Sanierung RBZ 1, Geb. B; Fliesen- und Plattenarbeiten
Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Bodenfliesen, Betonwerkstein ca. 680 m²,
Wandfliesen, ca. 575 m².
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-20.
Wer? Wie?- • Boden- und Fliesenarbeiten › Verlegen von Bodenfliesen
- • Boden- und Fliesenarbeiten › Verlegen von Wandfliesen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-07-20 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2017-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verlegen von Bodenfliesen
Referenznummer: 60.6.921.17
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verlegen von Bodenfliesen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verlegen von Wandfliesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Andreas-Gayk-Str. 31
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.kiel.de 🌏
E-Mail: andrea.lensch@kiel.de 📧
Telefon: +49 431901-2995 📞
Fax: +49 431901-742995 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHMYCRM 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-22 📅
Datum des Beginns: 2017-11-20 📅
Datum des Endes: 2018-04-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 139-284650
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHMYCRM.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: RBZ 1 Am Schützenpark, Geb. B; Westring 100; 24114 Kiel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Immobilienwirtschaft, 60.4.1
Internetadresse: www.kiel.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHMYCRM 🌏
Postanschrift: Fleethörn 9
Kontaktperson: Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Zi. 326
Telefon: +49 431901-2779 📞
E-Mail: frauke.wischhusen@kiel.de 📧
Fax: +49 431901-61301 📠
Land: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Internetadresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe oben
Quelle: OJS 2017/S 139-284650 (2017-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verlegen von Bodenfliesen
Referenznummer: 60.6.921.17
Kurze Beschreibung:
Bodenfliesen, Betonwerkstein ca. 680 m²,
Wandfliesen, ca. 575 m².
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verlegen von Bodenfliesen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verlegen von Wandfliesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Andreas-Gayk-Str. 31
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.kiel.de 🌏
E-Mail: andrea.lensch@kiel.de 📧
Telefon: +49 431901-2995 📞
Fax: +49 431901-742995 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHMYCRM 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-22 📅
Datum des Beginns: 2017-11-20 📅
Datum des Endes: 2018-04-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 139-284650
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHMYCRM.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bodenfliesen, Betonwerkstein ca. 680 m²,
Wandfliesen, ca. 575 m².
Siehe oben.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: RBZ 1 Am Schützenpark, Geb. B; Westring 100; 24114 Kiel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Bescheinigung gemäß § 6a Nr. 1 VOB/A EU vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind Nachweise/Erklärungen gemäß
§ 6a Nr. 2 lit. a) und c) VOB/A EU vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind Angaben gemäß § 6a Nr. 3 lit. a), b), c), g), h) und i) VOB/A EU vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig- Holstein, TTG) findet
Anwendung. Gemäß § 8 des TTG wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei der Angebotsabgabe bekannt sind, die nach § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungs-erklärungen abzugeben haben. Die ILO-Kernarbeitsnormen
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(§ 18 Abs. 1 TTG) sind bei der Ausführung des Auftrags zu beachten.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Immobilienwirtschaft, 60.4.1
Internetadresse: www.kiel.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHMYCRM 🌏
Postanschrift: Fleethörn 9
Kontaktperson: Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Zi. 326
Telefon: +49 431901-2779 📞
E-Mail: frauke.wischhusen@kiel.de 📧
Fax: +49 431901-61301 📠
Land: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Internetadresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Name: siehe oben
Quelle: OJS 2017/S 139-284650 (2017-07-20)
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