Sachverständigentätigkeit gemäß § 20 Atomgesetz in Aufsichtsverfahren über Kernkraftwerke und Zwischenlager gemäß Anlagen 1, 4 und 5 der AtSMV in Baden-Württemberg

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Los 1:
— Sicherheitstechnische Bewertung von Ereignissen, die nach AtSMV und INES gemeldet werden müssen, in Kernkraftwerken in Philippsburg (KKP1, KKP2) und Neckarwestheim (GKNI und GKNII) (insgesamt jährlich ca. 10 – 20) auch hinsichtlich Ursachenanalyse, Vorschlag von Abhilfemaßnahmen, Übertragbarkeit des Ereignisses auf andere Einrichtungen oder betriebliche Regelungen der Anlage sowie auf andere Anlagen. (Teilauftrag 1)
— Umfassende Inspektion im Rahmen von Anlagenbegehungen
Durch Anlagenbegehungen sind die sicherheitstechnisch wichtigen Bereiche zu inspizieren. Spätestens nach 4 Jahren müssen diese Bereiche inspiziert sein. (Teilauftrag 2)
— Kontrolle der betreiberseitigen Qualitätsmanagement-Überwachung auf Wirksamkeit und Einhaltung
(Teilauftrag 3)
Los 2:
— Sachverständigentätigkeit bei der Aufsicht über die Zwischenlager für die Aufbewahrung bestrahlter Kernbrennstoffe an den Standorten der baden-württembergischen Kernkraftwerke (Teilauftrag 4).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-31 Auftragsbekanntmachung
2017-02-09 Ergänzende Angaben
2017-08-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-08-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kontroll- und Überwachungsleistungen
Kurze Beschreibung:
Los 1: — Sicherheitstechnische Bewertung von Ereignissen, die nach AtSMV und INES gemeldet werden müssen, in Kernkraftwerken in Philippsburg (KKP1, KKP2) und Neckarwestheim (GKNI und GKNII) (insgesamt jährlich ca. 10 – 20) auch hinsichtlich Ursachenanalyse, Vorschlag von Abhilfemaßnahmen, Übertragbarkeit des Ereignisses auf andere Einrichtungen oder betriebliche Regelungen der Anlage sowie auf andere Anlagen. (Teilauftrag 1) — Umfassende Inspektion im Rahmen von Anlagenbegehungen Durch Anlagenbegehungen sind die sicherheitstechnisch wichtigen Bereiche zu inspizieren. Spätestens nach 4 Jahren müssen diese Bereiche inspiziert sein. (Teilauftrag 2) — Kontrolle der betreiberseitigen Qualitätsmanagement-Überwachung auf Wirksamkeit und Einhaltung (Teilauftrag 3) Los 2: — Sachverständigentätigkeit bei der Aufsicht über die Zwischenlager für die Aufbewahrung bestrahlter Kernbrennstoffe an den Standorten der baden-württembergischen Kernkraftwerke (Teilauftrag 4).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kontroll- und Überwachungsleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kontroll- und Überwachungsleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Postanschrift: Kernerplatz 9
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://um.baden-wuertemberg.de 🌏
E-Mail: klaus.wiesner@um.bwl.de 📧
Telefon: +49 7111262574 📞
Fax: +49 7111262885 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/475f951890aa2f7ce053d45e45d9cf45 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 023-039707
ABl. S-Ausgabe: 23

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1:
— Sicherheitstechnische Bewertung von Ereignissen, die nach AtSMV und INES gemeldet werden müssen, in Kernkraftwerken in Philippsburg (KKP1, KKP2) und Neckarwestheim (GKNI und GKNII) (insgesamt jährlich ca. 10 – 20) auch hinsichtlich Ursachenanalyse, Vorschlag von Abhilfemaßnahmen, Übertragbarkeit des Ereignisses auf andere Einrichtungen oder betriebliche Regelungen der Anlage sowie auf andere Anlagen. (Teilauftrag 1)
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— Umfassende Inspektion im Rahmen von Anlagenbegehungen
Durch Anlagenbegehungen sind die sicherheitstechnisch wichtigen Bereiche zu inspizieren. Spätestens nach 4 Jahren müssen diese Bereiche inspiziert sein. (Teilauftrag 2)
— Kontrolle der betreiberseitigen Qualitätsmanagement-Überwachung auf Wirksamkeit und Einhaltung
(Teilauftrag 3)
Los 2:
— Sachverständigentätigkeit bei der Aufsicht über die Zwischenlager für die Aufbewahrung bestrahlter Kernbrennstoffe an den Standorten der baden-württembergischen Kernkraftwerke (Teilauftrag 4).
