Der Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.4 des Projektes Stuttgart 21 erstreckt sich entlang der BAB A 8 von Stuttgart nach Ulm vom Ende des Flughafens Stuttgart (km 15,3+11) bis kurz vor die Überquerung des Neckars bei Wendlingen (km 25,2+00). Die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke wird zunächst auf der Nordseite in Parallellage zur A 8 geführt und unterquert die A 8 unmittelbar vor der Raststätte Denkendorf in einem schleifenden Schnitt mittels Tunnelbauwerk, der in offener Bauweise erstellt wird (Tunnel Denkendorf) zwischen km 19,3+29 bis km 20,0+97. Bis zum Ende des PFA 1.4 wird die Bahntrasse auf der Südseite der A 8 weitergeführt. Topographisch bedingt wechseln sich Damm- und Einschnittsbereiche in kurzer Folge ab. Die Strecke ist elektrifiziert. Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8 umgebaut. Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Bau mehrerer Brücken und Stützbauwerke erforderlich. Die veränderte Verkehrsführung im Bereich der AS Wendlingen bedingt umfangreiche Baumaßnahmen. Für die Durchführung der Baumaßnahmen müssen in 7 Bauphasen zahlreiche Bauwerke errichtet und Straßen, insbesondere die Abfahrten und Ausfahrten der BAB A8, umgelegt werden. Im Zusammenhang mit der geplanten Neubaustrecke (NBS) Stuttgart – Wendlingen der Deutschen Bahn AG im Bereich der AS Wendlingen plant die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) eine zusätzliche Verflechtungsspur, welche den Verkehr auf die BAB 8 in Richtung Karlsruhe aus Südrichtung der B 313 kommend bereits vor der Einfädelung der Verbindungsrampe Karlsruhe – Plochingen von der Bundesstraße ausleitet und damit zu einer Entlastung für die Einfädelung der Rampe Karlsruhe – Plochingen in die B 313 führt. Die bezeichnete Maßnahme umfasst den Neubau dieser neuen Verbindungsrampe Nürtingen – Karlsruhe sowie die Anpassungen der von dieser Maßnahme betroffenen Rampen Nürtingen – München sowie Karlsruhe – Plochingen. Der sogenannte Verflechtungsbereich Ost beginnt unmittelbar nördlich einer B 313-Überführung über einen Wirtschaftsweg mit der Verbreiterung der B 313 für die Anlage bzw. Verlängerung der Ausfädelspur, welche zum Verflechtungsbereich führt. Die Baustrecke endet nördlich der BAB 8 im Bereich der bisherigen Auffahrtsrampe Nürtingen – München.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-16.
Auftragsbekanntmachung (2017-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Überführungen
Referenznummer: 17FEI25713
Kurze Beschreibung:
Der Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.4 des Projektes Stuttgart 21 erstreckt sich entlang der BAB A 8 von Stuttgart nach Ulm vom Ende des Flughafens Stuttgart (km 15,3+11) bis kurz vor die Überquerung des Neckars bei Wendlingen (km 25,2+00).
Die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke wird zunächst auf der Nordseite in Parallellage zur A 8 geführt und unterquert die A 8 unmittelbar vor der Raststätte Denkendorf in einem schleifenden Schnitt mittels Tunnelbauwerk, der in offener Bauweise erstellt wird (Tunnel Denkendorf) zwischen km 19,3+29 bis km 20,0+97. Bis zum Ende des PFA 1.4 wird die Bahntrasse auf der Südseite der A 8 weitergeführt. Topographisch bedingt wechseln sich Damm- und Einschnittsbereiche in kurzer Folge ab. Die Strecke ist elektrifiziert.
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8 umgebaut. Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Bau mehrerer Brücken und Stützbauwerke erforderlich. Die veränderte Verkehrsführung im Bereich der AS Wendlingen bedingt umfangreiche Baumaßnahmen. Für die Durchführung der Baumaßnahmen müssen in 7 Bauphasen zahlreiche Bauwerke errichtet und Straßen, insbesondere die Abfahrten und Ausfahrten der BAB A8, umgelegt werden.
