Sanierung Berufskolleg Hennef – übergeordnete Baulogistik

Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Allgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle

Gegenstand dieses Auftrages sind Leistungen der übergeordneten Baulogistik im Zusammenhang mit der Sicherheits-, der Ver- und Entsorgungslogistik sowie der logistischen Ressourcen auf der Baustelle. Ab der Rohbauphase sollen optimale Rahmenbedingungen für eine strukturierte und effiziente Bauausführung geschaffen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-28 Auftragsbekanntmachung
2017-07-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Baustelleneinrichtung
Referenznummer: 0143-22-17-VOL
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Auftrages sind Leistungen der übergeordneten Baulogistik im Zusammenhang mit der Sicherheits-, der Ver- und Entsorgungslogistik sowie der logistischen Ressourcen auf der Baustelle. Ab der Rohbauphase sollen optimale Rahmenbedingungen für eine strukturierte und effiziente Bauausführung geschaffen werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustelleneinrichtung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Allgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
E-Mail: zvs@rhein-sieg-kreis.de 📧
Fax: +49 224113-3165 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPTYYBYL7Z%22 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPTYYBYL7Z%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-28 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-01 📅
Datum des Beginns: 2017-07-31 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 065-122425
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Maßnahme:
Das Carl-Reuther-Berufskolleg wurde 1976 als zweigeschossiges Schulgebäude errichtet. Nach über 30 Jahren in Betrieb wurden brandschutz- und schallschutztechnischen Probleme, sowie substanziell und energetisch notwendigen Maßnahmen festgestellt, weshalb sich der Rhein-Sieg-Kreis entschlossen hat, das Gebäude zu sanieren. Bei der Sanierung wird das Gebäude über Abbrucharbeiten bis auf den Rohbau zurückgebaut. Bestehen bleibt lediglich die in den letzten Jahren renovierten Teilbereiche (WC-Anlagen). Die Gebäudehülle und der innere Ausbau, inklusive der Haustechnik, bis auf die Trafostation und Heizanlage für den Betrieb des angrenzenden Gymnasiums, werden komplett neu gebaut.
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Im Zuge der bevorstehenden Generalsanierung wurde das pädagogische Konzept weiterentwickelt, hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Flächenbedarf von ca. 2 000 m
Die Generalsanierung und Erweiterung erfolgt im ausgeräumten Gebäude, der Betrieb des Berufskollegs wird in Ersatzunterbringungen in Containerbauweise in unmittelbarer Umgebung der Baustelle weiter geführt. Hierdurch ergeben sich für den Baustellenbetrieb eingeschränkte Platzverhältnisse und besondere Anforderungen an die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, die Beachtung von Anlieger- und Nachbarschaftsinteressen, wie das angrenzende Gymnasium und die Anwohner, z. B. im Zusammenhang mit Schall- und Lärmemissionen. Dies bedingt eine übergeordnete Baulogistik.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Carl-Reuther-Berufsolleg des Rhein-Sieg-Kreises; Fritz-Jacobi-Str. 20; 53773; Hennef.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Der Bewerber hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Bestandteil des Angebotsformulars) zu erklären. Die Erklärung ist – auf Verlangen der Vergabestelle – für alle vorgesehenen Nachunternehmer fristgerecht vorzulegen.
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b) Nachweis über den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates des Bewerbers / Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (nur vom vorgesehenen Auftragnehmer bzw. den in der engeren Auswahl befindlichen Bietern).
b) Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. einschließlich Nachunternehmer) über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Jahresumsatz in Höhe von mindestens dem Zweifachen der Angebotssumme in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis sind folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. einschließlich Nachunternehmer) über die Betriebsgröße/Anzahl der Mitarbeiter in den Jahren 2014 – 2016 und aktuell und deren Qualifizierung (Mitarbeiter mit akademischer Ingenieurausbildung, Facharbeiter).
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b) Referenzangaben unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den Kontaktdaten des zuständigenAnsprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Art und Umfang, Ausführungszeitraum der erbrachten Leistungen sowie einer Kurzbeschreibung des erbrachten Leistungsumfangs.
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c) Verpflichtungserklärungen und Eignungsnachweise für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen:
a) Mitarbeiteranzahl:
— Beschäftigung von mindestens 10 Beschäftigte in den letzten 3 Geschäftsjahren (ohne Auszubildende),
davon
— mindestens 3 mit akademischer Ingenieurausbildung sowie
— mindestens 5 Facharbeiter.
b) Referenzen:
Anforderungen an alle Referenzprojekte:
— vergleichbare Leistung (übergeordnete Baulogistik),
— abgeschlossene Leistung (der Abschluss darf nicht vor dem 1.1.2012 liegen),
— Umfang der Leistung mindestens 30 % der Angebotssumme,
— Kurzbeschreibung der Referenz hinsichtlich des erbrachten Leistungsumfangs,
— mindestens 1 Referenzprojekt mit Leistungen der
Lieferung und Vorhaltung von vertikalen und horizontalen Fördermitteln inklusive Stellung des Bedienpersonals,
Zutrittskontrolle,
Verkehrssteuerung mittels onlinebasierten Avisierungssystems,
