09-07 📅
Datum des Endes: 2022-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 126-256306
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Angebote können elektronisch o. in Papierform abgegeben werden. Bieterfragen werden elektronisch durch d. Vergabestelle über ein externes Bietersharepoint beantwortet. Informationen (z. B. Beantwortung d. Bieterfragen über d. Vergabeportal erfolgen nur an (bei d. Vergabeplattform freiwillig) registrierte Bieter. Nicht registrierte Bieter haben Pflicht zur Selbstinformation über d. Bietersharepoint.
Angebote können elektronisch o. in Papierform abgegeben werden. Bieterfragen werden elektronisch durch d. Vergabestelle über ein externes Bietersharepoint beantwortet. Informationen (z. B. Beantwortung d. Bieterfragen über d. Vergabeportal erfolgen nur an (bei d. Vergabeplattform freiwillig) registrierte Bieter. Nicht registrierte Bieter haben Pflicht zur Selbstinformation über d. Bietersharepoint.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von PCs und Zubehör mittels Rahmenvereinbarung. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG;
2. Verkauf und Lieferung von PCs inklusive Standardsoftware sowie zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist);
3. Ergänzende Leistungen:
a. Serviceleistungen (Austausch, im Einzelfall Support vor Ort);
b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
c. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
d. Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU).
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von PCs und Zubehör mittels Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform der MPG allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll über die Anbindung der von den künftigen Auftragnehmern (= Rahmenvertragspartnern) einzurichtenden Online-Shop-Lösungen geschehen. Diese Online-Shop-Lösungen werden dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform der MPG allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll über die Anbindung der von den künftigen Auftragnehmern (= Rahmenvertragspartnern) einzurichtenden Online-Shop-Lösungen geschehen. Diese Online-Shop-Lösungen werden dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs durch die Abrufberechtigten in dem jeweiligen Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers erfolgt, dieser Warenkorb dann aber zum Zwecke der Abwicklung weiterer interner Prozesse (z. B. Genehmigung) an das SRM-System der MPG übergeben werden muss. Die abschließende Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs durch die Abrufberechtigten in dem jeweiligen Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers erfolgt, dieser Warenkorb dann aber zum Zwecke der Abwicklung weiterer interner Prozesse (z. B. Genehmigung) an das SRM-System der MPG übergeben werden muss. Die abschließende Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 4 – Lieferantenhandbuch).
Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 4 – Lieferantenhandbuch).
Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die PCs und das PC-Zubehör in dem jeweiligen Online-Shop der jeweiligen Auftragnehmer individuell zusammenstellen, auswählen sowie frei konfigurieren können und hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) mit der Möglichkeit zum Ausdruck angezeigt bekommen.
Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die PCs und das PC-Zubehör in dem jeweiligen Online-Shop der jeweiligen Auftragnehmer individuell zusammenstellen, auswählen sowie frei konfigurieren können und hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) mit der Möglichkeit zum Ausdruck angezeigt bekommen.
Zu den jeweiligen im Online-Shop angebotenen PCs müssen auch Serviceleistungen in verschiedenen Güteklassen (z. B. Gold / Silber / Bronze) und unterschiedlichen Laufzeiten (36/48/60 Monate) als Option im Online-Shop auswählbar sein.
Volumina:
Im vorliegenden Fall geht der aufgrund einer Umfrage unter den Instituten und Einrichtungen (inkl. der Generalverwaltung) der Max-Planck-Gesellschaft bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basisvertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:
Im vorliegenden Fall geht der aufgrund einer Umfrage unter den Instituten und Einrichtungen (inkl. der Generalverwaltung) der Max-Planck-Gesellschaft bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basisvertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:
PCs gesamt: ca. 6 900 Stück;
davon: Mini PCs ca. 1 700 Stück;
Business PCs ca. 2 400 Stück;
High End PCs ca. 1 500 Stück;
Workstations ca. 1 300 Stück.
Es handelt sich bei den angegebenen Mengen um Schätzwerte, die so genau wie möglich ermittelt wurden. Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.
Es handelt sich bei den angegebenen Mengen um Schätzwerte, die so genau wie möglich ermittelt wurden. Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Angebote können elektronisch o. in Papierform abgegeben werden. Bieterfragen werden elektronisch durch d. Vergabestelle über ein externes Bietersharepoint beantwortet. Informationen (z. B. Beantwortung d. Bieterfragen über d. Vergabeportal erfolgen nur an (bei d. Vergabeplattform freiwillig) registrierte Bieter. Nicht registrierte Bieter haben Pflicht zur Selbstinformation über d. Bietersharepoint.
Angebote können elektronisch o. in Papierform abgegeben werden. Bieterfragen werden elektronisch durch d. Vergabestelle über ein externes Bietersharepoint beantwortet. Informationen (z. B. Beantwortung d. Bieterfragen über d. Vergabeportal erfolgen nur an (bei d. Vergabeplattform freiwillig) registrierte Bieter. Nicht registrierte Bieter haben Pflicht zur Selbstinformation über d. Bietersharepoint.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München (Generalverwaltung), Institute u. Einrichtungen d. MPG (http://www.mpg.de/institute), weitere rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Mülheim, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt/M.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU).
Folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und folgende Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung sind zwingend von jedem Unternehmen (Bieter, Nachunternehmer, Mitglieder einer BG usw.) in der in EEE – bzw. ggf. auf einem gesonderten Dokument – vorzunehmen und mit dem Angebot einzureichen.
Folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und folgende Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung sind zwingend von jedem Unternehmen (Bieter, Nachunternehmer, Mitglieder einer BG usw.) in der in EEE – bzw. ggf. auf einem gesonderten Dokument – vorzunehmen und mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123 oder 124 GWB mit seinem Angebot nachzuweisen (vgl. Prüfungspflicht des Auftraggebers gemäß § 42 Abs. 1 VgV).
Der Bieter hat hierzu das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB mit dem Angebot zu erklären.
Die entsprechenden Angaben hat der Bieter in Teil III der EEE vorzunehmen und damit zu erklären, dass ein Ausschlussgrund im Zusammenhang mit
— einer strafrechtlichen Verurteilung i. S. d. § 123 GWB (Angaben in Teil III Abschnitt A der EEE); [EK-01],
— der Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen i. S. d. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Angaben in Teil III Abschnitt B der EEE); [EK-02],
— Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten (Angaben in Teil III Abschnitt C der EEE); [EK-03]
nicht vorliegt.
Die Angaben müssen vollständig erfolgen und die Fragen vollständig beantwortet werden.
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer (Unternehmensdarstellung) gemäß Teil II Abschnitt A der EEE [EK-04].
Darüber hinaus ist eine kurze Unternehmensdarstellung gefordert, die Angaben zur Rechtsform, organisatorischen Gliederung, zum Leistungsspektrum, Gründungsjahr sowie zu Niederlassungen, einschließlich der personellen Kapazitäten des Unternehmens enthält. Die Angaben sind bitte auf einem gesonderten Dokument dem Angebot beizufügen.
Darüber hinaus ist eine kurze Unternehmensdarstellung gefordert, die Angaben zur Rechtsform, organisatorischen Gliederung, zum Leistungsspektrum, Gründungsjahr sowie zu Niederlassungen, einschließlich der personellen Kapazitäten des Unternehmens enthält. Die Angaben sind bitte auf einem gesonderten Dokument dem Angebot beizufügen.
Vorlage eines aktuellen (d. h. bei Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate) Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zur Erlaubnis der Berufsausübung, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Die entsprechende Angabe ist in der EEE in Teil IV Abschnitt A „Befähigung zur Berufsausübung“ unter Ziffer 1) vorzunehmen [EK-05].
Vorlage eines aktuellen (d. h. bei Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate) Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zur Erlaubnis der Berufsausübung, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Die entsprechende Angabe ist in der EEE in Teil IV Abschnitt A „Befähigung zur Berufsausübung“ unter Ziffer 1) vorzunehmen [EK-05].
Hinweis: Der Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien (vgl. Teil IV Abschnitt a in der EEE) ist nicht zu verwenden (nicht anzukreuzen)! Der Bieter kann sich in Teil IV der EEE nicht auf das Ausfüllen des Abschnitt a beschränken, sondern muss gemäß den nachfolgend festgelegten Eignungskriterien (vgl. Kapitel 1.16.5 bis 1.16.7) die entsprechenden Angaben vollständig in den jeweils genannten Abschnitten und Feldern in der EEE vornehmen.
Hinweis: Der Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien (vgl. Teil IV Abschnitt a in der EEE) ist nicht zu verwenden (nicht anzukreuzen)! Der Bieter kann sich in Teil IV der EEE nicht auf das Ausfüllen des Abschnitt a beschränken, sondern muss gemäß den nachfolgend festgelegten Eignungskriterien (vgl. Kapitel 1.16.5 bis 1.16.7) die entsprechenden Angaben vollständig in den jeweils genannten Abschnitten und Feldern in der EEE vornehmen.
Erklärender Hinweis zur EEE:
Die EEE dient gemäß § 48 Abs. 3 i. V. m. § 50 VgV als vorläufiger Nachweis der Eignung. Sofern der Auftraggeber hier zum Nachweis der Eignung sog. Eigenerklärungen fordert, ersetzt die jeweilige in der EEE vorgenommene Erklärung zu den einzelnen Eignungskriterien die Vorlage einer gesonderten Eigenerklärung und dient insoweit als Eignungsnachweis.
Die EEE dient gemäß § 48 Abs. 3 i. V. m. § 50 VgV als vorläufiger Nachweis der Eignung. Sofern der Auftraggeber hier zum Nachweis der Eignung sog. Eigenerklärungen fordert, ersetzt die jeweilige in der EEE vorgenommene Erklärung zu den einzelnen Eignungskriterien die Vorlage einer gesonderten Eigenerklärung und dient insoweit als Eignungsnachweis.
