Die Leistung des Auftragnehmers (AN) betrifft die DB Projekt Stuttgart-Ulm (Auftraggeber, AG) im Bereich des übergeordneten Schnittstellenmanagements bezüglich rohbaurelevanter Daten. Aufgaben des AN im Zusammenhang mit der eigenständigen Umsetzung der übertragenen werkvertraglichen Leistung im Zusammenhang mit der Bearbeitung der technischen Schnittstellen zwischen den Rohbauabschnitten und I.GV(8) (Bahntechnik und Oberbau, BTO) sind im Kapitel 1.2 der beigefügten Leistungsbeschreibung im Detail aufgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Aufforderungen zur Teilnahme an einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung): Siehe Stellungnahme zur Vergabe 17FEI30083
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 233-485258
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: S21; PFA 1.6 Los 3; Fangedamm
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-22 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 096-220029 (2018-05-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-08-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsche Bahn AG
Nationale Registrierungsnummer: DE11
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG – Beschaffung Infrastruktur FS.EI 3
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com📧
Fax: +49 69-265-21939 📠
URL: www.deutschebahn.com🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: S21, PFA 1.6a; Los 3; Fangedamm für BZU; NA 13
2017/S209/434540
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Dammwänden📦
Titel: Fangedamm für BZU
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung: S21, PFA 1.6a; Los 3; Fangedamm für BZU.
Dauer
Datum des Beginns: 2018-05-18 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. rüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2019 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 096-220029
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 18FEI31786
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Stuttgart 21, PFA 1.6a, Fangedamm Los 3
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sontag Baugesellschaft mbH & Co.KG
Postanschrift: AM Ockerheimer Graben 22
Postort: Bingen-Kempten
Postleitzahl: 55411
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 672191030📞
E-Mail: bingen@sonntag-bau.de📧
Region: Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.sonntag-bau.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: Jörger GmbH
Postanschrift: Bruckwiesenweg 66
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70327
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 6661317.31 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 52123
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏
Quelle: OJS 2019/S 158-389927 (2019-08-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: S21, PFA 1.6a; Los 3; Fangedamm für BZU; NA 8
2017/S209/434540
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 159-392168 (2019-08-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: S21, PFA 1.6a; Los 3; Fangedamm für BZU; NA 5
2017/S209/434540
Quelle: OJS 2019/S 164-401985 (2019-08-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-09-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG — Beschaffung Infrastruktur FS.EI 3
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: S21, PFA 1.6a; Los 3; Fangedamm für BZU; NA 4
2017/S209/434540
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: S21, PFA 1.6a; Los 3; Fangedamm für BZU
Quelle: OJS 2019/S 186-451818 (2019-09-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: S21, PFA 1.6a; Los 3; Fangedamm für BZU; NA-015-BZU
2017/S209/434540
Titel: S21, PFA 1.6a; Los 3; Fangedamm für BZU.
Auftragsvergabe
Titel: S21, PFA 1.6a; Los 3; Fangedamm für BZU
Quelle: OJS 2019/S 198-480416 (2019-10-09)