Samtgemeinde Artland u. a. – Straßenreinigungsleistungen

Samtgemeinde Artland

Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) für die im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Samtgemeinden liegenden Straßen gemäß dem jeweiligen Straßenverzeichnis.
Es erfolgt eine Aufteilung in drei Lose. Eine Bewerbung ist zulässig auf ein, zwei oder alle drei Lose.
Los 1:
Straßenreinigungsleistungen in der Samtgemeinde Artland
Los 2:
Straßenreinigungsleistungen in der Samtgemeinde Bersenbrück
Los 3:
Straßenreinigungsleistungen in der Samtgemeinde Fürstenau.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-30 Auftragsbekanntmachung
2017-12-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Referenznummer: CXP4Y6JYEXL
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) für die im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Samtgemeinden liegenden Straßen gemäß dem jeweiligen Straßenverzeichnis. Es erfolgt eine Aufteilung in drei Lose. Eine Bewerbung ist zulässig auf ein, zwei oder alle drei Lose. Los 1: Straßenreinigungsleistungen in der Samtgemeinde Artland Los 2: Straßenreinigungsleistungen in der Samtgemeinde Bersenbrück Los 3: Straßenreinigungsleistungen in der Samtgemeinde Fürstenau.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Osnabrück, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Samtgemeinde Artland
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 49610
Postort: Quakenbrück
Kontakt
Internetadresse: https://www.artland.de/index.php 🌏
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6JYEXL 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-05 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 126-257014
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JYEXL.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) für die im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Samtgemeinden liegenden Straßen gemäß dem jeweiligen Straßenverzeichnis.
Es erfolgt eine Aufteilung in drei Lose. Eine Bewerbung ist zulässig auf ein, zwei oder alle drei Lose.
Los 1:
Straßenreinigungsleistungen in der Samtgemeinde Artland
Los 2:
Straßenreinigungsleistungen in der Samtgemeinde Bersenbrück
Los 3:
Straßenreinigungsleistungen in der Samtgemeinde Fürstenau.
Bezeichnung des Loses: Straßenreinigungsleistungen in der Samtgemeinde Artland
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Nach § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) obliegt die Reinigungspflicht der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen den Gemeinden, soweit diese nicht den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt wurde (§ 52 Abs. 4 NStrG).
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Diese Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) der Samtgemeinden Artland, Bersenbrück und Fürstenau sollen nunmehr zum 01.01.2018 neu vergeben werden. Die Verträge haben jeweils eine Laufzeit von 2 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre.
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Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Ausnutzung von Synergien haben die Samtgemeinden Artland, Bersenbrück und Fürstenau vereinbart, diese Aufträge gemeinsam im Rahmen eines Vergabeverfahrens (aufgeteilt in Lose – s.u.) zu vergeben (§ 4 VgV). Die Vergabe erfolgt dabei jeweils durch die betreffende Samtgemeinde. Die Samtgemeinde Artland übernimmt im Rahmen dieser gemeinsamen Auftragsvergabe lediglich die Organisation und Leitung des Verfahrens.
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Die zu erbringenden Straßenreinigungsleistungen bestehen jeweils aus der Kehrleistung und der Kehrgutentsorgung.
Kehrleistung:
Die Kehrleistung umfasst ausschließlich das staubfreie Säubern der Straßen und Rinnsteine sowie der Parkspuren. Eine Reinigung der Parkspuren braucht daher nicht durchgeführt werden, wenn und soweit diese z.B. durch parkende Fahrzeuge nicht befahren werden können. Zur Reinigung ist eine umweltfreundliche Kehrmaschine zu verwenden, die für eine selbstaufnehmende, staub- und geräuscharme Reinigung geeignet ist. Die Kehrmaschinen müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
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Kehrgutentsorgung:
Die Kehrgutentsorgung beinhaltet die Inbesitznahme des anfallenden Kehrgutes und dessen ordnungsgemäße Entsorgung nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG). Dazu ist ein vereinfachter Entsorgungsnachweis von Seiten des Auftragnehmers zu führen. Der rechtlich und technisch beanstandungsfreie Transport liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Alle damit verbundenen Kosten und Risiken – insbesondere auch verkehrsbedingter Art – sind im Entsorgungsentgelt einzukalkulieren.
