Leistungsgegenstand ist die Sammlung und der Transport verschiedener Abfallfraktionen im Landkreis Göttingen (bestehend aus den Altkreisen Göttingen u. Osterode am Harz) und die Lieferung sowie Bereitstellung von Restabfallsammelbehältern im Altkreis Osterode am Harz. Folgende Abfallfraktionen sind vom Auftragnehmer einzusammeln und zu den jeweiligen Übergabestellen zu transportieren: Restabfall (einschließlich hausmüllähnlichem Abfall aus anderen Herkunftsbereichen), Bioabfall, Pappe, Papier, Kartonage (PPK – nachfolgend Altpapier), Sperrabfall, Altholz, Elektronikschrott, Altmetall, Baum- und Strauchschnitt, Weihnachtsgrün. Grünabfälle werden im Altkreis Osterode am Harz nicht in einem Hol-, sondern in einem feingliedrigen Bringsystem an den im Abfallkalender genannten Sammelplätzen erfasst. Schließlich ist die Lieferung und Bereitstellung von Restabfallsammelbehältern auf den jeweiligen Grundstücken im Altkreis Osterode am Harz ebenfalls Gegenstand des Vergabeverfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-04.
Auftragsbekanntmachung (2017-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 1712001
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Sammlung und der Transport verschiedener Abfallfraktionen im Landkreis Göttingen (bestehend aus den Altkreisen Göttingen u. Osterode am Harz) und die Lieferung sowie Bereitstellung von Restabfallsammelbehältern im Altkreis Osterode am Harz. Folgende Abfallfraktionen sind vom Auftragnehmer einzusammeln und zu den jeweiligen Übergabestellen zu transportieren:
Restabfall (einschließlich hausmüllähnlichem Abfall aus anderen Herkunftsbereichen), Bioabfall, Pappe, Papier, Kartonage (PPK – nachfolgend Altpapier), Sperrabfall, Altholz, Elektronikschrott, Altmetall, Baum- und Strauchschnitt, Weihnachtsgrün.
Grünabfälle werden im Altkreis Osterode am Harz nicht in einem Hol-, sondern in einem feingliedrigen Bringsystem an den im Abfallkalender genannten Sammelplätzen erfasst. Schließlich ist die Lieferung und Bereitstellung von Restabfallsammelbehältern auf den jeweiligen Grundstücken im Altkreis Osterode am Harz ebenfalls Gegenstand des Vergabeverfahrens.
Leistungsgegenstand ist die Sammlung und der Transport verschiedener Abfallfraktionen im Landkreis Göttingen (bestehend aus den Altkreisen Göttingen u. Osterode am Harz) und die Lieferung sowie Bereitstellung von Restabfallsammelbehältern im Altkreis Osterode am Harz. Folgende Abfallfraktionen sind vom Auftragnehmer einzusammeln und zu den jeweiligen Übergabestellen zu transportieren:
Restabfall (einschließlich hausmüllähnlichem Abfall aus anderen Herkunftsbereichen), Bioabfall, Pappe, Papier, Kartonage (PPK – nachfolgend Altpapier), Sperrabfall, Altholz, Elektronikschrott, Altmetall, Baum- und Strauchschnitt, Weihnachtsgrün.