Geschätzter Gesamtwert: 11 800 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Sachverständigentätigkeit gemäß § 20 Atomgesetz in Aufsichtsverfahren über Kernkraftwerke gemäß Anlagen 1, 4 und 5 der AtSMV in Baden-Württemberg
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Sicherheitstechnische Bewertung von Ereignissen, die nach AtSMV und INES gemeldet werden müssen, in Kernkraftwerken in Philippsburg (KKP1, KKP2) und Neckarwestheim (GKNI und GKNII) (insgesamt jährlich ca. 10 – 20) auch hinsichtlich Ursachenanalyse, Vorschlag von Abhilfemaßnahmen, Übertragbarkeit des Ereignisses auf andere Einrichtungen oder betriebliche Regelungen der Anlage sowie auf andere Anlagen. (Teilauftrag 1/ siehe Leistungsbeschreibung 1)
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Durch Anlagenbegehungen sind die sicherheitstechnisch wichtigen Bereiche zu inspizieren. Spätestens nach 4 Jahren müssen diese Bereiche inspiziert sein. (Teilauftrag 2/ siehe Leistungsbeschreibung 2)
(Teilauftrag 3/ siehe Leistungsbeschreibung 3).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 8 870 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann um 24 Monate verlängert werden.
Bezeichnung des Loses: Sachverständigentätigkeit gemäß § 20 Atomgesetz in Aufsichtsverfahren über Zwischenlager gemäß Anlage 5 der AtSMV in Baden-Württemberg
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Sachverständigentätigkeit bei der Aufsicht über die Zwischenlager für die Aufbewahrung bestrahlter Kernbrennstoffe an den Standorten der baden-württembergischen Kernkraftwerke (Leistungsbeschreibung 4).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 930 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Stuttgart,
EnBW Kernkraft GmbH,
Kernkraftwerk Neckarwestheim, 74380 Neckarwestheim,
Kernkraftwerk Philippsburg, 76661 Philippsburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
a) Ggf. Verpflichtungserklärung einer Bietergemeinschaft nach näheren Vorgaben in den Vergabeunterlagen;
b) ggf. Angaben und Vorlage von Eignungsnachweisen zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen;
c) Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschl. Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses;
d) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB. Die Vergabestelle behält sich insoweit vor, Nachweise i.S.v. §§ 48 VgV nachzufordern;
e) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben;
Hinweise: Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Bieter, die zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit (nicht möglich für den Nachweis der Zuverlässigkeit.) Belege anderer Unternehmen, etwa konzernverbundene Unternehmen, vorlegen, müssen mit Abgabe des Angebots den Nachweis führen, dass die Erfahrung und Mittel dieser dritten Unternehmen ihnen für die Auftragsdurchführung auch tatsächlich zur Verfügung stehen werden, etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen (s. § 47 VgV). Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter auch für benannte Unterauftragsnehmer, erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
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f) Kopie des aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs oder eines entsprechenden Firmenregisterauszugs, jeweils nicht älter als 6 Monate;
g) Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgaben, Behördenbestätigung nicht älter als 3 Monate. Sofern Bestätigungen der Krankenversicherungen zur ordnungsgemäßen Zahlung von Beiträgen gefordert werden, müssen sich diese auf mehr als 50 % der Mitarbeiter des Bieters beziehen;
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h) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Mindeststandards:
Es sind folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in Bezug auf Leistungen auf dem Gebiet von Sachverständigenleistungen nach § 20 AtG oder vergleichbare Leistungen jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters.
