Die Stadt Schwetzingenn plant die Erneuerung und Neugestaltung der Karlsruher Straße auf einer Länge von rd. 350 m. Die Maßnahme umfasst neben der Straßenneuordnung auch die Erneuerung eines Abwasserkanals DN 1500.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen zur Objektplanung Freianlagenplanung gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, Ingenieurbauwerke gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 3, Verkehrsanlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 4 und der Planung der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI Teil Teil 4, Abschnitt 2 in den Leistungsphasen 1-3 und 5-9 der HOAI einschließlich der örtlichen Bauüberwachung.
Zudem sind Leistungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination zu erbringen. Während der gesamten Laufzeit soll die notwendig Öffentlichkeitsarbeit durch den späteren Auftragnehmer erbracht werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 205-423187
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Sanierung Karlsruher Straße Schwetzingen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BIT Ingenieure AG
Postanschrift: Am Storrenacker 1b
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76139
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: EILING Ingenieure GmbH
Postanschrift: Czernyring 22/10
Postort: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Region: Heidelberg, Stadtkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 693190.48 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
— § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.