— mindestens 1 Referenzprojekt mit Leistungen einer Zentralen Entsorgungslogistik.
Der Nachweis dieser Leistungen kann innerhalb eines einzelnen oder mehrerer Referenzprojekte erbracht werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen stichprobenhaft zu überprüfen. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter aufgrund von falschen Angaben vollständig aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.
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Der Bieter erklärt, dass die Referenzprojekte hinsichtlich Terminen und Qualitäten – soweit im Einflussbereich des Auftragnehmers – erfolgreich abgeschlossen wurden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Neben der Gesetzestreue, Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten folgende Bedingungen:
1. Abgabe Verpflichtungserklärung „Tariftreue“ i. S. d. § 4 Tariftreue- und Vergabesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
2. Abgabe „Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung bzw. der Förderung von Beruf und Familie“ gem. Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes des Landes NRW (TVgG-NRW) und der dazugehörigen Rechtsverordnung (RVO TVgG-NRW).
3. Abschluss des Integritätsvertrags.
Die entsprechenden Dokumente sind auf der Homepage des Rhein- Sieg-Kreises und auf/oder dem Vergabeportal einsehbar bzw. herunterladbar.
4. Eintragungen bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen:
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/ 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPTYYBYL7Z%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsformular;
— ausgefülltes Leistungsverzeichnis (in Papierform oder als PDF-Datei);
— Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend);
— Formblatt „Unternehmerleistungen“.
2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
— Formblatt „Eignungsnachweise“;
— Verpflichtungserklärung „Tariftreue“;
— Verpflichtungserklärung „Frauenförderung“.
3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind (Anforderung nur vom vorgesehenen Auftragnehmer bzw. Bietern in der engeren Wahl):
— Nachweis der Leistungsfähigkeit der Zutrittskontrolle in Form von Auszügen aus dem System mittels Screenshots oder Videodemonstration. Die unter Pos. 1.3.50 im Leistungsverzeichnis beschriebenen Mindestinhalte sind abzubilden.
— Nachweis der Leistungsfähigkeit des onlinebasierten Avisierungssystems (OAS) in Form von Auszügen aus dem System mittels Screenshots oder Videodemonstration. Die unter Pos. 1.4 im Leistungsverzeichnis beschriebenen Mindestinhalte sind abzubilden.
— Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert).
— Nachweis über den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates des Bewerbers / Bieters.
— Nachweis der bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
— unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags.
— Verpflichtungserklärungen und Eignungsnachweise für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften (für deren Leistungsbestandteile).
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https:// ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind – unter Angabe der Präqualifizierungsnummer – zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Dies gilt auch für Unternehmen, die aktuell in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/ oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm u. diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 43 Abs. 2 VgV). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft wird die Verwendung des Formblattes Bietergemeinschaftserklärung empfohlen.
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Vertragsbedingungen werden die im Vergabeportal hochgeladenen Vergabeunterlagen – insbesondere die Leistungsbeschreibung und deren Vorbemerkungen, die Besonderen Vertragsbedingungen des Rhein-Sieg-Kreises für die Ausführung von Leistungen, die VOL/B sowie der Integritätsvertrag.
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Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
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Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind bevorzugt über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYL7Z.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 – 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-2120 📞
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221147-2889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegenüber den Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen; bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB -). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen werden kann, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabestelle schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 1 Nr. 1 – 3 GWB).
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Bieterinformation gem. § 134 GWB.
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Quelle: OJS 2017/S 065-122425 (2017-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 133-272648
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 065-122425
ABl. S-Ausgabe: 133
Zusätzliche Informationen
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen. Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYARZ.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-06 📅

Referenz
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen
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Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYARZ.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Zur Einleitung eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens wird auf § 160 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2017/S 133-272648 (2017-07-10)