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b) Erklärung, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme über 2 500 000 EUR abzuschließen.
Hinweise:
Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Bieter, die zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit (nicht möglich für den Nachweis der Zuverlässigkeit!) Belege anderer Unternehmen, etwa konzernverbundene Unternehmen, vorlegen, müssen mit Abgabe des Angebots den Nachweis führen, dass die Erfahrung und Mittel dieser dritten Unternehmen ihnen für die Auftragsdurchführung auch tatsächlich zur Verfügung stehen werden, etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter, auch für benannte Unterauftragnehmer, erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
c) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV;
Nachweis a bis c sind auch für vom Bieter im Angebot benannte Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Hinweis: Die Vergabestelle wird bei Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise i. S. v. § 56 Abs. 4 VgV maximal eine Frist von 7 Tagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie die entsprechenden Erklärungen und Nachweise fristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind folgende Angaben und Nachweise, ggf. in amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen:
Los-Nr.: 1:
A 1) Referenzen für Sachverständigentätigkeit nach § 20 AtG oder vergleichbar zum Nachweis allgemeiner Anlagenkenntnisse und Erfahrungen in der Begutachtung und Prüfung im Rahmen der Aufsicht über Kernkraftwerke sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen anzugeben.
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Die verantwortlichen Personen bis zur Ebene der Projektleiter und deren Qualifikation sowie die Sachverständigen, deren Zahl und Qualifikation sind zu benennen. Die Anforderungen an die Qualifikation (Ausbildung, Kenntnisse und Berufserfahrung) der verantwortlichen Personen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die berufliche Erfahrung und fachliche Qualifikation dieser Person(en) und das von ihnen jeweils abgedeckte Fachgebiet sind darzulegen, ggf. sind Nachweise der Berufszulassung oder Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung sind beizufügen.
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B 1) Nachweis einer ausreichenden Qualifikation und Zahl der genannten Mitarbeiter sowie der besonderen Fachkunde als Sachverständiger nach § 20 AtG für die Fachgebiete:
— Verfahrenstechnik;
— Maschinentechnik;
— Werkstoffkunde;
— Elektrotechnik;
— Leittechnik;
— Systemtechnik und Systemanalyse;
— Reaktorphysik;
— Strahlenschutz.
C 1) Ständige Erreichbarkeit für den Auftraggeber sowie den/die Anlagenbetreiber. Die Einrichtung einer 24- Stunden- Rufbereitschaft ist nachzuweisen (Beschreibung der Sicherstellung der Rufbereitschaft).
D 1) Einhaltung der in den Spezifikationen genannten Reaktionszeiten. Mit dem Angebot ist nachvollziehbar darzulegen, wie die Anforderung innerhalb von 2 Stunden mit den erforderlichen Sachverständigen mittels Telekommunikation einsatzbereit und innerhalb von 8 Stunden vor Ort zu sein, erfüllt werden kann.
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E 1) Nachweis eines nach ISO-9000 zertifizierten QS-System oder vergleichbar
F 1) Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b AtG ohne Bedenken für jede eingesetzte Person bzw. Erklärung, eine solche nach Vertragsschluss durchzuführen.
G 1) Keine Tätigkeit des Bieters oder des Mitglieds einer Bietergemeinschaft oder eines Unterauftragnehmers des Bieters für den TÜV ET BW als Generalgutachter für die baden-württembergischen Kernkraftwerke
Los-Nr.: 2:
A 2) Referenzen von Sachverständigentätigkeit nach § 20 AtG oder vergleichbar zum Nachweis allgemeiner Anlagenkenntnisse und Erfahrungen in der Begutachtung und Prüfung im Rahmen der Aufsicht über Kernkraftwerke sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen anzugeben.