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Die zur staubfreien Straßenreinigung notwendige Wassermenge wird vom der jeweiligen Samtgemeinde gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Über eine evtl. Entnahme aus einem Hydranten muss mit dem Wasserverband Bersenbrück eine Absprache getroffen werden.
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Die Reinigung soll an im Vorfeld festgelegten Wochentagen durchgeführt werden. Bei zwei Kehrtagen pro Woche, sollten diese mindestens um drei Tage zeitversetzt sein. Mit der Reinigung ist an den festgesetzten Tagen so rechtzeitig zu beginnen, dass sie bis 18:00 Uhr beendet ist.
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Grundlage für die Straßenreinigung sind die Satzung über die Reinigung der Straßen in der Samtgemeinde Artland und die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Artland mit Straßenverzeichnis in Zusammenhang mit der Gebührensatzung (Straßenreinigungsgebührensatzung) für die Straßenreinigung der Samtgemeinde Artland.
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Die Aufteilung der zu reinigenden Straßen in der Samtgemeinde Artland stellt sich wie folgt dar:
Kehrmeter innerhalb der Stadt Quakenbrück
(1x wöchentlich): 3.491 m
(2x wöchentlich): 26.995 m
Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Badbergen (2x wöchentlich): 2.316 m
Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Menslage (2x wöchentlich): 1.428 m
Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Nortrup (2x wöchentlich): 1.805 m
Die angegebenen Mengenangaben sind überschlägig ermittelt und werden nach Aufmaß abgerechnet. Die Samtgemeinde Artland behält sich vor, bei Bedarf jederzeit Straßen zu gleichen Konditionen hinzuzufügen bzw. auch streichen zu können. Ein Straßenverzeichnis für die Samtgemeinde Artland ist als Anlage zum Vertragsentwurf beigefügt.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag wird für einen festen Zeitraum von 2 Jahren abgeschlossen.
Nach Ablauf der zweijährigen Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn dieses nicht zuvor spätestens bis zum 30.06. des Vorjahres gekündigt wird. Die Verlängerungsoption ist höchstens um 2 weitere Jahre, mithin höchstens bis zum 31.12.2021 möglich.
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Bezeichnung des Loses: Straßenreinigungsleistungen in der Samtgemeinde Bersenbrück
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Diese Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) der Samtgemeinden Artland, Bersenbrück und Fürstenau sollen nunmehr zum 1.1.2018 neu vergeben werden. Die Verträge haben jeweils eine Laufzeit von 2 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre.
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Grundlage für die Straßenreinigung sind die Verordnung über räumliche Ausdehnung, Art und Maß der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Bersenbrück vom 3.12.2009 (Straßenreinigungsverordnung) und die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen im Gebiet der Samtgemeinde Bersenbrück vom 3.12.2009 (Straßenreinigungssatzung) mit Straßenverzeichnis in Zusammenhang mit der Gebührensatzung für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) in der Samtgemeinde Bersenbrück vom 3.12.2009, Landkreis Osnabrück.
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Die Aufteilung der zu reinigenden Straßen in der Samtgemeinde Bersenbrück stellt sich wie folgt dar:
Kehrmeter innerhalb der Stadt Bersenbrück (1 x wöchentlich): 35.788,47 m
Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Ankum (1 x wöchentlich): 24.493,06 m
Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Rieste (1 x wöchentlich): 7.267,09 m
Die angegebenen Mengenangaben sind überschlägig ermittelt und werden nach Aufmaß abgerechnet. Die Samtgemeinde Bersenbrück behält sich vor, bei Bedarf jederzeit Straßen zu gleichen Konditionen hinzuzufügen bzw. auch streichen zu können. Ein Straßenverzeichnis für die Samtgemeinde Bersenbrück ist als Anlage zum Vertragsentwurf beigefügt.
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Bezeichnung des Loses: Straßenreinigungsleistungen in der Samtgemeinde Fürstenau
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Grundlage für die Straßenreinigung sind die Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Fürstenau und die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau, Landkreis Osnabrück mit Straßenverzeichnis in Zusammenhang mit der Gebührensatzung (Straßenreinigungsgebührensatzung) für die Straßenreinigung in der Samtgemeinde Fürstenau jeweils in der zurzeit gültigen Fassung.
