Sammlung und Transport von Sperrabfall sowie Verwertung von Altholz im Landkreis Regensburg

Landkreis Regensburg

Sammlung und Transport von Sperrabfall sowie Verwertung von Altholz im Landkreis Regensburg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-07 Auftragsbekanntmachung
2018-04-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 21004 R SA 2017
Kurze Beschreibung:
Sammlung und Transport von Sperrabfall sowie Verwertung von Altholz im Landkreis Regensburg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Regensburg, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Regensburg
Postanschrift: Altmühlstraße 3
Postleitzahl: 93059
Postort: Regensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-regensburg.de 🌏
E-Mail: vergabe@lra-regensburg.de 📧
Telefon: +49 941/4009-273 📞
Fax: +49 941/4009-422 📠
URL der Dokumente: http://www.landkreis-regensburg.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-12 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 238-494166
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
Der unter Ziffer II.1.5 angegebene geschätzte Gesamtwert bzw. unter Ziffer II.2.6 angegebene geschätzte Wert stellt die Summe der geschätzten Kosten und Erlöse während der Vertragslaufzeit ohne Optionen dar. Weiteres siehe Auftragsunterlagen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 231 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Regensburg beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung von Sperrabfall und Vermarktung / Verwertung von Altholz im Landkreisgebiet zum01.07.2018 für eine Dauer von zunächst 3 Jahren auf dem Wege einer EU-weiten Ausschreibung im offenenVerfahren zu vergeben.
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Im Landkreis Regensburg erfolgt die Sammlung und Erfassung der Sperrabfallmengen über
Sperrabfallabfuhr auf Anforderung (Abfuhrturnus: 4x pro Jahr, einmal je Quartal und je Gemeinde, Holsystem).
Selbstanlieferung an Müllumladestation (Bringsystem).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung und der Transport von Sperrabfall im Holsystem sowie die Verwertung von Altholz.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
• Sammlung, Beförderung und Übergabe der separat bereitgestellten Fraktionen Sperrabfall zur Beseitigung und Sperrabfall zur Verwertung (Altholz) im Holsystem. Die beiden Fraktionen sind getrennt in einer holzigen Fraktion (Altholz) zur Verwertung und einer „nicht-holzigen“ Fraktion zur Beseitigung parallel in separaten Sammelfahrzeugen (z.B. Pressplattenfahrzeugen) abzufahren. Verwertung / Vermarktung von Altholz der Kategorien A I bis A III (2.298 Mg Sperrabfall zur Beseitigung und 2.264 Mg Altholz im Jahr 2016).
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• Anliefern des Sperrabfalls zur Beseitigung an der Müllumladestation Haslbach, Hofer Str. 30, Regensburg, des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf (2.298 Mg im Jahr 2016).
• Verwiegung des im Rahmen der Sperrabfallabfuhr erfassten Altholzes sowie Vorbereitung zur Verwertung/Vermarktung (2 264 Mg im Jahr 2016).
• Verwertung/Vermarktung des im Rahmen der Sperrabfallabfuhr erfassten Altholzes (2 264 Mg im Jahr 2016).
• Vorhalten einer Niederlassung / eines Betriebshofs in einem Radius von maximal 40 km (gerundet auf volle km) um das Landratsamt Regensburg.
Nicht Gegenstand des Leistungsbildes ist die Entsorgung des Sperrabfalls zur Beseitigung.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Mengenänderungen im Rahmen der unter Teil B, Ziffer 3.3 definierten Bandbreite zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
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Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 231 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragsdauer kann als Option bis zu dreimal um je ein Jahr verlängert werden.
Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Vertragspartner bis spätestens 12 Monate vor Vertragsablauf.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragsdauer kann als Option bis zu dreimal um je ein Jahr verlängert werden.
Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Vertragspartner bis spätestens 12 Monate vor Vertragsablauf.