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B 2) Die verantwortlichen Personen bis zur Ebene der Projektleiter und deren Qualifikation sowie die Sachverständigen, deren Zahl und Qualifikation der Sachverständigen sind zu benennen. Die Anforderungen an die Qualifikation (Ausbildung, Kenntnisse und Berufserfahrung) der verantwortlichen Personen ergeben sich aus der Leistungsbeschrei-bung. Die berufliche Erfahrung und fachliche Qualifikation dieser Person(en) und das von ihnen jeweils abgedeckte Fachgebiet sind darzulegen, ggf. sind Nachweise der Berufszulassung oder Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung sind beizufügen. Nachweis einer ausreichenden Qualifikation und Zahl der genannten Mitarbeiter sowie der besonderen Fachkunde als Sachverständiger nach § 20 AtG für die Fachgebiete:
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— Strahlenschutz;
— Brandschutz;
— Bautechnik;
— Elektro-und Leittechnik.
C 2) Ständige Erreichbarkeit für den Auftraggeber sowie den/die Anlagenbetreiber (Beschreibung der Sicherstellung der Rufbereitschaft).
D 2) Einhaltung der in der Leistungsbeschreibung genannten Reaktionszeiten
E 2) nach ISO-9000 zertifiziertes QS-System oder vergleichbar
F 2) Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b AtG ohne Bedenken für jede eingesetzte Person bzw. Erklärung, eine solche nach Vertragsschluss durchzuführen.
Mindeststandards:
Los 1 und Los 2:
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter, auch für benannte Unterauftragnehmer erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
Vorlage von Auftraggeberbestätigungen im Sinne von § 46 Abs.3 Nr. 1 VgV zu den im Angebot angegebenen Referenzen.
Hinweise: Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Bieter, die zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit (nicht möglich für den Nachweis der Zuverlässigkeit!) Belege anderer Unternehmen, etwa konzernverbundene Unternehmen, vorlegen, müssen mit Abgabe des Angebots den Nachweis führen, dass die Erfahrung und Mittel dieser dritten Unternehmen ihnen für die Auftragsdurchführung auch tatsächlich zur Verfügung stehen werden, etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen (s § 47 VgV).
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Mindeststandards:
A 1) Der Anbieter muss zurzeit oder in den letzten 2 Jahren als Sachverständiger nach § 20 AtG bei laufenden Kernkraftwerken tätig sein oder gewesen sein.
B 1) Der Anbieter verfügt für die genannten Fachgebiete und Qualifikationen über Personen in der erforderlichen Redundanz (mindestens zwei Personen je Fachgebiet)
C 1) Der Anbieter muss für den Auftraggeber sowie den/die Anlagenbetreiber ständig erreichbar sein (24-Stunden- Rufbereitschaft)
D 1) Der Anbieter muss auf Anforderung innerhalb von 2 Stunden mit den erforderlichen Sachverständigen mittels Telekommunikation einsatzbereit und innerhalb von 8 Stunden vor Ort sein. (gilt für den Teilauftrag 1: Sicherheitstechni-sche Bewertung von Ereignissen, die nach AtSMV und INES gemeldet werden müssen)
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E 1) Der Anbieter muss ein nach ISO-9000 zertifiziertes QS-System oder ein vergleichbares Zertifikat nachweisen.
A 2) Der Anbieter muss zurzeit oder in den letzten zwei Jahren als Sachverständiger nach § 20 AtG bei Zwischenlagern tätig sein oder gewesen sein.
B 2) Der Anbieter verfügt für die genannten Fachgebiete und Qualifikationen über Personen in der erforderlichen Redundanz (mindestens zwei Personen je Fachgebiet)
C 2) Der Anbieter muss für den Auftraggeber sowie den/die Anlagenbetreiber ständig erreichbar sein (24-Stunden- Rufbereitschaft)
D 2) Bei meldepflichtigen Ereignissen (nach Anlage 5 der AtSMV) sind die in der Leistungsbeschreibung 4 genannten Fristen für die Vorlage einer ersten Stellungnahme einzuhalten.