Im Zusammenhang mit der geplanten Neubaustrecke (NBS) Stuttgart – Wendlingen der Deutschen Bahn AG im Bereich der AS Wendlingen plant die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) eine zusätzliche Verflechtungsspur, welche den Verkehr auf die BAB 8 in Richtung Karlsruhe aus Südrichtung der B 313 kommend bereits vor der Einfädelung der Verbindungsrampe Karlsruhe – Plochingen von der Bundesstraße ausleitet und damit zu einer Entlastung für die Einfädelung der Rampe Karlsruhe – Plochingen in die B 313 führt. Die bezeichnete Maßnahme umfasst den Neubau dieser neuen Verbindungsrampe Nürtingen – Karlsruhe sowie die Anpassungen der von dieser Maßnahme betroffenen Rampen Nürtingen – München sowie Karlsruhe – Plochingen.
Der sogenannte Verflechtungsbereich Ost beginnt unmittelbar nördlich einer B 313-Überführung über einen Wirtschaftsweg mit der Verbreiterung der B 313 für die Anlage bzw. Verlängerung der Ausfädelspur, welche zum Verflechtungsbereich führt. Die Baustrecke endet nördlich der BAB 8 im Bereich der bisherigen Auffahrtsrampe Nürtingen – München.
Der Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.4 des Projektes Stuttgart 21 erstreckt sich entlang der BAB A 8 von Stuttgart nach Ulm vom Ende des Flughafens Stuttgart (km 15,3+11) bis kurz vor die Überquerung des Neckars bei Wendlingen (km 25,2+00).
Die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke wird zunächst auf der Nordseite in Parallellage zur A 8 geführt und unterquert die A 8 unmittelbar vor der Raststätte Denkendorf in einem schleifenden Schnitt mittels Tunnelbauwerk, der in offener Bauweise erstellt wird (Tunnel Denkendorf) zwischen km 19,3+29 bis km 20,0+97. Bis zum Ende des PFA 1.4 wird die Bahntrasse auf der Südseite der A 8 weitergeführt. Topographisch bedingt wechseln sich Damm- und Einschnittsbereiche in kurzer Folge ab. Die Strecke ist elektrifiziert.
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8 umgebaut. Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Bau mehrerer Brücken und Stützbauwerke erforderlich. Die veränderte Verkehrsführung im Bereich der AS Wendlingen bedingt umfangreiche Baumaßnahmen. Für die Durchführung der Baumaßnahmen müssen in 7 Bauphasen zahlreiche Bauwerke errichtet und Straßen, insbesondere die Abfahrten und Ausfahrten der BAB A8, umgelegt werden.
Im Zusammenhang mit der geplanten Neubaustrecke (NBS) Stuttgart – Wendlingen der Deutschen Bahn AG im Bereich der AS Wendlingen plant die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) eine zusätzliche Verflechtungsspur, welche den Verkehr auf die BAB 8 in Richtung Karlsruhe aus Südrichtung der B 313 kommend bereits vor der Einfädelung der Verbindungsrampe Karlsruhe – Plochingen von der Bundesstraße ausleitet und damit zu einer Entlastung für die Einfädelung der Rampe Karlsruhe – Plochingen in die B 313 führt. Die bezeichnete Maßnahme umfasst den Neubau dieser neuen Verbindungsrampe Nürtingen – Karlsruhe sowie die Anpassungen der von dieser Maßnahme betroffenen Rampen Nürtingen – München sowie Karlsruhe – Plochingen.
Der sogenannte Verflechtungsbereich Ost beginnt unmittelbar nördlich einer B 313-Überführung über einen Wirtschaftsweg mit der Verbreiterung der B 313 für die Anlage bzw. Verlängerung der Ausfädelspur, welche zum Verflechtungsbereich führt. Die Baustrecke endet nördlich der BAB 8 im Bereich der bisherigen Auffahrtsrampe Nürtingen – München.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Überführungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Überführungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-03-16 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-21 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 056-104281
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 194-350573
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.4 des Projektes Stuttgart 21 erstreckt sich entlang der BAB A 8 von Stuttgart nach Ulm vom Ende des Flughafens Stuttgart (km 15,3+11) bis kurz vor die Überquerung des Neckars bei Wendlingen (km 25,2+00).