Grünabfälle werden im Altkreis Osterode am Harz nicht in einem Hol-, sondern in einem feingliedrigen Bringsystem an den im Abfallkalender genannten Sammelplätzen erfasst. Schließlich ist die Lieferung und Bereitstellung von Restabfallsammelbehältern auf den jeweiligen Grundstücken im Altkreis Osterode am Harz ebenfalls Gegenstand des Vergabeverfahrens.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-08 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Datum des Beginns: 2018-12-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 236-490115
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Sammlung und der Transport verschiedener Abfallfraktionen im Landkreis Göttingen (bestehend aus den Altkreisen Göttingen u. Osterode am Harz) und die Lieferung sowie Bereitstellung von Restabfallsammelbehältern im Altkreis Osterode am Harz. Folgende Abfallfraktionen sind vom Auftragnehmer einzusammeln und zu den jeweiligen Übergabestellen zu transportieren:
Leistungsgegenstand ist die Sammlung und der Transport verschiedener Abfallfraktionen im Landkreis Göttingen (bestehend aus den Altkreisen Göttingen u. Osterode am Harz) und die Lieferung sowie Bereitstellung von Restabfallsammelbehältern im Altkreis Osterode am Harz. Folgende Abfallfraktionen sind vom Auftragnehmer einzusammeln und zu den jeweiligen Übergabestellen zu transportieren:
Restabfall (einschließlich hausmüllähnlichem Abfall aus anderen Herkunftsbereichen), Bioabfall, Pappe, Papier, Kartonage (PPK – nachfolgend Altpapier), Sperrabfall, Altholz, Elektronikschrott, Altmetall, Baum- und Strauchschnitt, Weihnachtsgrün.
Grünabfälle werden im Altkreis Osterode am Harz nicht in einem Hol-, sondern in einem feingliedrigen Bringsystem an den im Abfallkalender genannten Sammelplätzen erfasst. Schließlich ist die Lieferung und Bereitstellung von Restabfallsammelbehältern auf den jeweiligen Grundstücken im Altkreis Osterode am Harz ebenfalls Gegenstand des Vergabeverfahrens.
Grünabfälle werden im Altkreis Osterode am Harz nicht in einem Hol-, sondern in einem feingliedrigen Bringsystem an den im Abfallkalender genannten Sammelplätzen erfasst. Schließlich ist die Lieferung und Bereitstellung von Restabfallsammelbehältern auf den jeweiligen Grundstücken im Altkreis Osterode am Harz ebenfalls Gegenstand des Vergabeverfahrens.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 9
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Transport von Rest- sowie Bioabfall im Altkreis Göttingen.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Restabfallabfuhr (Sammlung und Transport/zirka 20 066 Mg/a) und der alternierenden Abfuhr der Komposttonne (Sammlung und Transport / zirka 10 938 Mg/a) unter Einsatz von bietereigenen Fahrzeugen und Gestellung des erforderlichen Personals unter gleichzeitiger Vorhaltung der erforderlichen Personal- und Fahrzeugreserven. Die Restabfallbehälter und die Komposttonnen werden alle 14 Tage im Wechsel geleert. Die eingesammelten Restabfälle sind zur MBA Südniedersachsen auf der Entsorgungsanlage Deiderode zu transportieren. Die eingesammelten Bioabfälle sind zu den Kompostanlagen in Breitenberg und Dransfeld zu transportieren.
Durchführung der Restabfallabfuhr (Sammlung und Transport/zirka 20 066 Mg/a) und der alternierenden Abfuhr der Komposttonne (Sammlung und Transport / zirka 10 938 Mg/a) unter Einsatz von bietereigenen Fahrzeugen und Gestellung des erforderlichen Personals unter gleichzeitiger Vorhaltung der erforderlichen Personal- und Fahrzeugreserven. Die Restabfallbehälter und die Komposttonnen werden alle 14 Tage im Wechsel geleert. Die eingesammelten Restabfälle sind zur MBA Südniedersachsen auf der Entsorgungsanlage Deiderode zu transportieren. Die eingesammelten Bioabfälle sind zu den Kompostanlagen in Breitenberg und Dransfeld zu transportieren.
