Sammlung von Haushaltsabfällen im Holsystem und Vermarktung von Altpapier in der Stadt Wasserburg am Inn

Stadt Wasserburg am Inn

Für die Sammlung von Haushaltsabfällen im Holsystem und Vermarktung von Altpapier in der Stadt Wasserburg am Inn ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
Los 1:
Sammlung, Transport und Übergabe von Restabfall in der Stadt Wasserburg am Inn
Los 2:
Sammlung, Transport und Übergabe von Bioabfall in der Stadt Wasserburg am Inn
Los 3:
Sammlung und Umschlag von Altpapier in der Stadt Wasserburg am Inn
Los 4:
Übernahme und Vermarktung von Altpapier in der Stadt Wasserburg am Inn
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-28 Auftragsbekanntmachung
2017-05-04 Ergänzende Angaben
2017-06-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 20861-3 WS HA 2017
Kurze Beschreibung:
Für die Sammlung von Haushaltsabfällen im Holsystem und Vermarktung von Altpapier in der Stadt Wasserburg am Inn ist folgendes Leistungsbild erforderlich: Los 1: Sammlung, Transport und Übergabe von Restabfall in der Stadt Wasserburg am Inn Los 2: Sammlung, Transport und Übergabe von Bioabfall in der Stadt Wasserburg am Inn Los 3: Sammlung und Umschlag von Altpapier in der Stadt Wasserburg am Inn Los 4: Übernahme und Vermarktung von Altpapier in der Stadt Wasserburg am Inn Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rosenheim, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wasserburg am Inn
Postanschrift: Marienplatz 2
Postleitzahl: 83506
Postort: Wasserburg am Inn
Kontakt
Internetadresse: http://www.wasserburg.de/de/ 🌏
E-Mail: bernhard.schachner@stadt.wasserburg.de 📧
Fax: +49 8071-10570 📠
URL der Dokumente: http://wasserburg.de/de/buerger/abfallentsorgung/ausschreibungen/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-28 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-01 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 065-122403
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
Der unter Ziffer II.1.5 angegebene geschätzte Gesamtwert bzw. unter Ziffer II.2.6 angegebene geschätzte Wert stellt die Summe der geschätzten Kosten über die Vertragslaufzeit (Lose 1 bis 4: je 4 Jahre) sowie die Summe der geschätzten Kosten und Erlöse (Zahlung Auftragnehmer an Auftraggeber) dar. Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Sammlung von Haushaltsabfällen im Holsystem und Vermarktung von Altpapier in der Stadt Wasserburg am Inn ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
Los 1:
Sammlung, Transport und Übergabe von Restabfall in der Stadt Wasserburg am Inn
Los 2:
Sammlung, Transport und Übergabe von Bioabfall in der Stadt Wasserburg am Inn
Los 3:
Sammlung und Umschlag von Altpapier in der Stadt Wasserburg am Inn
Los 4:
Übernahme und Vermarktung von Altpapier in der Stadt Wasserburg am Inn
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Geschätzter Gesamtwert: 1 326 000 EUR 💰
Informationen über Lose:
Gemäß § 58 VgV Zuschlag nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot.
Entscheidend sind die dem AG voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtbruttokosten der Lose 1, 2, 3 und 4 für die Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung des derzeit für den AN geltenden Umsatzsteuersatzes, sowie evtl. ausgewiesenen Preisnachlässen.
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Weiteres sie Auftragsunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Los 1: Sammlung, Transport und Übergabe von Restabfall in der Stadt Wasserburg am Inn
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: Sammlung, Transport und Übergabe von Restabfall in der Stadt Wasserburg am Inn
Sammlung, Beförderung und Übergabe von Restabfall im Holsystem – ca. 1 463 Mg/a sowie ca. 4 644 Sammelbehältnisse
Ausrüstung aller benötigten Sammelfahrzeuge des AN mit einem Identifikationssystem für die Restabfallallabfuhr inkl. elektronischer Verwiegeeinrichtung.
