Sanierung HRB Oberfüllbruch – Umweltplanung

Regierungspräsidium Karlsruhe

Eine Standsicherheitsüberprüfung vom 25.2.2015 im Rahmen der vertieften Sicherheitsüberprüfung nach DIN 19700 ergab, dass das HRB Oberfüllbruch sanierungsbedürftig ist. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen umfassen:
— die Ertüchtigung der Dämme mit einer Länge von etwa 2,7 km;
— Stahlwasserbau am Entleerungsbauwerk BW 329;
— die Herstellung einer Zuwegung zu BW 329;
— Ausbau der nördlichen Bedämmung des Gießbachs zu einem Damm (etwa 1,2 km);
— Herstellung eines Einlaufbauwerkes am Pfinzentlastungskanal einschließlich Zuwegung zum Bauwerk;
— Ergänzung von fehlenden Pegellatten und Umsetzung einer Pegellatte (an der A5) aus Gründen der Arbeitssicherheit;
— Ausbau der östlich zur Autobahn A5 hin gelegenen Verwallung zu einem Damm (etwa 2,5 km).
Mit einem Rückhaltevolumen von mehr als 2 000 000 m³ bedarf die Sanierung des Beckens eines Planfeststellungsverfahrens (§ 63 Abs. 1 WG).
Die zuständige Genehmigungsbehörde ist die Stadt Karlsruhe.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-28.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-28 Auftragsbekanntmachung