Der Flughafen Frankfurt verfügt über zwei Start- und Landebahnen, eine Landebahn und eine Startbahn. Die Startbahn 18 West wird gegenwärtig nicht qualifiziert entwässert und das anfallende Niederschlagswasser über die Grünschulter flächenhaft versickert.
In den Winterhalbjahren werden zur Aufrechterhaltung des sicheren Flugbetriebs bei entsprechenden Witterungen die Startbahn und Flugzeuge mit Enteisungsmittel behandelt.
Geplant ist die Errichtung einer qualifizierten Entwässerung an der Startbahn 18 West für den Sommer- und Winterbetrieb, bestehend aus:
— Primärentwässerung beidseitig der Startbahn,
— Sekundärentwässerung mit Sammel- und Transportkanälen,
— Regenrückhaltebecken mit oberirdischem Speicherbauwerk und Pumpwerk,
— Versickerungsanlage.
Im Rahmen dieser Auftragsbekanntmachung werden die Bauleistungen der Primärentwässerung zur qualifizierten Entwässerung abgefragt und damit einhergehend auch die notwendigen Umverlegungen der kollidierenden Bestandsbefeuerungen.
Weitere Angaben unter II.2.4,
Ausführungsbeginn: ca. 1. Quartal 2018,
Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2018.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraport AG
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2132/2136
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abteilung ZEB-VM
E-Mail: ausschreibung@fraport.de📧
Fax: +49 69690-60199 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.fraport.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RWY 18 West, Primärentwässerung und Befeuerung
EU-P 0808-17BL
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Der Flughafen Frankfurt verfügt über zwei Start- und Landebahnen, eine Landebahn und eine Startbahn. Die Startbahn 18 West wird gegenwärtig nicht...”
Kurze Beschreibung
Der Flughafen Frankfurt verfügt über zwei Start- und Landebahnen, eine Landebahn und eine Startbahn. Die Startbahn 18 West wird gegenwärtig nicht qualifiziert entwässert und das anfallende Niederschlagswasser über die Grünschulter flächenhaft versickert.
In den Winterhalbjahren werden zur Aufrechterhaltung des sicheren Flugbetriebs bei entsprechenden Witterungen die Startbahn und Flugzeuge mit Enteisungsmittel behandelt.
Geplant ist die Errichtung einer qualifizierten Entwässerung an der Startbahn 18 West für den Sommer- und Winterbetrieb, bestehend aus:
— Primärentwässerung beidseitig der Startbahn,
— Sekundärentwässerung mit Sammel- und Transportkanälen,
— Regenrückhaltebecken mit oberirdischem Speicherbauwerk und Pumpwerk,
— Versickerungsanlage.
Im Rahmen dieser Auftragsbekanntmachung werden die Bauleistungen der Primärentwässerung zur qualifizierten Entwässerung
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 1. Quartal 2018
Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2018
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen umfassen:
Befeuerung:
— Rück- und Neubau von ca. 42 Befeuerungsschächten,
— ca. 22 000 m Kabelzug.
Primärentwässerung:
— Rückbau von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen umfassen:
Befeuerung:
— Rück- und Neubau von ca. 42 Befeuerungsschächten,
— ca. 22 000 m Kabelzug.
Primärentwässerung:
— Rückbau von Flugbetriebsflächen in Betonbauweise,
— ca. 5 500 m Flächenwiederherstellung in Asphaltbauweise,
— ca. 5 500 m Entwässerungsrinnen entlang der Startbahnschulter,
— 13 Abschlagschächte mit austauschbaren Drosselblenden zur Abflussteuerung.
Für die Bauwerke sind folgende Leistungsbereiche zu erbringen:
— Wasserhaltungsarbeiten,
— Dränarbeiten,
— Erdarbeiten,
— Betonarbeiten,
— Technische Dokumentation,
— Verkehrswegebauarbeiten.
Die Leistungen sind im Vorfeldbereich des Flughafens (Luftseite) und bei in Betrieb befindlicher Startbahn 18 West in Nachtarbeit in Zeitfenstern zwischen 23:00 bis 5:00 Uhr mit einem möglichst hohen Maschinen- und Vorfertigungseinsatz zu erbringen. Im Mittel sind 2 mal 36 m Rinnenbau je Nacht zu erbringen.
Die Gesamtbauzeit beträgt ca. 43 Wochen. Die Netto-Bauzeit für den Rinneneinbau beträgt ca. 21 Wochen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 141-290636
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4700049643
Titel:
“EU-P 0808-17BL, B-001513 – Entwässerung Startbahn 18 West, VE Primärentwässerung, Befeuerungsschächte, allg. Tiefbau”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Strabag AG, Direktion Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland, Bereich Rehin-Main-Neckar”
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 20-22
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Darmstadt-Dieburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 15466408.79 💰
“Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der...”
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“ werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben und registriert haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4 mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 176-399855 (2018-09-12)