S21, PA 1.4, AS Wendlingen

DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)

Der Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.4 des Projektes Stuttgart 21 erstreckt sich entlang der BAB A 8 von Stuttgart nach Ulm vom Ende des Flughafens Stuttgart (km 15,3+11) bis kurz vor die Überquerung des Neckars bei Wendlingen (km 25,2+00).
Die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke wird zunächst auf der Nordseite in Parallellage zur A 8 geführt und unterquert die A 8 unmittelbar vor der Raststätte Denkendorf in einem schleifenden Schnitt mittels Tunnelbauwerk, der in offener Bauweise erstellt wird (Tunnel Denkendorf) zwischen km 19,3+29 bis km 20,0+97. Bis zum Ende des PFA 1.4 wird die Bahntrasse auf der Südseite der A 8 weitergeführt. Topographisch bedingt wechseln sich Damm- und Einschnittsbereiche in kurzer Folge ab. Die Strecke ist elektrifiziert.
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8 umgebaut. Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Bau mehrerer Brücken und Stützbauwerke erforderlich. Die veränderte Verkehrsführung im Bereich der AS Wendlingen bedingt umfangreiche Baumaßnahmen. Für die Durchführung der Baumaßnahmen müssen in 7 Bauphasen zahlreiche Bauwerke errichtet und Straßen, insbesondere die Abfahrten und Ausfahrten der BAB A8, umgelegt werden.
Im Zusammenhang mit der geplanten Neubaustrecke (NBS) Stuttgart – Wendlingen der Deutschen Bahn AG im Bereich der AS Wendlingen plant die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) eine zusätzliche Verflechtungsspur, welche den Verkehr auf die BAB 8 in Richtung Karlsruhe aus Südrichtung der B 313 kommend bereits vor der Einfädelung der Verbindungsrampe Karlsruhe – Plochingen von der Bundesstraße ausleitet und damit zu einer Entlastung für die Einfädelung der Rampe Karlsruhe – Plochingen in die B 313 führt. Die bezeichnete Maßnahme umfasst den Neubau dieser neuen Verbindungsrampe Nürtingen – Karlsruhe sowie die Anpassungen der von dieser Maßnahme betroffenen Rampen Nürtingen – München sowie Karlsruhe – Plochingen.
Der sogenannte Verflechtungsbereich Ost beginnt unmittelbar nördlich einer B 313-Überführung über einen Wirtschaftsweg mit der Verbreiterung der B 313 für die Anlage bzw. Verlängerung der Ausfädelspur, welche zum Verflechtungsbereich führt. Die Baustrecke endet nördlich der BAB 8 im Bereich der bisherigen Auffahrtsrampe Nürtingen – München.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-16.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-16 Auftragsbekanntmachung