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Transport von Rest- sowie Bioabfall im Altkreis Osterode am Harz.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Restabfallabfuhr (Sammlung und Transport/zirka 11 500 Mg/a) und der alternierenden Abfuhr der Komposttonne (Sammlung und Transport/zirka 5 000 Mg/a) unter Einsatz von bietereigenen Fahrzeugen und Gestellung des erforderlichen Personals unter gleichzeitiger Vorhaltung der erforderlichen Personal- und Fahrzeugreserven. Die Restabfallbehälter und die Komposttonnen werden alle 14 Tage im Wechsel geleert. Die Leerung der Restabfallbehälter bzw. Komposttonnen ist in jedem einzelnen Ort des Altkreises Osterode am Harz jeweils an einem Wochentag durchzuführen, wobei die Leerung der Restabfallbehälter und der Altpapierbehälter (Los 8) jeweils am gleichen Kalendertag durchzuführen ist. Die Vorgaben des Abfallkalenders sind bei der Tourenplanung grundsätzlich zu beachten. Die eingesammelten Rest- und Bioabfälle sind zur Entsorgungsanlage Hattorf am Harz zu transportieren.
Durchführung der Restabfallabfuhr (Sammlung und Transport/zirka 11 500 Mg/a) und der alternierenden Abfuhr der Komposttonne (Sammlung und Transport/zirka 5 000 Mg/a) unter Einsatz von bietereigenen Fahrzeugen und Gestellung des erforderlichen Personals unter gleichzeitiger Vorhaltung der erforderlichen Personal- und Fahrzeugreserven. Die Restabfallbehälter und die Komposttonnen werden alle 14 Tage im Wechsel geleert. Die Leerung der Restabfallbehälter bzw. Komposttonnen ist in jedem einzelnen Ort des Altkreises Osterode am Harz jeweils an einem Wochentag durchzuführen, wobei die Leerung der Restabfallbehälter und der Altpapierbehälter (Los 8) jeweils am gleichen Kalendertag durchzuführen ist. Die Vorgaben des Abfallkalenders sind bei der Tourenplanung grundsätzlich zu beachten. Die eingesammelten Rest- und Bioabfälle sind zur Entsorgungsanlage Hattorf am Harz zu transportieren.
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Transport von Sperrabfall, Altholz, Elektronikschrott und Altmetall im Altkreis Göttingen.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Sperrabfallabfuhr (zirka 3 216 Mg/a) unter Einsatz von Pressmüllfahrzeugen,
Der Altholzabfuhr (zirka 4.130 Mg/a) unter Einsatz von Pressmüllfahrzeugen,
Der Elektronikschrottabfuhr (zirka 485 Mg/a) mittels LKW mit Hubladebühne,
Sowie der Altmetallabfuhr (zirka 388 Mg/a) mittels geeigneter Fahrzeuge,
Jeweils bei Gestellung des erforderlichen Personals unter gleichzeitiger Vorhaltung der erforderlichen Personal- und Fahrzeugreserven durch den Bieter.
Sammlung und Transport erfolgen auf Abruf.
Die gleichzeitige Sammlung der einzelnen Teilfraktionen erfolgt immer am gleichen Tag jedoch mit getrennten Fahrzeugen.
Der eingesammelte Sperrabfall, das Altholz und der Elektronikschrott sind zur Entsorgungsanlage Deiderode zu transportieren.
Das eingesammelte Altmetall ist zu verschiedenen Verwerterbetrieben, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer monatlich schriftlich zuweist, zu transportieren.
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Transport von Sperrabfall, Altholz, Elektronikschrott und Altmetall im Altkreis Osterode am Harz.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Sperrabfallabfuhr (zirka 1 132 Mg/a) unter Einsatz von Pressmüllfahrzeugen,
Der Altholzabfuhr (zirka 1 394 Mg/a) unter Einsatz von Pressmüllfahrzeugen,
Der Elektronikschrottabfuhr (zirka 312 Mg/a) mittels LKW mit Hubladebühne,
Sowie der Altmetallabfuhr (zirka 85 Mg/a) mittels LKW mit Hubladebühne,
Sammlung und Transport erfolgen auf Abruf. Die gleichzeitige Sammlung der einzelnen Teilfraktionen erfolgt immer am gleichen Tag. Sperrabfall sowie Altholz sind mit getrennten Fahrzeugen zu erfassen; die Erfassung von Elektronikschrott sowie Altmetall hingegen kann mit demselben LKW erfolgen.Die eingesammelten Abfälle sind zur Entsorgungsanlage Hattorf am Harz zu transportieren.