Zusätzliche Informationen:
Der unter Ziffer II.1.5 angegebene geschätzte Gesamtwert bzw. unter Ziffer II.2.6 angegebene geschätzte Wert stellt die Summe der geschätzten Kosten und Erlöse während der Vertragslaufzeit ohne Optionen dar.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Regensburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgendgenannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
# Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung, für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (§ 44 (1) VgV, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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# Schriftliche Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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# Schriftliche Erklärung des Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 124 (1) 2. GWB, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
# Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
# Schriftliche Erklärung des Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten zwei Jahren nicht.
# gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder.
# gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder.
# gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen odereiner Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
# Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der vorgenannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.(siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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# Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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# Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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# Schriftliche Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. zum Abschluss eines ausreichenden Unfallversicherungsschutzes (für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft) (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Mindeststandards:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgendgenannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
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Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
# Schriftliche Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe FormblattF05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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# Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
# Angabe von mindestens je einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten fünf Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen zur Sammlung von Abfällen im Holsystem sowie zur Vermarktung /Verwertung von Altholz, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). (siehe FormblattF05).
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# Angabe der Anzahl der in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (siehe Formblatt F05).
# Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06).
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# Schriftliche Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Übernahme und Transport (Beförderung)sowie von Handeln oder Makeln und ggf. Lagern oder Behandeln (evtl. Verwerten) von Altholz spätestens zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) odervergleichbare(n) Zertifizierung(en) (ausländische Unternehmen) vorliegen (siehe auch Formblatt F06).
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# Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er für die Sammlung des Sperrabfalls und Altholzes im Holsystem und Transport zur Umschlagstelle des AG bzw. des AN ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die EURO 5 Norm einhalten (Formblatt F07).
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# Schriftliche Erklärung zur Vorhaltung einer Niederlassung / eines Betriebshofs (Standort der Fahrzeuge und des Personals der Sammeltouren) zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit innerhalb eines Radius von maximal 40 km (gerundet auf volle km) um das Landratsamt Regensburg (Formblatt F08).
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# Firmendarstellung der / des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit, Größe und die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung.
# Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
− Durchführung der Sammlung des Sperrabfalls und Altholzes im Holsystem und zur Umschlagstelle des AG(Sperrabfall zur Beseitigung) bzw. des AN (Altholz) inkl. Verwiegung.
− Darstellung des Konzeptes zur Vorbereitung zur Vermarktung / Verwertung des Altholzes.
− Darstellung des Konzeptes zur Vermarktung / Verwertung des Altholzes.
− Vorlage eines Nachweises über den möglichen Zugriff auf das in Formblatt F08 (Teil E) vorgesehene Gelände für die Niederlassung / den Betriebshof.
# Benennung und Beschreibung des Standorts / der Standorte für die Verwiegung des Altholzes.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Regensburg.
Vergabestelle.
Zimmer 3.053, III. Stock.
Altmühlstraße 3.
93059 Regensburg
Deutschland / Germany.
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß §55 VgV.
Die Bieter sind gemäß §55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder per Fax zurückgezogen werden.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt Regensburg, Herr König, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg
Internetadresse: www.landkreis-regensburg.de 🌏
Dokumente URL: www.landkreis-regensburg.de 🌏
URL der Dokumente: www.landkreis-regensburg.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, ins besondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich per Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen (siehe auch Ziffer 19 Teil A der Vergabeunterlagen).
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Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Registrierung vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden(Link: www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/Ausschreibungen.aspx). Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
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Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt die Verantwortung alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten zu haben auf Seiten des Interessenten (Holschuld).
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
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Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nichterstattungsfähig.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277 📞
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die Fassung der VgV (Vergabeverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624)), insbesondere:
# § 20 (3) 1. VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich per Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Im Zeitraum vom 27.12.2017 bis 07.01.2018 erfolgt keine Beantwortung von Bieterfragen. Der Angebotszeitraum wurde entsprechend verlängert.