Die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke wird zunächst auf der Nordseite in Parallellage zur A 8 geführt und unterquert die A 8 unmittelbar vor der Raststätte Denkendorf in einem schleifenden Schnitt mittels Tunnelbauwerk, der in offener Bauweise erstellt wird (Tunnel Denkendorf) zwischen km 19,3+29 bis km 20,0+97. Bis zum Ende des PFA 1.4 wird die Bahntrasse auf der Südseite der A 8 weitergeführt. Topographisch bedingt wechseln sich Damm- und Einschnittsbereiche in kurzer Folge ab. Die Strecke ist elektrifiziert.
Die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke wird zunächst auf der Nordseite in Parallellage zur A 8 geführt und unterquert die A 8 unmittelbar vor der Raststätte Denkendorf in einem schleifenden Schnitt mittels Tunnelbauwerk, der in offener Bauweise erstellt wird (Tunnel Denkendorf) zwischen km 19,3+29 bis km 20,0+97. Bis zum Ende des PFA 1.4 wird die Bahntrasse auf der Südseite der A 8 weitergeführt. Topographisch bedingt wechseln sich Damm- und Einschnittsbereiche in kurzer Folge ab. Die Strecke ist elektrifiziert.
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8 umgebaut. Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Bau mehrerer Brücken und Stützbauwerke erforderlich. Die veränderte Verkehrsführung im Bereich der AS Wendlingen bedingt umfangreiche Baumaßnahmen. Für die Durchführung der Baumaßnahmen müssen in 7 Bauphasen zahlreiche Bauwerke errichtet und Straßen, insbesondere die Abfahrten und Ausfahrten der BAB A8, umgelegt werden.
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8 umgebaut. Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Bau mehrerer Brücken und Stützbauwerke erforderlich. Die veränderte Verkehrsführung im Bereich der AS Wendlingen bedingt umfangreiche Baumaßnahmen. Für die Durchführung der Baumaßnahmen müssen in 7 Bauphasen zahlreiche Bauwerke errichtet und Straßen, insbesondere die Abfahrten und Ausfahrten der BAB A8, umgelegt werden.
Im Zusammenhang mit der geplanten Neubaustrecke (NBS) Stuttgart – Wendlingen der Deutschen Bahn AG im Bereich der AS Wendlingen plant die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) eine zusätzliche Verflechtungsspur, welche den Verkehr auf die BAB 8 in Richtung Karlsruhe aus Südrichtung der B 313 kommend bereits vor der Einfädelung der Verbindungsrampe Karlsruhe – Plochingen von der Bundesstraße ausleitet und damit zu einer Entlastung für die Einfädelung der Rampe Karlsruhe – Plochingen in die B 313 führt. Die bezeichnete Maßnahme umfasst den Neubau dieser neuen Verbindungsrampe Nürtingen – Karlsruhe sowie die Anpassungen der von dieser Maßnahme betroffenen Rampen Nürtingen – München sowie Karlsruhe – Plochingen.
Im Zusammenhang mit der geplanten Neubaustrecke (NBS) Stuttgart – Wendlingen der Deutschen Bahn AG im Bereich der AS Wendlingen plant die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) eine zusätzliche Verflechtungsspur, welche den Verkehr auf die BAB 8 in Richtung Karlsruhe aus Südrichtung der B 313 kommend bereits vor der Einfädelung der Verbindungsrampe Karlsruhe – Plochingen von der Bundesstraße ausleitet und damit zu einer Entlastung für die Einfädelung der Rampe Karlsruhe – Plochingen in die B 313 führt. Die bezeichnete Maßnahme umfasst den Neubau dieser neuen Verbindungsrampe Nürtingen – Karlsruhe sowie die Anpassungen der von dieser Maßnahme betroffenen Rampen Nürtingen – München sowie Karlsruhe – Plochingen.
Der sogenannte Verflechtungsbereich Ost beginnt unmittelbar nördlich einer B 313-Überführung über einen Wirtschaftsweg mit der Verbreiterung der B 313 für die Anlage bzw. Verlängerung der Ausfädelspur, welche zum Verflechtungsbereich führt. Die Baustrecke endet nördlich der BAB 8 im Bereich der bisherigen Auffahrtsrampe Nürtingen – München.
Der sogenannte Verflechtungsbereich Ost beginnt unmittelbar nördlich einer B 313-Überführung über einen Wirtschaftsweg mit der Verbreiterung der B 313 für die Anlage bzw. Verlängerung der Ausfädelspur, welche zum Verflechtungsbereich führt. Die Baustrecke endet nördlich der BAB 8 im Bereich der bisherigen Auffahrtsrampe Nürtingen – München.