Sammlung und Transport erfolgen auf Abruf. Die gleichzeitige Sammlung der einzelnen Teilfraktionen erfolgt immer am gleichen Tag. Sperrabfall sowie Altholz sind mit getrennten Fahrzeugen zu erfassen; die Erfassung von Elektronikschrott sowie Altmetall hingegen kann mit demselben LKW erfolgen.Die eingesammelten Abfälle sind zur Entsorgungsanlage Hattorf am Harz zu transportieren.
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Transport von Grünabfall (Baum- und Strauchschnitt sowie Weihnachtsgrün) im Altkreis Göttingen.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Einsammlung des am Straßenrand bereitgestellten Baum- und Strauchschnitts (zirka 1 294 Mg/a) und Transport zu den Kompostanlagen Breitenberg und Dransfeld dreimal jährlich (1-mal im Frühjahr und 2-mal im Herbst) flächendeckend im Gebiet des Altkreises Göttingen. Der Transport hat mit geeigneten Fahrzeugen bei Gestellung des erforderlichen Personals unter gleichzeitiger Vorhaltung der erforderlichen Personal- und Fahrzeugreserven zu erfolgen. Die Frühjahrssammlung darf sich maximal über einen Zeitraum von zwei Wochen erstrecken, die Herbstsammlungen jeweils über einen Zeitraum von vier Wochen. Mitzunehmen ist gebündelter Baum- und Strauchschnitt sowie Feinschnitt, der im gebührenpflichtigen „Laubsack“ der Abfallwirtschaft Göttingen bereitgestellt wird.
Einsammlung des am Straßenrand bereitgestellten Baum- und Strauchschnitts (zirka 1 294 Mg/a) und Transport zu den Kompostanlagen Breitenberg und Dransfeld dreimal jährlich (1-mal im Frühjahr und 2-mal im Herbst) flächendeckend im Gebiet des Altkreises Göttingen. Der Transport hat mit geeigneten Fahrzeugen bei Gestellung des erforderlichen Personals unter gleichzeitiger Vorhaltung der erforderlichen Personal- und Fahrzeugreserven zu erfolgen. Die Frühjahrssammlung darf sich maximal über einen Zeitraum von zwei Wochen erstrecken, die Herbstsammlungen jeweils über einen Zeitraum von vier Wochen. Mitzunehmen ist gebündelter Baum- und Strauchschnitt sowie Feinschnitt, der im gebührenpflichtigen „Laubsack“ der Abfallwirtschaft Göttingen bereitgestellt wird.
Das Weihnachtsgrün (zirka 101 Mg/a) ist einmal jährlich im Januar abzuholen und zu den Kompostanlagen Breitenberg und Dransfeld zu transportieren. Mitzunehmen sind Weihnachtsbäume und Zweige. Insgesamt sind derzeit 172 Sammelplätze abzufahren.
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Transport von Grünabfall (Baum- und Strauchschnitt sowie Weihnachtsgrün) im Altkreis Osterode am Harz.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Einsammlung des an 134 Sammelplätzen im Gebiet des Altkreises Osterode am Harz bereitgestellten Baum- und Strauchschnitts (zirka 4 538 Mg/a) und Transport zur Entsorgungsanlage Hattorf am Harz unter Einsatz von Pressmüllfahrzeugen bei Gestellung des erforderlichen Personals unter gleichzeitiger Vorhaltung der erforderlichen Personal- und Fahrzeugreserven.
Einsammlung des an 134 Sammelplätzen im Gebiet des Altkreises Osterode am Harz bereitgestellten Baum- und Strauchschnitts (zirka 4 538 Mg/a) und Transport zur Entsorgungsanlage Hattorf am Harz unter Einsatz von Pressmüllfahrzeugen bei Gestellung des erforderlichen Personals unter gleichzeitiger Vorhaltung der erforderlichen Personal- und Fahrzeugreserven.