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Die Aufteilung der zu reinigenden Straßen in der Samtgemeinde Fürstenau stellt sich wie folgt dar:
Kehrmeter innerhalb der Stadt Fürstenau (1 x wöchentlich): 43.806 m
(davon 4.338 Meter im Ortsteil Schwagstorf)
Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Berge (1 x wöchentlich): 15.065 m
(davon 4.779 Meter im Ortsteil Grafeld)
Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Bippen (1 x wöchentlich): 7.601 m
Die angegebenen Mengenangaben sind überschlägig ermittelt und werden nach Aufmaß abgerechnet. Die Samtgemeinde Fürstenau behält sich vor, bei Bedarf jederzeit Straßen zu gleichen Konditionen hinzuzufügen bzw. auch streichen zu können. Ein Straßenverzeichnis für die Samtgemeinde Fürstenau ist als Anlage zum Vertragsentwurf beigefügt.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Samtgemeinde Artland.
Samtgemeinde Bersenbrück.
Samtgemeinde Fürstenau.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft (nachfolgend – BG/ARGE), sämtlicher Mitglieder der BG/ARGE mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und Email-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als BG/ARGE ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
— mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden
— mindestens 5 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der unter 2.1 genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer BIEGE/ARGE muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
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2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016). Bei einer BIEGE/ARGE ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der BIEGE/ARGE einzeln und für die BIEGE/ARGE insgesamt darzustellen.
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2.3 Erklärung über den spezifischen Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) mit Dienstleistungen, die mit der vorliegenden vergleichbar sind (Straßenreinigungsleistungen ohne Winterdienst). Bei einer BIEGE/ARGE ist der spezifische Umsatz für jedes Mitglied der BIEGE/ARGE einzeln und für die BIEGE/ARGE insgesamt darzustellen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertiger Art über das Sammeln, Befördern und Lagern von Abfällen.
3.2 Erklärung über die vorhandene technische Ausrüstung des Bewerbers, insbesondere in Bezug auf die Kehrmaschinen, möglichst mit Beschreibung der Fahrzeuge und Angabe des Baujahres.
3.3 Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren im auftragsrelevanten Bereich Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2013, 2014, 2015) ersichtlich ist, gegliedert nach
a. Führungskräfte,
b. Mitarbeiter/innen für Straßenreinigung
c. Mitarbeiter/innen für die Verwaltung/Büroorganisation
sowie
d. sonstige Mitarbeiter/innen
3.4 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens drei durch den Auftraggeber positiv bewerteten Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2014), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Straßenreinigungsleistungen ohne Winterdienst) vergleichbar sind.
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Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
— Kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu Art und Umfang der Leistungen (Straßenreinigung mit oder ohne Winterdienst, rein maschinelle Straßenreinigung etc.)
— Angabe der zu reinigenden Kehrmeter mit Angabe der jeweiligen Reinigungsintervalle
— Jahresauftragswert (netto)
— Auftragslaufzeit und -zeitraum (Beginn und ggf. Ende der Auftrags)
— Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts- und Zeitvorgaben des Auftraggebers.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Tariftreueerklärung NTVergG
Mit dem Teilnahmeantrag ist die in Anlage 6 enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet abzugeben.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d.h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
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Alle Bewerber, die die Anforderungen aus dem Teilnahmewettbewerb erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-08-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Samtgemeinde Bersenbrück
Postanschrift: Lindenstraße 2
Postort: Bersenbrück
Postleitzahl: 49593
Land: Osnabrück, Landkreis 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Samtgemeinde Fürstenau
Postanschrift: Schloßplatz 1
Postort: Fürstenau
Postleitzahl: 49584
Kontakt
Internetadresse: https://www.bersenbrueck.de/index.php 🌏
: http://www.fuerstenau.de/ 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6JYEXL 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: bbt Rechts- und Steuerkanzlei
Postanschrift: Theaterstraße 16
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 5112200740 📞
Fax: +49 51122007499 📠
Land: Hannover 🏙️
Internetadresse: http://www.bbt-kanzlei.de 🌏
Kontaktperson: Rathaus, Zimmer 117: Äbtissin-von-Hane-Raum

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Mitte 2021.