Ergänzend zu der durch den Bahnneubau veranlassten Umgestaltung der AS Wendlingen, werden im Zuge des Umbaus des Verflechtungsbereiches Ost folgende Ingenieurbauwerke einschl. Straßenbau erforderlich.
Gesamtmenge bzw. –umfang:
Hauptmassen der Ausschreibung:
Konstruktiver Ingenieurbau:
— Ca. 4 150 m Ortbetonpfähle;
— Ca. 2 500 to Betonstahl;
— Ca. 16 500 m³ Beton;
— Ca. 1 300 m² Spritzbeton;
— Ca. 1 090 m Geländer an Bauwerken;
— Ca. 840 m Fahrzeugrückhaltesysteme;
— Ca. 1 600 m² Blendschutz auf Bauwerken;
— Ca. 98 600 m² Baugrubenaushub;
— Ca. 36 000 m² Zementverfestigtes Material.
Straßenbau:
— Ca. 315 000 m³ Erdabtrag Bodenmaterial;
— Ca. 140 000 m³3 Einbau Bodenmaterial;
— Ca. 15 000 m³ Aushub von Leitungsgräben;
— Ca. 7 250 m Entwässerungsleitungen;
— Ca. 5 400 m Sickerleitung;
— Ca. 42 000 m³ bituminöse Tragschichten;
— Ca. 60 000 m² Asphalttragschichten;
— Ca. 52 000 m² Asphaltbinderschichten;
— Ca. 64 000 m² Asphaltdeckschichten;
— Ca. 10 500 m Schutzeinrichtungen an Fahrbahnrändern;
— Ca. 16 000 m Fahrbahnmarkierungen.
Erdbau:
— Ca. 2 500 m² Baustraße;
— Ca. 80 000 m³ Baugrubenaushub;
— Ca. 12 000 m³ Rohrgrabenaushub;
— Ca. 170 000 m³ Boden einbauen;
— Ca. 9 000 m² Frostschutzschicht;
— Ca. 6 000 t Bindemittel zur Bodenverbesserung;
— Ca. 1 100 m³ Herstellen Sickerstützscheiben;
— Ca. 15 500 m Rüttelstopfsäulen;
— Ca. 5 000 m² Blend- und Sichtschutzwände;
— Ca. 15 000 m² Flies und Dichtungsbahnen;
— Ca. 1 800 m Sickerleitung;
— Ca. 1 400 m Entwässerungsleitungen;
— Ca. 1 800 m Kabelschutzrohre..
Der angestrebte Leistungsbeginn ist für das Jahr 2018 vorgesehen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Batislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Zusätzliche Informationen:
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach, exakt in der aufgeführten reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). Alternativ ist es zulässig die Unterlagen zum Teilnahmeantrag vollständig digital über das Bieterportal der Deutschen Bahn einzureichen (www.deutschebahn.com/bieterportal).
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach, exakt in der aufgeführten reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). Alternativ ist es zulässig die Unterlagen zum Teilnahmeantrag vollständig digital über das Bieterportal der Deutschen Bahn einzureichen (www.deutschebahn.com/bieterportal).
— Anlage 1: Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
— Anlage 2: Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach, exakt in der aufgeführten reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). Alternativ ist es zulässig die Unterlagen zum Teilnahmeantrag vollständig digital über das Bieterportal der Deutschen Bahn einzureichen (www.deutschebahn.com/bieterportal).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach, exakt in der aufgeführten reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). Alternativ ist es zulässig die Unterlagen zum Teilnahmeantrag vollständig digital über das Bieterportal der Deutschen Bahn einzureichen (www.deutschebahn.com/bieterportal).
— Anlage 3: Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
— Anlage 4: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
— Anlage 5: Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister.
— Anlage 6: Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
— Anlage 7: Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Anlage 7: Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Als Anlage 9: Erklärungen/Nachweise über den Gesamtumsatz von mehr als 80 000 000 EUR/Jahr (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in den Bereichen konstruktiver Ingenieurbau (EÜ und SÜ),Verkehrswegebau, Entwässerungsanlagen und Erdbau. Die Umsätze sind jeweils getrennt für die Geschäftsjahre anzugeben.
— Als Anlage 9: Erklärungen/Nachweise über den Gesamtumsatz von mehr als 80 000 000 EUR/Jahr (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in den Bereichen konstruktiver Ingenieurbau (EÜ und SÜ),Verkehrswegebau, Entwässerungsanlagen und Erdbau. Die Umsätze sind jeweils getrennt für die Geschäftsjahre anzugeben.
— Als Anlage 10: Es sind 5 Referenzen mit einer Mindestsumme von 3 000 000 EUR/Referenz (netto) für den Konstruktiven Ingenieurbau, darunter mindestens eine Eisenbahnüberführung und mindestens eine Straßenüberführung, aus den letzten 5 Jahren anzugeben, Angabe der Referenz mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil, Auftraggeber, Ansprechpartner.
— Als Anlage 10: Es sind 5 Referenzen mit einer Mindestsumme von 3 000 000 EUR/Referenz (netto) für den Konstruktiven Ingenieurbau, darunter mindestens eine Eisenbahnüberführung und mindestens eine Straßenüberführung, aus den letzten 5 Jahren anzugeben, Angabe der Referenz mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil, Auftraggeber, Ansprechpartner.
— Als Anlage 11: Es sind 5 Referenzen mit einer Mindestsumme von 10 000 000 EUR/Referenz (netto) für den Verkehrswegebau (Autobahn und Bundesstraße) aus den letzten 5 Jahren anzugeben, Angabe der Referenz mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil, Auftraggeber, Ansprechpartner.
— Als Anlage 11: Es sind 5 Referenzen mit einer Mindestsumme von 10 000 000 EUR/Referenz (netto) für den Verkehrswegebau (Autobahn und Bundesstraße) aus den letzten 5 Jahren anzugeben, Angabe der Referenz mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil, Auftraggeber, Ansprechpartner.
— Als Anlage 12: Es sind 5 Referenzen mit einer Mindestsumme von 2 000 000 EUR/Referenz (netto) für die Entwässerungsanlagen aus den letzten 5 Jahren anzugeben, Angabe der Referenz mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil, Auftraggeber, Ansprechpartner.
— Als Anlage 13: Es sind 5 Referenzen mit einer Mindestsumme von 3 000 000 EUR/Referenz (netto) für den Erdbau aus den letzten 5 Jahren anzugeben, Angabe der Referenz mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil, Auftraggeber, Ansprechpartner.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bei Interesse an der Ausschreibung mögen sich die potentiellen Bieter bei der oben genannten Vergabestelle melden und sich die kompletten Ausschreibungsunterlagen zusenden lassen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-05-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Anlage X: Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
— Anlage X: Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Ing.-Büro Dipl.-Ing. H. Vössing GmbH, 80335 München;
2. gbm Gesellschaft für Baugeologie und -meßtechnik mbH, 65549 Limburg;
3. DB International GmbH, 70174 Stuttgart;
4. Dr. Spang GmbH, 73728 Esslingen;
5. INGE Beweissicherung Stuttgart 21;
6. Hemminger Ingenieurbüro, 73730 Esslingen;
7. GeoSoil GmbH, 65594 Runkel;
8. ELBAS GmbH, 01099 Dresden;
9. M-Plus mbH, 53757 Sankt Augustin;
10. FRITZ GmbH Beratende Ingenieure, 64693 Einhausen;
11. DHB Beraten und Planen, 91747 Westheim;
12. gbm Gesellschaft für Baubiologie und -meßtechnik mbH, 76275 Ettlingen;
13. Geon Planungsgesellschaft für Wasser und Boden mbH, 70191 Stuttgart;
14. igi CONSULT, 91747 Westheim;
15. Aquasoil, 91747 Westheim;
16. Baugrund Dresden, 01097 Dresden;
17. CDM, 70499 Stuttgart;
18. German Rail Group S21/Wendlingen-Ulm GbR, Zerna Ingenieure GmbH, 70469 Stuttgart;
19. Grontmij BGS, Ingenieurgesellschaft mbH, 60314 Frankfurt am Main;
20. Schüßler Plan, Ingenieurgesellschaft mbH, 60598 Frankfurt am Main;
21. Zerna Ingenieure Gesellschaft mbH, 44892 Bochum;
22. Klinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH, 73660 Urbach;
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 056-104281 (2017-03-16)