Vorhalten einer Niederlassung / eines Betriebshofs in einer maximalen Entfernung von 60 km (Luftlinie) vom Rathaus der Stadt Wasserburg am Inn.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen in den vorgegebenen Grenzen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 276 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens 12 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens 12 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Zusätzliche Informationen:
Der unter Ziffer II.1.5 angegebene geschätzte Gesamtwert bzw. unter Ziffer II.2.6 angegebene geschätzte Wert stellt die Summe der geschätzten Kosten über die Vertragslaufzeit (Lose 1 bis 4: je 4 Jahre) sowie die Summe der geschätzten Kosten und Erlöse (Zahlung Auftragnehmer an Auftraggeber) dar. Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
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Bezeichnung des Loses: Los 2: Sammlung, Transport und Übergabe von Bioabfall in der Stadt Wasserburg am Inn
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Sammlung, Transport und Übergabe von Bioabfall in der Stadt Wasserburg am Inn
Sammlung, Beförderung und Übergabe von Bioabfall im Holsystem – ca. 550 Mg/a sowie ca. 2 320 Sammelbehältnisse
Ausrüstung aller benötigten Sammelfahrzeuge des AN mit einem Identifikationssystem für die Bioabfallallabfuhr inkl. elektronischer Verwiegeeinrichtung.
Vorhalten einer Niederlassung / eines Betriebshofs in einer maximalen Entfernung von 60 km (Luftlinie) vom Rathaus der Stadt Wasserburg am Inn
Geschätzter Wert ohne MwSt: 340 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 3: Sammlung und Umschlag von Altpapier in der Stadt Wasserburg am Inn
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3: Sammlung und Umschlag von Altpapier in der Stadt Wasserburg am Inn
Sammlung, Beförderung und Übergabe von Altpapier im Holsystem – ca. 723 Mg/a sowie ca. 2 900 Sammelbehältnisse
Ausrüstung aller benötigten Sammelfahrzeuge des AN mit einem Identifikationssystem für die Altpapierabfuhr inkl. elektronischer Verwiegeeinrichtung.
Gestellung einer Umschlagstelle für die über das Hol- und Bringsystem erfassten Altpapiermengen innerhalb eines Umkreises (Radius) von maximal 35 km um das Rathaus der Stadt Wasserburg am Inn – ca. 915 Mg/a
Umschlag von Altpapier aus dem Bring- und Holsystem – ca. 915 Mg/a
Geschätzter Wert ohne MwSt: 243 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 4: Übernahme und Vermarktung von Altpapier in der Stadt Wasserburg am Inn
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Los 4: Übernahme und Vermarktung von Altpapier in der Stadt Wasserburg am Inn
Übernahme des im Vertragsgebiet über das Hol- und Bringsystem erfassten Altpapiers an der Umschlagstelle des AG bzw. beauftragten Dritten – ca. 915 Mg/a
Vermarktung des übernommenen Altpapiers (inkl. aller erforderlicher Aufwendungen wie z.B. Sortieren) – ca. 915 Mg/a
Geschätzter Wert ohne MwSt: 467 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Wasserburg am Inn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Los 1 bis 4:
Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung, für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (§ 44 (1) VgV, siehe Formblatt F05, Los 1 bis 4 – Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB, siehe Formblatt F05, Los 1 bis 4 – Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 124 (1) 2. GWB, siehe Formblatt F05, Los 1 bis 4 – Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Formblatt F05, Los 1 bis 4 – Teil E der Vergabeunterlagen)
Schriftliche Erklärung des Bieters (siehe Formblatt F05, Los 1 bis 4 – Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten zwei Jahren nicht
— – gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— – gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— – gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der vorgenannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (siehe Formblatt F05, Los 1 bis 4 – Teil E der Vergabeunterlagen).
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Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Los 1 bis 4 – Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB siehe Formblatt F05, Los 1 bis 4 – Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. zum Abschluss eines ausreichenden Unfallversicherungsschutzes (für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft) (siehe Formblatt F06, Los 1 bis 4 – Teil E der Vergabeunterlagen).
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Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Wasserburg am Inn
Rathaus
Zimmer 20
Marienplatz 2
83506 Wasserburg am Inn
Deutschland / Germany.
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Die Bieter sind gemäß § 55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder per Fax zurückgezogen werden.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Schachner
Dokumente URL: http://wasserburg.de/de/buerger/abfallentsorgung/ausschreibungen/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich per Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen (siehe auch Ziffer 19 Teil A der Vergabeunterlagen).
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Die vorliegenden Vergabeunterlagen können über die Homepage der Stadt Wasserburg am Inn unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter nachfolgendem Link abgerufen werden.
Wir bitten die interessierten Unternehmer, sich freiwillig über nachfolgende E-Mail-Adresse (bernhard.schachner@stadt.wasserburg.de) zu registrieren. Nach der Registrierung werden dem Bewerber alle im Verfahren anfallenden Bieterinformationen automatisch übermittelt.