E 2) Der Anbieter muss ein nach ISO-9000 zertifiziertes QS-System oder ein vergleichbares Zertifikat nachweisen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung des Angebotskonzepts (siehe Vergabeunterlagen/Bewerbungsbedingungen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1/3
Kostenkriterium: Aufwand für Sachverständige (Stundensätze) und Reisekosten
Gewichtung der Kosten: 2/3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Klaus Wiesner, Referat 32
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/475f951890aa2f7ce053d45e45d9cf45 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://rp-karlsruhe.de/servlet/menu/1159131/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 023-039707 (2017-01-31)
Ergänzende Angaben (2017-02-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1 — Sicherheitstechnische Bewertung von Ereignissen, die nach AtSMV und INES gemeldet werden müssen, in Kernkraftwerken in Philippsburg (KKP1, KKP2) und Neckarwestheim (GKNI und GKNII) (insgesamt jährlich ca. 10 – 20) auch hinsichtlich Ursachenanalyse, Vorschlag von Abhilfemaßnahmen, Übertragbarkeit des Ereignisses auf andere Einrichtungen oder betriebliche Regelungen der Anlage sowie auf andere Anlagen. (Teilauftrag 1) — Umfassende Inspektion im Rahmen von Anlagenbegehungen Durch Anlagenbegehungen sind die sicherheitstechnisch wichtigen Bereiche zu inspizieren. Spätestens nach 4 Jahren müssen diese Bereiche inspiziert sein. (Teilauftrag 2) — Kontrolle der betreiberseitigen Qualitätsmanagement-Überwachung auf Wirksamkeit und Einhaltung (Teilauftrag 3) Los 2 — Sachverständigentätigkeit bei der Aufsicht über die Zwischenlager für die Aufbewahrung bestrahlter Kernbrennstoffe an den Standorten der baden-württembergischen Kernkraftwerke (Teilauftrag 4).
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 030-054499
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 023-039707
ABl. S-Ausgabe: 30

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1
Los 2
Quelle: OJS 2017/S 030-054499 (2017-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017-013970
Kurze Beschreibung:
LOS 1: — Sicherheitstechnische Bewertung von Ereignissen, die nach AtSMV und INES gemeldet werden müssen, in Kernkraftwerken in Philippsburg (KKP1, KKP2) und Neckarwestheim (GKNI und GKNII) (insgesamt jährlich ca. 10 – 20) auch hinsichtlich Ursachenanalyse, Vorschlag von Abhilfemaßnahmen, Übertragbarkeit des Ereignisses auf andere Einrichtungen oder betriebliche Regelungen der Anlage sowie auf andere Anlagen.(Teilauftrag 1) — Umfassende Inspektion im Rahmen von Anlagenbegehungen Durch Anlagenbegehungen sind die sicherheitstechnisch wichtigen Bereiche zu inspizieren. Spätestens nach 4 Jahren müssen diese Bereiche inspiziert sein. (Teilauftrag 2) — Kontrolle der betreiberseitigen Qualitätsmanagement-Überwachung auf Wirksamkeit und Einhaltung (Teilauftrag 3) LOS 2: — Sachverständigentätigkeit bei der Aufsicht über die Zwischenlager für die Aufbewahrung bestrahlter Kernbrennstoffe an den Standorten der baden-württembergischen Kernkraftwerke (Teilauftrag 4).
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Gesamtwert des Auftrags: 11 800 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 169-347390
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 030-054499
ABl. S-Ausgabe: 169

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
LOS 1:
— Sicherheitstechnische Bewertung von Ereignissen, die nach AtSMV und INES gemeldet werden müssen, in Kernkraftwerken in Philippsburg (KKP1, KKP2) und Neckarwestheim (GKNI und GKNII) (insgesamt jährlich ca. 10 – 20) auch hinsichtlich Ursachenanalyse, Vorschlag von Abhilfemaßnahmen, Übertragbarkeit des Ereignisses auf andere Einrichtungen oder betriebliche Regelungen der Anlage sowie auf andere Anlagen.(Teilauftrag 1)
Mehr anzeigen
— Kontrolle der betreiberseitigen Qualitätsmanagement-Überwachung auf Wirksamkeit und Einhaltung (Teilauftrag 3)
LOS 2:
Sicherheitstechnische Bewertung von Ereignissen, die nach AtSMV und INES gemeldet werden müssen, in Kernkraftwerken in Philippsburg (KKP1, KKP2) und Neckarwestheim (GKNI und GKNII) (insgesamt jährlich ca. 10 – 20) auch hinsichtlich Ursachenanalyse, Vorschlag von Abhilfemaßnahmen, Übertragbarkeit des Ereignisses auf andere Einrichtungen oder betriebliche Regelungen der Anlage sowie auf andere Anlagen.(Teilauftrag 1).