Zu diesem Zweck hat der Bieter vorliegend seinem Angebot eine ausgefüllte EEE beizufügen. Die Vergabeunterlagen enthalten hierfür eine mit den Angaben des Auftraggebers versehene EEE im XML-Dateiformat zur Verwendung (Anlage 5). Diese EEE kann unter dem Link:
Zu diesem Zweck hat der Bieter vorliegend seinem Angebot eine ausgefüllte EEE beizufügen. Die Vergabeunterlagen enthalten hierfür eine mit den Angaben des Auftraggebers versehene EEE im XML-Dateiformat zur Verwendung (Anlage 5). Diese EEE kann unter dem Link:
eingelesen und – wie in der beigefügten Anlage 6 „Anleitung für das EEE-Online-Tool“ beschrieben – verwendet werden.
Mindeststandards:
Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU).
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachfolgenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise mit dem Angebot einzureichen.
Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz anderer Unternehmen wird hinsichtlich des Eignungsnachweises nochmals auf die entsprechenden Ausführungen in Kapitel 1.14 und 1.15 verwiesen.
Abschluss einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung [EK-06]:
Gefordert wird zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters das Vorliegen bzw. der Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe. Die Versicherungssumme muss dabei
— für Personen- und Sachschäden mindestens zwei (2) 000 000 EUR (2-fach maximiert) sowie
Mit Angebotsabgabe muss der Bieter insofern erklären, dass er
— über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder
— sich verpflichtet, eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen vier (4) Wochen nach Vertragsschluss abschließen
und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhalten wird.
In der EEE ist die Erklärung zum Abschluss einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Teil IV Abschnitt B Ziffer 5) der EEE vorzunehmen.
Der Abschluss der entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen.
Umsatzdarstellung [EK-07 – EK-08]:
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter daher eine Erklärung über
— den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens; [EK-07] sowie
— den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich „PC-Lieferung“ [EK-08]
jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014-2016) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Die entsprechenden Angaben sind in Teil IV Abschnitt B Ziffer 1a) und 2a) der EEE vorzunehmen.
Sofern für das Jahr 2016 noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Achtung:
Bietergemeinschaften (BG) haben die unter diesem Kapitel 1.16.6 geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen. Auch wenn die Bewertung in einer Gesamtschau erfolgt. Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bieter und das / die andere(n) Unternehmen die unter dieser Ziffer geforderten Angaben getrennt zu nennen.
Bietergemeinschaften (BG) haben die unter diesem Kapitel 1.16.6 geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen. Auch wenn die Bewertung in einer Gesamtschau erfolgt. Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bieter und das / die andere(n) Unternehmen die unter dieser Ziffer geforderten Angaben getrennt zu nennen.
In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachfolgenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise mit dem Angebot einzureichen.
Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement [EK-09]
In seinem Angebot hat der Bieter eine Beschreibung (ca. 2 DIN A4 Seiten) der vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und des vorhandenen Qualitätsmanagementsystems für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind, beizufügen.
Zur Erfüllung des Kriteriums sind in der Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems mindestens folgende Themen zu behandeln:
— Verantwortung der Leitung,
— Management von Ressourcen,
— Produktrealisierung,
— Messung, Analyse und Verbesserungen,
— Ständige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems.
Die entsprechenden Angaben sind in Teil IV Abschnitt C der EEE vorzunehmen.
Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 9001).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU).
Benennung des Herstellers und Herstellerbindung (Kap. 1.17.1 u. 1.4 i.V.m. Anlage 2) [XK-01 – XK-02].
Verpflichtung gegenüber IAO-Kernarbeitsnormen (Kap. 1.17.2 i.V.m. Anlage 7) [XK-03].
Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Kap. 1.17.3 i.V.m. Anlage 8) [XK-04].
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 5
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei d. Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies hat seinen Ursprung in der Komplexität d. Vergabegegenstandes – Lieferung v. PCs u. Zubehör sowie Erstellung eines Onlineshops u. einer Onlineplattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei d. Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies hat seinen Ursprung in der Komplexität d. Vergabegegenstandes – Lieferung v. PCs u. Zubehör sowie Erstellung eines Onlineshops u. einer Onlineplattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Zusätzliche Informationen: Entfällt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei d. Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 126-256306 (2017-06-30)
Ergänzende Angaben (2017-07-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von PCs mittels Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Die Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung erfolgen ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung aber mit ihren Sortimenten in den Online-Shops kontinuierlich zueinander im Wettbewerb. Neben PCs und PC Zubehör müssen im Online-Shop für jeden angebotenen PC auch Serviceleistungen individuell auswählbar sein.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von PCs mittels Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Die Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung erfolgen ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung aber mit ihren Sortimenten in den Online-Shops kontinuierlich zueinander im Wettbewerb. Neben PCs und PC Zubehör müssen im Online-Shop für jeden angebotenen PC auch Serviceleistungen individuell auswählbar sein.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Kontakt
E-Mail: it-vergabe@gv.mpg.de📧
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München (Generalverwaltung), Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (http://www.mpg.de/Institute)
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): In der Vergabeakte genannten Kriterien, einfache Richtwertmethode nach UfAB (Z=L/P)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-07 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des privaten Rechts
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80538
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 193-395861 (2017-10-05)