Als Termin für die „rechtzeitige Anforderung“ wird für dieses Vergabeverfahren festgelegt, dass Bieteranfragen bis spätestens 15.01.2018, 16:00 Uhr, schriftlich per Fax oder E-Mail vorgelegt werden müssen.
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 10 Absatz 9 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert worden ist), insbesondere:
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# § 134 (2) Informations- und Wartepflicht:
# § 135 Unwirksamkeit.
# § 160 Einleitung, Antrag:
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Nordbayern
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Landratsamt Regensburg
Postort: Regensburg
Internetadresse: http://www.landkreis-regensburg.de 🌏
Quelle: OJS 2017/S 238-494166 (2017-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 169 766 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 068-151348
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 238-494166
ABl. S-Ausgabe: 68

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Regensburg beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung von Sperrabfall und Vermarktung/Verwertung von Altholz im Landkreisgebiet zum 1.7.2018 für eine Dauer von zunächst 3 Jahren auf dem Wege einer EU-weiten Ausschreibung im offenen Verfahren zu vergeben.
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Im Landkreis Regensburg erfolgt die Sammlung und Erfassung der Sperrabfallmengen über:
Sperrabfallabfuhr auf Anforderung (Abfuhrturnus: 4x pro Jahr, einmal je Quartal und je Gemeinde, Holsystem);
Selbstanlieferung an Müllumladestation (Bringsystem);
— Sammlung, Beförderung und Übergabe der separat bereitgestellten Fraktionen Sperrabfall zur Beseitigung und Sperrabfall zur Verwertung (Altholz) im Holsystem. Die beiden Fraktionen sind getrennt in einer holzigen Fraktion (Altholz) zur Verwertung und einer „nicht-holzigen“ Fraktion zur Beseitigung parallel in separaten Sammelfahrzeugen (z.B. Pressplattenfahrzeugen) abzufahren. Verwertung/Vermarktung von Altholz der Kategorien A I bis A III (2.298 Mg Sperrabfall zur Beseitigung und 2 264 Mg Altholz im Jahr 2016),
Mehr anzeigen
— Anliefern des Sperrabfalls zur Beseitigung an der Müllumladestation Haslbach, Hofer Str. 30, Regensburg, des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf (2 298 Mg im Jahr 2016),
— Verwiegung des im Rahmen der Sperrabfallabfuhr erfassten Altholzes sowie Vorbereitung zur Verwertung/Vermarktung (2 264 Mg im Jahr 2016),
— Verwertung/Vermarktung des im Rahmen der Sperrabfallabfuhr erfassten Altholzes (2 264 Mg im Jahr 2016),
— Vorhalten einer Niederlassung / eines Betriebshofs in einem Radius von maximal 40 km (gerundet auf volle km) um das Landratsamt Regensburg.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Regensburg

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Bei einem Fahrzeugeinsatz (EURO 6) wird vom Brutto-Gesamt-Angebotswertungspreis 35 000 EUR zur Wertung abgezogen
Gewichtung der Kosten: 100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-23 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Registrierung vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden(Link: www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/Ausschreibungen.aspx). Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
Mehr anzeigen
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 20 (3) 1. VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung.
Im Zeitraum vom 27.12.2017 bis 7.1.2018 erfolgt keine Beantwortung von Bieterfragen. Der Angebotszeitraum wurde entsprechend verlängert.
Als Termin für die „rechtzeitige Anforderung“ wird für dieses Vergabeverfahren festgelegt, dass Bieteranfragen bis spätestens 15.1.2018, 16.00, schriftlich per Fax oder E-Mail vorgelegt werden müssen.
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 10 Absatz 9 des Gesetzes vom 30.10.2017 (BGBl. I S. 3618) geändert worden ist), insbesondere:
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— § 134 (2) Informations- und Wartepflicht:
—— § 135 Unwirksamkeit,
—— § 160 Einleitung, Antrag:
Quelle: OJS 2018/S 068-151348 (2018-04-05)