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Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt, bzw. stellt diese über die Homepage der Stadt Wasserburg am Inn (www.wasserburg.de) zur Verfügung. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine freiwillige Registrierung über nachfolgende E-Mail-Adresse (bernhard.schachner@stadt.wasserburg.de) vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
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Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt die Verantwortung alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten zu haben auf Seiten des Interessenten (Holschuld).
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
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Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt die Fassung der VgV (Vergabeverordnung vom 12.4.2016 (BGBl. I S. 624)), insbesondere:
§ 20 (3) VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich per Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Als Termin für die „rechtzeitige Anforderung“ gemäß § 20 (3) VgV wird für dieses Vergabeverfahren festgelegt, dass Bieteranfragen bis spätestens 21.4.2017, 16:00 Uhr schriftlich per Fax oder E-Mail vorgelegt werden müssen.
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.2.2016 (BGBl. I S. 203) geändert worden ist),
insbesondere:
— – § 134 (2) Informations- und Wartepflicht:
— – § 135 Unwirksamkeit;
— – § 160 Einleitung, Antrag:
Quelle: OJS 2017/S 065-122403 (2017-03-28)
Ergänzende Angaben (2017-05-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-04 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 087-170359
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 065-122403
ABl. S-Ausgabe: 87
Quelle: OJS 2017/S 087-170359 (2017-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Sammlung von Haushaltsabfällen im Holsystem und Vermarktung von Altpapier in der Stadt Wasserburg am Inn ist folgendes Leistungsbild erforderlich: Los 1: Sammlung, Transport und Übergabe von Restabfall in der Stadt Wasserburg am Inn. Los 2: Sammlung, Transport und Übergabe von Bioabfall in der Stadt Wasserburg am Inn. Los 3: Sammlung und Umschlag von Altpapier in der Stadt Wasserburg am Inn. Los 4: Übernahme und Vermarktung von Altpapier in der Stadt Wasserburg am Inn. Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 122-247386
ABl. S-Ausgabe: 122
Zusätzliche Informationen
Auf eine Bekanntgabe des Gesamtwerts der Beschaffung (Ziffer II.1.7) wird unter Anwendung des Artikels 50 Absatz 4 der EU Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates verzichtet. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sammlung, Transport und Übergabe von Restabfall in der Stadt Wasserburg am Inn.
Sammlung, Transport und Übergabe von Bioabfall in der Stadt Wasserburg am Inn.
Sammlung und Umschlag von Altpapier in der Stadt Wasserburg am Inn.
Übernahme und Vermarktung von Altpapier in der Stadt Wasserburg am Inn.
Los 1: Sammlung, Transport und Übergabe von Restabfall in der Stadt Wasserburg am Inn.
Zusätzliche Informationen:
Auf eine Bekanntgabe des Gesamtwerts der Beschaffung (Ziffer II.1.7) wird unter Anwendung des Artikels 50 Absatz 4 der EU Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates verzichtet.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Kurze Beschreibung:
Sammlung, Beförderung und Übergabe von Bioabfall im Holsystem – ca. 550 Mg/a sowie ca. 2.320 Sammelbehältnisse
Los 3: Sammlung und Umschlag von Altpapier in der Stadt Wasserburg am Inn.
Vorhalten einer Niederlassung / eines Betriebshofs in einer maximalen Entfernung von 60 km (Luftlinie) vom Rathaus der Stadt Wasserburg am Inn,
Umschlag von Altpapier aus dem Bring- und Holsystem – ca. 915 Mg/a.
Los 4: Übernahme und Vermarktung von Altpapier in der Stadt Wasserburg am Inn.
Übernahme des im Vertragsgebiet über das Hol- und Bringsystem erfassten Altpapiers an der Umschlagstelle des AG bzw. beauftragten Dritten – ca. 915 Mg/a.
Vermarktung des übernommenen Altpapiers (inkl. aller erforderlicher Aufwendungen wie z. B. Sortieren) – ca. 915 Mg/a.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-21 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Auf eine Bekanntgabe der Angaben zum Wert des Auftrags (Los 1, Los 2, Los 3 und Los 4 jeweils Ziffer V.2.4) wird unter Anwendung des Artikels 50 Absatz 4 der EU Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates verzichtet.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.2.2016 (BGBl. I S. 203) geändert worden ist),
— – § 135 Unwirksamkeit,
Quelle: OJS 2017/S 122-247386 (2017-06-27)