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JYEXL.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131115-2340 📞
Fax: +49 4131115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 126-257014 (2017-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: CXP4Y6JY9WD
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) für die im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Samtgemeinden liegenden Straßen gemäß dem jeweiligen Straßenverzeichnis. Es erfolgt eine Aufteilung in drei Lose. Eine Bewerbung ist zulässig auf ein, zwei oder alle drei Lose. Los 1: Straßenreinigungsleistungen in der Samtgemeinde Artland; Los 2: Straßenreinigungsleistungen in der Samtgemeinde Bersenbrück; Los 3: Straßenreinigungsleistungen in der Samtgemeinde Fürstenau.
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Gesamtwert des Auftrags: 884956.80 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 234-486545
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 126-257014
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JY9WD

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Straßenreinigungsleistungen in der Samtgemeinde Artland;
Los 2: Straßenreinigungsleistungen in der Samtgemeinde Bersenbrück;
Los 3: Straßenreinigungsleistungen in der Samtgemeinde Fürstenau.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Ausnutzung von Synergien haben die Samtgemeinden Artland, Bersenbrück und Fürstenau vereinbart, diese Aufträge gemeinsam im Rahmen eines Vergabeverfahrens (aufgeteilt in Lose – s. u.) zu vergeben (§ 4 VgV). Die Vergabe erfolgt dabei jeweils durch die betreffende Samtgemeinde. Die Samtgemeinde Artland übernimmt im Rahmen dieser gemeinsamen Auftragsvergabe lediglich die Organisation und Leitung des Verfahrens.
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Die Kehrleistung umfasst ausschließlich das staubfreie Säubern der Straßen und Rinnsteine sowie der Parkspuren. Eine Reinigung der Parkspuren braucht daher nicht durchgeführt werden, wenn und soweit diese z. B. durch parkende Fahrzeuge nicht befahren werden können. Zur Reinigung ist eine umweltfreundliche Kehrmaschine zu verwenden, die für eine selbstaufnehmende, staub- und geräuscharme Reinigung geeignet ist. Die Kehrmaschinen müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
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Die Kehrgutentsorgung beinhaltet die Inbesitznahme des anfallenden Kehrgutes und dessen ordnungsgemäße Entsorgung nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG). Dazu ist ein vereinfachter Entsorgungsnachweis vonseiten des Auftragnehmers zu führen. Der rechtlich und technisch beanstandungsfreie Transport liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Alle damit verbundenen Kosten und Risiken – insbesondere auch verkehrsbedingter Art – sind im Entsorgungsentgelt einzukalkulieren.
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Die Reinigung soll an im Vorfeld festgelegten Wochentagen durchgeführt werden. Bei zwei Kehrtagen pro Woche, sollten diese mindestens um drei Tage zeitversetzt sein. Mit der Reinigung ist an den festgesetzten Tagen so rechtzeitig zu beginnen, dass sie bis 18.00 Uhr beendet ist.
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Kehrmeter innerhalb der Stadt Quakenbrück
(1 x wöchentlich): 3 491 m,
(2 x wöchentlich): 26 995 m,
Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Badbergen (2 x wöchentlich): 2 316 m,
Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Menslage (2 x wöchentlich): 1 428 m,
Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Nortrup (2 x wöchentlich): 1 805 m.
Kehrmeter innerhalb der Stadt Bersenbrück (1 x wöchentlich): 35 788,47 m,
Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Ankum (1 x wöchentlich): 24 493,06 m,
Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Rieste (1 x wöchentlich): 7 267,09 m.
Kehrmeter innerhalb der Stadt Fürstenau (1 x wöchentlich): 43 806 m (davon 4 338 Meter im Ortsteil Schwagstorf),
Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Berge (1 x wöchentlich): 15 065 m (davon 4 779 Meter im Ortsteil Grafeld),
Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Bippen (1 x wöchentlich): 7 601 m.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Samtgemeinde Artland
Samtgemeinde Bersenbrück
Samtgemeinde Fürstenau

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Straßenreinigung in der Samtgemeinde
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium: Gesamtpreis pro Jahr
Gewichtung der Kosten: 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-30 📅
2017-12-01 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht a.
Quelle: OJS 2017/S 234-486545 (2017-12-01)