Die 134 Sammelplätze werden derzeit zwischen März/April bis November des Jahres in der Regel 14-täglich angefahren. Im Hinblick auf die Neueinführung der Komposttonne im Altkreis Osterode am Harz zum 1.1.2019 soll ab dem Jahr 2020 die Grünabfallsammlung in den Monaten Juni bis September nur noch 28-täglich durchgeführt werden, in den Monaten März – Mai sowie Oktober und November bleibt es beim 14-täglichen Rhythmus. Die eingesammelten Grünabfälle sind zur Entsorgungsanlage Hattorf am Harz zu transportieren.
Die 134 Sammelplätze werden derzeit zwischen März/April bis November des Jahres in der Regel 14-täglich angefahren. Im Hinblick auf die Neueinführung der Komposttonne im Altkreis Osterode am Harz zum 1.1.2019 soll ab dem Jahr 2020 die Grünabfallsammlung in den Monaten Juni bis September nur noch 28-täglich durchgeführt werden, in den Monaten März – Mai sowie Oktober und November bleibt es beim 14-täglichen Rhythmus. Die eingesammelten Grünabfälle sind zur Entsorgungsanlage Hattorf am Harz zu transportieren.
Das Weihnachtsgrün (zirka 40 Mg/a) ist von 67 Sammelplätzen an zwei Samstagen im Januar mittels Einsatz von Pressmüllfahrzeugen einzusammeln und zur Entsorgungsanlage Hattorf am Harz zu transportieren.
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Transport von Altpapier im Altkreis Göttingen.
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Das im Altkreis Göttingen anfallende Altpapier (zirka 11 070 Mg/a Gesamtmenge inklusive Verkaufsverpackungen) ist über Altpapiertonnen (MGB 240 und MGB 1 100) sowie in Bündeln mittels bietereigenen Fahrzeugen einzusammeln. Die Bereitstellung des Altpapiers erfolgt 28-täglich am Straßenrand vor den angeschlossenen Grundstücken. Das eingesammelte Altpapier ist an einen vom Auftragnehmer zu stellenden Umschlagplatz innerhalb des Landkreises Göttingen zu transportieren.
Das im Altkreis Göttingen anfallende Altpapier (zirka 11 070 Mg/a Gesamtmenge inklusive Verkaufsverpackungen) ist über Altpapiertonnen (MGB 240 und MGB 1 100) sowie in Bündeln mittels bietereigenen Fahrzeugen einzusammeln. Die Bereitstellung des Altpapiers erfolgt 28-täglich am Straßenrand vor den angeschlossenen Grundstücken. Das eingesammelte Altpapier ist an einen vom Auftragnehmer zu stellenden Umschlagplatz innerhalb des Landkreises Göttingen zu transportieren.
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Transport von Altpapier im Altkreis Osterode am Harz.
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Das im Altkreis Osterode am Harz anfallende Altpapier (zirka 6 693 Mg/a Gesamtmenge inklusive Verkaufsverpackungen) wird über Altpapiertonnen (MGB 240 und MGB 1 100) sowie in Bündeln oder in sonstigen geeigneten und leicht entleerbaren Behältnissen überlassen und ist mittels bietereigenen Fahrzeugen einzusammeln. Altpapier wird im 28-täglichen Rhythmus am selben Kalendertag wie die Restabfälle (Los 2) abgefahren. Das eingesammelte Altpapier ist an einen vom Auftragnehmer zu stellenden Umschlagplatz innerhalb des Landkreises Göttingen zu transportieren.
Das im Altkreis Osterode am Harz anfallende Altpapier (zirka 6 693 Mg/a Gesamtmenge inklusive Verkaufsverpackungen) wird über Altpapiertonnen (MGB 240 und MGB 1 100) sowie in Bündeln oder in sonstigen geeigneten und leicht entleerbaren Behältnissen überlassen und ist mittels bietereigenen Fahrzeugen einzusammeln. Altpapier wird im 28-täglichen Rhythmus am selben Kalendertag wie die Restabfälle (Los 2) abgefahren. Das eingesammelte Altpapier ist an einen vom Auftragnehmer zu stellenden Umschlagplatz innerhalb des Landkreises Göttingen zu transportieren.