Mehr anzeigen
Durch Anlagenbegehungen sind die sicherheitstechnisch wichtigen Bereiche zu inspizieren. Spätestens nach 4 Jahren müssen diese Bereiche inspiziert sein. (Teilauftrag 2).
(Teilauftrag 3).
Sachverständigentätigkeit bei der Aufsicht über die Zwischenlager für die Aufbewahrung bestrahlter Kernbrennstoffe an den Standorten der baden-württembergischen Kernkraftwerke.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Stuttgart
EnBW Kernkraft GmbH
Kernkraftwerk Philipps.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium – Name: Bewertung des Angebotskonzepts (siehe Vergabeunterlagen/Bewerbungsbedingungen)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-01 📅
Quelle: OJS 2017/S 169-347390 (2017-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1 — Sicherheitstechnische Bewertung von Ereignissen, die nach AtSMV und INES gemeldet werden müssen, in Kernkraftwerken in Philippsburg (KKP1, KKP2) und Neckarwestheim (GKNI und GKNII) (insgesamt jährlich ca. 10 – 20) auch hinsichtlich Ursachenanalyse, Vorschlag von Abhilfemaßnahmen, Übertragbarkeit des Ereignisses auf andere Einrichtungen oder betriebliche Regelungen der Anlage sowie auf andere Anlagen.(Teilauftrag 1), — Umfassende Inspektion im Rahmen von Anlagenbegehungen. Durch Anlagenbegehungen sind die sicherheitstechnisch wichtigen Bereiche zu inspizieren. Spätestens nach 4 Jahren müssen diese Bereiche inspiziert sein. (Teilauftrag 2) — Kontrolle der betreiberseitigen Qualitätsmanagement-Überwachung auf Wirksamkeit und Einhaltung (Teilauftrag 3). Los 2 — Sachverständigentätigkeit bei der Aufsicht über die Zwischenlager für die Aufbewahrung bestrahlter Kernbrennstoffe an den Standorten der baden-württembergischen Kernkraftwerke (Teilauftrag 4).
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Gesamtwert des Auftrags: 11 800 000 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 169-347401

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Sicherheitstechnische Bewertung von Ereignissen, die nach AtSMV und INES gemeldet werden müssen, in Kernkraftwerken in Philippsburg (KKP1, KKP2) und Neckarwestheim (GKNI und GKNII) (insgesamt jährlich ca. 10 – 20) auch hinsichtlich Ursachenanalyse, Vorschlag von Abhilfemaßnahmen, Übertragbarkeit des Ereignisses auf andere Einrichtungen oder betriebliche Regelungen der Anlage sowie auf andere Anlagen.(Teilauftrag 1),
Mehr anzeigen
— Umfassende Inspektion im Rahmen von Anlagenbegehungen.
Sicherheitstechnische Bewertung von Ereignissen, die nach AtSMV und INES gemeldet werden müssen, in Kernkraftwerken in Philippsburg (KKP1, KKP2) und Neckarwestheim (GKNI und GKNII) (insgesamt jährlich ca. 10 – 20) auch hinsichtlich Ursachenanalyse, Vorschlag von Abhilfemaßnahmen, Übertragbarkeit des Ereignisses auf andere Einrichtungen oder betriebliche Regelungen der Anlage sowie auf andere Anlagen.(Teilauftrag 1)
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Quelle: OJS 2017/S 169-347401 (2017-08-31)