Bezeichnung des Loses: Lieferung und Bereitstellung von 2.500 l-Restabfallbehältern für den Altkreis Osterode am Harz.
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Restabfallbehältern (ca. 25 Stück) mit einem Füllvolumen von 2 500 Liter mit Transpondern und Bereitstellung auf den Grundstücken der Anschlusspflichtigen im Altkreis Osterode am Harz spätestens zum 31.12.2018
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind mit der Angebotsabgabe folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen,
— Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche,
— Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Hinweise:
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist, § 50 Abs. 2 Satz 1 VgV. Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend.
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist, § 50 Abs. 2 Satz 1 VgV. Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges oder eines entsprechenden Firmenregisterauszugs (§ 44 Abs. 1 VgV),
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von…
— Auszug aus einem einschlägigen Register als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV),
— Bescheinigung der zuständigen Behörde über Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 48 Abs. 5 VgV),
— Benennung der noch nicht im Angebot konkret angegebenen Unterauftragnehmer,
— Ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und…
… Angaben der Präqualifizierung,
… Angaben, die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind folgende Angabe und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Erklärung des Bieters, zum Leistungsbeginn für alle Lose eine Betriebs- und (nur für die Lose 1 bis 8) eine Umwelthaftpflichtversicherung mit den in den Vergabeunterlagen genannten Deckungssummen vorzuhalten, § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV,
— Qualifizierte Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Bruttoauftragssumme.
Hinweise:
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV,
— Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen (§ 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV),
— Versicherungsnachweise im Zuschlagsfall nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Für die Lose 1 bis 8: Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb,
— Für die Lose 1 bis 5 sowie 7 bis 8: Darstellung von Referenzen nach näheren Vorgaben der Vergabeunterlagen, § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Hinweise:
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ferner sind folgende Bedingungen zu beachten:
— Die Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) sind einzuhalten (Eigenerklärung nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 NTVergG),
— Die für den Transport eingesetzten Transportfahrzeuge müssen mindestens EURO-Norm 6 erfüllen,
— Der Auftragnehmer hat für Los 7 und 8 einen Umschlagplatz innerhalb des Landkreises Göttingen zu stellen. Nähere Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen,
— Der Auftragnehmer hat in den Losen 1 bis 4 sowie 7 bis 8 spätestens ab Leistungsaufnahme für den gesamten Leistungszeitraum eine Niederlassung im Gebiet des Landkreises Göttingen zu unterhalten.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Hinweise zur Einreichung von Eignungsnachweisen (III.1):
— Bezüglich Ziffer II.1.6) wird darauf hingewiesen, dass ein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose oder auch für die Gesamtheit aller Lose abgegeben werden kann,
— Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen,
— Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern wird,
— Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern wird,
— Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB muss für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d.h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
— Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB muss für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d.h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
— Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen,
— Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen,
— Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben mit Anlagen,
— Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
— Besondere Vertragsbedingungen,
— Urkalkulation (in verschlossenem Umschlag, nur den Originalunterlagen beizulegen).
Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:
— Die Vergabeunterlagen können online über die unter I.3) genannten Internetadresse abgefordert werden. Die Vergabeunterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per Fax oder E-Mail an die unter I.1) genannten Kontaktstellen zu richten. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen unter.
— Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per Fax oder E-Mail an die unter I.1) genannten Kontaktstellen zu richten. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen unter.
Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen andernfalls u. a. das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann.
Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen andernfalls u. a. das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 Satz 2 GWB. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 Satz 2 GWB. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das das zuletzt durch Artikel 10 Absatz 9 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert worden ist, Anwendung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das das zuletzt durch Artikel 10 Absatz 9 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunter-lagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Quelle: OJS 2017/S 236-490115 (2017-12-04)
Ergänzende Angaben (2017-12-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben